Fortbildung Standaufsicht,SSL
|
|
- Klaus Albert
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fortbildung Standaufsicht,SSL
2 Inhalte Neuerungen Waffengesetz Verwaltungsvorschrift Aufgaben der Aufsicht Schießen mit fremden Personen Schießen mit Minderjährigen Notstand, Notwehr
3 Waffengesetz Waffenunterbringung A-Schrank Langwaffen getrennt von Munition B-Schrank Kurzwaffen getrennt von Munition O-Schrank keine Trennung nötig Munition in verschlossenem Stahlblechbehälter Regelgerechte Unterbringung von Waffen kann behördlich unangemeldet überprüft werden. Verstöße sind strafbar ( mögliche Haftstrafe)
4 Waffengesetz Transport von Waffen Nicht geladen Nicht zugriffsbereit verschlossen Verbot von Zentralfeuerkurzwaffen im Kaliber < 6,35 mm Vorderschaftrepetierflinten < 95 cm Gesamtlänge bzw. < 45cm Lauflänge Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff
5 Waffengesetz Erweiterung der alten gelben WBK auf Repetier-Langwaffen, Einzellader-Kurzwaffen und Perkussionswaffen ( zeitlich unbefristete Erlaubnis Bedürfnisbestätigung nur bei Ersterteilung) Regelbedürfnis nach 14 Abs 2 2- Kurzwaffen Langwaffen nicht eingeschränkt Schießbuch führen für die ersten drei Jahre Pflicht danach dringende Empfehlung - weiterführen
6 Verwaltungsvorschrift Bedürfnisüberprüfung nach drei Jahren muss anlassbezogen sein Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die letzten 12 Monate Vereinsmitgliedern kann die schießsportliche Aktivität durch geeignete Nachweise ( Schießkladde, Schießbuch) durch den Verein bestätigt werden eine gewissen Teilnahmehäufigkeit ist vorausgesetzt ( keine Zahl vorgeschrieben)
7 Verwaltungsvorschrift Bedürfnisüberprüfung nach drei Jahren Die Behörde hat auch Gründe zu berücksichtigen, bei denen der Schütze trotz Mitgliedschaft gehindert wurde den Schießsport auszuüben z.b. Aufenthalt im Ausland Gesundheitliche Gründe berufliche Gründe familiäre Gründe
8 Aufgaben der Standaufsicht Standaufsicht muss das 18.Lebensjahr vollendet haben und die entsprechende Qualifikation besitzen, inklusive 1. Hilfe - Nachweis Vor dem Schießen kontrollieren: Schießstandordnung Ordnung und Sauberkeit Sanitätskasten und Feuerlöscher Name des Verantwortlichen sichtbar aufhängen
9 Aufgaben der Standaufsicht Hinweisschilder überprüfen Standzulassung für Waffen und Munition Schießstand betreten verboten -Schild Warnlicht, Warnflagge o.ä. beim Schießbetrieb Beim Schützen kontrollieren Versicherungskarte, WBK bzw. Ausweis bei Gastschützen Eintrag in die Schießkladde
10 Aufgaben der Standaufsicht während des Schießens Waffe erst am Schützenstand laden Waffe immer Richtung Kugelfang halten Bei Munitionsversagen ist die Waffe ca. 10 s in Richtung Kugelfang zu halten und erst dann zu entladen Waffen nie ohne Aufsicht im Stand ablegen Werden Waffen am Schützenstand abgelegt, dann immer entladen, Verschluss offen, Lauf in Richtung
11 Aufgaben der Standaufsicht während des Schießens Hantieren mit fremden Waffen ist nur mit Einwilligung des Besitzer gestattet Bei der Übergabe einer Waffe hat sich der Übergebende und der Übernehmende vom Entladezustand zu überzeugen Waffen nie auf Menschen richten Waffen sind immer als geladen zu betrachten
12 Praxis für Anfänger und Nichtschützen Für jeden Schützen eine Aufsichtsperson Sind keine weiteren Aufsichten vorhanden, dann kann nur mit der Einzelperson geschossen werden, alle anderen verlassen den Stand nur Einzelschüsse laden, Munition und Waffe ständig kontrollieren Laden und Entladen mit Pufferpatronen üben Nach dem Schießen Munitionskontrolle Es darf keine Munition den Stand verlassen!!!
