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Transkript:

Management- und Kaderschule Schule für Bank-, Immobilien- und Versicherungswirtschaft Wegleitung Sachbearbeiter/-in Immobilienwirtschaft mit Zertifikat SHW Stand: Mai 2012 Seite 1 von 14

1. Einführung Die Wegleitung ist die inhaltliche und organisatorische Grundlage des Weiterbildungskurses zum/r Sachbearbeiter/-in Immobilienwirtschaft mit Zertifikat SHW. Der 12monatige berufsbegleitende Kurs hat das Ziel, eine allgemeine Einführung in die wichtigsten Arbeitsgebiete der Immobilienwirtschaft zu bekommen. Wir wenden uns mit diesem Angebot an folgende Zielgruppen: a) Im Immobilienbereich berufstätige Erwachsene, die über keine immobilienspezifische Aus- oder Weiterbildung verfügen, aber allgemeine Kenntnisse über die Immobilienwelt für das Verständnis ihrer Arbeitsumgebung benötigen. b) Junge Erwachsene, die nach einer nicht immobilienspezifischen Grund- oder Weiterbildung planen, in der Immobilienwirtschaft berufstätig zu werden. c) Berufliche Wiedereinsteiger/-innen, die nach einer längeren Pause (Familie, Ausland etc.) planen, wieder in die Immobilienwirtschaft zurückzugehen und dafür ein Refreshing ihres Immobilienwissens benötigen. 2. Kursziel Erlangung des Zertifikats Sachbearbeiter/-in Immobilienwirtschaft SHW. Mit diesem Zertifikat verbessern Sie Ihre Chancen auf einen erfolgreichen beruflichen Einstieg/ Wiedereinstieg in die Immobilienwirtschaft. Inhaber/-innen des Zertifikats haben nachgewiesen, dass Sie mit den wichtigsten Arbeitsfeldern der Immobilienbranche vertraut sind. Sie können nach erfolgreichem Abschluss des Kurses eine qualifizierte Sachbearbeiter-Tätigkeit in der Immobilienbranche anstreben. 3. Voraussetzungen für die Kurseinschreibung Es werden alle Kursinteressierende zugelassen, die eine der nachfolgenden Voraussetzungen vorweisen können: Seite 2 von 14

a) über ein Handelsdiplom VSH verfügen, oder b) im Besitz eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses für Kaufleute sind, oder c) eine andere kaufmännische Vorbildung erfolgreich abgeschlossen haben und über mindestens 1 Jahr kaufmännische Berufspraxis bis zum Lehrgangsbeginn nachweisen können. Wer keines der Kriterien a) bis c) erfüllt, wird zugelassen, wenn d) ein eidg. Fähigkeitszeugnis einer nicht kaufmännischen Grundbildung, oder der Abschluss einer höheren Fachschule, oder eine im Ausland anerkannte Grundbildung vorliegt und mindestens 3 Jahre kaufmännische Berufspraxis bis zum Lehrgangsbeginn nachgewiesen werden können. 4. Erteilung des Zertifikats Das Zertifikat Sachbearbeiter/-in SHW wird erteilt, wenn a) die Zulassungsbedingungen des Abschnitts 3. dieser Wegleitung erfüllt sind und b) 80% der von der Schule vorgesehenen Lektionen besucht wurden und c) die in dieser Wegleitung beschriebenen Ausbildungsmodule erfolgreich abgeschlossen wurden oder gleichwertige, erfolgreich abgeschlossene Ausbildungsmodule aus anderen Lehrgängen, nachgewiesen werden können. Über die Gleichwertigkeit anderer Module entscheidet die Schulleitung. 5. Aufbau des Lehrgangs Der Sachbearbeiterkurs dauert 12 Monate und wird berufsbegleitend durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Ferien der Stadt Winterthur müssen mindestens 280 Lektionen in zwei Semestern unterrichtet werden. Der Unterricht findet blockweise statt, d.h., es werden immer vier Lektionen am Stück in einem Fach unterrichtet. Folgende Ausbildungsmodule sind zu belegen: Seite 3 von 14

