Innerschweizerische Mobilität der Studierenden an Fachhochschulen

Ähnliche Dokumente
(vom 6. April 2009) Der Universitätsrat beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen

Anrechnung von Leistungsnachweisen

Art. 32 StO BA, Art. 38 IV StO BA Art. 22 PO MA, Art. 16 StO MA

Die Hochschulen der Schweiz Einige Zahlen Bisherige Finanzierung der Fachhochschulen Modell der ECTS-basierten Finanzierung Erste Erfahrungen

Leitfaden. Anerkennung und Anrechnung von im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen

Kooperationsvereinbarung über den Spezialisierten Joint Degree Masterstudiengang Antikes Judentum

Mit ERASMUS ins Ausland Studium und Praktikum in Europa

Studiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems

Art der Gebühr Gebühr Zahlungsbedingungen / Anmerkungen. 480 einmalig bei Vertragsabschluss (die Gebühr wird gemäß 2 des Studienvertrages berechnet)

ANTRAG AUF ANRECHNUNG von Sprachkenntnissen / Sprachpraxisleistungen. durch das Sprachenzentrum bzw. den Lehrstuhl Deutsch als Zweitsprache

Hinweise und Ausfu llanleitung zum Learning Agreement

Auslandsaufenthalte und internationale Praktika für Studierende des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit

Mit ERASMUS ins Ausland Studium und Praktikum in Europa

Amtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr.

Am folgenden Beispiel wird die Noteneinstufung in einer Tabelle illustriert. Anzahl der in der Referenzgruppe verliehenen Noten der Bestehensstufen

3. ERASMUS INFOMEETING OUTGOINGS 2018/19

Auslandsstudium-/ Praxisordnung

So bereiten Sie sich auf ein Erasmus + -Studium im Ausland vor

ERASMUS Studium im Ausland

Kooperationsvereinbarung

Hinweise zur Studienplanung und zur Kursbelegung für Studierende in den Double Degree Programmen (T.I.M.E.)

Praktikumsinformation für B.Sc. Studierende (mit Studienbeginn ab WS 2015/16, Prüfungsordnung 2015)

Der Vorsitzende (komm.) der Prüfungsausschüsse der FIM Prof. Dr. Harald Kosch

Ausgangslage. 2. Zweck. vom 8. Januar 2003

Reglement zu Abläufen und Terminen der Zulassung und Immatrikulation

Allgemeine Studienordnung der Zürcher Hochschule der Künste

ECTS-Finanzierung Handbuch für Rechnungswesen und Administration

Art der Gebühr Gebühr Zahlungsbedingungen / Anmerkungen. 480 einmalig bei Vertragsabschluss (die Gebühr wird gemäß 2 des Studienvertrages berechnet)

Anerkennung und Notenumrechnung

Merkblatt zur Anerkennung auswärtiger Studienleistungen

Study Abroad Informationsveranstaltung

1 Immatrikulation, Re- und Neu-Immatrikulation, provisorische Immatrikulation und Doppelimmatrikulation

IPMZ Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung Mobilität im Studium

Antrag auf Einschreibung als große/r Zweithörer/in an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zum Wintersemester 2017/18

SCS, EU-Büro, Sedanstr. 6,

Anerkennung (k)ein Problem?

Erasmus+ International

Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU)

Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen im Master-Studiengang Physik. Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit

Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen im Bachelor-Studiengang Physik. Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier

Informationen zur Berücksichtigung von Vorleistungen bei Master-Studiengängen

Praktikumsinformation für B.Sc. Studierende (mit Studienbeginn ab WS 2015/16, Prüfungsordnung 2015)

ECTS: European Credit Transfer and Accumulation System

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum berufsvorbereitenden Pflichtpraktikum

Richtlinien für die Unterstützung von schriftlichen und elektronischen Versänden an die Studierenden der ETH Zürich durch das Rektorat

Reglement zur Zulassung, Immatrikulation und Exmatrikulation an der ZHAW

3.1.3 Bologna-Reform 2011

Merkblatt zum Mobilitätsstudium an der Rechtswissenschaftlichen

Studiengangreglement «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Theologie und Religionsphilosophie» der Universität Basel

Name, Vorname. Matrikelnummer. Vorherige Hochschule/ Bildungseinrichtung. Vorheriger Studiengang/ Bildungsweg/Parallelstudiengang

Bevor Sie mit dem eigentlichen Bewerbungsverfahren beginnen, lesen Sie bitte die folgenden Hinweise sorgfältig durch.

