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Transkript:

Final Termsheet Öffentliches Angebot: CH Kapitalschutzprodukte Produktetyp nach SVSP: 1100 Emittentenrisiko Verrechnungssteuer Kapitalschutz-Zertifikat mit Partizipation auf Managed Eco Free VolCap Strategy / Security 90 Certificate 03/2014 90.00% Kapitalschutz - 200.00% Partizipation Verfall 02/04/2024; emittiert in CHF; nicht kotiert Interessierte Anleger sollten den untenstehenden Abschnitt «Bedeutende Risiken» sowie die im Programm enthaltenen «Risikofaktoren» sorgfältig lesen. Dieses Produkt ist ein derivatives Finanzinstrument. Es ist kein Anteil einer kollektiven Kapitalanlage im Sinne der Art. 7 ff. des schweizerischen Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) und ist daher weder registriert noch überwacht von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Anleger geniessen nicht den durch das KAG vermittelten spezifischen Anlegerschutz. I. Produktebeschreibung Markterwartung des Anlegers Produktbeschreibung Steigender Basiswert. Steigende Volatilität des Basiswertes. Grosse Kursrückschläge möglich. Dieses Produkt berechtigt den Anleger am Rückzahlungsdatum zu einer Barauszahlung in der Auszahlungswährung, die dem Kapitalschutz multipliziert mit der Denomination entspricht. Zusätzlich kann der Anleger an einer Wertsteigerung des Basiswertes (unlimitiert) partizipieren, wie im Abschnitt "Rückzahlung" beschrieben. Basiswerte Basiswert(e) Währung Anfangslevel (100%)* Ausübungspreis (100.00%)* Managed Eco Free VolCap Strategy (siehe Appendix A) CHF CHF 1 000 CHF 1 000 Produktdetails Valorennummer 22829329 ISIN CH0228293293 Ausgabepreis 100.00% Emissionsvolumen Denomination CHF 1'000 Auszahlungswährung CHF 10'000'000 (mit Aufstockungsmöglichkeit) CHF Kapitalschutz 90.00% Partizipation 200.00% Ausgabeaufschlag 2.00% Daten Zeichnungsschluss Fixierung 01/04/2014 Liberierung 08/04/2014 Verfall Rückzahlungsdatum 31/03/2014, 14.00 CET Die Zeichnungsperiode kann früher geschlossen werden. 02/04/2024 (vorbehältlich Anpassung bei Marktstörungen) 09/04/2024 (vorbehältlich Anpassung bei Abwicklungsstörungen) * Levels sind in Prozent des Anfangslevels ausgedrückt CK88: a3104a5c-1ed8-4204-804f-9ae8616de419-88683017

Rückzahlung Der Anleger erhält am Rückzahlungsdatum von der Emittentin pro Produkt: Szenario 1 Szenario 2 Sofern der Endlevel auf oder unter dem Ausübungspreis liegt, erhält der Anleger eine Barauszahlung in der Auszahlungswährung, entsprechend folgender Formel: Denomination Kapitalschutz Sofern der Endlevel über dem Ausübungspreis liegt, erhält der Anleger eine Barauszahlung in der Auszahlungswährung, entsprechend folgender Formel: Denomination (Kapitalschutz + Partizipation (Endlevel - Ausübungspreis) / Anfangslevel) Anfangslevel Endlevel der Wert des Basiswertes bei Fixierung, festgelegt durch die Berechnungsstelle. der Wert des Basiswertes bei Verfall, festgelegt durch die Berechnungsstelle. Generelle Information Emittentin Garantin Lead Manager Berechnungsstelle Zahlstelle Vertriebsentschädigunge