INHALT STANDORT UNSERE ZERTIFIZIERUNGEN. Standort 3 Adresse & Kontakt 4 Ansprechpartner 4 Allgemeine Bedingungen 4

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Transkript:

PREISLISTE 2018

STANDORT INHALT Standort 3 Adresse & Kontakt 4 Ansprechpartner 4 Allgemeine Bedingungen 4 Sursee Öffnungszeiten Kieswerk / Betonwerk / Deponie 5 Luzern Feiertage / Betriebsferien 5 Gesteinskörnungen 6 Gesteinskörnungen aus Primärmaterial 6 Gesteinskörnungen aus Recyclingmaterial 6 Verwendungsmöglichkeiten Recyclinggranulate 6 Standort Saffental Deponie-Annahme & Recycling 7 Rickenbach Beton 8 Betonsorten 8 Zusatzmittel 9 Anwendungsmöglichkeiten von RCM-Beton 9 Transporte 10 Kieswerk Betonwerk Recycling Deponie Beromünster 11 Allgemeine Lieferbedingungen Beton 12 Allgemeine Lieferbedingungen Gesteinskörnung 14 UNSERE ZERTIFIZIERUNGEN Sursee Eich 2 3

ADRESSE / KONTAKT ÖFFNUNGSZEITEN Amrein AG Beromünster Strassenbau / Kieswerk Saffental 6221 Rickenbach 041 932 40 19 www.amrein-ag.ch Kieswerk / Betonwerk / Deponie 8. Januar 6. April 2018 Montag Freitag 08.00 16.45 Uhr 9. April 28. September 2018 Montag Freitag 06.45 17.15 Uhr ANSPRECHPARTNER VERKAUF Werner Amrein KIESWERK Roland Eggstein 041 932 40 17 Yves Ottiger Beat Amrein BESTELLUNGEN / OFFERTEN / MULDEN Sarah Wandeler ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1. Oktober 20. Dezember 2018 Montag Freitag 08.00 16.45 Uhr Betonausgabe und Aushubannahme bis eine halbe Stunde vor Feierabend möglich Bezüge und Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeiten auf Anfrage Feiertage / Betriebsferien Feiertag Datum Kies-/Betonwerk/Deponie Ostern 30.03. 02.04.2018 geschlossen Auffahrt 10.05. 13.05.2018 geschlossen Pfingstmontag 21.05.2018 geschlossen Fronleichnam 31.05.2018 geschlossen Nationalfeiertag 01.08.2018 geschlossen Maria Himmelfahrt 15.08.2018 geschlossen Allerheiligen 01.11.2018 geschlossen Firmenanlass 07.12.2018 geschlossen Weihnachten / Neujahr 21.12.2018 06.01.2019 geschlossen Reduzierter Service, nur auf Anfrage Preise Privatbezüger Konditionen Verfügbarkeit Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt. Preisliste gültig ab 01.03.2018 Zuschlag: CHF 5.00/m³ (ausgenommen bei Verrechnung einer Wiegepauschale) 30 Tage NETTO (8 % Verzugszins) Frühere Preislisten sind nicht mehr gültig. Die Verfügbarkeit der aufgeführten Produkte kann nicht garantiert werden. 4 5