Nr. Modul Lektionenzahl 1) Nationale & internationale Immobilienmärkte 20 2) Rechtsfragen der Immobilienwirtschaft 32 3) Immobilienvermarktung 52 4) Liegenschaftsbuchhaltung 40 5) Grundlagen der Immobilienbewertung 28 6) Grundlagen der Immobilienbewirtschaftung 52 7) Einführung in die Immobilienentwicklung 28 8) Bauliche Kenntnisse 28 Total Lektionen 280 Darüber hinaus ist eine selbständige Arbeit mit einer Bearbeitungszeit von drei Monaten über ein immobilienspezifisches Thema in Abstimmung mit dem jeweiligen Fachdozenten anzufertigen. Die formalen Anforderungen sowie die Bewertungsmodalitäten orientieren sich an den Richtlinien des Handelsdiploms VSH (Verband Schweizerischer Handelsschulen). Pro Semester werden vier Module unterrichtet, die am Ende eines Semesters nach den Bestimmungen des Punktes 6. geprüft und bewertet werden. Die selbständige Arbeit ist im zweiten Semester anzufertigen und spätestens einen Monat vor der letzten Modulprüfung abzugeben. 6. Erfahrungsnoten & Modulprüfungen In jedem Modul werden eine Erfahrungsnote und eine Prüfungsnote erteilt, die mit einer Gewichtung von jeweils 50% zu einer Fachnote zusammengefasst werden. Die Erfahrungsnote hat in jedem Ausbildungsmodul auf einer schriftlichen Prüfung (70%) und der mündlichen Mitarbeit im Unterricht (30%) zu basieren. Seite 4 von 14

Die Modulprüfungen sind nach folgendem Plan durchzuführen: Nr. Modul Prüfungsart und -dauer Zeitpunkt 9) Nationale & internationale Immobilienmärkte 10) Rechtsfragen der Immobilienwirtschaft schriftlich, 60 Minuten schriftlich, 60 Minuten am Ende des 1. Semesters am Ende des 1. Semesters 11) Immobilienvermarktung schriftlich, 120 Minuten am Ende des 1. Semesters 12) Liegenschaftsbuchhaltung schriftlich, 90 Minuten am Ende des 1. Semesters 13) Grundlagen der Immobilienbewertung schriftlich, 60 Minuten am Ende des 2. Semesters 14) Grundlagen der Immobilienbewirtschaftung schriftlich, 120 Minuten am Ende des 2. Semesters 15) Einführung in die Immobilienentwicklung schriftlich, 60 Minuten am Ende des 2. Semesters 16) Bauliche Kenntnisse schriftlich, 60 Minuten am Ende des 2. Semesters Die Notengebung erfolgt nach folgendem Berechnungsschema: Erreichte Punktzahl x 5 --------------------------------- + 1 = Note maximale Punktzahl Alle Prüfungs- und Erfahrungsnoten sowie die Note der selbständigen Arbeit werden nach kaufmännischen Rundungsregeln in halben Noten angegeben. Die Fachnoten sowie die Zeugnisdurchschnittsnote werden in Zehntelnoten berechnet. Seite 5 von 14

Die in den Modulen Vermarktung und Bewirtschaftung erreichten Fachnoten werden für die Ermittlung des Notendurchschnitts doppelt gewertet. Das Zertifikat Sachbearbeiter/-in Immobilienwirtschaft SHW wird erteilt, wenn der Durchschnitt aus allen Fachnoten mindestens 4.0 beträgt, maximal zwei Fachnoten unter 4.0 sind und keine Fachnote schlechter als 3.0 ist. Die selbständige Arbeit muss ebenfalls mit mind. 4.0 bewertet sein. 7. erlaubte Hilfsmittel Es sind nur diejenigen Hilfsmittel zugelassen, die ausdrücklich auf den Prüfungsaufgaben erwähnt sind. Die Benutzung weiterer, nicht erwähnter Hilfsmittel ist nicht erlaubt und führt zum Prüfungsausschluss der Kandidatin oder des Kandidaten. 8. Prüfungswiederholungen Werden die Anforderungen zur Erteilung des Zertifikats nicht erfüllt, so hat der/die Kandidat/-in nur diejenigen Module in Gänze zu wiederholen (Erfahrungs- und Prüfungsnote), in denen eine Fachnote von schlechter als 4.0 erreicht wurde. Sämtliche Prüfungen können maximal dreimal absolviert werden. Es dürfen nur Prüfungen mit der Bewertung von weniger als 4.0 wiederholt werden. Bei Wiederholung von Prüfungen zählen die ursprünglich erbrachten Erfahrungsnoten nicht mehr. Eine Modulprüfung kann maximal dreimal absolviert werden. 9. Nicht-Ablegen der Prüfung/Rücktritt Tritt eine Kandidatin oder ein Kandidat nach dem Aufgebot, vor oder während der Prüfung aus zwingenden Gründen (Militärdienst, ärztlich bescheinigte Erkrankung oder Unfall, Todesfall in der Familie) zurück, so kann dieser die Prüfung frühestens zum nächsten ordentlichen Termin nachholen. Diese Prüfung wird dann als Erstprüfung bewertet. Der Rücktritt ist der Schulleitung unverzüglich mitzuteilen und zu belegen. Seite 6 von 14

