Modulprüfungsordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Modulprüfungsordnung"

Transkript

1 Modulprüfungsordnung 1. Gültigkeit Die vorliegende Modulprüfungsordnung tritt mit Wintersemester 2011/2012 in Kraft und hat Gültigkeit für die Bachelor-Studiengänge Europäische Wirtschaft und Unternehmensführung, Logistik und Transportmanagement sowie Projektmanagement und Informationstechnik. Nach einer einjährigen Testphase wird die Modulprüfungsordnung einer Evaluierung unterzogen. Die Art und Zahl der Module, auf die diese Modulprüfungsordnung angewendet wird, wird von der Kollegiumsleitung der FH des bfi Wien in Rücksprache mit den betroffenen StudiengangsleiterInnen vor Beginn des Studienjahres festgelegt. Im Studienjahr 2011/2012 (WS 2011/12, SoSe 2012) werden die Module Privatrecht, Financial Accounting und Englisch 1 nach dieser Modulprüfungsordnung durchgeführt werden. Auf freiwilliger Basis kann die vorliegende Modulprüfungsordnung auch auf andere Module der genannten oder auch der anderen Studiengänge nach Maßgabe der jeweiligen Studiengangsleitung in Rücksprache mit der Kollegiumsleitung Anwendung finden. Die Verantwortung für die Umsetzung der Modulprüfungsordnung liegt bei der jeweiligen Studiengangsleitung. 2. Prüfungsformen Jedes Modul kann sich entweder über ein oder zwei Semester erstrecken, wobei bei zweisemestrigen Modulen die Semester unmittelbar aufeinander folgen müssen und das Modul nach Möglichkeit mit dem Wintersemester begonnen werden soll. Angestrebt wird, dass sich in Zukunft Module nach Möglichkeit nur auf ein Semester erstrecken.

2 Bei einem einsemestrigen Modul gibt es keine Modulteilprüfung. Deshalb werden in der Modulabschlussprüfung die Inhalte des ersten Modulteils, die Inhalte des zweiten Modulteils, sowie auch die sich aus den beiden Modulteilen ergebenden Zusammenhänge zur Leistungsfeststellung abgeprüft. Bei einem zweisemestrigen Modul kann es zusätzlich zur obligatorischen Modulabschlussprüfung eine Modulteilprüfung geben, die in der Regel am Ende des ersten Modulteils anzusetzen ist und sich auf den ersten Modulteil bezieht. Bei einem solchen zweisemestrigen Modul mit einer Modulteilprüfung und einer Modulabschlussprüfung sind in der Modulteilprüfung ungefähr ein Drittel und in der Modulabschlussprüfung ungefähr zwei Drittel der möglichen Gesamtpunkte für das Modul zu vergeben. Von der Modulabschlussprüfung zu einem zweisemestrigen Modul mit Modulteilprüfung bezieht sich ungefähr die Hälfte der Prüfungsfragen der Modulabschlussprüfung auf die Inhalte des zweiten Modulteils. Ungefähr die Hälfte der Modulabschlussprüfung zu einem zweisemestrigen Modul mit Modulteilprüfung ist Prüfungsfragen zu widmen, die sich aus den Zusammenhängen der beiden Modulteile ergeben. Gibt es zur Leistungsfeststellung bei einem zweisemestrigen Modul nur eine Modulabschlussprüfung so werden analog zu einem einsemestrigen Modul in der Modulabschlussprüfung die Inhalte des ersten Modulteils, die Inhalte des zweiten Modulteils, sowie auch die sich aus den beiden Modulteilen ergebenden Zusammenhänge abgeprüft. Je nach der in den bewilligten Akkreditierungsanträgen der Studiengänge festgelegten Lehrveranstaltungsart der zwei zu einem Modul zusammengefassten Modulteile können beziehungsweise müssen bei gewissen Lehrveranstaltungsarten auch Komponenten immanenter Leistungsfeststellung zur Ermittlung der Gesamtnote hinzugezogen werden. Werden Komponenten der immanenten Leistungsfeststellung zur Ermittlung der Gesamtnote herangezogen, dann müssen diese Komponenten klar den betreffenden Modulteilen zugeordnet werden, damit es zu keiner Verschiebung der Gewichtung der immanenten Leistungsfeststellung kommt. Je nach Anzahl der für die Komponenten immanenter Leistungsfeststellung zu vergebenden Punkte, reduziert sich