n Kotierung Notenstein Privatbank AG, St. Gallen, Schweiz Raiffeisen Schweiz Genossenschaft, St. Gallen, Schweiz (Rating: Moody s Aa3) Notenstein Privatbank AG, St. Gallen, Schweiz Notenstein Privatbank AG, St. Gallen, Schweiz Notenstein Privatbank AG, St. Gallen, Schweiz Relevant Fees (definiert in Ziffer 27 der "General Terms and Conditions", welche Bestandteil des Programmes sind) nicht kotiert Sekundärmarkt Veröffentlichungen täglicher Preisindikationen zwischen 09:15 und 17:15 CET unter www.notenstein-anlageprodukte.ch, Thomson Reuters [SIX Symbol]=LEOZ oder [ISIN]=LEOZ sowie Bloomberg [ISIN] Corp. Quotierungstyp Abwicklungsart Sekundärmarktpreise werden in Prozent quotiert. Barabwicklung Minimaler Anlagebetrag CHF 5'000 Kleinste Handelsmenge CHF 1'000 Verkaufsrestriktionen Clearing Verwahrungsstelle Öffentliches Angebot Verbriefung Anwendbares Recht / Gerichtsstand Es wurde/wird nichts unternommen, um ein öffentliches Angebot der Produkte oder den Besitz oder die Verteilung von Angebotsunterlagen in Bezug auf die Produkte in Rechtsgebieten zu erlauben, in denen Massnahmen hierzu erforderlich sind. Hinsichtlich dessen kann jedes Angebot, jeder Verkauf oder jede Lieferung der Produkte oder die Verbreitung oder Veröffentlichung von Angebotsunterlagen in Bezug auf die Produkte nur in oder aus einem Rechtsgebiet in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften erfolgen, wenn weder die Emissionsparteien noch der Lead Manager in irgendeiner Form hierdurch verpflichtet werden. Beschränkungen der grenzüberschreitenden Kommunikation und des grenzüberschreitenden Geschäfts betreffend die in Frage stehenden Produkte und Informationen bleiben - aufgrund rechtlicher Überlegungen - vorbehalten. Die wichtigsten Rechtsgebiete, in denen die Produkte nicht öffentlich vertrieben werden dürfen, sind der EWR, UK, Hongkong und Singapur. Die Produkte dürfen nicht innerhalb der Vereinigten Staaten bzw. nicht an oder auf Rechnung oder zugunsten von US-Personen (wie in Regulation S definiert) angeboten oder verkauft werden. Detaillierte Informationen über Verkaufsbeschränkungen sind dem Programm zu entnehmen, welches auf www.notenstein-anlageprodukte.ch veröffentlicht ist. SIX SIS AG, Euroclear, Clearstream SIX SIS AG Schweiz Wertrechte Schweizerisches Recht / St. Gallen Die Definition Emissionspartei(en), wie hierin verwendet, bezeichnet die Emittentin und die Garantin, wie im Abschnitt Generelle Information definiert. Steuern Schweiz Stempelsteuer Einkommenssteuer (für natürliche, in der Schweiz ansässige Für die schweizerische Umsatzabgabe handelt es sich um steuerbare Urkunden (Obligationen), weshalb allfällige Sekundärmarkttransaktionen nach den allgemeinen Grundsätzen der Umsatzabgabe unterliegen (TK22). Für natürliche, in der Schweiz ansässige Personen, welche das Produkt im Privatvermögen halten, unterliegt die positive Differenz zwischen Verkaufspreis bzw. Rückzahlungsbetrag und Kaufpreis bzw. Ausgabepreis (gemäss der reinen Differenzbesteuerung ) der direkten Bundessteuer.

