A M T S B L A T T der Stadt Moers Amtliches Verkündungsblatt

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Transkript:

A M T S B L A T T der Stadt Moers Amtliches Verkündungsblatt 39. Jahrgang Moers, den 31. Mai 2012 Nr. 8 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. Widmung von Straßen Zum Bollwerk als Parkplatz Zum Bollwerk als Gemeindestraße Homberger Straße als Bahnhofsvorplatz 2. Tagesordnung der 5. Sitzung der Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg 3. Kraftloserklärungen von Sparkassenbüchern 4. Einladung zur 19. Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Kapellen III 5. Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hülsdonk I 6. Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Uerdingen Herausgeber: Der Bürgermeister, 47439 Moers, Rathaus - Verantwortlich für den Inhalt: Der Bürgermeister Erscheinungsweise: Nach Bedarf, in der Regel einmal im Monat - Bezug: Durch die Stadt Moers, Büro des Bürgermeisters, 47439 Moers, Einzelbezug kostenlos bei Abholung, bei gewünschter Zustellung wird die ortsübliche Zustellgebühr erhoben. Unter www.moers.de/amtsblatt kann ein kostenloser Newsletter abonniert werden. Druck: Hausdruckerei - Internet-Adresse: www.moers.de

- 89 - Widmung von Straßen Gem. 6 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfahlen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV. NRW. S. 1028) in der jeweils gültigen Fassung wird die nachstehend aufgeführte Verkehrsflächen mit der Nennung der Funktion im Sinne des 3 Abs. 4 StrWG NW dem öffentlichen Verkehr als gewidmet. Zum Bollwerk als Parkplatz ( s. Plan Ziffer 1 / diagonal gestreifte Fläche ) Die gewidmete Fläche befindet sich in der Gemarkung Moers, Flur 8 Flurstück : 230 Zum Bollwerk als Gemeindestraße ( s. Plan Ziffer 2 / karierte Fläche ) Die gewidmete Straße befindet sich in der Gemarkung Moers, Flur 8, Flurstücke: 231 (nördl. Teil), 266 (nördl. Teil), 268 (nördl. Teil) s. Plan. Homberger Straße als Bahnhofsvorplatz ( s. Plan Ziffer 3 / senkrecht gestreifte Fläche ) Die gewidmete Fläche (Bahnhofsvorplatz) befindet sich in der Gemarkung Moers, Flur 8, Flurstücke: 231 (südl. Teil), 266 (südl. Teil), 268 ( südl. Teil) s. Plan, sowie Flurstücke 221, 237, 248, 254. Die Flurstücke 231, 266 und 268 werden zwei unterschiedlichen Straßen zugeordnet und zwar durch die gedachte Verlängerung der nördl. Flurstücksgrenze des Flurstücks 237 in Richtung Westen bis zur westl. Flurstücksgrenze des Flurstücks 266. Hiermit wird die Widmung gemäß 6 Abs.2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) öffentlich bekannt gemacht. Diese Widmungsverfügung gilt am Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Moers als bekannt gegeben ( 41 Abs. 4 S. 4 VwVfG NRW). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben werden. Die Klage beim Verwaltungsgericht kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Elektronischen Rechtsverkehrsverordnung Verwaltungs- und Finanzgerichte ERVVO VG/FG vom 23.11.2005 (GV.NRW S. 926; SGV.NRW 320) erhoben werden. Hinweise: 1. Diese Widmungsverfügung (Allgemeinverfügung gemäß 35 S. 2 VwVfG NRW) und Pläne, aus denen die genaue Lage und Ausdehnung der betreffenden Verkehrsflächen insbesondere der Teilbereiche ersichtlich sind, können beim Fachbereich Tiefbau und Verkehr, Fachdienst Verwaltung der Stadt Moers, Rathaus Moers, Zimmer 1.042, Rathausplatz 1, 47441 Moers, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. 2. Die Widmung wird mit Fristablauf oder Erschöpfung der Rechtsmittel bestandskräftig. Moers, den 23.05.2012 Der Bürgermeister Im Auftrag Groenewald

- 90 -

- 91 - Bekanntmachung Die 5. Sitzung der Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg in der Wahlperiode 2009 bis 2014 findet am Dienstag, dem 19.06.2012 um 16.00 Uhr in den Sitzungsräumen der Sparkasse am Niederrhein, Hauptstelle, Ostring 6, 47441 Moers mit folgender Tagesordnung statt: 1. Geschäftsordnungspunkte a) Prüfung der Einladung b) Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung von Ausschließungsgründen gem. 5 der Zweckverbandssatzung d) Feststellung der Tagesordnung e) Bestellung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift f) Anerkennung der Niederschrift über die 4. Sitzung der Zweckverbandsversammlung vom 21. Juli 2011 2. Vorlage des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes der Sparkasse am Niederrhein für das Jahr 2011 und Entlastung der Sparkassenorgane 3. Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse am Niederrhein gem. 25 SpkG NW 4. Wahl eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Verwaltungsrates 5. Bericht des Vorstandes über die Situation der Sparkasse 6. Verschiedenes Moers, den 24. Mai 2012 Sparkassenzweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg gez. Maaß (Vorsitzender) Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches Das von der Sparkasse am Niederrhein ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 3591267962 wird gemäß AVV zum SpkG NW Abschnitt 6 Ziffer 6.1 mit dem heutigen Tag für kraftlos erklärt, nachdem Rechte Dritter auf die Urkunde des am 13.02.2012 erfolgten Aufgebotes nicht angemeldet wurden Moers, den 25.05.2012 Sparkasse am Niederrhein Der Vorstand Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern Die von der Sparkasse am Niederrhein, ausgestellten Sparkassenbücher Nrn. 3101636870 und 3101647232 werden gemäß AVV zum SpkG NW Abschnitt 6 Ziffer 6.1 mit dem heutigen Tag für kraftlos erklärt, nachdem Rechte Dritter auf die Urkunden des am 23.12.2011 erfolgten Aufgebotes nichtangemeldet wurden. Moers, den 25.05.2012 Sparkasse am Niederrhein Der Vorstand