GESTEINSKÖRNUNGEN Alle Preise in CHF/m³ lose Alle Preise gültig ab Kieswerk Saffental (Amrein AG) Transportangebot auf Anfrage (siehe Seite 10) Weitere Gesteinskörnungen auf Anfrage Zusätzlich gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen (siehe Seite 14) Gesteinskörnungen aus Primärmaterial Art.-Nr. Produkt Körnung (mm) Preis (CHF/m³) 11601 Wandbruchschotter 0-60 29.00 11401 Wandbruchschotter 0-45 32.00 11301 Wandbruchschotter 0-30 35.00 11302 Saffentaler-Mergel 0-30 34.00 11202 Saffentaler-Mergel 0-25 36.00 11102 Saffentaler-Mergel 0-20 38.00 14909 Betonkies 0-16 78.00 14908 Sickerkies 16-32 55.00 14910 Splitt 3-6 95.00 Kleinmengenzuschlag bis 2m³: CHF 20.00 pauschal Gesteinskörnungen aus Recyclingmaterial Art.-Nr. Produkt Körnung (mm) Preis (CHF/m³) 13504 Kiessand A 0-45 20.00 13505 Kiessand B 0-45 25.00 12306 Asphaltgranulat 0-30 17.00 12503 Betongranulat 0-45 Auf Anfrage 12203 Betongranulat 0-25 Auf Anfrage 12507 Mischabbruchgranulat 0-25 Auf Anfrage Kleinmengenzuschlag bis 2m³: CHF 20.00 pauschal Verwendungsmöglichkeiten Recyclinggranulate Richtlinie für die Verwertung von mineralischen Bauabfällen, BAFU 31/06: Asphaltgranulat Kiessand A Kiessand B Betongranulat Mischabbruchgranulat Einsatz in loser Form ohne Deckschicht ¹ Einsatz in loser Form mit Deckschicht ¹ Einsatz in hydraulisch gebundener Form Zugelassen / ¹ Wasserundurchlässiger Belag (Asphalt, Beton etc.) Einsatz in bituminös gebundener Form DEPONIE-ANNAHME & RECYCLING Alle Preise in CHF/m³ lose Transportangebot auf Anfrage (siehe Seite 10) Art.-Nr. Produkt VeVa-Code Preis 21101 Aushub unverschmutzt 1 / 3 506 26.00 CHF/m³ 21 Aushub unverschmutzt bei Regenwetter 1 / 3 506 28.00 CHF/m³ 21501 Aushub unverschmutzt nass 1 / 3 506 32.00 CHF/m³ 21102 Schlamm 1 / 3 506 38.00 CHF/m³ 23103 Strassenaufbruch kiesig 3 198 Gratis 23605 Strassenaufbruch kiesig mit Asphalt 3 / 5 302 Auf Anfrage 23105 Ausbauasphalt max. 60x60x20 cm 3 / 5 302 Auf Anfrage 23 Ausbauasphalt über 60x60x20 cm 3 / 5 302 Auf Anfrage 23106 Fräsmaterial 3 / 5 302 Auf Anfrage 22104 Betonabbruch max. 40x40x60 cm 101 Gratis 22204 Betonabbruch über 40x40x60 cm 101 15.00 CHF/m³ 22404 Betonabbruch armiert 101 20.00 CHF/m³ 22421 Spezielle Abbruchelemente (Leitungsmasten, etc.) Auf Anfrage 24107 Ziegel 3 102 15.00 CHF/m³ 24108 Mischabbruch (Bauschutt) verwertbar 3 107 Auf Anfrage 24308 Bauschutt nicht verwertbar (Inertstoffe) 2/4 597 68.00 CHF/to 29109 Altholz 4 297 130.00 CHF/to 29110 Brennbare Materialien (KVA) 4 998 195.00 CHF/to 29111 Metalle/Eisen 4 407 10.00 CHF/to 29112 Wurzelstöcke 4 191207 150.00 CHF/to 29113 Grünabfälle 4 35.00 CHF/to 1 Exkl. Kantonale Deponie-Abgabe (0.56 CHF/m³) 2 Exkl. VASA Gebühren (5.00 CHF/m³) und Kantonale Deponie-Abgabe (0.70 CHF / to) 3 Kleinmengenzuschlag bis 2m³: CHF 10.00 pauschal 4 Wiegepauschale: CHF 50.00 pro Wiegung 5 PAK-Gehalt bis max. 5 000 mg/kg Annahmebedingungen Deponie: Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen kann der Deponiebetrieb kurzfristig eingestellt werden. In unserer Aushubdeponie darf nur unverschmutzter Aushub (Typ A) im Sinne der VVEA (Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen / www.bafu.admin.ch) Anhang 3 Ziffer 1 abgelagert werden. Bei Aushubanlieferungen muss für jede Baustelle eine Aushubdeklaration abgegeben werden. Das Deklarationsformular kann auf www.amrein-ag.ch/recycling heruntergeladen werden. 6 7