3 die zu vergebende Punktezahl der Prüfung (bei einer Modulteilprüfung) beziehungsweise des Prüfungsteils (bei einer Modulabschlussprüfung) für den jeweiligen Modulteil, auf den sich die Komponenten immanenter Leistungsfeststellung beziehen. Leistungen können in unterschiedlicher Form erbracht werden, u.a. durch Klausuren, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen, Referate, etc. 3. Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung der Noten 100 Punkte ist die maximal zu erreichende Punktezahl für jedes Modul. Für alle Module - einschließlich des Moduls Englisch 1 - gilt der folgende Notenschlüssel für die Berechnung der Modulgesamtnote: >50% bis 62,5% der möglichen >62,5% bis 75% der möglichen >75% bis 87,5% der möglichen >87,5% bis 100% der möglichen genügend befriedigend gut sehr gut Wenn ein sich über zwei Semester erstreckendes Modul nach einem Semester beendet wird (z.b. Incoming bleibt nur 1 Semester, oder Outgoing geht nach dem 1. Semester ins Ausland, oder vorzeitige Beendigung des Studiums) so wird für das eine absolvierte Semester eine Note zugeteilt, die sich unter Bezugsetzung der erreichten Punkteanzahl zur jeweils möglichen maximalen Punkteanzahl dieses Semesters ergibt (z.b. erreichte Punkte: 20,5; maximal erreichbare Punkte: 40 ergibt Note genügend) Die Gesamtnote für ein Modul wird durch die Addition aller in den möglichen Leistungsbeurteilungskomponenten (Modulabschlussprüfung, Modulteilprüfung, Komponenten immanenter Leistungsfeststellung) erreichten Punkte ermittelt.

4 4. Anrechnung von bereits erbrachten Lernleistungen Die Anrechnung von bereits erbrachten Lernleistungen erfolgt lehrveranstaltungsbezogen. Die Anrechnung eines gesamten Moduls kann nur erfolgen, wenn beide Teile des Moduls angerechnet werden. Wird nur ein Teil eines Moduls angerechnet, so ist die Modulabschlussprüfung in jedem Fall abzulegen. Wird der/dem Studierenden der erste Modulteil angerechnet, dann ist der/die Studierende von der Anwesenheit im ersten Modulteil und von der möglichen Modulteilprüfung sowie von möglichen Komponenten immanenter Leistungsfeststellung zum ersten Modulteil befreit, jedoch nicht von der Anwesenheit im zweiten Modulteil. Ebenfalls nicht befreit ist die/der Studierende in diesem Fall von möglichen Komponenten immanenter Leistungsfeststellung im zweiten Modulteil und der obligatorischen Modulabschlussprüfung. Die Modulgesamtnote ergibt sich bei Anrechnung des ersten Modulteils aus der Addition der Punkte, die in möglichen Komponenten immanenter Leistungsfeststellung zum zweiten Modulteil und in der Modulabschlussprüfung erreicht wurden. Die Notenvergabe erfolgt dann mit dem unter 3. dargestellten prozentuellen Notenschlüssel. Wird der/dem Studierenden der zweite Modulteil angerechnet, so ist der/die Studierende von der Anwesenheit für den zweiten Modulteil befreit, jedoch nicht von der Anwesenheit im ersten Modulteil und auch nicht von einer eventuellen Modulteilprüfung sowie möglichen Komponenten immanenter Leistungsfeststellung im ersten Modulteil. Ebenfalls nicht befreit ist der/die Studierende von der Modulabschlussprüfung, die in jedem Fall zu absolvieren ist. Werden Lernleistungen für ein gesamtes Modul angerechnet, so sind die Noten soweit die Notensysteme vergleichbar sind möglichst zu übernehmen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk angerechnet aufgenommen. Voraussetzung für die Anrechnung schon erbrachter Lernleistungen ist das Vorliegen entsprechender Nachweise, aus denen die bereits erreichten