13 Schießen mit Minderjährigen Kindern unter 12 Jahren ist das Schießen auf Schießstätten verboten bis vollendetes 13. Lebensjahr Schießen nur mit Luftdruck,-Federdruck und CO2 Waffen mit schriftlichem Einverständnis oder Anwesenheit des Sorgeberechtigten 14 bis 18 Jahre KK-Waffen kurz und lang, sowie Schrotflinten für Skeet und Trap, aber Einverständnis oder Anwesenheit des Sorgeberechtigten ist nötig
14 Schießen mit Minderjährigen ab 18 Jahre auch Großkaliberwaffen Eigene WBK mit 18 möglich für den Erwerb von KK und Flinten ( Einzellader) eigene GK Waffen erst ab 21 Jahre, aber unter 25 Jahren erst mit med.-psychol. Gutachten Für das Training mit Jugendlichen sind nur Inhaber einer Jubali zugelassen
15 Notwehr-Nothilfe-Notstand Zu beachtende Prinzipien Das eingesetzte Mittel muss: geeignet sein ( Angriff sofort und endgültig zu beenden) erforderlich sein ( es gibt kein anderes Mittel, Handlung, die den Angreifer weniger schädigt) angemessen sein ( der Schaden, der durch die Notwehrhandlung eintritt, darf nicht völlig unangemessen gegenüber dem drohenden Schaden an dem geschützten Rechtsgut sein
16 Notwehr-Nothilfe-Notstand Notwehr ist die Verteidigung,die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden Voraussetzung: ein Angriff auf Leben, Gesundheit, Freiheit oder Besitz. gegenwärtig: unmittelbar bevorstehen oder in diesem Augenblick stattfinden Menschenleben sind höher zu bewerten als Sachwerte
17 Notwehr-Nothilfe-Notstand Nothilfe ist die Abwehr eines gegen einen Dritten gerichteter Angriff Jeder Bürger, der bei Not, Unglücksfällen und gemeiner Gefahr nicht Hilfe leistet, obwohl die erforderlich und die ihm den Umständen noch zumutbar war kann nach 330 StGB bestraft werden. (ohne erhebliche Eigengefährdung und ohne Verletzung anderer Pflichten)
18 Notwehr-Nothilfe-Notstand Notstand ist eine Situation der gegenwärtigen Gefahr für irgend ein Rechtsgut, die sich nur durch die Verletzung eines anderen rechtsgutes abwenden läßt. Man handelt nicht widerrechtlich, wenn man eine fremde Sache ( z.b. Tiere) beschädigt oder zerstört ( tötet) um eine drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden. Die Beschädigung oder Zerstörung muss erforderlich sein und der Schaden darf nicht außer Verhältnis zur Gefahr stehen
19 E N D E
Der WSB unterwegs... Das neue WaffG gilt seit !!! ... in Sachen Waffenrecht
Der WSB unterwegs...... in Sachen Waffenrecht Das neue WaffG gilt seit 01.04.2003!!! Wichtig für den Verein Versicherung Schießen durch Kinder und Jugendliche Melde- und Nachweispflicht Aufbewahrung Transport
MehrFragebogen Themenbereich 6 Schießen und Schießstätten Benötigen Sie zum Schießen mit einer Waffe 6 mm Flobert eine behördliche Erlaubnis?
6.01 Benötigen Sie zum Schießen mit einer Waffe 6 mm Flobert eine behördliche Erlaubnis? 6.02 Wo darf man ohne Erlaubnis mit einem Gewehr (.22 l.r.) schießen? 6.03 Dürfen erlaubnispflichtige Schusswaffen
MehrFragebogen zur Waffensachkunde Prüfung 001. Was versteht man unter einer Handfeuerwaffe?
001. Was versteht man unter einer Handfeuerwaffe? 002. Was versteht man unter einer Langwaffe? 003. Welche Arten von Kurzwaffen unterscheidet man? 004. Was bedeutet der Begriff Single Action? 005. Was
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht
Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen
MehrIm Schießstand. Wenn eine Aufsicht eine solche Anordnung - vorsätzlich - unterläßt, handelt sie ordnungswidrig. ( 34 Nr.