Personen) Verrechnungssteuer EU Zinsbesteuerung Die kantonale und kommunale einkommenssteuerliche Behandlung kann von der steuerlichen Behandlung bei der direkten Bundessteuer abweichen. Generell ist die einkommenssteuerliche Behandlung jedoch gleich. Der/die folgende(n) Bestandteil(e) des Produkts unterliegt(en) der schweizerischen Verrechnungssteuer: Die positive Differenz zwischen Rückzahlungsbetrag und Ausgabepreis am Rückzahlungsdatum. Für schweizerische Zahlstellen unterliegt das Produkt nicht dem EU Steuerrückbehalt. Für Anleger mit Steuerdomizil in einem Staat, mit welchem die Schweiz ein Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (Quellensteuerabkommen) abgeschlossen hat (derzeit mit Österreich und dem Vereinigten Königreich), und sofern das Produkt bei einer Schweizer Zahlstelle (Depotbank) gehalten wird, unterliegen allfällige Vermögenserträge oder Veräusserungsgewinne unter Umständen der abgeltenden Quellensteuer gemäss dem jeweils anwendbaren Abkommen. Die Höhe der Steuer ist vom Domizilland des Anlegers sowie von der Art des Vermögensertrags beziehungsweise des Veräusserungsgewinns abhängig. Diese Steuerinformationen gewähren nur einen generellen Überblick über die möglichen Steuerfolgen, die zum Zeitpunkt der Emission mit diesem Produkt verbunden sind, und sind rechtlich nicht verbindlich. Steuergesetze und die Praxis der Steuerverwaltung können sich - möglicherweise rückwirkend - jederzeit ändern. Anlegern und potenziellen Anlegern von Produkten wird geraten, ihren persönlichen Steuerberater bzgl. der für die schweizerische Besteuerung relevanten Auswirkungen von Erwerb, Eigentum, Verfügung, Verfall oder Ausübung bzw. Rückzahlung der Produkte angesichts ihrer eigenen besonderen Umstände zu konsultieren. Die Emissionsparteien sowie der Lead Manager lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit möglichen Steuerfolgen ab. Aktualisierte Informationen zum Bondfloor, sofern das Produkt über einen solchen verfügt (gemäss den obigen Abschnitten "Produktdetails" und "Steuern Schweiz"), können auf der Webpage der Eidgenössichen Steuerverwaltung (ESTV) gefunden werden: www.ictax.admin.ch Produktdokumentation Das Indikative Termsheet erfüllt die Anforderungen an einen vorläufigen vereinfachten Prospekt gemäss Artikel 5 des schweizerischen Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen ( KAG ). Das Termsheet, welches spätestens bei Liberierung erhältlich sein wird, sowie das Final Termsheet erfüllen die Anforderungen an einen definitiven vereinfachten Prospekt gemäss Artikel 5 KAG. Das Termsheet enthält eine Zusammenfassung ausgewählter Produktinformationen und dient lediglich zu Informationszwecken. Einzig das Final Termsheet in deutscher Sprache, zusammen mit dem Derivate Programm der jeweiligen Emittentin, welches bei Fixierung Gültigkeit hat und alle weiteren Bedingungen enthält (das "Programm"), gelten als rechtsverbindliche Dokumentation des Produkts ("Product Documentation"); entsprechend sollte das Final Termsheet immer zusammen mit dem Programm gelesen werden. Begriffe, welche im Final Termsheet verwendet, dort aber nicht definiert werden, haben die Bedeutung, welche ihnen gemäss des Programmes zukommt. Anleger werden in der Art und Weise rechtsgültig informiert, wie dies in den Bedingungen des Programmes vorgesehen ist. Zudem werden sämtliche Änderungen, die die Bedingungen dieses Produkts betreffen, im entsprechenden Termsheet auf www.notenstein-anlageprodukte.ch oder für kotierte Produkte in irgendeiner anderen Form, die gemäss den Bestimmungen und Regularien der SIX Swiss Exchange AG zulässig ist, veröffentlicht. Mitteilungen an Anleger, welche die Emissionsparteien betreffen, werden auf der Website www.notenstein-anlageprodukte.ch und/oder auf der Webpage der entsprechenden Emissionspartei veröffentlicht. Während der gesamten Laufzeit des Produkts kann die Produktdokumentation kostenlos vom Lead Manager, Notenstein Privatbank AG, Bohl 17, Postfach, 9004 CH-St. Gallen (Schweiz), oder via Telefon (+41 (0)71 242 53 00*), Fax (+41 (0)71 242 50 50) oder E-Mail (info@notenstein-anlageprodukte.ch) bestellt werden. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass alle Gespräche auf Linien, welche mit einem Asterisk (*) gekennzeichnet sind, aufgezeichnet werden. II. Gewinn- und Verlustaussichten Dieses Produkt fällt in die Kategorie Kapitalschutz. Abhängig davon, ob das Produkt über einen Cap verfügt oder nicht, kann der Gewinn, den ein Anleger mit diesem Produkt realisieren kann, entweder limitiert (mit Cap) oder unbeschränkt (ohne Cap) sein. Ein allfälliger Gewinn setzt sich aus dem investierten Kapital (exkl. Transaktions- und anderer Kosten) multipliziert mit dem Kapitalschutz plus zusätzlichen (garantierten und/oder bedingten) Zahlungen, wie z.b. Coupon- oder Partizipationszahlungen, Bonis oder anderen Vergütungen zusammen. Der negativen Entwicklung des Basiswertes ist der Anleger nur bis zum Kapitalschutzlevel ausgesetzt. Bitte lesen Sie die Abschnitte Produktebeschreibung und Rückzahlung für detailliertere Informationen zur Ausgestaltung dieses Produkts.