Tritt eine Kandidatin oder ein Kandidat vor oder nach begonnener Prüfung ohne entschuldbare Gründe zurück oder gar nicht an, so wird die Prüfung als nichtbestanden mit der Note 1 gewertet. Die Prüfung kann frühestens zum nächsten ordentlichen Termin nachgeholt oder wiederholt werden. Sie wird in jedem Fall als Prüfungs- Wiederholung bewertet. Die gleichen Folgen treffen Teilnehmende, die wegen Unregelmässigkeiten von der Prüfung ausgeschlossen wurden. 10. Unregelmässigkeiten Die Schule gibt den Teilnehmenden bekannt, welche Hilfsmittel an der Prüfung gemäss Wegleitung zugelassen sind, welche zur Verfügung gestellt werden und welche allenfalls selbst mitzubringen sind. Wer unerlaubte Hilfsmittel gebraucht, betrügt, dies versucht oder vorbereitet, wird von der Prüfung ausgeschlossen. Das Gleiche gilt bei grober Verletzung der Prüfungsdisziplin und bei Missachten des Vertrauens der Prüfungsorgane in die Ehrlichkeit und Selbständigkeit der Kandidatinnen und Kandidaten. 11. Rekurs Ein Rekurs gegen den Zulassungsentscheid, die Prüfungen bzw. Prüfungsdurchführung und/oder die Ergebnisse ist gemäss schulinternen Bestimmungen schriftlich und unter Angaben von Gründen der Schulleitung einzureichen. Als oberste Rekursinstanz ist der/die Vorsitzende der Geschäftsführung letztinstanzlich zuständig. Dieses Reglement tritt per 1. Mai 2012 in Kraft. gez. René K. Voser Vorsitzender der Geschäftsführer Martin Schmeding Schulleiter Seite 7 von 14

Stoffgliederungen der Ausbildungsmodule Modul 1: Nationale & internationale Immobilienmärkte Immobilienmärkte nach den gängigen Modellen einzuteilen. einen Überblick über den Schweizerischen Immobilienmarkt zu geben. einen Überblick über ausgewählte europäische und außereuropäische Immobilienmärkte zu geben. Entwicklungen im gewerblichen Immobilienmarkt der Schweiz aufzuzeigen. Entwicklungen im wohnungswirtschaftlichen Immobilienmarkt der Schweiz aufzuzeigen. den Lebenszyklus einer Immobilien zu beschreiben. Phasen von Immobilienmärkten im Sinne einer Zyklenbildung zu erklären. zu erklären, was die Gefahr einer Immobilienblase genau bedeutet und wie dies genau gemessen wird. zukünftige Entwicklungen in den Immobilienmärkten der Schweiz und in Europa einschätzen zu können. Modul 2: Rechtsfragen der Immobilienwirtschaft ZGB die rechtliche Abgrenzung zwischen Besitz & Eigentum korrekt vorzunehmen. die wesentlichen Inhalte des Schweizerischen Personenrechts wiederzugeben. die für die Immobilienwirtschaft wichtigen Regelungen des Familienrechts aufzuzeigen. die gesetzlichen Grundlagen und die Rechtsquellen des Sachenrechts zu benennen. Seite 8 von 14