Im Schießstand 8 Rechte der Aufsichtsperson : - Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben, wenn dies zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren notwendig ist, das Schießen oder den Aufenthalt in der
Mehrneue gelbe WBK Die neue gelbe Waffenbesitzkarte kein nachträglicher Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb! Das bis
neue gelbe WBK Die neue gelbe Waffenbesitzkarte kein nachträglicher Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb! Das bis 31.03.2003 geltende Waffengesetz kannte zwei verschiedene Formen der waffenrechtlichen
MehrLehrplan Sachkundeausbildung
Lehrplan Sachkundeausbildung Der Lehrplan ist vom Deutschen Schützenbund im Ordner Waffensachkunde vorgegeben. Im Rahmen der Sachkundeausbildung sollen im theoretischen und praktischenteil nachfolgende
MehrHinweise für Aufsichtspersonen auf Schießstätten (Standaufsichten)
Hinweise für Aufsichtspersonen auf Schießstätten (Standaufsichten) Standaufsichten Der ordnungsgemäße und sichere Schießbetrieb auf einer Schießstätte muss durch verantwortliche Aufsichtspersonen (im Folgenden
MehrLuftsicherheitsgesetz (LuftSiG) 14 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis
Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) 14 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis [ ] (3) Die unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ist nur zulässig, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug
MehrVerband für Waffentechnik und -geschichte e.v.
Verband für Waffentechnik und -geschichte e.v. Verband für Waffentechnik und -geschichte e.v. Oststrasse 154 40210 Düsseldorf Sehr geehrtes Mitglied, werter Sportschütze, Grundsätzliches zum Waffenantrag:
MehrS p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V.
S p o r t s c h ü t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V. Leitfaden für die Beantragung einer WBK für Sportschützen nach 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) Stand: 04.03.2015 Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben
MehrM e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
M e r k b l a t t zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Rechtsgrundlage ist die Änderung zum Waffengesetz (WaffG) vom 06.07.2017 (Bundesgesetzblatt - BGBl. - I Seite 2133 ff.)
MehrS p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V.
S p o r t s c h ü t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V. Leitfaden für die Beantragung einer WBK für Sportschützen nach 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) Stand: 01.07.2016 Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben
MehrHans Gronemeyer Referent für Waffensachkunde Kreisschützenverband Rotenburg
Hans Gronemeyer Referent für Waffensachkunde Kreisschützenverband Rotenburg Stand: 30.10.2009 Das Waffengesetz 2003 und die Allgemeinen Waffengesetzverordnungen sowie Änderungen des Waffengesetzes vom
MehrDie Waffensachkundeprüfung. Teil 1 Einführung
Die Waffensachkundeprüfung Teil 1 Einführung Grundlagen Waffengesetz Waffengesetz (WaffG) vom 01.04.2003 Allgemeine Waffengesetz Verordnung (AWaffGV) vom 01.12.2003 Voraussetzungen für Waffenerlaubnisse
MehrM e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Steinfurt ZA 1.3 Waffenrecht Liedekerker Str. 70 48565 Steinfurt Erreichbarkeiten: Telefon: 02551/15-0 Telefax: 02551/15-3139 E-Mail: Waffenwesen.Steinfurt@polizei.nrw.de
MehrFragebogen Themenbereich 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition
5.01 Wer benötigt einen 5.02 Zum Führen welcher Waffen benötigt man keinen a) Wer eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzt. b) Wer als Berechtigter mehr als 3 Waffen zum Schießstand transportieren
MehrM e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
In NRW sind die Kreispolizeibehörden zuständig für die Erteilung von Waffenscheinen und Waffenbesitzkarten. Dort gibt es in der Regel auch Informationen über staatlich anerkannte Prüfer für die Waffensachkundeprüfung.
MehrDeutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben
Deutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, 39179 Barleben Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis ( 14 WaffG)
MehrWaffensachkunde Fragen und Antworten.
Waffensachkunde Fragen und Antworten www.vsg-sauerlach.de Waffen: Was sind Handfeuerwaffen? Handfeuerwaffen sind Waffen, die von einer Person getragen und aus der Hand abgefeuert werden können. Welche
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht
Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen
Mehr1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;
Allgemeine Waffenverordnung (AWaffV) 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen: 1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei
MehrRechtliche Grundlagen FeM - ambulant
Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Die Verantwortung der rechtlichen Betreuer und Betreuerinnen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist zu bedenken? 2. Rechtliche Grundlagen a) Auszug aus dem Grundgesetz
MehrDeutscher Schützenbund e.v., Lahnstraße 120, Wiesbaden Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben
Deutscher Schützenbund e.v., Lahnstraße 120, 65195 Wiesbaden Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, 39179 Barleben Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis ( 14 WaffG)
MehrRegelbuch. SSC 95 - Flinten-Vergleichsschießen
Regelbuch SSC 95 - Flinten-Vergleichsschießen Stand: 21.09.2006 Inhalt Inhalt... 2 Allgemeines... 3 Transport von Flinten auf dem Schießstand... 3 Be- und Entladen von Waffen... 3 Schützenstände... 3 Störungen...