5 Lernergebnisse, sowie die Anzahl der erlangten ECTS Credits und die von dem/der Studierenden erlangten Noten hervorgehen. 5. Wiederholen von Prüfungen und kommissionelle Prüfungen Bei Nichtbestehen eines Moduls kann die Modulabschlussprüfung zweimal wiederholt werden, wobei die zweite Wiederholung als kommissionelle Prüfung durchzuführen ist. Modulteilprüfungen und Komponenten immanenter Leistungsfeststellung können nicht wiederholt werden. Für eine Modulteilprüfung sind jeweils 2 Termine vorgesehen, die zu Beginn des ersten Teiles eines Modules kommuniziert werden müssen. Studierende können von diesen zwei Terminen einen für ihren Antritt auswählen. Die in einer Modulteilprüfung und durch Komponenten immanenter Leistungsfeststellung erworbenen Punkte werden bei Wiederholung einer Modulabschlussprüfung zur Berechnung der Gesamtnote übernommen. Ist auch der Zweitantritt zur Modulabschlussprüfung mit den eingerechneten Punkten der möglichen Modulteilprüfung und den auch einzurechnenden Punkten für mögliche Komponenten immanenter Leistungsfeststellung negativ, dann muss die/der Studierende sich einer kommissionellen Prüfung zu dem Modul unterziehen. Inhalt einer kommissionellen Prüfung, die sowohl schriftlich als auch mündlich abgehalten werden kann, ist das gesamte Modul. Bei einer kommissionellen Prüfung ist die Leistung des/der Studierenden ohne Berücksichtigung seiner vorhergehenden Leistungen zu bewerten. Die Gesamtnote für das Modul ergibt sich demnach nur aus der Leistung des/der Studierenden bei der kommissionellen Prüfung. 6. Gültigkeit der geltenden Prüfungsordnung Mit Ausnahme der oben angegebenen Regulative der Modulprüfungsordnung hat die geltende Prüfungsordnung der Fachhochschule des bfi Wien Anwendung zu finden.

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen-

Mehr

Kennziffer B 6.1. Zentrale Studienberatung der Universität Konstanz, Universitätsstraße 10, Konstanz, Tel. Nr.

Kennziffer B 6.1. Zentrale Studienberatung der Universität Konstanz, Universitätsstraße 10, Konstanz, Tel. Nr. U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z (in der Fassung vom 13. Oktober 2006 und den Änderungen vom 16. August 2007 und vom 25. Februar 2009, berichtigt am 17. März 2009, sowie vom 6. August 2010) 1 Studienumfang

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Textil-

Mehr

STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE MASTERSTUDIENGÄNGE. Entrepreneurship Finance Information Systems

STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE MASTERSTUDIENGÄNGE. Entrepreneurship Finance Information Systems STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE MASTERSTUDIENGÄNGE Entrepreneurship Finance Information Systems März 2015 Inhaltsverzeichnis Seite I. Studienordnung 2 Allgemeine Bestimmungen 2 II. Prüfungsordnung

Mehr

Prüfungsordnung. berufsbegleitender MBA. General Management

Prüfungsordnung. berufsbegleitender MBA. General Management Prüfungsordnung berufsbegleitender MBA General Management Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden MBA-Studiengang General Management des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Facility

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fakultät

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen der Bachelor-Prüfungsordnung für den B.A.-Studiengang Informatik (Entwurf vom ) Inhalt

Fachspezifische Bestimmungen der Bachelor-Prüfungsordnung für den B.A.-Studiengang Informatik (Entwurf vom ) Inhalt Fachspezifische Bestimmungen der Bachelor-Prüfungsordnung für den B.A.-Studiengang Informatik (Entwurf vom 8.05.0) Inhalt LEISTUNGSPUNKTE... STUDIENLEISTUNGEN... STUDIENAKTEN... 4 BILDUNG DER GESAMTNOTE...

Mehr

Studiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems

Studiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems Studiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems an der Frankfurt University of Applied Sciences *Gemeinsamer Studiengang der Fachbereiche Informatik

Mehr

Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Studies in Economics and Business Administration (Fachspezifischer Teil)

Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Studies in Economics and Business Administration (Fachspezifischer Teil) Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Studies in Economics and Business Administration (Fachspezifischer Teil) Zum 17.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Mehr

2 Akademische Grade, Profiltyp

2 Akademische Grade, Profiltyp Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Sozialrecht und Sozialwirtschaft der Fachbereiche Wirtschaftswissenschaften und Sozialwesen der Universität Kassel und Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule

Mehr

vom 02.April 2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 13. Juli 2016

vom 02.April 2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 13. Juli 2016 Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Besonderer Teil für den Masterstudiengang Controlling (M.A.) Rechtsgrundlage: vom 02.April 2015 in der Fassung

Mehr

Inhalt. Anhang A: Modulübersicht

Inhalt. Anhang A: Modulübersicht Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Öffentliches Management/Public Administration des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel Inhalt 1 Geltungsbereich 2

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Maschinenbau

Mehr

Amtliche Bekanntmachung. Nr. 80/2018. Veröffentlicht am:

Amtliche Bekanntmachung. Nr. 80/2018. Veröffentlicht am: Amtliche Bekanntmachung Nr. 80/2018 Veröffentlicht am: 04.10.2018 Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebliche Berufsbildung und Berufsbildungsmanagement

Mehr

Schutzbestimmungen nach dem Mutterschutzgesetz, nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie nach dem Pflegezeitgesetz