ECTS-Finanzierung Handbuch für Rechnungswesen und Administration

Name, Vorname. Matrikelnummer. Vorherige Hochschule/ Bildungseinrichtung. Vorheriger Studiengang/ Bildungsweg/Parallelstudiengang

Name, Vorname. Matrikelnummer. Vorherige Hochschule/ Bildungseinrichtung. Vorheriger Studiengang/ Bildungsweg/Parallelstudiengang

Humboldt-Universität zu Berlin Juristische Fakultät

Pauschaler Antrag auf Anrechnung von Vorleistungen für den Studiengang B.A. Finanzmanagement (BAF)

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für den Spezialisierten Masterstudiengang Applied Economic Analysis

Antrag auf Anerkennung von auswärtig erbrachten Studienleistungen

obligatorischer Auslandsaufenthalt für cogscis

Humboldt-Universität zu Berlin Juristische Fakultät

Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) vom (Stand

Anrechnung von Prüfungsleistungen für den Studiengang Energiewirtschaft (BA)/Energiewirtschaft mit Praxissemester (BA) Name, Vorname.

Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Physiotherapie, Hebammen und Pflege. an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Modulprüfungsordnung

Study Abroad. Studium im Ausland für Studierende der Fakultät 07

Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 16.

IPMZ Informationsveranstaltung zur Mobilität im Bachelor und Master Publizistikwissenschaft

Dekanat Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät OecMobility: Info-Veranstaltung Katharina Korsunsky, René Hegglin

Dieses Studiengangreglement regelt die berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengänge

Verbindliche Hinweise zur Anerkennung von Vorleistungen

LERNVEREINBARUNG FÜR HOCHSCHULSTUDIEN

Erasmus+ STUDIEREN IN EUROPA

Infoveranstaltung Learning Agreement

Bologna Bologn T - ag WWU T Müns Mün t s e t r e AG Mobilität WWU Münster- International O ff Of ice fice

Leitfaden für Anerkennungen Sekundarstufe NEU an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich (PH OÖ)

Studienreglement «Master of Business Administration in Academic Management» der Universität Basel

Amtliche Mitteilungen

Ins Ausland mit ERASMUS

Gebührenordnung der Universität St.Gallen

ERASMUS / SOKRATES. Informationsveranstaltung für Studierende der Geschichte zum Austauschjahr 2007 / 2008

Zusicherungsantrag zur Anrechnung ausländischer Studienleistungen (Master) (Grundlage für das Learning Agreement vor dem Auslandsaufenthalt)

Österreich Schweiz: Abkommen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Informationen zur Berücksichtigung von Vorleistungen bei Master-Studiengängen

Referat Internationale Beziehungen & Mobilität

Studienintensität und studentische Mobilität

A NERKENNUNG VON IM A USLAND ERBRACHTEN S TUDIENLEISTUNGEN L EARNING A GREEMENTS

Auslandsaufenthalt für Studierende der Bachelor-Studiengänge des Fachbereichs Wirtschaft

Angaben zum Studium, aus dem die Leistungen angerechnet werden sollen:

Transkript:

Best Practice KFH Innerschweizerische Mobilität der Studierenden an Fachhochschulen zum internen Gebrauch der FH von der KFH zur Kenntnis genommenn am 14. Dezember 2011

Best Practice KFH Innerschweizerische Mobilität der Studierenden ein Leitfaden Inhaltsverzeichnis 1. Einführung... 3 2. Leitfaden... 3 Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz KFH Falkenplatz 9, Postfach 710, 3000 Bern 9 Tel. +41 (0)31 300 70 00 www.kfh.ch

Innerschweizerische Mobilität der Studierenden an Fachhochschulen 1. Einführung Analog zur internationalen Mobilität dient auch die innerschweizerische Mobilität der Horizonterweiterung der einzelnen Studierenden sowie der Zusammenarbeit der Hochschulinstitutionen. Die Mobilität kann sowohl innerhalb des eigenen Hochschultyps als auch Hochschultypen übergreifend stattfinden. Besonders zu begrüssen ist der Austausch über die Sprachgrenzen hinweg. Der folgende Leitfaden soll die innerschweizerische Mobilität während des Studiums unterstützen, indem er Lösungen zu den wichtigsten administrativen Fragen aufzeigt. Grundsätzlich werden hierbei die gleichen Prinzipien empfohlen, wie sie im ERAS- MUS-Programm üblich sind. Der Leitfaden bezieht sich auf die Mobilität zwischen Fachhochschulen, kann aber sinngemäss auch für den Hochschultypen übergreifenden Austausch angewendet werden. Die Mobilität, die aufgrund eines Studiengangwechsels erfolgt, sowie die im Rahmen von Kooperationsprogrammen vorgesehene Mobilität werden im vorliegenden Dokument nicht erörtert. 2. Leitfaden Mobilitätsstellen An wen können sich Mobilitätsinteressierte wenden? Aufnahmekapazität Wie werden Austauschkapazitäten festgelegt? Immatrikulation Wo sind Studierende für Austauschsemester immatrikuliert? Die Fachhochschulen legen fest, wer für die Organisation und Betreuung der innerschweizerischen Mobilität zuständig ist und informieren die interessierten Studierenden entsprechend. Bevor Studienverträge (Learning Agreements) mit einzelnen Studierenden abgeschlossen werden, sind die Austauschkapazitäten auf institutioneller Ebene abzuklären und in einer Vereinbarung zwischen Heimfachhochschule und Partnerfachhochschule zu regeln. Bei einem Austauschstudium bis 2 Semester bleiben Studierende an der Heimfachhochschule immatrikuliert. Bei länger dauerndem Austauschaufenthalt ist eine Immatrikulation zu prüfen. Eine Immatrikulation bedingt eine vorherige Exmatrikulation an der (ehemaligen) Heimfachhochschule. KFH 3