MehrM e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
Polizeipräsidium Bonn ZA 12.1 Waffenrecht Königswinterer Straße 500 53227 Bonn Sprechzeiten: Mo-Fr: 08.30-11.30 Uhr und Mo 13.30-16.00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung Erreichbarkeiten: Telefon:
MehrSicherheitsbelehrung gemäß aktueller Schießsportordung von
Sicherheitsbelehrung gemäß aktueller Schießsportordung von 10.07.2012 RAG Schießsport 6630 Inntal Ich habe Kapitel 3 (Standordnung und Sicherheit) und Kapitel 4 (Funktionspersonal), gemäß Schießsportordungvom
MehrFAQ s rund um die Sportschützenbescheinigung
FAQ s rund um die Sportschützenbescheinigung I. Bedürfnis Wie weise ich ein Bedürfnis nach? Als Sportschütze weise ich ein Bedürfnis durch Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein nach, der einem anerkannten
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht
1 von 6 25.10.2011 15:16 Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe*
Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises als Kreispolizeibehörde Hauptstr. 92 58332 Schwelm Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe* Kleiner Waffenschein
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz. Ich bitte um Erteilung /Eintragung einer/eines. Gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Ich bitte um Erteilung /Eintragung einer/eines Waffenbesitzkarte Erwerbsberechtigung in eine vorhandene WBK Munitionserwerbsberechtigung Personalien
MehrOstfriesischer Schützenbund e.v.
Ostfriesischer Schützenbund e.v. MITGLIED IM NWDSB e.v. UND IM DEUTSCHEN SCHÜTZENBUND e.v. GESCHÄFTSSTELLE: Stellv. Bezirkssportleiter Hans Meyer Dornumer Str. 15 26607 Aurich-Sandhorst Telefon 04941 73333
MehrVorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung
André Busche Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung Waffenrecht Beschussrecht Waffentechnik Handhabung Auszug, nur für Teilnehmer von Lehrgängen zur Waffensachkunde, die auf Grundlage der Lehrbücher
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe* Kleiner Waffenschein ( 10 Abs. 4 S.
bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe* Kleiner Waffenschein ( 10 Abs. 4 S. 4 WaffG) Personalien
MehrWichtig: die Einverständniserklärung ist vor dem Schießen vom Trainer/Betreuer entgegenzunehmen und muss während des Schießens aufbewahrt werden.
SCHÜTZENBUND Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim e. V. Merkblatt: Mindestalter im Schießsport Wann dürfen MINDERJÄHRIGE schießen nach 27 Abs. 3 WaffG ( nach 2009 ) Altersgrenzen für das Schießen mit
Mehr12. Vorbereitende Fragen zur Waffensachkundeprüfung
12. Vorbereitende Fragen zur Waffensachkundeprüfung Die auf den folgenden Seiten abgedruckten Fragen könnten Ihnen in dieser oder leicht abgewandelter Form in der Prüfung der Waffensachkunde gestellt werden,
MehrMitglieder - Info Schützenverein Holßel von 1901 e.v. Holßel, im Juli 2017
Mitglieder - Info Schützenverein Holßel von 1901 e.v. Holßel, im Juli 2017 Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder, nach unserer Mitglieder-Info vom März 2017, in der wir u. a. auch um Eure E-Mail-Adresse
MehrVorbereitende Fragen zur Waffensachkundeprüfung
Vorbereitende Fragen zur Waffensachkundeprüfung Die auf den folgenden Seiten abgedruckten Fragen könnten Ihnen in dieser oder leicht abgewandelter Form in der Prüfung der Waffensachkunde gestellt werden,
MehrSachkundeprüfung gem. 7 WaffG (Stand Jan. 2006)
Seite 1 von 11 Seiten ( 60 Fragen) Waffensachkunde Fragebogen 3 Sachkundeprüfung gem. 7 WaffG (Stand Jan. 2006) Dieser schriftliche Teil der Waffensachkunde gilt als bestanden wenn von den 60 Fragen mindestens
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht
1 von 9 11.07.17, 09:56 Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz
MehrFragen und Antworten zur Waffensachkunde