Schutzbestimmungen nach dem Mutterschutzgesetz, nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie nach dem Pflegezeitgesetz Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium des Fachs Biologie im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Gymnasien (2010) Vom 23. April

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anlage B zur Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge im Hauptfach Geschichte

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anlage B zur Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge im Hauptfach Geschichte (in der Fassung vom 30. Juli 2009) 1 Studienumfang (1) Im Hauptfach Geschichte sind insgesamt 120 ECTS-Credits (cr) zu erwerben, im Ergänzungsbereich mindestens 20 ECTS-Credits. (2) Gem. 2 Abs. 4 der Prüfungs-

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Bachelorstudiengänge Besonderer Teil für den Studiengang Betriebswirtschaft Version 11.2 38 Abkürzungen, Bezeichnungen

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 3.

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 3. Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft in der vom 1. Oktober 2007 an geltenden Fassung bekannt gemacht, wie er sich aus ergibt. - der Fassung der

Mehr

Inhalt. Senatsbeschluss vom Im Genehmigungsverfahren

Inhalt. Senatsbeschluss vom Im Genehmigungsverfahren Senatsbeschluss vom 21.01.2015 Im Genehmigungsverfahren Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Deutsch-Französischer integrierter Studiengang Politikwissenschaft an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Bachelorstudiengänge Besonderer Teil für den Studiengang Betriebswirtschaft Version. 38 Abkürzungen, Bezeichnungen

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Systems

Mehr

- 1 Version 25b,

- 1 Version 25b, - 1 Version 25b, 25.04.2005 Prüfungsordnung für den Master-Studiengang vom Typ A (Master of Arts) Besonderer Teil Die Prüfungen im Fach Empirische Politik- und Sozialforschung, deutsch-französisch 1 Prüfungsausschuss

Mehr

Bachelor-Studiengang Biochemie

Bachelor-Studiengang Biochemie Bachelor-Studiengang Biochemie Informationen für Erstsemester zur Abwicklung studienbegleitender Prüfungen Prüfungssekretariat Biochemie Dekanat für Biowissenschaften, INF 234, 5. OG, Raum 515 Aufbau des

Mehr

Informationen. Bachelor of Arts (B.A.)

Informationen. Bachelor of Arts (B.A.) Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gemeinsame Kommission der Philologischen, Philosophischen und Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät Informationen zum Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.) Vom 19. August 2005 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 36, Nr. 46, S. 269 293) in der Fassung vom 30. September 2016 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 47, Nr. 62, S. 398 405) Prüfungsordnung für den Studiengang

Mehr

Näheres regelt 16 der Rahmenprüfungsordnung.

Näheres regelt 16 der Rahmenprüfungsordnung. Die folgenden Hinweise dienen der Orientierung im ersten Semester. Sie ersetzen nicht die Lektüre der Rahmenprüfungsordnung, Ihrer studiengangsspezifischen Prüfungsordnung und Ihrer Studienordnung/en nebst

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Systems

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2010 bis 31.03.2015 aufgeh. durch 8 Abs. 2 der Verordnung

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Komplementärfach Rechtswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 6.

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Komplementärfach Rechtswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 6. Fachspezifische Prüfungsordnung für das Komplementärfach Rechtswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 6. Juli 2011 Der Fachbereichsrat 06 (Rechtswissenschaft) hat in seiner

Mehr

Der durchschnittlich erforderliche Arbeitsaufwand pro ECTS-Punkt beträgt 25 Stunden.

Der durchschnittlich erforderliche Arbeitsaufwand pro ECTS-Punkt beträgt 25 Stunden. 0b Studiengang Energiewirtschaft und Management zu Abs. Das Wahlfach (siehe Modul 00) ist zu Beginn des Semesters aus den hierzu angebotenen Lehrveranstaltungen zu wählen. Über die Lehrveranstaltungen

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang in Physiotherapie an der. an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Studienordnung für den Masterstudiengang in Physiotherapie an der. an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Masterstudiengang in Physiotherapie ZHAW.5.5 Studienordnung für den Masterstudiengang in Physiotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 5. März 00) Die Hochschulleitung, gestützt

Mehr

Reglement über die Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule Zürich

Reglement über die Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule Zürich 44.44 Reglement über die Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule Zürich (vom 7. Oktober 009) Der Fachhochschulrat, gestützt auf 0 Abs. lit. c des Fachhochschulgesetzes vom. April 007, beschliesst: I.