III. Bedeutende Risiken Produktspezifische Risiken Das Verlustrisiko des Produkts ist begrenzt auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis (sofern höher als der Kapitalschutzlevel) und dem Kapitalschutzlevel. Der Preis des Produktes kann jedoch während der Laufzeit auch unterhalb des Kapitalschutzes notieren. Zusätzliche Risikofaktoren Anleger sollten sich vergewissern, dass sie die Eigenschaften des Produkts sowie das Risiko, das sie beabsichtigen einzugehen, verstehen. Ob ein Produkt für einen bestimmten Anleger geeignet ist, sollte dieser aufgrund seiner eigenen Umstände und seiner eigenen finanziellen Situation beurteilen. Die Produkte beinhalten wesentliche Risiken, inklusive dem Risiko, dass sie wertlos verfallen können. Anleger sollten in der Lage sein, unter gewissen Umständen einen Totalverlust ihres investierten Geldes zu verkraften. Anleger sollten die folgenden wichtigen Risikofaktoren sowie das Kapitel "Risikofaktoren" des Programmes beachten. Vorliegend handelt es sich um ein strukturiertes Produkt, welches derivative Komponenten beinhaltet. Anleger sollten sicherstellen, dass ihre Berater dieses Produkt unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Anlegers, seiner Investmenterfahrung und seiner Anlageziele auf die Eignung für das Portfolio des Anlegers überprüft haben. Die Produkte-Bedingungen können während der Laufzeit des Produkts gemäss den Bestimmungen des Programmes angepasst werden. Anleger, deren übliche Währung nicht der Währung entspricht, in welcher die Rückzahlung des Produkts stattfindet, sollten sich des möglichen Währungsrisikos bewusst sein. Der Wert des Produkts korreliert allenfalls nicht mit demjenigen des Basiswerts. Marktrisiken Die allgemeine Marktentwicklung von Wertpapieren ist insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte, die ihrerseits von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird (sog. Marktrisiko), abhängig. Änderungen von Marktpreisen wie Zinssätze, Preisen von Rohwaren oder entsprechende Volatilitäten können die Bewertung des Basiswerts bzw. des Produkts negativ beeinflussen. Ausserdem besteht das Risiko, dass während der Laufzeit oder bei Verfall des Produkts in den jeweiligen Basiswerten und/oder an deren Börsen bzw. Märkten Marktstörungen (wie Handels- oder Börsenunterbrüche bzw. Einstellung des Handels) oder andere nicht voraussehbare Ereignisse eintreten. Solche Ereignisse können sich auf den Zeitpunkt der Rückzahlung und/oder auf den Wert des Produktes auswirken. Keine Dividendenzahlung Dieses Produkt gewährt keinen Anspruch auf Rechte und/oder Zahlungen aus den Basiswerten, wie z. B. Dividendenzahlungen und wirft daher, vorbehaltlich etwaiger in diesem Termsheet explizit vorgesehener Couponzahlungen oder Dividendenzahlungen, keinen laufenden Ertrag ab. Mögliche Wertverluste des Produkts können daher nicht durch andere Erträge kompensiert werden. Kreditrisiko der Emissionspartei(en) Anleger tragen das Kreditrisiko der Emissionspartei(en) dieses Produkts. Die Produkte sind erstrangige und ungesicherte Verbindlichkeiten der jeweiligen Emissionspartei und rangieren im gleichen Rang wie alle anderen gegenwärtigen und zukünftigen erstrangigen und ungesicherten Verbindlichkeiten der entsprechenden Emissionspartei. Die Insolvenz einer Emissionspartei