Teil 1 - Sicherheit Fragen und Antworten zur Waffensachkunde Was musst du tun, wenn du deinen Stand verlässt? - öffne den Verschluss deiner Waffe. - vergewissere dich, dass die Waffe ungeladen ist. - Achtung:
MehrBEZIRKSSCHÜTZENVERBAND
BEZIRKSSCHÜTZENVERBAND Stand: 01.04.2008 Stade e.v. Präsidium Erwin Schütz, Referent Waffensachkunde, Dorfstraße 21, 21726 Kranenburg, Tel.: 04140 / 8111 email: erwin.schuetz@online.de Transport von Schusswaffen
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht in Bayern
Das Wichtigste zum Waffenrecht in Bayern Das Waffengesetz (in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen
MehrSachkundeprüfung gem. 7 WaffG (Stand Jan. 2006)
Seite 1 von 11 Seiten ( 60 Fragen) Waffensachkunde Fragebogen 1 Sachkundeprüfung gem. 7 WaffG (Stand Jan. 2006) Dieser schriftliche Teil der Waffensachkunde gilt als bestanden wenn von den 60 Fragen mindestens
MehrSachkundeprüfung gem. 7 WaffG (Stand Jan. 2006)
Seite 1 von 11 Seiten ( 60 Fragen) Waffensachkunde Fragebogen 2 Sachkundeprüfung gem. 7 WaffG (Stand Jan. 2006) Dieser schriftliche Teil der Waffensachkunde gilt als bestanden wenn von den 60 Fragen mindestens
MehrSchützengesellschaft von 1433 Neumarkt i.d.opf. e.v.
Voraussetzung: Lehrgangsort: Volljährigkeit der Teilnehmer; Mitglied in einem Schützenverein Unterrichtsräume Schützenhaus der SG 1433 Neumarkt i.d.opf. e.v. Schießstand Schießstände der SG 1433 Neumarkt
MehrDie Verschwiegenheit in der Sozialen Arbeit. Berufliche Pflicht unter Strafandrohung (K)ein Grund zur Sorge?
Die Verschwiegenheit in der Sozialen Arbeit. Berufliche Pflicht unter Strafandrohung (K)ein Grund zur Sorge? AnleiterInnentag 13.11.2014 Tina Patjens www.dhbw-stuttgart.de Schweigepflicht in der Sozialen
MehrWaffenbefürwortungen über den BDS e.v. Landesverband 3
Waffenbefürwortungen über den BDS e.v. Landesverband 3 Das Befürwortungsformular (1 Waffe pro Formular) und das erforderliche Beiblatt Kurzwaffe ("Kurzwaffe" Anträge für Kurzwaffen für Patronenmunition)
MehrAufbewahrung von Waffen
Aufbewahrung von Waffen Der tragische Amoklauf von Winnenden gibt dem Deutschen Schützenbund e.v. erneut Veranlassung, unsere Sportschützinnen und Sportschützen nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine
MehrMerkblatt für Sportschützen der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003
Merkblatt für Sportschützen der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003 1. Anerkennungsverfahren für Schießsportverbände, Genehmigungspflicht für Schießordnungen 15 Die Regelung über
MehrAUSBILDUNG FÜR DEN NACHWEIS WAFFENRECHTLICHE GRUNDLAGEN DER SACHKUNDE ( 7 WAFFG I.V.M. 3 ABS. 1 NR. 2C AWAFFV) Gau Starnberg Referat Ausbildung
AUSBILDUNG FÜR DEN NACHWEIS DER SACHKUNDE ( 7 WAFFG I.V.M. 3 ABS. 1 NR. 2C AWAFFV) WAFFENRECHTLICHE GRUNDLAGEN Gau Starnberg Referat Ausbildung GLIEDERUNG 1 2 3 4 5 6 7 Begriff der Waffen Umgang mit Waffen
MehrZugelassene Waffen- und Munitionsarten. Waffen für Randfeuerpatronenmunition (Lang- und Kurzwaffen)
Waffen für Randfeuerpatronenmunition (Lang- und Kurzwaffen) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 200 Joule und handelsübliche Munition mit Bleigeschossen bis Kaliber.22. Die Verwendung
MehrHilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung
Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung Fortbildung beim DRK Stuttgart Bereitschaft 8 - Unter-/Obertürkheim Themenübersicht Hilfeleistungspflicht und Garantenstellung Hilfeleistungspflicht
MehrAktuelle Informationen zum waffenrechtlichen Bedürfnis und zur Bedürfnisprüfung durch die Behörden (Stand: )
SLG Sophienhöhe e.v. Schießleistungsgruppe im Bund der Militär und Polizeischützen (BDMP e.v.) www.slg sophienhoehe.de Aktuelle Informationen zum waffenrechtlichen Bedürfnis und zur Bedürfnisprüfung durch
MehrSchießstätten im Waffengesetz
Schießstätten im Waffengesetz Präsentation erstellt von Dieter Stiefel Bundesreferent Schießstände/ Schießstandsachverständige des DSB Bild: FSG SOB Schießstätten i.s.d.waffg Schießstätten sind ortsfeste