Mehr

1 Zugangsvoraussetzungen und besondere notwendige Qualifikationen

1 Zugangsvoraussetzungen und besondere notwendige Qualifikationen Fachspezifische Bestimmungen für den Studiengang des Bachelor of Arts in Philosophie (B.A.) zur Prüfungsordnung für das Bachelor-Studium der Fachbereiche 1 und 3 an der Universität Siegen 1 Zugangsvoraussetzungen

Mehr

Viertsemesterberatung Bachelor

Viertsemesterberatung Bachelor Institut für deutsche Sprache und Literatur I Universität zu Köln Themen der Beratung Aufbaumodule im Bachelorstudiengang Überblick Die einzelnen Module Prüfungsformen Bachelorarbeit Anmeldetermine Die

Mehr

Vom 8. Februar Prüfungsvoraussetzungen

Vom 8. Februar Prüfungsvoraussetzungen Satzung des Fachbereichs Maschinenbau und Wirtschaft der Fachhochschule Lübeck über die Prüfungen im Bachelor Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Lebensmittelindustrie (Prüfungsordnung Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

Anmeldung von Hausarbeiten Leitfaden fu r Studierende

Anmeldung von Hausarbeiten Leitfaden fu r Studierende Anmeldung von Hausarbeiten Leitfaden fu r Studierende Grundsätzliches Grundlage für alle Verfahrensregelungen zur Prüfungsform Hausarbeit sind in den Bachelorund Masterprüfungsordnungen folgende Paragraphen:

Mehr

Prüfungshinweise RPO Wintersemester 2018/19 gültig für alle Studierenden in der Rahmenprüfungsordnung

Prüfungshinweise RPO Wintersemester 2018/19 gültig für alle Studierenden in der Rahmenprüfungsordnung Prüfungshinweise RPO Wintersemester 2018/19 gültig für alle Studierenden in der Rahmenprüfungsordnung Die folgenden Hinweise dienen der Orientierung im ersten Semester. Sie ersetzen nicht die Lektüre der

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 16.09.2010 7.36.06 Nr. 1 Spezielle Ordnung für den Master-Studiengang Spezielle Ordnung Beschluss Genehmigung In-Kraft-Treten FBR 06 JLU:

Mehr

906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120

906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120 906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120 1. Nach 4 Absatz 7 wird folgender neuer Absatz 8 eingefügt: (8) In Modulen, die regelhaft mit einer Klausur bzw. mit einer e-klausur

Mehr

Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Physiotherapie, Hebammen und Pflege. an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Physiotherapie, Hebammen und Pflege. an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Studienordnung für die Bachelorstudiengänge, ZHAW 44.5. Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Physiotherapie, Hebammen und Pflege an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Klassische Archäologie

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Klassische Archäologie Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Klassische Archäologie Kern- und Zweitfach im Kombinationsstudiengang Überfachlicher

Mehr

460 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2009 Nr. 51

460 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2009 Nr. 51 460 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2009 Nr. 51 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Informatik (Fachspezifischer Teil) Vom 20. Mai 2008 Die Rektorin

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN REKTOR AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr. 756 I Datum: 12.05.2011 Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Hohenheim für die Masterstudiengänge Biologie, Enzym-Biotechnologie, Erdsystemwissenschaft,

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anlage B zur Studien- und Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anlage B zur Studien- und Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen (in der Fassung vom 22. Januar 2013) Der Studiengang zielt darauf ab, fundierte Kenntnisse über die en der Antike und ihre Rezeption zu vermitteln. Antike bezieht sich dabei nicht nur auf die en des Mittelmeerraums,

Mehr

Inhalt. Anlagen Studien- und Prüfungsplan

Inhalt. Anlagen Studien- und Prüfungsplan Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen des Fachbereichs Bauingenieur- und Umweltingenieurwesen der Universität Kassel vom 29. April 2014 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Akademischer

Mehr

Nr. 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni

Nr. 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni Nr. 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni 2011 637 2 Durchführung von Prüfungen als e-klausur (1) Eine e-klausur ist eine Prüfung, deren Erstellung, Durchführung und Auswertung (mit Ausnahme

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anlage B der Prüfungs- und Studienordnung für die geisteswissenschaftlichen

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anlage B der Prüfungs- und Studienordnung für die geisteswissenschaftlichen (in der Fassung vom 29. März 201) 1 Studienumfang (1) Im Hauptfach Soziologie sind insgesamt 10 ECTS-Credits (cr) zu erbringen, davon 9 cr in den studienbegleitenden Modulen, 1 cr im Abschlussmodul sowie

Mehr

(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 240 Leistungspunkte.