BETON Alle Preise in CHF/m³ verarbeiteten Beton Alle Preise gültig ab Betonwerk Saffental (Amrein AG) Für unsere Betonsorten wird lediglich eine Garantie für die exakte Dosierung der einzelnen Betonkomponenten übernommen. Garantien für erwartete Frisch- oder Festbetoneigenschaften können nicht abgegeben werden. Die aufgeführten Sorten sind nicht nach den Anforderungen der SN EN 206:2013 geprüft. Weitere Sorten nach Rezept auf Anfrage Zusätzlich gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen (siehe Seite 12) RCM-Beton (Mischabbruchgranulat 0-25 mm) Art.-Nr. Bindemittelgehalt (kg/m³) Preis (CHF/m³) 50301 100 87.00 50302 150 95.00 50303 200 105.00 50304 250 115.00 50305 300 125.00 Zusatzmittel Anwendungsmöglichkeiten von RCM-Beton Preis (CHF/kg) Verflüssiger 7.50 Verzögerer 8.00 Frostschutzmittel 6.00 Geeignet für RCM-Beton (Mischabbruchgranulat) Beton (Betonkies 0-16 mm) Art.-Nr. Bindemittelgehalt (kg/m³) Preis (CHF/m³) 50101 100 154.00 50102 150 162.00 50103 200.00 50104 250 180.00 50105 300 192.00 50106 350 203.00 Sicker-Beton (Sickerkies 16-32 mm) Sauberkeitsschicht Kanalisationen Bezüglich weiteren Anwendungsmöglichkeiten von RCM-Beton beraten wir Sie gerne. Kabelkanäle, Rohrleitungsblöcke Art.-Nr. Bindemittelgehalt (kg/m³) Preis (CHF/m³) 50201 100 150.00 50202 150 158.00 50203 200 166.00 50204 250 176.00 Zuschläge Beton Kleinmengenzuschlag bis 1m³: CHF 20.00 pauschal Heizzuschlag während der Winterperiode (1.12. 28.2.): 5.00 CHF/m³ 8

MULDENSERVICE Alle Muldenpreise auf Anfrage Onlinebestellung auf www.amrein-ag.ch 144 260 350 440 56 102 95 Mini-Mulde 1.5 m³ Normal-Mulde 4.0 m³ Normal-Mulde 7.0 m³ TRANSPORTE 360 105 160 350 160 350 Alle Transportpreise auf Anfrage Volumen können je nach Situation und Material varieren Fahrzeug Beton Kies Aushub Mini-Welaki 1.00 m³ 1.50 m³ 1.70 m³ Bauschutt-Mulde 4.0 m³ (mit Rückladen Innenbreite 1.4 m) 520 Mulde gedeckt 6.0 m³ 90 152 463 Allzweck-Mulde 7.0 m³ 440 2-Achser-Lastwagen 4.50 m³ 5.50 m³ 6.50 m³ Flachcontainer 7.0 m³ (mit Rückladen) Schlamm-Mulde 9.0 m³ (offen oder gedeckt) Mulde gedeckt 10.0 m³ 3-Achser-Lastwagen 5.50 m³ 7.00 m³ 8.50 m³ 473 200 620 230 4-Achser-Lastwagen 7.00 m³ 9.00 m³ 11.00 m³ Super-Mulde 12.0 m³ Container 25.0 m³ Schlepper 10.00 m³ 13.00 m³ 16.00 m³ Gerne beraten wir Sie hinsichtlich Entsorgungskonzepte und erstellen Ihnen eine Offerte. 10 11

ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN FÜR BETON Allgemeine Lieferbedingungen Alle Aufträge für Lieferungen von Beton werden auf Grund der nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Betonwerk schriftlich bestätigt worden sind. Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prüfungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in den Normen SIA 262/1 und SN EN 206 aufgeführten Prüfnormen. 1. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarungen vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines uns auf Grund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von besonderen Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate beschränkt. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne MWSt. Die m³-preise beziehen sich auf 1 m³ verarbeiteten Beton. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im Betonwerk geltenden Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfuhrweg und die umgehende Betonübernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann extra berechnet werden. Während der Wintermonate vom 1. Dezember bis Ende Februar kann ein Zuschlag verrechnet werden. In Regionen mit extremen Witterungsverhältnissen, wie z. B. Bergregionen, kann in der Preisliste eine andere Zeitspanne festgelegt werden. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 16.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SN EN 206), Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach SN EN 206 oder die NPK-Betonsorte anzugeben. Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. Bei Beton nach Zusammensetzung garantiert das Betonwerk ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von der SN EN 206 festgelegten Toleranzen. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten, nach vorheriger Absprache, durch den Auftraggeber zu übernehmen. 3. Zusätze Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Angelegenheit des Betonwerks. Werden bestimmte Produkte und/oder Dosierungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung garantiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf das Verhalten des Betons abgelehnt. Das Betonwerk ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. Bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 erlischt automatisch jegliche Garantie für die Eigenschaften des Betons, wenn der Besteller die Verwendung eines bestimmten Betonzusatzmittels oder Ausgangsstoffes vorschreibt. 4. Lieferung Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Betonwerke angeboten. Für allfällige Wartezeit und weiteren direkten oder indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Betonwerk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. 5. Garantie Das Betonwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen gemäss SIA 262/1 und SN EN 206 des Betons und der daraus durch das Betonwerk oder in Anwesenheit eines Vertreters des Betonwerks hergestellten Probekörper. Für Farbgleichheit des gelieferten Betons wird nur aufgrund einer diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung garantiert. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das Betonwerk rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt beanstandeten Beton kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit dem gelieferten Beton hergestellten Bauwerken übernommen, vorausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons zurückgeführt werden müssen, und ferner der Besteller für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Für weitere direkte oder indirekte Schäden wird jede Haftung wegbedungen. 6. Mängelrüge Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Beanstandungen sind, damit sie das Betonwerk auf ihre Berechtigung prüfen kann, nach Möglichkeit vor dem Einbringen des Betons in die Schalung anzubringen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist dem Betonwerk Gelegenheit zu geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Betonwerk nur anerkannt, wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der Norm SN EN 206 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt ist, so übernimmt das Betonwerk die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. 7. Zahlungsbedingungen Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie z.b. Wartezeiten, Winterzuschlag etc. gelten, andere schriftliche Abmachungen vorbehalten, die auf den Preislisten vermerkten Zahlungsbedingungen. Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Betonwerk behält sich Teilfakturierungen vor. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich das Betonwerk die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes vor. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des Betonwerks. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. FSKB Bern, Januar 2016 12 13

ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN FÜR GESTEINSKÖRNUNG 1. Gewährleistung und Haftung Das Lieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für die Qualität sind ausschliesslich die in der jeweiligen Norm festgelegten Eigenschaften. Die für die Produkteigenschaften massgebenden Normen sind in der Preisliste den jeweiligen Produkten zugeordnet. Die Produkte werden überwacht und zertifziert, soweit in der Norm gefordert. Im Rahmen dieser Gewährleistung verpflichtet sich das Lieferwerk, rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt, beanstandetes Material kostenlos zu ersetzen, oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn das angelieferte Material der Bestellung entspricht, jedoch für den beabsichtigten Zweck nicht verwendbar ist. Das Lieferwerk haftet nicht für unsachgemässe und ungeeignete Verwendung von auftragskonform geliefertem Material. Bei Verwendung von Kies auf Flachdächern ist jede Haftung des Lieferwerkes für die Beschädigung der Dachhaut ausgeschlossen, ebenso haftet das Lieferwerk nicht für den Verbund mit Bindemitteln, wenn Splitt zur Oberflächenbehandlung verwendet wird. Irgendwelche weitergehende Ansprüche wegen Liefermängel über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden ausdrücklich wegbedungen, insbesondere wird jede Haftung für weitergehende direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen. 3. Lademenge Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften haben unsere Maschinisten und Chauffeure die Weisung, Fahrzeuge in keinem Fall zu überladen. 4. Zufahrt Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden geschieht auf sein Risiko und seine Gefahr. Für allfällige Schäden an nicht lastwagentauglichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt. 5. Termine Das Lieferwerk ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten und eventuelle Verspätungen frühzeitig zu melden. Das Lieferwerk haftet nicht infolge verspäteter Anlieferung des bestellten Materials. 6. Reklamationen Der Besteller hat das Material bei Übergabe zu prüfen und allfällige Reklamationen unmittelbar nach Ablieferung des Materials anzubringen. 7. Materialuntersuchungen Werden für einen bestimmten Verwendungszweck zusätzliche Untersuchungen im Labor verlangt, so gehen die entsprechenden Kosten, andere Abmachungen vorbehalten, zu Lasten des Auftraggebers. FSKB Bern, November 2006 2. Mengen Für Schüttdichte (t/m³) und Liefermenge (t) sind die Messungen im Werk (nicht auf der Baustelle) verbindlich. In Werken, wo das Material gewogen wird, erfolgt die Umrechnung auf m³ aufgrund der neutral ermittelten Durchschnittswerte für Schüttdichte und Feuchtigkeit. 14 15

Amrein AG Beromünster Strassenbau / Kieswerk Saffental 6221 Rickenbach T F 041 932 40 19 www.amrein-ag.ch 16