MehrQualifizierung verantwortlicher Aufsichtspersonen
Arbeitsunterlagen Ergänzung des Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.v. auf der Basis der Unterlagen des Bayer. Sportschützenbundes e.v. für die Qualifizierung verantwortlicher Aufsichtspersonen Stand:
MehrWaffenrecht Sachkundeausbildung
Waffenrecht Sachkundeausbildung Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenkameraden, wie von uns immer wieder betont wurde, unterliegen sowohl die Schulungsunterlagen für die Waffensachkundeausbildung und
MehrZerstörung einer Schußwaffe / Vernichtung / Unbrauchbarmachung
Aktualisierungen zum Buchtitel ISBN 9783940723925 D1 Korrekturen: Fußnote 263 (Seite 252): VG Dresden Fußnote 274 (Seite 433): Verweis auf Seite 72 Fußnote 314 (Seite 483): Verweis auf Seite 156 Fußnote
MehrE T S S C. Erster Tattendorfer Sportschützenclub STANDORDNUNG
E T S S C Erster Tattendorfer Sportschützenclub STANDORDNUNG April 2011 1 Liebes Mitglied, wir freuen uns über Dein Interesse am Schießsport. Damit alle unsere Mitglieder die Anlage angenehm und gefahrlos
MehrEinige Muster - Folien der PowerPoint Präsentation
Einige Muster - Folien der PowerPoint Präsentation Bayerischer Sportschützenbund e.v. Präsentation erstellt von Heinz Wilczynski 7 WaffenG, AWaffV 1 und 3 Stand: März 2008 Teil I Sachkunde Teil I 4 WaffG
MehrWir haben nachfolgend die wesentlichen, aktuellen Informationen zum Thema Waffenaufbewahrung für Sie zusammengestellt.
Wir haben nachfolgend die wesentlichen, aktuellen Informationen zum Thema Waffenaufbewahrung für Sie zusammengestellt. Quellenverzeichnis: Waffengesetz (WaffG) -Auszug- vom 11. Oktober 2002 zuletzt geändert
MehrBibliografische Informationen digitalisiert durch
1. Das Waffengesetz 13 1.1. Allgemeine Grundlagen 14 1.1.1. Waffe ( 1 Abs. 2) 14 1.1.2. Schußwaffe, gleichgestellte Gegenstände (Anlage 1) 15 1.1.3. Anscheinswaffe (Anlage 1 ) 18 1.1.4. Waffen liste (Anlage
MehrUmgang mit Waffen oder Munition
Innenministerium Baden-Württemberg Umgang mit Waffen Munition Informationen für Erbwaffenbesitzer 1 und Altwaffenbesitzer 2 1. Pflichten des Waffenbesitzers Alle Personen, die Waffen Munition besitzen,
MehrKonversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I
Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I 6. Stunde: Notwehr ( 32 StGB) Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster (Prüfungs-)Voraussetzungen für den Rechtfertigungsgrund der Notwehr nach 32 StGB
Mehr98 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2017 Freitag, 11. August 2017 Nr. 26 I n h a l t Allgemeine Ausnahme vom Alterserfordernis für den selbständigen Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und
MehrHersteller, Modell und Kaliber
Anlage A BUND DEUTSCHER SPORTSCHÜTZEN 1975 E.V. / BUND BAYERISCHER SCHÜTZEN E.V. Name u. Vorname des Antragstellers: Beantragte Waffe: Hersteller Typ/Modell Lauflänge Besonderheiten Auflistung der vorhandenen
MehrAnweisung. Hülsen aufsammeln / aufkehren und in den Hülseneimer entsorgen. Plastik und Papierverpackungen in den Wertstoffeimer entsorgen
Anweisung Jeder Schütze hat seinen Schießstand nach Beendigung des Schießens sauber zu verlassen Hülsen aufsammeln / aufkehren und in den Hülseneimer entsorgen Plastik und Papierverpackungen in den Wertstoffeimer
MehrWaffengesetz. 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
Waffengesetz 0BStand 24. Juli 2009 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände
MehrBündner kantonaler Patentjägerverband. Muster-Betriebsreglement für Jagdschiessanlagen im Kanton Graubünden
Bündner kantonaler Patentjägerverband Muster-Betriebsreglement für Jagdschiessanlagen im Kanton Graubünden Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort... 3 2. Allgemeines und Sicherheitsverhalten... 4 3. Versicherungen...