(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 240 Leistungspunkte. Prüfungsordnung Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Informatik (Fachspezifischer Teil) Vom.. Der Rektor der Hochschule Bremen hat am... 200.. gemäß 110 Abs. 2 des Bremischen

Mehr

1102 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 15. August 2011 Nr. 92

1102 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 15. August 2011 Nr. 92 1102 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 15. August 2011 Nr. 92 nis zu gewähren. Die Aufgabenstellung einschließlich der Musterlösung, das Bewertungsschema, die einzelnen Prüfungsergebnisse sowie

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Geschichte Hauptfach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Geschichte Hauptfach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Prüfungsordnung für sprachpraktische Module der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. März 2017 (Fundstelle: https://www.uni-bamberg.de/fileadmin/www.abt-studium/amtliche-veroeffentlichungen/2017/2017-22.pdf

Mehr

Inhaltsverzeichnis. IV. Schlußbestimmung 19 Inkrafttreten

Inhaltsverzeichnis. IV. Schlußbestimmung 19 Inkrafttreten Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Prähistorische Archäologie am Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin Präambel Aufgrund von 14 Abs. 1 Nr.

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Satzung zur Änderung der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultäten Geistes- und Kulturwissenschaften sowie Humanwissenschaften und

Mehr

Prüfungen & Prüfungsanmeldung

Prüfungen & Prüfungsanmeldung Prüfungen & Prüfungsanmeldung am FB 02 Sozialwissenschaften, Medien und Sport [Stand: WiSe 2014/15] SoWi?So!-Studienberatung Fachbereich 02 Sozialwiss., Medien und Sport Georg Forster-Gebäude Raum 02.201

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z (in der Fassung vom 1. Oktober 015) 1 Studienumfang (1) Im Hauptfach Geschichte sind insgesamt 10 ECTS-Credits (cr) zu erbringen, davon cr in den studienbegleitenden Modulen, 1 cr im Abschlussmodul sowie

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Nr. 21 I ausgegeben am 7. Juli 2016 Studiengangsspezifische Studien- und Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Masterstudiengang Interkulturelle Bildung,

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen Universität Zürich Theologische Fakultät Studienordnung für das Bachelorstudium Religionspädagogik als Nebenfachstudiengang an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich Die Theologische Fakultät

Mehr

Ordnung des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen Mathematik in Kombination mit. Master of Education (M.Ed.)

Ordnung des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen Mathematik in Kombination mit. Master of Education (M.Ed.) Satzungsbeilage 2014-II, Seite 145 von 268 Ordnung des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen Mathematik in Kombination mit Bautechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik und

Mehr

Merkblatt zur Anerkennung von Studienleistungen anderer Universitäten bzw. Fachhochschulen

Merkblatt zur Anerkennung von Studienleistungen anderer Universitäten bzw. Fachhochschulen Zentrales Prüfungsamt BPA Soziologie Merkblatt zur Anerkennung von Studienleistungen anderer Universitäten bzw. Fachhochschulen Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen gemäß

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember Artikel 1

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember Artikel 1 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember 2009 Der Fachbereichsrat 8 (Sozialwissenschaften) hat am 8. Dezember 2009 gemäß 87 Nummer

Mehr

Inhalt. Senatsbeschluss vom im Genehmigungsverfahren -

Inhalt. Senatsbeschluss vom im Genehmigungsverfahren - Senatsbeschluss vom 21.01.2015 - im Genehmigungsverfahren - Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt

Mehr

Informationen. "Lehramt an Gymnasien"

Informationen. Lehramt an Gymnasien Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gemeinsame Kommission der Philologischen, Philosophischen und Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät Informationen zum Studiengang "Lehramt an Gymnasien"

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Deutsch

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Deutsch (in der Fassung vom 27. Juli 2017) 1 Studienumfang (1) Das Fach Deutsch wird im fachwissenschaftlichen Pflichtmodul mit mindestens 6 ECTS-cr studiert. Hinzu kommen ein fachdidaktisches Modul im Umfang

Mehr

(in der Fassung vom 26. Juli 2018) 1 Studienumfang Im Nebenfach Informatik sind mindestens 39 ECTS-Credits (cr) zu erwerben.

(in der Fassung vom 26. Juli 2018) 1 Studienumfang Im Nebenfach Informatik sind mindestens 39 ECTS-Credits (cr) zu erwerben. (in der Fassung vom 26. Juli 2018) 1 Studienumfang Im Nebenfach Informatik sind mindestens 39 ECTS-Credits (cr) zu erwerben. 2 Studieninhalte (1) Im Nebenfach Informatik sind die folgenden Basismodule

Mehr

Neufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.)

Neufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.) Neufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.) des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Harz, Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode vom 08.06.2016

Mehr

Neufassung Studienordnung für den Studiengang International Tourism Studies (B.A.)"

