Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. EDINSA GmbH, St. Leon-Rot

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Transkript:

Fassung vom März 2011 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. EDINSA GmbH, St. Leon-Rot I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge im kaufmännischen Geschäftsverkehr und zwar auch dann, wenn unser Geschäftspartner (im nachfolgenden Kunde genannt) ihnen widerspricht oder sich auf andere Bedingungen bezieht. 2. Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind nur dann bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde auf seine Geschäftsbedingungen verweist und wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. 3. Spätestens mit der Entgegennahme einer von uns gelieferten Ware bzw. erbrachten Leistungen gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. II. Angebot, Vertragsabschluss, Preise 1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend, ein Vertrag mit dem Kunden kommt mit Übersendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande oder wenn wir mit Lieferungen und Leistungen beginnen. 2. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind unser Angebot, unsere Auftragsbestätigung und diese Bedingungen. 3. Unsere Preise verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer. Umsatzsteuer kommt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 4. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkung oder erhöhung, insbesondere aufgrund geänderter Einstandskosten, Materialkosten, etc. eintreten. III. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht 1. Soweit nicht anderes vereinbart wird, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dies auf der Rechnung ausdrücklich vermerkt ist und die dort für den Skontoabzug genannte Zahlungsfrist eingehalten wird. Bei Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 2. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist dem Kunden nur gestattet, soweit es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte fällige Gegenansprüche handelt. 3.Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird oder gerät der Kunde mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung Seite 1

der Zahlungsfähigkeit des Kunden nach Vertragsabschluss schließen lassen, stehen uns die Rechte aus 321 BGB zu. In diesem Fall steht uns das Recht zu, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden fällig zu stellen. IV. Ausführung der Lieferung, Lieferzeiten 1. Unsere Lieferungsverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. 2. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt oder ein Fixgeschäft vereinbart ist. 3. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor eventuell vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen, etc. sowie nicht vor dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung und der Einhaltung aller sonstigen Verpflichtungen des Kunden. 4. Höhere Gewalt oder ähnliche Ereignisse etc. führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Der Kunde wird über den Beginn und Ende solcher Hindernisse unverzüglich von uns informiert. Wird in Folge der vorgenannten Ereignisse die Durchführung des Vertrages für einen der Vertragsparteien unzumutbar, so kann sie vom Vertrag zurücktreten. 5. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unser Unternehmen verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. 6. Sollten wir in Lieferverzug geraten, so beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit unsere Haftung hinsichtlich Schadensersatzes statt der Leistung auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. 7.Hinsichtlich Schadensersatzes wegen Verzögerung der Leistung beschränkt sich unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit soweit keine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist, für jede vollendete Woche Verzug auf eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 1% maximal jedoch 10% des Lieferwertes desjenigen Teils der Leistung der nicht vertragsgemäß geliefert werden konnte. Dem Kunden ist der Nachweis eines höheren Verzögerungsschadens vorbehalten. Vor dessen Geltendmachung wird jedoch vorausgesetzt, dass uns zunächst eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde und diese ergebnislos verstrichen ist. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. V. Versand und Gefahrübergang 1. Wenn die Versendung der Ware mit dem Kunden vereinbart wurde, geht die Gefahr spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. 2. Versandwege und mittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Seite 2

3.Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, etc. aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug gerät, geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Transportbereitschaft bzw. im Zeitpunkt der Verweigerung des Kunden auf diesen über. 4. Eine vorbehaltlose Annahme verspäteter Lieferungen oder Leistungen gilt als Verzicht des Käufers auf seine vertraglichen bzw. oder gesetzlichen Ansprüche, sofern er nicht die Verspätung innerhalb von 3 Wochen ab Lieferung rügt. VI. Eigentumsvorbehalt 1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum. Wir behalten uns das Eigentum an der uns gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. 2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung zustehen. Diese Abtretung wird von uns bereits jetzt angenommen. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung. 3. Die Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des 950 BGB. Wird unsere Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, umgebildet oder untrennbar vermischt bzw. verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem Wert der anderen Verarbeitungssache zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung bzw. Vermischung. Ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, wird bereits jetzt vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig beteiligt und überträgt, wir nehmen die Anteilsübertragung an. 4. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, auf unser erstes Verlangen die Vorbehaltsware unverzüglich herauszugeben. VII. Haftung für Sachmängel 1. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich gemäß 377 HGB zu untersuchen und etwaige Mängelrügen spätestens binnen 7 Tagen seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Vorstehende Regelung gilt auch für den Fall einer zu geringen Liefermenge oder einer Falschlieferung. 2. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge sind wir berechtigt, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Ware zu liefern. 3. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, oder wird sie von uns verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Daneben kann der Kunde auch Schadensersatz statt der Erfüllung verlangen, sofern unsere Haftungsbeschränkung nicht eingreift, Seite 3

die in Ziff. VII.5-VII.9 geregelt ist. Ist der Mangel nicht erheblich oder ist die Ware bereits weiter veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Er kann allenfalls mindern. 4. Die Verjährungsfrist beträgt bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für gebraucht angebotene Ware ist eine Mängelhaftung ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit die Voraussetzungen des Lieferregresses gemäß 478 BGB gegeben sind, so gilt die gesetzliche Verjährungsfrist des 479 BGB. Für die Begrenzung der Haftung gelten die nachfolgenden Regelungen von Ziff. VII.6-Vii.9 entsprechend. 5.Unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen in Ziff. VII.6-VII.9 ist unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen. 6. Soweit wir für die Beschaffenheit einer Ware eine Garantie geben, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. 7. Im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei einer einfach fahrlässigen Schädigung, sofern wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzen. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten ferner für die Haftung auf Schadensersatz statt der Erfüllung bei einer erheblichen Pflichtverletzung ( 281 Abs. 1 Satz 3 BGB). Die Haftung ist in allen vorgenannten Fällen ausgenommen im Fall unseres vorsätzlichen Handelns jedoch beschränkt auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. 8. Die gesetzliche Haftung wegen eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Käufers aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 9. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. VIII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand 1. Für alle mit uns abgeschlossenenen Verträge gilt deutsches Recht als vereinbart, die Bestimmungen des UN Kaufrechts sind ausgeschlossen. 2. Erfüllungsort, auch für Zahlungen für alle aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten, einschließlich der Zahlungspflichten des Käufers ist St. Leon-Rot. 3. Ausschließlicher beiderseitiger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Heidelberg, sofern der Kunde Kaufmann ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 4. Auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist ausschließlich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Heidelberg, Bundesrepublik Deutschland. Seite 4

IX. Datenschutz Der Kunde nimmt davon Kenntnis dass wir aufgrund dieses Vertrages zum Zwecke der automatischen Verarbeitung, Rechnungsschreibung, Buchführung, Daten von ihm speichern. X. Salvatorische Klausel 1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Sollte eine einzelne Regelung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Regelungen ihre Gültigkeit. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten entspricht. 2. Vorstehendes gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag für eine der Vertragsparteien eine unzumutbare Härte darstellen würde. Seite 5