MehrSicherheit beim Umgang mit Waffen
Sicherheit beim Umgang mit Waffen www.vdb-waffen.de www.gebrauchtwaffe.de Der richtige Umgang mit einer Waffe Bitte unbedingt vor Benutzung einer Waffe beachten! 1. Machen Sie sich mit der Handhabung der
MehrHessischer Schützenverband e.v.
Hessischer Schützenverband e.v. 1 Waffenerwerb für Sportschützen Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( 14 WaffG) Der Hessische Schützenverband e.v. ist durch den Deutschen Schützenbund
MehrMustergutachten zu Fall 1 im Modul 1
Mustergutachten zu Fall 1 im Modul 1 Der Fall Rentner A harkt an einem sonnigen Oktobertag auf seinem mit großen Bäumen bewachsenen Grundstück in Vorpommern Blätter zusammen. Dabei trägt er eine knallrote
MehrSicherheitsvorschriften
Sicherheitsvorschriften Disposition 1. Zielsetzung 2. T-Regel 3. Kugelfang 4. Sicherheitsdistanzen Büchse 5. Sicherheitsdistanzen Flinte 6. Die Streuung 7. Die acht Grundregeln Gu dege im Umgang g mit
MehrRichtlinien des Deutschen Schützenbundes e.v. für den Nachweis der Sachkunde ( 7 WaffG i.v.m. 3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV)
Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e.v. für den Nachweis der Sachkunde ( 7 WaffG i.v.m. 3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV) Beschlossen in der Gesamtvorstandssitzung vom 18.03.2017 Zur Schaffung einheitlicher
MehrRechtfertigungsgründe
Rechtswidrigkeit Tatbestandsverwirklichung indiziert grundsätzlich die Rechtswidrigkeit Ausnahmsweise kann ein Rechtfertigungsgrund eingreifen Rechtfertigungsgründe = Erlaubnissätze umschreiben erlaubtes,
MehrDas neue Waffengesetz
Das neue Waffengesetz Was ändert sich für uns Sportschützen? Stand: 19.02.2003 Verfasser: Christian Strasheim Kontakt: c.strasheim@web.de Aktuelle Version dieser Datei: http://www.strasheim.de/waffenrecht/
MehrZu Hause oder unterwegs: Schusswaffen und Munition dürfen grundsätzlich niemals unbeaufsichtigt und ungeschützt sein
Merkblatt: Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition Landratsamt Calw Untere Waffenbehörde Sind Ihre Schusswaffen sicher aufbewahrt? Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in Deutschland streng
MehrPrivatrecht. 59. Was ist eine unerlaubte Handlung?
Privatrecht 2 59. Was ist eine unerlaubte Handlung? 60. Wie ist die Schadenersatzpflicht aus unerlaubter Handlung geregelt 823 BGB? Prüfschema zu 823 BGB: A ist dem B zum Schadenersatz verpflichtet, wenn:
MehrAntrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Bürger- und Ordnungsamt Grafenstraße 30 Abt. Waffenwesen 64283 Darmstadt Der Oberbürgermeister Erteilung Verlängerung (Zutreffendes
MehrBurgenländischer Sportschützen-Landesverband (kurz BSSLV) Landeshauptschießstätte. Schießstandordnung. für das. Übungsschießen (Training)
Burgenländischer Sportschützen-Landesverband (kurz BSSLV) Landeshauptschießstätte Schießstandordnung für das Übungsschießen (Training) erfahrener Schützen auf der Trainingsanlage 3 Schießentfernungen (10m,
MehrAntrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis, Ausnahme vom Mindestalter oder sonstigen waffenrechtlichen
Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis, Ausnahme vom Mindestalter oder sonstigen waffenrechtlichen Erlaubnis Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstoff 74064 Heilbronn 1. Ich
MehrRechtliche Grundlagen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen
Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Aspekte der Fixierung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie straf- und haftungsrechtlichen Gesichtspunkten Übersicht
MehrLösung. A. Strafbarkeit des B. I. 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB. 1. Objektiver Tatbestand. a) Unfall im Straßenverkehr (+)
Lösung A. Strafbarkeit des B I. 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB a) Unfall im Straßenverkehr (+) b) Unfallbeteiligter, 142 Abs. 5 StGB (+) c) sich vom Unfallort entfernt (+) d) ohne zuvor Pflicht aus 142 Abs. 1 Nr.
