USPE-Regelwerk Verfasser: Heihal Walter Kerschbaumer Horst Weinberger Helmut Lehner Oliver USPE-Auswertungsprogramm Verfasser: Traxl Peter REGELWERK USPE POLIZEI-DREIKAMPF für Bundespolizeimeisterschaften Der europäische Polizeisportverband wurde als Union Sportive des Polices d Europe (USPE) 1950 gegründet und führte zur Förderung der körperlichen Fitness von Polizeibeamten das europäische Polizei-Sportabzeichen ein. In Österreich entstand daraus der USPE Polizei-Dreikampf mit den Disziplinen Schießen, Schwimmen und Laufen. Folgendes Regelwerk dient der Durchführung dieses Wettkampfes. Alle in diesem Regelwerk verwendeten personsbezogenen Bezeichnungen gelten für Männer und Frauen gleichermaßen. 1
INHALTSVERZEICHNIS 1) Allgemeine Regeln 3 1.1.0 Klasseneinteilung 3 1.2.0 Mannschaftswertung 3 1.3.0 Schiedsgericht 3 1.4.0 Auswertung 3 2) Schießen 4 2.1.0 Sicherheitsbestimmungen 4 2.2.0 Technische Vorschriften 5 2.3.0 Munition 5 2.4.0 Zusätzliche Ausrüstung 5 2.5.0 Waffenkontrolle / Munitionskontrolle / Ausrüstungskontrolle 5 2.6.0 Stand- bzw. Starteinteilung 6 2.7.0 Schießdistanz Scheibe 6 2.8.0 Programm 6 2.9.0 Ablauf / Kommandos 6 2.10.0 Waffenstörungen 7 2.11.0 Trefferauswertung 8 3) Schwimmen 9 3.1.0 Distanz 9 3.2.0 Schwimmbecken 9 3.3.0 Durchführung 9 3.4.0 Schwimmzubehör 9 3.5.0 Zeitnehmung 9 4) Laufen 10 4.1.0 Distanz 10 4.2.0 Durchführung 10 4.3.0 Zeitnehmung 10 5) Sonstiges 10 5.1.0 Landesmeisterschaften 10 6) Anhang 11 6.1.0 Handbuch für das Auswertungsprogramm 11 6.2.0 Schnellfeuerpistolenscheibe für den USPE Schießbewerb 11 2
1) ALLGEMEINE REGELN 1.1.0 Klasseneinteilung 1.1.1 Frauen (W), Männer (M) 1.1.2 W/M AK (Allgemeine Klasse) 1.1.3 W/M 30 In der entsprechenden Altersklasse 1.1.4 W/M 35 ist startberechtigt, wer im Laufe des 1.1.5 W/M 40 Veranstaltungsjahres (= Kalenderjahr) 1.1.6 W/M 45 das für die jeweilige Altersklasse 1.1.7 W/M 50 angegebene Lebensjahr erreicht. 1.1.8 W/M 55 1.1.9 W/M 60 1.1.10 Gästeklasse (W und M) 1.1.11 Eine Wertung kommt grundsätzlich bei Teilnahme von mindestens 3 Startern pro Klasse zustande. Anderenfalls erfolgt eine Wertung in der nächst jüngeren Klasse. 1.2.0 Mannschaftswertung 1.2.1 Keine Trennung von Frauen und Männern 1.2.2 Keine Altersklassen 1.2.3 Eine Mannschaft besteht aus 3 Teilnehmern desselben Organisationsbereiches. 1.2.4 Die Teilnehmer einer Mannschaft müssen spätestens bei der Mannschaftsführerbesprechung bekannt gegeben werden. 1.2.5 Gewertet wird die Gesamtpunktezahl der 3 Mannschaftsmitglieder. 1.3.0 Schiedsgericht siehe Regelwerk für alle ÖBPM 1.3.1 Zur Klärung von Zweifelsfragen und Entscheidungen über Einsprüche ist ein Schiedsgericht einzurichten, welches mit Stimmenmehrheit entscheidet. Dieses besteht aus folgenden Mitgliedern: Dem Fachreferenten des ÖPolSV für Leichtathletik; bei dessen Verhinderung ein von diesem namentlich benannten Stellvertreter; einem Jurymitglied des Veranstalters und einem weiteren Mitglied, eines nicht vom Einspruch betroffenen Bundeslandes. 1.4.0 Auswertung 1.4.1 Um in die Endwertung zu gelangen, muss man in allen drei Disziplinen starten. 1.4.2 Für die Auswertung ist das offizielle USPE-Wertungsprogramm zu verwenden (siehe Anhang 6.1.0). 3
