Studiengang Master of Arts (M.A.) geko/05.10.2015 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Master of Arts (M.A.) der Philosophischen Fakultäten vom 09.09.2002 in der Fassung der Fachspezifischen Bestimmungen vom 01.10.2015* (Lesefassung) Deutsche Literatur 1 Studienumfang Im Fach "Deutsche Literatur" sind insgesamt 120 ECTS-Punkte zu erwerben. 2 Studieninhalte Im Fach "Deutsche Literatur" sind die nachfolgend aufgeführten Module zu belegen. Dabei sind insgesamt mindestens zwei Masterseminare mit dem "Schwerpunkt Literatur vor 1500" und mindestens zwei Masterseminare mit dem "Schwerpunkt Literatur nach 1500" zu absolvieren. Grundlagen (14 ECTS-Punkte) Vorlesung zu Theorien und Methoden Masterseminar zu theoretischen Grundlagen Masterseminar zu theoretischen Grundlagen V P 4 SL Philologie und Medialität (16 ECTS-Punkte) Übung zur praktischen Arbeit mit Überlieferungsträgern Ü P 6 SL Philologie und Medialität Philologie und Medialität
(16 26 ECTS-Punkte) Vorlesung mit Begleitübung oder Mentorium aus dem Bereich V, Ü/M P 6 SL Wird im Modul nur eine Wahlpflichtveranstaltung (WP) belegt, so müssen im Modul beide Wahlpflichtveranstaltungen belegt werden. (16 26 ECTS-Punkte) Vorlesung mit Begleitübung oder Mentorium aus dem Bereich Gattungen, Formen, Motive in diachroner Perspektive V, Ü/M P 6 SL Wird im Modul nur eine Wahlpflichtveranstaltung (WP) belegt, müssen im Modul beide Wahlpflichtveranstaltungen belegt werden. (16 ECTS-Punkte) Übung aus dem Bereich Ü P 6 SL
Forschungspraxis (2 ECTS-Punkte) Kolloquium zur Masterarbeit K P 2 SL 3 Masterprüfung (1) Studienbegleitende Prüfungen 1. In folgenden endnotenrelevanten Modulen sind studienbegleitende Prüfungen in der jeweils angegebenen Prüfungsart abzulegen: a) Grundlagen - Masterseminar zu theoretischen Grundlagen : schriftliche Modulteilprüfung Masterseminar zu theoretischen Grundlagen : schriftliche Modulteilprüfung b) Philologie und Medialität - Philologie und Medialität : schriftliche Modulteilprüfung Philologie und Medialität : schriftliche Modulteilprüfung c) - : schriftliche Modulteilprüfung und/ : schriftliche Modulteilprüfung d) - : schriftliche Modulteilprüfung und/ : schriftliche Modulteilprüfung e) - : schriftliche Modulteilprüfung : schriftliche Modulteilprüfung
2. Bildung der Note für die studienbegleitenden Prüfungen Die Modulnoten der endnotenrelevanten Module werden bei der Bildung der Note für die studienbegleitenden Prüfungen wie folgt gewichtet: Grundlagen Philologie und Medialität mit einer studienbegleitenden Prüfung mit zwei studienbegleitenden Prüfungen mit einer studienbegleitenden Prüfung mit zwei studienbegleitenden Prüfungen 2-fach 2-fach (2) Die Masterarbeit ist zu einem studiengangspezifischen Thema anzufertigen. Für die erfolgreiche Anfertigung der Masterarbeit werden 25 ECTS-Punkte vergeben. In der etwa 45-minütigen mündlichen Masterprüfung soll der/die Studierende zeigen, dass er/sie über die im Studium auf breiter fachlicher Basis zu erwerbenden Kenntnisse verfügt und sie theoretisch und methodisch kritisch zu reflektieren und anzuwenden weiß. Die mündliche Masterprüfung wird als Kollegialprüfung von zwei Prüfern/Prüferinnen durchgeführt, von denen einer/eine den Schwerpunkt Literatur vor 1500 vertritt und der/die andere den Schwerpunkt Literatur nach 1500. Für die erfolgreich absolvierte mündliche Masterprüfung werden 5 ECTS-Punkte vergeben.
Erläuterung der Abkürzungen K Kolloquium S Seminar Ü Übung V Vorlesung V, Ü/M Vorlesung und Übung oder Mentorat P WP ECTS Pflichtveranstaltung Wahlpflichtveranstaltung Anzahl der in der Lehrveranstaltung/Modulkomponente zu erwerbenden ECTS-Punkte PL In der betreffenden Lehrveranstaltung/Modulkomponente ist zwingend eine studienbegleitende Prüfungsleistung (PL) zu erbringen; für den Erwerb der zugehörigen ECTS-Punkte kann darüber hinaus die Erbringung von Studienleistungen erforderlich sein. SL In der betreffenden Lehrveranstaltung/Modulkomponente ist für den Erwerb der ECTS- Punkte nur die Erbringung von Studienleistungen (SL) erforderlich; eine studienbegleitende Prüfungsleistung ist nicht zu erbringen. PL/SL In der betreffenden Lehrveranstaltung/Modulkomponente kann der/die Studierende nach Maßgabe der Bestimmungen in 3 der vorliegenden Prüfungsordnungsbestimmungen wählen, ob er/sie eine studienbegleitende Prüfungsleistung (PL) oder ausschließlich Studienleistungen (SL) erbringt. * Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Die Änderungssatzung vom 01.10.2015 tritt mit Wirkung vom 01.10.2015 in Kraft. Studierende, die ihr Studium an der Albert-Ludwigs-Universität im Fach Deutsche Literatur im Studiengang Master of Arts vor dem 1. Oktober 2015 aufgenommen haben und den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit bis spätestens zum 30. September 2016 stellen, können die mündliche Masterprüfung auf Antrag vor einem Prüfer/einer Prüferin gemäß 6 Absatz 1 Satz 1 in Gegenwart eines Beisitzers/einer Beisitzerin ablegen. Studierende, die ihr Studium an der Albert-Ludwigs-Universität im Fach Deutsche Literatur im Studiengang Master of Arts zwischen dem 01.10.2011 und dem 30.09.2013 aufgenommen haben, können dieses nach den fachspezifischen Bestimmungen vom 02.09.2011 bis spätestens 30.09.2016 abschließen.