kann zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals führen. Anleger sollten beachten, dass die Emittentin von keiner Ratingagentur beurteilt wird, d.h. es existiert keine entsprechende Bewertung der Emittentin. Sekundärmarkt Die Emittentin und/oder der Lead Manager oder irgendeine von der Emittentin damit beauftragte Drittpartei beabsichtigen, unter normalen Marktverhältnissen Angebots- und Nachfragepreise für die Produkte zu stellen (sofern im Abschnitt Generelle Informationen angegeben). Doch die Emittentin und/oder der Lead Manager versprechen nicht, den Markt durch das Stellen von Angebots- und Nachfragepreisen für die Produkte liquide zu machen, und sie übernehmen keine Verantwortung, Preise überhaupt zu stellen oder Verantwortung bezüglich des Niveaus der Preise oder der Art und Weise, wie diese Preise zustande kommen. Bei speziellen Marktsituationen, wenn die Emittentin und/oder der Lead Manager nicht in der Lage sind, Absicherungsgeschäfte zu tätigen, oder wenn es sehr schwierig ist, solche Geschäfte abzuschliessen, kann sich der Spread zwischen Angebots- und Nachfragepreisen zwischenzeitlich vergrössern, um das wirtschaftliche Risiko der Emittentin und/oder des Lead Managers zu begrenzen. Zusätzliche Informationen Prudentielle Aufsicht Notenstein Privatbank AG verfügt über eine Banklizenz und eine Effektenhändlerbewilligung der FINMA und wird von dieser überwacht. Raiffeisen Schweiz Genossenschaft verfügt über eine Banklizenz und eine Effektenhändlerbewilligung der FINMA und wird von dieser überwacht. Interessenskonflikte Die Emissionsparteien und/oder der Lead Manager und/oder von diesen beauftragte Drittparteien können von Zeit zu Zeit, auf eigene Rechnung oder auf Rechnung eines Dritten, Positionen in Wertschriften, Währungen, Finanzinstrumenten oder anderen Anlagen, welche den Produkten dieses Dokuments als Basiswerte dienen, eingehen. Sie können diese Anlagen kaufen oder verkaufen, als Market Maker auftreten und gleichzeitig auf der Angebots- wie auch der Nachfrageseite aktiv sein. Die Handels- oder

Absicherungsgeschäfte der Emittentin und/oder des Lead Managers und/oder entsprechend beauftragter Drittparteien können den Preis des Basiswerts beeinflussen und können einen Einfluss darauf haben, ob der relevante Barrier Level, falls es einen solchen gibt, erreicht wird. Vergütungen an Dritte Unter Umständen verkaufen die Emittentin und/oder der Lead Manager dieses Produkt an Finanzinstitutionen oder Zwischenhändler mit einem Discount zum Verkaufspreis, oder sie erstatten einen gewissen Betrag an diese Käufer zurück (es wird auf den Abschnitt Generelle Information verwiesen, wo allfällige Vertriebsentschädigungen offengelegt werden). Zusätzlich können die Emittentin und/oder der Lead Manager für erbrachte Leistungen zur Qualitätssteigerung und im Zusammenhang mit zusätzlichen Dienstleistungen in Bezug auf die Produkte, periodische Entschädigungen ( trailer fees ) an Vertriebspartner bezahlen. Weitere Informationen werden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Kein Angebot Das indikative Termsheet dient primär zu Informationszwecken und stellt daher weder eine Empfehlung zum Erwerb von Finanzprodukten noch eine Offerte oder oder Einladung zur Offertstellung dar. Keine Gewähr Die Emittentin, der Lead Manager sowie eine allenfalls von diesen beauftragte Drittpartei können keine Gewähr leisten für irgendwelche Informationen in diesem Dokument, welche sie von unabhängigen Quellen bezogen haben oder die von solchen Quellen abgeleitet sind. Für den Vertrieb in der Schweiz Notenstein Privatbank AG Bohl 17, Postfach, 9004 St. Gallen, Schweiz Tel: +41 (0)71 242 53 00 info@notenstein-anlageprodukte.ch www.notenstein-anlageprodukte.ch