2.1.0 Sicherheitsbestimmungen 2) SCHIESSEN 2.1.1 Am Schießstand sowie im örtlichen Umfeld (Kfz, Parkplatz, Vorplätze etc.) ist ausgenommen in den Sicherheitsbereichen Pkt. 2.1.2 und 2.1.3 jedes selbständige Hantieren mit der Waffe, geladen oder ungeladen, verboten. Verstöße dagegen führen zur Disqualifikation (Schiedsgerichtentscheid). 2.1.2 Am Schießplatz ist eine Lade- und Entladezone einzurichten, in der nach dem Eintreffen die Sicherheit der Waffe herzustellen ist. Unmittelbar vor und nach dem Bewerb ist der Zustand der beim Bewerb verwendeten Dienstwaffe entladen, entspannt und gesichert, das Magazin ist entfernt. Muss nach dem Bewerb in den exekutiven Außendienst abgegangen werden, darf die Dienstwaffe nur im Bereich der Lade- und Entladezone wieder geladen werden. 2.1.3 Am Schießplatz ist eine eigene Sicherheitszone ( Fummelzone ) einzurichten, in der mit der entladenen Waffe manipuliert werden darf. In dieser Sicherheitszone ist jedes Hantieren mit jeder Art von Munition, auch Übungsmunition oder leeren Hülsen, verboten. 2.1.4 Jedes Hantieren mit der Waffe, dem Magazin sowie der Munition an der Feuerlinie ist nur mit Erlaubnis des Kampfrichters oder nach Kommando erlaubt. 2.1.5 Jedes, nach Meinung des Kampfrichters, unsichere Hantieren mit der geladenen Waffe kann zur Disqualifikation führen. 2.1.6 Die für den Bewerb notwendigen Patronen sind sichtbar und geordnet aufzulegen. Das Vorladen in Magazinen ist verboten. 2.1.7 Jede Funktionsstörung der Waffe ist sofort durch Heben einer Hand dem Kampfrichter anzuzeigen. Die Waffe bleibt dabei in einer Hand, die Mündung zeigt in Richtung Scheibe bzw. Kugelfang und der Zeigefinger ist gestreckt neben dem Abzug. In dieser Position ist zu verharren, bis der Kampfrichter seine Anweisungen erteilt. Wenn die Funktionsstörung nicht sofort behoben werden kann, darf der Teilnehmer den Bewerb mit einer entsprechenden Ersatzwaffe beenden. Wertung im Sinne des Punktes 2.10.0. 2.1.8 Das Absenken der Waffe während der Serie ist nur bis zu einem Winkel von 45 Grad erlaubt. Dabei muss der Zeigefinger gestreckt neben dem Abzug sein. Das Abstützen der Waffe ist verboten. Ein Zuwiderhandeln kann als unsichere Waffenhandhabung (Pkt. 2.1.5) gewertet werden. 2.1.9 Nach Beendigung jeder Probe- oder Wettkampfserie ist die entladene Waffe (Magazin entfernt, Verschluss offen und nach oben gerichtet) in einer sicheren Richtung (Kugelfang), abzulegen. 2.1.10 Während der Trefferaufnahme ist das Berühren der Waffe, der Munition und der Magazine verboten. Verstöße dagegen führen zur Disqualifikation. 2.1.11 Gibt ein Schütze vor dem Kommando START oder nachdem das Kommando STOP gegeben wurde einen Schuss ab, so kann er disqualifiziert werden, wenn die Sicherheit gefährdet wurde. Ansonsten erfolgt die Wertung im Sinne des Punktes 2.11.1. 2.1.12 Eine Trefferbeobachtung während der Probe- oder Wettkampfserie ist nicht erlaubt. 2.1.13 Gehörschutz und Schutzbrille (oder das Auge abdeckende optische Brille) sind zwingend vorgeschrieben. 4