Neufassung Studienordnung für den Studiengang International Tourism Studies (B.A.) Neufassung Studienordnung für den Studiengang International Tourism Studies (B.A.)" des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Harz, Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das BA-Ergänzungsfach INFORMATIK: SPRACHTECHNOLOGIE/WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Fachspezifische Bestimmungen für das BA-Ergänzungsfach INFORMATIK: SPRACHTECHNOLOGIE/WIRTSCHAFTSINFORMATIK Fachspezifische Bestimmungen für das BA-Ergänzungsfach INFORMATIK: SPRACHTECHNOLOGIE/WIRTSCHAFTSINFORMATIK zur Prüfungsordnung für das Bachelor-Studium der Fachbereiche 1 und 3 an der Universität Siegen

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fachbereich

Mehr

Zu den Modalitäten des Vertiefungsstudium (ab WS 2015/2016)

Zu den Modalitäten des Vertiefungsstudium (ab WS 2015/2016) Dr. Toni Richter Zu den Modalitäten des Vertiefungsstudium (ab WS 2015/2016) Bachelorstudiengänge: Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Internationales Management Gliederung Ziel der Veranstaltung

Mehr

am wurde die Satzung aufgrund der Namensänderung der Hochschule redaktionell geändert

am wurde die Satzung aufgrund der Namensänderung der Hochschule redaktionell geändert am 02.10.17 wurde die Satzung aufgrund der Namensänderung der Hochschule redaktionell geändert Aufgrund von Art. 80 Abs.1, 58 Abs. 1 Satz 1, 61 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 8 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes

Mehr

Studiengang Master of Arts (M.A.)

Studiengang Master of Arts (M.A.) Studiengang Master of Arts (M.A.) geko/22.10.2014 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Master of Arts (M.A.) der Philosophischen Fakultäten vom 09.09.2002 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

(in der Fassung vom 15. September 2004 und den Änderungen vom 12. August 2005, vom 15. September 2006 und vom 18. Mai 2011)

(in der Fassung vom 15. September 2004 und den Änderungen vom 12. August 2005, vom 15. September 2006 und vom 18. Mai 2011) (in der Fassung vom 15. September 2004 und den Änderungen vom 12. August 2005, vom 15. September 2006 und vom 18. Mai 2011) Die Bachelor-Studiengänge Französische, Italienische und Spanische Studien qualifizieren

Mehr

Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Betriebsökonomie. an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Betriebsökonomie. an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Betriebsökonomie und Wirtschaftsrecht an der ZHAW 44.5.8 Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Betriebsökonomie und Wirtschaftsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 9.

Mehr

(in der Fassung vom 27. Juli 2017)

(in der Fassung vom 27. Juli 2017) (in der Fassung vom 27. Juli 2017) 1 Studienumfang (1) Das Fach Russisch kann im Masterstudiengang als Erweiterungsfach mit einem Studienumfang von 120 ECTS-cr studiert werden. (2) Davon entfallen 90 ECTS-cr

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 1268 17.09.2018 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Satzung zur Änderung der Gemeinsamen Prüfungsordnung für den Zwei-Fächer- Bachelor-Studiengang an der Ruhr-Universität Bochum (RUB) vom 14.09.2018 Satzung zur

Mehr

vom 11. November 2010

vom 11. November 2010 Satzung über die Hochschulzugangsprüfung für qualifizierte Berufstätige an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Amberg-Weiden (Hochschulzugangsprüfungssatzung) vom 11. November 2010

Mehr

Zur fachlichen Vertiefung werden im Studiengang folgende fünf Wahlrichtungen angeboten:

Zur fachlichen Vertiefung werden im Studiengang folgende fünf Wahlrichtungen angeboten: 0a Studiengang Betriebswirtschaft Zur fachlichen Vertiefung werden im Studiengang folgende fünf Wahlrichtungen angeboten: Controlling Digital Business International Business Marketing Produktion und Logistik

Mehr

Verordnung des Oberkirchenrats vom 14. Juli 1998 (Abl. 58 S. 111)

Verordnung des Oberkirchenrats vom 14. Juli 1998 (Abl. 58 S. 111) Ordnung für das Kirchliche Examen 366 366. Ordnung für das Kirchliche Examen in Ergänzung zur Diplomprüfung am Ende des Studiengangs Diakonie und Sozialarbeit der Evang. Fachhochschule für Diakonie der

Mehr

Nebenfachvereinbarung für den Bachelor-Studiengang Statistik mit dem

Nebenfachvereinbarung für den Bachelor-Studiengang Statistik mit dem Nebenfachvereinbarung für den Bachelor-Studiengang Statistik mit dem Nebenfach Sport vom 1.12.2012 Im Nebenfach Sport sind von den Studierenden des Bachelor-Studiengangs Statistik folgende Studien- und