Appendix A Beschreibung Die Managed Eco Free VolCap Strategy besteht aus Anteilen des Managed Eco Free Excess Return Index (der Volatilitäts-Komponente ), einer Kasse-Komponente (die Kasse-Komponente ) und einer Kreditkomponente (die Kredit-Komponente ). Die Anteile jeder Komponente werden regelmässig nach den Regeln im untenstehenden Abschnitt Vol Cap Mechanismus adjustiert. Grundsätzlich wird die Anzahl der Anteile an der Volatilitäts-Komponente in Phasen niedriger Volatilität erhöht und in Phasen hoher Volatilität reduziert. Die Allokation bezüglich der Volatilitäts-Komponente kann dabei zwischen 0% und 100% schwanken. Die maximale Kredit-Komponente ist auf eine Allokation von 0% begrenzt. Vol Cap Basiswert (i) Vol Cap Basiswert i Bloomberg Ticker Wert i,0 Anteile i,0 Währung i 1 Managed Eco Free Excess Return Index (die Volatilitäts-Komponente ) 2 Kasse-Komponente (Definition im Abschnitt Kasse-Komponente ) 3 Kredit-Komponente ( Definition im Abschnitt Kredit-Komponente ) LEONMECO Index 1 000 0.98 CHF Nicht zutreffend 1.00 20 CHF Nicht zutreffend 1.00 0 CHF Vol Cap Strategy Bewertung An jedem Börsenhandelstag t wird der Wert der Vol Cap Strategy (NAV t ) wie folgt bestimmt: NAV t = Max(0 ;Wert 1,t Anteile 1,t + Wert 2,t Anteile 2,t + Wert 3,t Anteile 3,t ) Wobei Wert i,t Anteile i,t Bezeichnet das Level des Vol Cap Basiswerts i an Börsenhandelstag t wie von der Berechnungsstelle bestimmt und in den folgenden Abschnitten Volatilitäts-Komponente, Kasse-Komponente und Kredit-Komponente definiert. Bezeichnet die Anteile des Vol Cap Basiswerts i an Börsenhandelstag t Volatilitäts-Komponente An jedem Börsenhandelstag t ist der Wert der Volatilitäts-Komponente (Wert 1,t ) gleich dem realisierten Preis, oder falls ein solcher nicht vorhanden ist, gleich einem quotierten Preis der Volatilitäts-Komponente wie auf der relevanten Bloomberg-Seite angezeigt oder auf anderem Wege im Markt beobachtet, wie von der Berechnungsstelle festgelegt. Kasse-Komponente An jedem Börsenhandelstag t wird der Wert der Kasse-Komponente (Wert 2,t ) wie folgt bestimmt: Wert 2,t = Wert 2,t-1 {1 + Max(0;Zinssatz t-1 ) T}, für t > 0 Wert 2,t-1 Ist der Wert der Kasse-Komponente am Börsenhandelstag t-1 Zinssatz t-1 0.00% T Bezeichnet die tatsächliche Anzahl Kalendertage vom und exklusive des vorangehenden Börsenhandelstag t-1 bis zum und inklusive des aktuellen Börsenhandelstags t dividiert durch 360 (Act/360) Kredit-Komponente An jedem Börsenhandelstag t wird der Wert der Kredit-Komponente (Wert 3,t ) wie folgt bestimmt: Wert 3,t = Wert 3,t-1 {1 + Zinssatz t-1 T}, für t > 0 Wobei Wert 3,t-1 Ist der Wert der Kredit-Komponente am Börsenhandelstag t-1