2.2.0 Technische Vorschriften 2.2.1 Dienstpistole Glock 17 oder 19 im Originalzustand bzw. mit Originalteilen 2.2.2 Abzugsgewicht: Mindestens 3,0 Kg. 2.2.3 Zulässige Abänderungen an der Waffe: Griffüberzüge (z.b. Hogue, Pachmayr) und Griffbeläge (z.b. Skateboard) 2.3.0 Munition verlängerter Magazinhalter dienstlich zugewiesene Visierungen wie: Glock Kunststoff, starr Glock Tritium H3, starr, selbstleuchtend Trijicon, starr, selbstleuchtend 2.3.1 Der Veranstalter hat ausschließlich originale und einheitliche Dienstmunition im Kaliber 9 mm Para aufzulegen, welche von allen Teilnehmern zu verwenden ist. 2.4.0 Zusätzliche Ausrüstung 2.4.1 Irisblenden sind verboten. 2.4.2 Spektive, Ferngläser für die Trefferbeobachtung nach dem Abschießen sind erlaubt. 2.4.3 Es ist nur normale Dienst- oder Zivilkleidung zugelassen, auch Trainingsanzüge. Keine spezielle Schießjacke, Schießhose, Schießhandschuhe, Schießschuhe und sonstige Sonderausrüstungsgegenstände, die einer normalen dienstlichen Verwendung entgegenstehen. 2.5.0 Waffenkontrolle / Munitionskontrolle / Ausrüstungskontrolle 2.5.1 Jede Waffe ist vor Schießbeginn hinsichtlich Zulassung entsprechend zu kontrollieren. Das Abzugsgewicht der Dienstwaffen ist grundsätzlich mit dem dienstlichen Abzugsmessgerät Trigger-Scan zu messen. Für Kontrollmessungen bei knappen Trigger-Scan Messergebnissen sowie für Nachkontrollen können auch Kontrollgewichte von 3,0 Kg mit oder ohne Stabilisierungsvorrichtung für die Waffen verwendet werden. Im Falle von dadurch nicht ausräumbaren Streitigkeiten entscheidet das Schiedsgericht. 2.5.2 Für jeden Schützen und dessen Waffe ist ein Kontrollblatt mit folgenden Inhalten anzulegen: Name Uhrzeit und Datum der Kontrolle(n) Nummer der überprüften Waffe Abzugsgewicht. Sonstige Besonderheiten: 5
Eine von der Kontrolle abgezeichnete Ausfertigung ist dem Schützen zu übergeben und von diesem beim Start vorzuzeigen. Eine vom Schützen abgezeichnete Ausfertigung verbleibt bei der Kontrolle. 2.5.3 Zusätzlich hat eine Kennzeichnung der kontrollierten Waffe mittels Aufkleber zu erfolgen. 2.5.4 Sollte die Dienstpistole nicht den Vorschriften entsprechen, ist der Schütze abzuweisen. Es ist dem Schützen ein zweites Mal erlaubt, diese oder eine Ersatzwaffe der Kontrolle zu übergeben. Entspricht die Dienstwaffe nach der zweiten Kontrolle weiterhin nicht den Vorgaben, ist der Schütze von der Teilnahme am Bewerb auszuschließen. 2.5.5 Die Waffenkontrolle ist zudem angehalten, bei schwerwiegenden Manipulationen an der Dienstwaffe die zuständige Dienstbehörde in Kenntnis zu setzen. 2.5.6 Eine Waffenkontrolle hat bei jedem Bewerb nach Beendigung jedes Durchganges zusätzlich stichprobenartig bei zumindest zwei, nach Möglichkeit bei weiteren Schützen zu erfolgen. 2.5.7 Eine Munitionskontrolle kann zusätzlich stichprobenartig und jederzeit erfolgen. 2.5.8 Die Überprüfung der zusätzlichen Ausrüstung gem. Pkt. 2.4.0 ist von der Standaufsicht jederzeit vor und während des Bewerbes wahrzunehmen. 