MehrNotwehr, Notstand und Körperverletzung
Notwehr, Notstand und Körperverletzung Was ist Notwehr? Niemand wird jemals in eine Situation kommen wollen, in der er sich selbst (oder einen Schwächeren) verteidigen muss. Findet man sich jedoch einmal
MehrBayerischer Sportschützenbund e.v. Richtlinien. für die Ausstellung von Bescheinigungen. gem. 14 WaffG
Bayerischer Sportschützenbund e.v. Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. 14 WaffG (Bedürfnisbescheinigungen) genehmigt vom Landesausschuss am 23.11.2009 Stand 18.11.2009-1 - Inhaltsverzeichnis:
MehrAntrag auf Erteilung einer / eines
Stadt Heilbronn -Ordnungsamt- Weststraße 53 74072 Heilbronn Antrag auf Erteilung einer / eines Waffenbesitzkarte (WBK) grün ( 10 Abs. 1 WaffG) Erwerbserlaubnis (sog. Voreintrag) in bereits vorhandene WBK
MehrStrafrechtliche Grenzen für MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen. Karin Bruckmüller (JKU Linz/ LMU München) Gewalt in der Pflege AK Stmk 1.6.
Strafrechtliche Grenzen für MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen Karin Bruckmüller (JKU Linz/ LMU München) Gewalt in der Pflege AK Stmk 1.6.2017 PFLEGESITUATION IM ZUSAMMENHANG MIT STRAFRECHT PatientIn
MehrBUND BAYERISCHER SCHÜTZEN E.V.
BUND BAYERISCHER SCHÜTZEN E.V. Verband für sportliches Großkaliberschießen Mitglied im Bund Deutscher Sportschützen e.v. (BDS) BDS-3-Gun Parcours Ausschreibung / Matchinformation Ort und Datum: am Samstag
MehrEin Vortrag von Jürgen Kohlheim Vizepräsident Deutscher Schützenbund beim
Waffenrecht 2011 Ein Vortrag von Jürgen Kohlheim Vizepräsident Deutscher Schützenbund beim Westfälischer Schützenbund 1861 e.v. DSB / Kohlheim 2011 Das neue Waffenrecht Rechtsgrundlagen Waffengesetz (WaffG)
MehrBayerischer Sportschützenbund e. V.
Bayerischer Sportschützenbund e. V. Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. 14 WaffG in Kraft seit 17.11.2015 (durch Beschluss des Landesausschusses vom 16.11.2015) Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis:
MehrStalleinbrüche, Whistleblowing und verdeckte Videos: Die rechtliche Situation. Prof. Dr. Jose Martinez
Stalleinbrüche, Whistleblowing und verdeckte Videos: Die rechtliche Situation Ausgangspunkt Auslöser der Aktionen Verdacht auf Verstöße gegen TierschG Aufdeckung von Defiziten des TierSchG Ausgangspunkt
MehrQualifizierung verantwortlicher Aufsichtspersonen
Arbeitsunterlagen des Bayer. Sportschützenbundes e.v. für die Qualifizierung verantwortlicher Aufsichtspersonen (Schießleiterausbildung) Stand: Februar 2004 Quelle: Dieter Stiefel 02/04 Moderator: Siegfried
MehrWaffen, die in eine "Waffenbesitzkarte" (sogenannte "grüne" WBK) und
1 Waffenerwerb für Sportschützen Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( 14 WaffG) Der Hessische Schützenverband e.v. ist durch den Deutschen Schützenbund e.v., der am 7. November 2003
MehrBENUTZERORDNUNG. TRAININGSANLAGE Nordic-Center Notschrei
1. ALLGEMEINES BENUTZERORDNUNG für die TRAININGSANLAGE Nordic-Center Notschrei 1. Die Benutzung der Anlage ist nur mit der schriftlichen Genehmigung des Olympiastützpunkt Freiburg-Schwarzwald e.v. gestattet.
MehrVerband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr RAG Gröbenzell / Amper-Würm
Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr RAG Gröbenzell / Amper-Würm Geschäftsordnung Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport (RAG) Geschäftsordnung
MehrVerband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. RAG Schießsport Limesschützen
Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport Limesschützen - Geschäftsordnung 1 Name, Rechtsform, Zweck 1. Die Reservistenarbeitsgemeinschaft (RAG -
Mehr