Zinssatz t-1 0.00%. T Bezeichnet die tatsächliche Anzahl Kalendertage vom und exklusive des vorangehenden Börsenhandelstag t-1 bis zum und inklusive des aktuellen Börsenhandelstags t dividiert durch 360 (Act/360). Vol Cap Mechanismus Wenn an einem Börsenhandelstag t die realisierte Allokation zur Volatilitäts-Komponente (die Realisierte Allokation ) eine bestimmte Obergrenze (die Ziel-Allokation ) überschreitet, adjustiert der VolCap Mechanismus die Anteile an der Volatilitäts-Komponente, Kasse-Komponente und Kredit-Komponente (das Reallokationsereignis ) um das annualisierte Volatilitätsziel der Vol Cap Strategy von 7.0% zu erreichen. An jedem Börsenhandelstag t werden die folgenden 4 Schritte in der vorgegebenen Reihenfolge ausgeführt: 1. Berechnung der Ziel-Allokation zur Volatilitäts-Komponente; 2. Berechnung und Abzug der allfälligen Verwaltungsgebühr; 3. Ermittlung ob ein Reallokationsereignis eingetreten ist; 4. Für den Fall das ein Reallokationsereignis eingetreten ist, Adjustierung der Vol Cap Strategy. 1. Ziel-Allokation der Volatilitäts-Komponente Bezugsallokation t Ziel-Allokation t In Abhängigkeit von der Volatilität t (siehe Definition unten) wird die Bezugsallokation t der Volatilitäts-Komponente an Börsenhandelstag t nach untenstehender Tabelle bestimmt. Die Ziel-Allokation 0 ist 100%. Die Ziel-Allokation t entspricht der Ziel-Allokation t-1 ausser eine der folgenden Bedingungen ist erfüllt: a) Die Ziel-Allokation t-1 ist kleiner als die Bezugsallokation t (für t > 0) UND die Bezugsallokation t war für die letzten 20 Börsenhandelstage unverändert b) Die Ziel-Allokation t-1 ist grösser als die Bezugsallokation t. In beiden Fällen wird die Ziel-Allokation t der Bezugsallokation t gleichgesetzt. Die Volatilität t wird dabei wie folgt berechnet: Volatilität t = 260 W-1 (W 1) R [ ] 2 i=0 W R [ ] Ist gleich 20 und entspricht der Anzahl der Börsenhandelstage über welche die historische, realisierte Volatilität berechnet wird. Bezeichnet die logarithmische Rendite (natürlicher Logarithmus) der Volatilitäts-Komponente am Börsenhandelstag t und berechnet sich wie folgt: R [ ] = ln Wert 1,t Wert 1,t 1 Für den Fall, dass die verfügbare Historie der Volatilitäts-Komponente kürzer als 20 Börsenhandelstage ist, kann die Berechnungsstelle die Volatilität aus der aktuellen Zusammensetzung der Volatilitäts-Komponente ableiten. Volatilität t (von und inklusive) Volatilität t (bis und exklusive) Bezugsallokation t 0.00% 7.00% 100.00% 7.00% 8.75% 80.00% 8.75% 10.50% 66.67% 10.50% 14.00% 50.00% 14.00% und grösser 0.00%

2. Berechnung und Abzug der allfälligen Verwaltungsgebühr Verwaltungsgebühr (MF t ) Die Verwaltungsgebühr am Börsenhandelstag t wird mit nachstehender Formel berechnet: MF t = NAV t-1 AMF T, für t > 0 NAV t-1 Bezeichnet den Wert der Vol Cap Strategy am Börsenhandelstag t-1 AMF Bezeichnet die jährliche Verwaltungsgebühr von 1.00%. T Bezeichnet die tatsächliche Anzahl Kalendertage vom und exklusive des vorangehenden Börsenhandelstags t-1 bis zum und inklusive des aktuellen Börsenhandelstags t dividiert durch 360 (Act/360). Nach der Berechnung der Verwaltungsgebühr adjustiert die Berechnungsstelle die Anteile der Kasse-Komponente und/oder der Kredit-Komponente wie im Folgenden beschrieben und berechnet den Wert der Vol Cap Strategy (NAV t ) neu: Anteile 2,t = Max(0; Anteile 2,t-1 MF t /Wert 2,t ), für t > 0 Anteile 3,t = Anteile 3,t-1 {MF t (Anteile 2,t-1 - Anteile 2,t ) Wert 2,t }/Wert 3,t, für t > 0 Wert i,t Anteile i,t Bezeichnet das Level des jeweiligen Vol