2.6.0 Stand- bzw. Starteinteilung 2.6.1 Bei der Mannschaftsführerbesprechung ist vom Veranstalter die Stand- und Starteinteilung bekannt zu geben. 2.7.0 Schießdistanz Scheibe 2.7.1 Die Schießdistanz beträgt 25 m. 2.7.2 Verwendete Scheibe: Schnellfeuerpistolenscheibe (siehe Anhang 6.2.0) 2.8.0 Programm 2.8.1 Eine Probeserie und vier Wettkampfserien zu je 5 Schuss (ein- oder beidhändig) in jeweils max. 30 Sekunden bei jeweils einer Minute Lade- und Vorbereitungszeit. 2.9.0 Ablauf / Kommandos 2.9.1 Auf Kommando werden die Stände besetzt und die Ausrüstung darf vorbereitet werden. 2.9.2 Kommandos: Ansage der Probeserie oder Seriennummer Kommando 5 PATRONEN (SCHUSS) LADEN UND FERTIGMACHEN. Vorgabezeit 1 Minute. Kommando ACHTUNG. 6
Es ist die READY -Stellung einzunehmen, d.h. der Abzugsfinger befindet sich neben dem Abzug, der Arm (die Arme) müssen 45 Grad nach vorne unten zeigen ein Abstützen der Pistole ist verboten. Nach dem Kommando ACHTUNG darf die READY-Position bis zum Start nicht mehr verändert werden. Die Wendescheiben werden weggedreht. Kommando START Bei Wendeanlagen durch Erscheinen der Scheiben. Bei Standscheiben, akustisch durch Timersignal oder Pfiff. STOP nach Ablauf der vorgesehenen Zeit Bei Wendescheiben durch Wegdrehen der Scheiben. Bei Standscheiben durch Timersignal oder Pfiff. Kommando SICHERHEIT TREFFERAUFNAHME Nach diesem Kommando ist jedes Hantieren mit der Waffe und mit der Munition (Nachladen des Magazins), Hantieren mit Hülsen verboten und führt zur Disqualifikation. 2.9.3 Wenn die beschossenen Scheiben nicht zum Schützen gebracht werden, ist eine Trefferbeobachtung mittels Spektiv, Fernglas etc. erlaubt. 2.9.4 Nach jeder Serie ist ein neuer Scheibenspiegel zu verwenden. 2.10.0 Waffenstörungen 2.10.1 Jede Funktionsstörung der Waffe ist sofort durch Heben einer Hand dem Kampfrichter anzuzeigen. Die Waffe bleibt dabei in einer Hand, die Mündung zeigt in Richtung Scheibe bzw. Kugelfang und der Zeigefinger ist gestreckt neben dem Abzug. 2.10.2 In dieser Position ist zu verharren, bis der Kampfrichter seine Anweisungen erteilt. Wenn die Funktionsstörung nicht sofort behoben werden kann, darf der Teilnehmer den Bewerb mit einer entsprechenden Ersatzwaffe beenden. 2.10.3 Die Anzahl der abgegebenen Schüsse bis zur Störung wird vermerkt. 2.10.4 Nachdem die Störung behoben ist, schießt der Teilnehmer mit der nächsten Serie 5 Schuss auf die bereits beschossene Scheibe. 2.10.5 Gewertet werden die 5 schlechtesten Treffer. Sollte die Anzahl der Treffer auf der Scheibe nicht den insgesamt abgegebenen Schüssen entsprechen, so sind die fehlenden Schüsse jedenfalls mit 0 zu werten. 2.10.6 Am Ende der vier Wertungsserien schießt der Schütze seine fehlende(n) Serien nach. 2.10.7 Zwei Waffenstörungen im gesamten Bewerb sind gestattet. 2.10.8 Ab der dritten Waffenstörung werden nur mehr die Treffer auf der Scheibe gewertet. Ein Nachschießen und selbstständiges Beheben der Waffenstörung ist nicht erlaubt. 7