zu erklären, was mit beschränkten dinglichen Rechten in der Schweiz verbunden ist. Zweck, Bestandteile und Eintragungsmodalitäten des Grundbuchs zu erklären. OR die wesentlichen Bestandteile des allgemeinen Teils des OR wiederzugeben. einen Überblick über alle OR-Regelungen im Zusammenhang mit Kauf & Schenkung zu geben. zu erklären, was ein Grundstückskaufvertrag idealtypisch beinhalten sollte. aufzuzeigen, welche Relevanz ein Werkvertrag in der Immobilienbranche hat. zu erklären, was man unter einem einfachen Auftrag versteht. welche Regelungen ein Maklervertrag beinhalten sollte. einen Überblick über alle wesentlichen Regelungen des Schweizerischen Mietrechts zu geben. die für die Immobilienwirtschaft wichtigen Regelungen des SchKG zu benennen. Zivilprozessordnung Aufbau und Gültigkeitsbereich der ZPO in groben Zügen zu erklären. die ZPO anhand von konkreten Beispielen des Immobilienbereichs anzuwenden. den Ablauf eines Schlichtungsverfahrens zu erklären. aufzuzeigen, was ein ordentliches Verfahren nach Art. 219-242 ZPO bedeutet. das vereinfachte und das summarische Verfahren zu erklären. Modul 3: Immobilienvermarktung Immobilienmarketing die Begriffe Beschaffungs- und Absatzmarketing zu erklären. die Entwicklung des Marketingbegriffs zu erklären (Produktorientierung, Verkaufsorientierung, Marktorientierung, Umweltorientierung, CRM). Seite 9 von 14

die vier Marketinginstrumente zu erklären. zu erklären, was konditionenpolitische Instrumente sind und welche Bedeutung diese für die Immobilienvermarktung haben. die Preispolitik für die Immobilienvermarktung anzuwenden. den Zweck von Marktforschungsaktivitäten zu beschreiben. die verschiedenen Methoden der Marktforschung zu unterscheiden. die Positionierung einer bestehenden Liegenschaft durch eine Marktanalyse vorzunehmen. alle marketingrelevanten Aktivitäten bei der Immobilienbeschaffung darzustellen. alle Vermarktungsaktivitäten im Sinne eines Vermarktungskonzeptes ganzheitlich darzustellen verschiedene Verkaufstechniken für die Immobilienwirtschaft konkret anzuwenden. Finanzierung den Unterschied von Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit zu erklären. einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten der Immobilienfinanzierung zu geben. den Kreditbedarf einer Finanzierung zu ermitteln. das optimale Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital zu bestimmen. verschiedene Besicherungsmöglichkeiten einer Finanzierung darzustellen. den Beleihungswert einer zu finanzierenden Objektes zu ermitteln und eine Tragbarkeitsberechnung durchzuführen. den Ablauf eines Kreditprüfungs- und Bewilligungsprozesses darzustellen Modul 4: Liegenschaftsbuchhaltung die Debitorenbuchhaltung zu führen die periodengerechte Abgrenzung durchzuführen und zu erklären. Seite 10 von 14

ein Budget für eine Liegenschaft selbständig zu erstellen. ein Budgetvergleich und eine Finanzkontrolle periodisch durchzuführen. die Saläradministration von externen Mitarbeitern vorzunehmen. den Umgang mit Mietzinsaussenständen zu erklären. das Verfahren zur Ausweisung von Mietern zu beschreiben. eine Anpassung an die Teuerungsrate vorzunehmen. Modul 5: Grundlagen der Immobilienbewertung die Begriffe Preis und Wert zu unterscheiden. die wichtigsten Bewertungsmethoden aufzuzählen. die Ertragswertmethoden (Barwert und DCF-Methode) zu erklären. die Substanzwertmethode zu beschreiben. hedonische Bewertungsmethoden grob zu erklären. verschiedene Objekttypen in der Immobilienbewertung zu unterschieden (Renditeobjekte, komsumptive Objekte, übrige Objekte). den Marktwert und die Werttreiber einer Liegenschaft grob abzuschätzen. ein Bewertungsgutachten zu lesen und die Folgen für die Vermarktung abzuschätzen. Nachhaltigkeitsfaktoren in der Bewertung zu erklären. Modul 6: Grundlagen der Immobilienbewirtschaftung Versicherungswesen einen Überblick über die im Immobilienbereich gängigen Sachversicherungen zu geben. Seite 11 von 14