Mehr

Studienumfang und Regelstudienzeit

Studienumfang und Regelstudienzeit Fachspezifische Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarschule/Gesamtschule der Universität Bremen

Mehr

Informationen zu der neuen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)

Informationen zu der neuen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) Informationen zu der neuen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) Inkrafttreten ab 2013/2014 B.Sc. Wirtschaftswissenschaften 07. August 2013 UNIVERSITÄT ROSTOCK WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHE

Mehr

BA-Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik ) (GPO 2002/2012)

BA-Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik ) (GPO 2002/2012) Informationen zum Studium BA-Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik ) (GPO 2002/2012) Der BA-Studiengang im Fach Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft ist

Mehr

Regelungen für den Studiengang Polizeivollzugsdienst (B.A.) Ergänzende Regelungen

Regelungen für den Studiengang Polizeivollzugsdienst (B.A.) Ergänzende Regelungen Stand: 1.06.2010 B Regelungen für den Studiengang Polizeivollzugsdienst (B.A.) Ergänzende Regelungen 1 Zu Teil A : Module Module i.s.d. Teil A Abs. 1 Satz b) StudO BA sind bestanden, wenn die Teilmodule

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen DER ALBERT-LUDWIGS-UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU Jahrgang 41 Nr. 61 Seiten 335-343 31. August 2010 Dreizehnte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Master

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Französisch Hauptfach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Französisch Hauptfach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/22.02.2017 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Ausgabe Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:

Ausgabe Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht: Ausgabe 30 25.11.2014 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 7 Spezielle Prüfungsordnung für den grundständigen Bachelorstudiengang

Mehr

6 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

6 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Aufbaustudiengang Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht Vom 18. August 2006 Auf Grund

Mehr

Anlage 4.4b: Bachelor Degree Medienwirtschaft und Journalismus Anlage 4.5: Diploma Supplement Medienwirtschaft und Journalismus

Anlage 4.4b: Bachelor Degree Medienwirtschaft und Journalismus Anlage 4.5: Diploma Supplement Medienwirtschaft und Journalismus Besonderer Teil (B) der Bachelor-Prüfungsordnung für die Studiengänge 1. Wirtschaftsingenieurwesen 2. Wirtschaftsinformatik 3. Wirtschaftsingenieurwesen Telekommunikation 4. des Fachbereichs Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

Inhalt. Anlagen Studien- und Prüfungsplan

Inhalt. Anlagen Studien- und Prüfungsplan Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen des Fachbereichs Bauingenieur- und Umweltingenieurwesen der Universität Kassel vom 29. April 2014 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Akademischer

Mehr

Informationen zur Prüfungsordnung Bachelor Wirtschaftswissenschaft (6 Semester)

Informationen zur Prüfungsordnung Bachelor Wirtschaftswissenschaft (6 Semester) Informationen zur Prüfungsordnung Bachelor Wirtschaftswissenschaft (6 Semester) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Leibniz Universität Hannover Wintersemester 2017/2018 Seite 1 Was ist die Prüfungsordnung?

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 607 2013 Verkündet am 9. Juli 2013 Nr. 155 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre der Universität Bremen Vom 17. April

Mehr

(in der Fassung der Änderungssatzung vom )

(in der Fassung der Änderungssatzung vom ) Satzung über den Erwerb der Zusatzqualifikation Fahrzeugmechatronik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München vom 15.11.2004 (in der Fassung der Änderungssatzung vom 23.06.2010)

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Englisch

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Englisch (in der Fassung vom 27. Juli 2017) 1 Studienumfang (1) Das Fach Englisch wird im fachwissenschaftlichen Pflichtmodul mit mindestens 6 ECTS-cr studiert. Hinzu kommen ein fachdidaktisches Modul im Umfang

Mehr

Erste Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Deutsch (AMB Nr. 111/2014)

Erste Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Deutsch (AMB Nr. 111/2014) Amtliches Mitteilungsblatt Philosophische Fakultät II Erste Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Deutsch (AMB Nr. 111/2014) Kern- und Zweitfach im

Mehr

Anrechnung von Leistungsnachweisen

Anrechnung von Leistungsnachweisen Rechtswissenschaftliche Fakultät Richtlinien Anrechnung von Leistungsnachweisen an den Bachelorstudiengang und an Recht als Nebenfach auf Bachelorstufe (RLA B Law) Beschluss des Fakultätsvorstands vom

Mehr

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT 13 HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT BESONDERER TEIL DER PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN

Mehr