Studiengebühren Wo zahlen Austauschstudierende Studiengebühren? FHV-Beiträge Wer fordert FHV-Beiträge ein? Abgeltung von Kosten Werden Kosten unter den Fachhochschulen abgegolten? Praktikumsentschädigung Entschädigung für Praktikumsbetreuung und Lohn während Praktikum/Praxisausbildung: Höhe der Entschädigungen, Administration Statistische Erfassung Wie werden Austauschstudierende erfasst? Austauschstudierende zahlen die ordentlichen Studien- und Immatrikulationsgebühren an der Fachhochschule, in welcher sie immatrikuliert sind. Die Austauschfachhochschule kann für Zusatzleistungen, die ihren immatrikulierten Studierenden zusätzlich in Rechnung gestellt werden (z.b. Kopierpauschalen, Gebühren für Internetzugang etc.), die entsprechenden Kosten auch von Austauschstudierenden verlangen. Für Subventionsbeiträge (Beitrag Bund, Beitrag Träger resp. FHV) ist die Fachhochschule zuständig, an der die Studierenden immatrikuliert sind. Für Austauschstudierende erfolgt in der Regel keine Abgeltung der Kosten durch die beteiligten Fachhochschulen. Der Austausch ist auf Reziprozität angelegt. Bei Ungleichgewichtigkeit des Austausches können die beteiligten Fachhochschulen eine Weiterleitung der Beiträge (BBT-Beiträge, FHV-Beitrag resp. Trägerbeitrag) vereinbaren. In den verschiedenen Fachbereichen und Regionen bestehen unterschiedliche Regelungen oder Usanzen bezüglich Entschädigung für Praktikumsbetreuer/ innen und für die Berufsarbeit während der Praktika. Generell gilt die Regelung jener FH, die das Praktikum von schulischer Seite her betreut und validiert. Davon abweichende Regelungen sind zwischen den Fachhochschulen zu vereinbaren. Die offizielle Erfassung der Austauschstudierenden für BfS und BBT erfolgt durch die Fachhochschule, in der die Studierenden immatrikuliert sind. In der BfS-Statistik erscheinen Austauschstudierende als Studierende derjenigen Fachhochschule, an welcher sie immatrikuliert sind. Die einzelnen FH können für ihre interne Statistik Austausch- (OUT) und Gaststudierende (IN) zusätzlich erfassen. KFH 4

Anrechenbarkeit von ECTS-Credits Wie werden ECTS-Credits angerechnet? Für die Anrechnung von Studienleistungen ist die Heimfachhochschule zuständig. Sie entscheidet, welche der an einer anderen Fachhochschule erbrachten Studienleistungen in ihrem Studienprogramm angerechnet werden können. Vor Antritt des Austausches wird zwischen Austauschstudierenden und Heimfachhochschule ein Studienvertrag (Learning Agreement) abgeschlossen, der die Grundsätze der Anrechnung regelt. Da die Studienprogramme der schweizerischen Fachhochschulen nur in Ausnahmefällen harmonisiert sind, ist es eher unwahrscheinlich, dass die an einer anderen Fachhochschule erworbenen ECTS-Credits und Lernergebnisse absolut identisch sind mit denen an der Heimfachhochschule. Analog zum ERASMUS-Austausch wird deshalb ein flexibler Ansatz zur Anerkennung der ECTS- Credits empfohlen. Statt perfekter Äquivalenz ist eine möglichst vollständige Anerkennung anzustreben, damit Mobilität nicht zu einer Studienzeitverlängerung führt. KFH 2011 KFH 5