Cap Basiswerts i an Börsenhandelstag t wie von der Berechnungsstelle bestimmt. Bezeichnet die Anteile des Vol Cap Basiswerts i an Börsenhandelstag t Anteile i,t-1 Bezeichnet die Anteile des Vol Cap Basiswerts i an Börsenhandelstag t-1 3. Ermittlung eines Reallokationsereignisses Reallokationsereignis Ein Reallokationsereignis ist eingetreten, wenn (für t > 0): a) Die Ziel-Allokation t sich von der Ziel-Allokation t-1 unterscheidet, oder b) die Realisierte Allokation t grösser als die Ziel-Allokation t ist. Am Börsenhandelstag t=1 findet ein Reallokationsereignis statt. Realisierte Allokation t Die Realisierte Allokation am Börsenhandelstag t berechnet sich wie folgt: Realisierte Allokation t = Anteile 1,t Wert 1,t / NAV t Wert 1,t Bezeichnet das Level des Vol Cap Basiswerts 1 an Börsenhandelstag t wie von der Berechnungsstelle bestimmt. Anteile 1,t Bezeichnet die Anteile des Vol Cap Basiswert 1 an Börsenhandelstag t. NAV t Bezeichnet den Wert der Vol Cap Strategy am Börsenhandelstag t (nach den Berechnungen aus Schritt 2) 4. Adjustierung der Vol Cap Strategy im Falle eines Reallokationsereignisses Wenn am Börsenhandelstag t kein Reallokationsereignis eingetreten ist dann sind die Anteile 1,t gleich Anteile 1,t-1, anderenfalls macht die Berechnungsstelle die folgenden Anpassungen am Börsenhandelstag t: Anteile 1,t = Anteile 1,t-1 + Betrag t /Wert * 1,t,für t 0 (für t = 0 wird Anteile 1,t-1 gleich Null angenommen) Betrag t = Min{Überschuss t ; (Ziel Allokation t - Buffer) NAV t - Anteile 1,t Wert 1,t }

Überschuss t = Max(0; Anteile 2,t Wert 2,t + Anteile 3,t Wert 3,t + Max Kredit) Falls die Verbleibende Kasse t grösser oder gleich Null ist: Anteile 2,t = Verbleibende Kasse t /Wert 2,t und Anteile 3,t = 0 Falls die Verbleibende Kasse t kleiner Null ist: Anteile 2,t = 0 und Anteile 3,t = Verbleibende Kasse t /Wert 3,t Verbleibende Kasse t = Anteile 2,t Wert 2,t + Anteile 3,t Wert 3,t - Betrag t Betrag t Überschuss t Bezeichnet den Wert welcher in Anteile der Volatilitäts-Komponente zusätzlich investiert oder für welchen Anteile der Volatilitäts-Komponente verkauft werden müssen. Bezeichnet den maximalen Geldbetrag, welcher für ein Investment in Anteile der Volatilitäts-Komponente vor der Adjustierung der VolCap Strategy zur Verfügung steht (nur relevant wenn die Anzahl von Anteile 1,t erhöht wird) Verbleibende Kasse t Bezeichnet den Kassen- oder den Kreditbetrag, welcher nach der Adjustierung der VolCap Strategy verfügbar ist. Buffer NAV t Wert i,t Wert * 1,t Anteile i,t Max Kredit 2.0% (Ziel des Buffers ist es ein Reallokationsereignis am nächsten Tag durch die Abgrenzung der Verwaltungsgebühr zu verhindern, da diese die Realisierte Allokation über die Ziel-Alloaktion steigen lassen und so ein Reallokationsereignis auslösen kann) Bezeichnet den Wert der Vol Cap Strategy am Börsenhandelstag t (nach den Berechnungen aus Schritt 2) Bezeichnet das Level des Vol Cap Basiswerts i an Börsenhandelstag t wie von der Berechnungsstelle bestimmt. Ist der nach bestmöglichem Bemühen erreichte Ausführungspreis für den Vol Cap Basiswert 1 am Börsenhandelstag t (unter Berücksichtigung allfälliger Transaktionskosten), wie von der Berechnungsstelle bestimmt. Bezeichnet die Anteile des Vol Cap Basiswerts i an Börsenhandelstag t (nach den Berechnungen aus Schritt 2) 0 CHF