- 92 - Einladung Hiermit lade ich die Mitglieder zur 19. Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Kapellen III am Freitag den 20. Juli 2012 um 20.00 Uhr in das Vereinshaus Hohenforstersee, Zum Egelsberg 10, 47447 Moers, ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Bericht der Kassenführerin: a) Jahresrechnungen 2010 2011 2011 2012 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung der Kassenführerin und des Vorstandes 5. Wahlen zum a) Vorstand b) Schriftführer/in c) Kassenführer/in d) Kassenprüfer/in 6. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Heinrich Ollefs Einladung Zu unserer Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hülsdonk I am 25. Juli 2012 um 19:30 Uhr in die Gaststätte Waldschänke, Böllerschenweg, in Moers-Hülsdonk lade ich Sie hiermit ein. Tagesordnungspunkte: 1. Eröffnung und Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung 2. Genehmigung der letzten Niederschrift 3. Bericht des Kassenführers ( Kassenbericht ) 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahlen des Vorstandes 7. Haushaltspläne für die Jahre 2012 bis 2016 8. Verschiedenes Ich bitte um Ihre Teilnahme und weise ausdrücklich darauf hin, dass die Jagdgenossenschaftsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Jagdgenossen beschlussfähig ist. Bevollmächtigte Vertreter von Jagdgenossen müssen im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sein, die vor der Versammlung beim Jagdvorsteher abzugeben ist. Mit freundlichen Grüßen Peter Bongardt Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Hülsdonk I

- 93 - Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Uerdingen (Bauleitnummer 0055) im Abschnitt zwischen dem Punkt Moers- Schwafheim und der Umspannanlage (UA) Krefeld- Uerdingen Die Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH betreibt die 110-kV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Uerdingen, Bauleitnummer (Bl.) 0055, welche im Eigentum der RWE Deutschland AG steht und auf einer Länge von insgesamt ca. 4,6 km die Umspannanlage (UA) Uerdingen an das bestehende Hochspannungsnetz anbindet und mit Strom versorgt. Die Freileitungsverbindung wurde im Jahre 1944 errichtet und soll nun erneuert werden. Sie befindet sich vollständig im Landesgebiet von Nordrhein-Westfalen und zwar im Regierungsbezirk Düsseldorf. Der erste Maststandort (Nr. 1001) am Punkt (Pkt.) Schwafheim befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Moers im Kreis Wesel, die letzten vier (Nr. 1018 bis 1022) auf dem Gebiet der Stadt Krefeld. Alle anderen (Nr. 1002 bis 1016) liegen im Bereich der Stadt Duisburg (siehe Anlage 2). Insgesamt sollen 20 Maste erneuert werden. Der Mast Nr. 17 wurde bereits im Jahre 1975 erneuert und bleibt bestehen, der Mast Nr. 20 kann in Zukunft ersatzlos entfallen. Der Ersatzneubau soll in gleicher Trasse und auf den schon bestehenden Maststandorten erfolgen. Die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH führt dienstleistend die Planung und Beschaffung der öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Genehmigungen sowie die eigentliche Baumaßnahme für den Ersatzneubau und den Betrieb dieser Hochspannungsfreileitung durch. Anhörungsverfahren Die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beantragt. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Schwafheim, Rumeln, Kaldenhausen und Uerdingen beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 18.06.2012 bis 17.07.2012 (einschließlich) im Rathaus der Stadt Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, Raum 1.015 während der Dienststunden montags mittwochs 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr - 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr - 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Planunterlagen enthalten aus Gründen des Datenschutzes keine Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer natürlicher Personen; Name und Anschrift der Eigentümer der betroffenen Grundstücke werden beispielsweise nicht genannt. In den Planunterlagen werden die betroffenen Grundstücke nur mit Katasterangaben bezeichnet. 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 31.07.2012 (einschließlich), bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Anhörungsbehörde (Postanschrift: Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Dienstgebäude -Außenstelle-: Dezernat 25, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf - zum Aktenzeichen 25.05.01.01-02/11) oder bei der offenlegenden Gemeinde/Stadt Moers Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

- 94 - Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 43a Nr.7 Satz 1 EnWG).Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 43a Nr.7 Satz 2 EnWG). Die Bezirksregierung Düsseldorf bietet die Möglichkeit an, Einwendungen in rechtsverbindlicher elektronischer Form gemäß 3a VwVfG NRW über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zu senden. Wegen der diesbezüglichen Zugangsvoraussetzungen wird auf die Internetveröffentlichung unter www.brd.nrw.de/wirueberuns/egvp.html verwiesen. Eine einfache E-Mail erfüllt diese Anforderungen nicht und bleibt daher unberücksichtigt. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine sowie b) der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), von der Auslegung des Plans. 3. Die Anhörungsbehörde wird die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit den Vorhabensträgern und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, mündlich erörtern ( 43a Nr.5 EnWG). Ein Erörterungstermin findet nicht statt, wenn - Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind, - die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind, - ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf privatrechtlichen Titeln beruhen, oder - alle Einwender auf einen Erörterungstermin verzichten. Findet eine Erörterung statt, wird dieser Termin ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

- 95-7. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 44a Abs.3 EnWG). 8. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß 9 Abs.1 UVPG ist. Düsseldorf, den 30.05.2012 Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 25 - Verkehr