2.11.0 Trefferauswertung 2.11.1 Mehrschüsse: Es werden die 5 schlechtesten Treffer gewertet. Kreuzschüsse: Es werden die 5 besten Treffer aufgenommen. Der Verursacher wird nicht bestraft, auf seiner Scheibe werden alle fehlenden Treffer mit 0 gewertet. Früh- oder Spätschuss: Wird vor dem Startsignal oder nach dem Stoppsignal ein Schuss abgegeben, wird der beste Treffer abgezogen und mit 0 gewertet. Strittige Treffer werden mit einem Kaliberdorn gewertet. Die eingeholten und beschossenen Scheiben dürfen von den Schützen im Beisein der Standaufsicht besichtigt werden. Eine Berührung beschossener Scheiben durch die Schützen ist untersagt. 8
3) SCHWIMMEN 3.1.0 Distanz 3.1.1 300 m Freistil für Frauen und Männer 3.2.0 Schwimmbecken 3.2.1 25 m oder 50 m Schwimmbecken 3.3.0 Durchführung 3.3.1 1 Schwimmer pro Bahn 3.3.2 Start erfolgt in Zeitläufen und auf Kommando 3.3.3 Startmöglichkeiten Sockel Beckenrand Wasser 3.3.4 Bei Fehlstart gibt es keine Startunterbrechung (der Wettkampf läuft weiter). Dem Verursacher werden 10 Sekunden zur Schwimmzeit addiert. 3.3.5 Die Wende kann beliebig erfolgen. Die Berührung der Wand mit einem Körperteil ist erforderlich. 3.4.0 Schwimmzubehör 3.4.1 Die Verwendung von Schwimmhilfen wie Neoprenanzug, Paddles, Flossen, Pull Buoy und dergleichen ist verboten. 3.4.2 Die Verwendung von Schwimmbrillen und Badehauben ist gestattet. 3.5.0 Zeitnehmung 3.5.1 Der Veranstalter hat für die ordnungsgemäße Zeitnehmung, sowie für Start- und Wendenrichter zu sorgen. 9
4) LAUFEN 4.1.0 Distanz 4.1.1 2.000 m Geländelauf (flach) Frauen 4.1.2 3.000 m Geländelauf (flach) Männer 4.2.0 Durchführung 4.2.1 Rechtzeitig vor Beginn des Laufbewerbes sind den Mannschaftsführern die Startliste sowie die Startnummern für den Geländelauf zu übergeben. 4.2.2 Der Start erfolgt nach der Gundersenmethode, die Startzeit errechnet sich aus dem Gesamtpunktestand der ersten beiden Bewerbe. 4.2.3 Die Startnummer ist gut sichtbar am Brustbereich zu tragen. 4.2.4 Bei Fehlstart gibt es keine Startunterbrechung, dem Verursacher werden 20 Sekunden zur Laufzeit addiert. 4.2.5 Eine Abkürzung beim Geländelauf bedeutet Disqualifikation. 4.3.0 Zeitnehmung 4.3.1 Der Veranstalter hat für die ordnungsgemäße Zeitnehmung, sowie für Start- und Streckenposten zu sorgen. 5.1.0 Landesmeisterschaften 5) SONSTIGES 5.1.1 Bei Polizei-Landesmeisterschaften sind dem Veranstalter Änderungen vorbehalten. 10
6) ANHANG 6.1.0 Handbuch für das Auswertungsprogramm USPE Handbuch 6.2.0 Schnellfeuerpistolenscheibe für den USPE Schießbewerb 10 Ring 100 mm (+/- 0,4 mm) 7 Ring 340 mm ( +/- 1,0 mm) 9 Ring 180 mm ( +/- 0,6 mm) 6 Ring 420 mm ( +/- 1,0 mm) 8 Ring 260 mm (+/- 1,0 mm) 5 Ring 500 mm ( +/- 1,0 mm) Innenzehner: 50 mm ( +/- 0,2 mm) Schwarz von Ring 5 bis 10 = 500 mm Ringstärke: 0,5 mm 1,0 mm Minimum der sichtbaren Scheibengröße: Breite: 550 mm Höhe: 520 mm 550 mm Die Ringwerte 5 9 sind nur vertikal eingedruckt. Die Zehnerzone ist mit keiner Zahl versehen. Die Zahlen sollen ungefähr 5 mm hoch und 0,5 mm dick sein. An der linken und an der rechten Seite des Scheibenspiegels werden die Ringwerte durch weiße Ziellinien ersetzt. Jede dieser Linien ist 125 mm lang und 5 mm breit 11