den Unterschied zwischen Privathaftpflicht und Gebäudehaftpflicht zu erklären. zu erklären, welche Versicherungen ein Liegenschaftseigentümer obligatorisch abschliessen muss. aufzuzeigen, wie Schadensfälle korrekt angemeldet werden. Vermietungsaktivitäten die Elemente der Vermietungsdokumentation zu erklären. das Mieterselektionsverfahren zu definieren. die Solvenz von potenziellen Mietern zu überprüfen. das Vorgehen bei einer Objektbesichtigung aufzuzeigen. das Vorgehen bei einer Wohnungsübergabe zu beschreiben. eine Schlussabrechnung bei Mieterwechsel zu lesen. Hauswartung und Nebenkostenabrechnung einen Überblick über die wichtigsten Tätigkeiten der Hauswartung zu geben. eine Nebenkostenabrechnung zu lesen und alle in diesem Zusammenhang stehenden Regelungen zur Erstellung einer Abrechnung zu benennen. Stockwerkeigentum und Reporting an Eigentümer im Groben die Besonderheiten des Stockwerkeigentums aufzeigen. die Inhalte eines qualifizierten Reportings an den Eigentümer zu benennen. Eigentümer bezüglich des optimalen Gebäudeunterhalts zu beraten. Eigentümer bei einer Objektsanierung zu beraten. Modul 7: Einführung in die Immobilienentwicklung Projektmanagement grob die Eckpunkte einer Projektführung/eines Projektverlaufes darzustellen. Seite 12 von 14

die wesentlichen Anforderungen an die Leitung einer Projektgruppe zu benennen. eine Wirtschaftlichkeitsrechnung und eine Projektfinanzierung zu verstehen. den Aufbau einer Wirtschaftlichkeitsrechnung zu erklären. die Einflussfaktoren einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erklären. Kostenkalkulationsmethoden zu erläutern. Entwicklungsprozesse eine Grundstücks- und Gebäudeanalyse im Groben zu beschreiben. eine Markt- und Objektanalyse zu lesen und zu interpretieren. eine Nutzersegmentierung für ein Projekt vorzunehmen. den Zweck einer Chancen-Risiko-Analyse zu erklären. Planungs- und Bauprozess den groben Aufbau einer Ausschreibung zu beschreiben. zu erklären, was SIA112 genau bedeutet. die Probleme bei der Einhaltung von Kostenbudgets zu benennen. die Inhalte eines GU- TU- Unternehmervertrages, eines Promotionsauftrages, eines Vermarktungsauftrages und eines Baurechtsvertrages grob zu beschreiben. Modul 8: bauliche Kenntnisse Grundlagen der Bautechnik Aufbau und Funktion von Bauteilen der Gebäudehülle in groben Zügen zu erklären (Fundamente, Sockel, Aussenwände etc.). die wichtigsten Anlagen der Haustechnik zu nennen und deren Funktionsweise in groben Zügen beschreiben. grob die bauphysikalischen, optischen und ökologischen Anforderungen an Bauteile zu benennen. Seite 13 von 14

die Flächen- und Volumensdefinition nach SIA 416 wiedergeben zu können. verschiedene Planarten zu unterscheiden (Vorprojektpläne, Baueingabepläne, Ausführungspläne physikalische und chemische Vorgänge zu benennen, die zu Veränderungen oder Schadbildern an Gebäuden führen. Planungs- und Baurecht die Hauptaufgaben, die Kompetenzordnung und die Grundsätze des Raumplanungsrechtes in der Schweiz zu beschreiben. die Prinzipien des Baurechts zu erläutern. bewilligungspflichtige Baumassnahmen aufzuzählen. zu erklären, was ein Baueingabeprozess genau bedeutet. Seite 14 von 14