Fachspezifische Bestimmungen der Bachelor-Prüfungsordnung für den B.A.-Studiengang Informatik (Entwurf vom ) Inhalt
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- Kristina Kurzmann
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1 Fachspezifische Bestimmungen der Bachelor-Prüfungsordnung für den B.A.-Studiengang Informatik (Entwurf vom ) Inhalt LEISTUNGSPUNKTE... STUDIENLEISTUNGEN... STUDIENAKTEN... 4 BILDUNG DER GESAMTNOTE... 5 NICHTBESTEHEN UND WIEDERHOLBARKEIT VON STUDIENLEISTUNGEN... 6 IN-KRAFT-TRETEN UND VERÖFFENTLICHUNG... 4 ANHANG: MODULÜBERSICHT... 5
2 Leistungspunkte () Jedes Modul besteht aus Modulelementen. Die Module und Modulelemente sind in Anhang dieser fachspezifischen Bestimmungen spezifiziert. () In jedem Modulelement werden Leistungspunkte (im Folgenden LP) erworben. Je nach den in der Lehrveranstaltung angebotenen Möglichkeiten der Leistungserbringung können dabei verschieden viele LP erworben werden. Die Zahl der LP hängt vom Arbeitsaufwand ab. Mögliche Arten der Leistungserbringung sind Kurzreferat, Sitzungsprotokoll, Arbeitsprotokoll, Kolloquium, mündliche Prüfung, Klausur, Referat, Referat mit Ausarbeitung, punktuelle mündliche Leistungen, punktuelle schriftliche Leistungen, kumulative mündliche Leistungen, kumulative schriftliche Leistungen, Textproduktion, Praktikumsbericht, Projektbericht, oder äquivalente Leistungen. () In den Lehrveranstaltungen im zu wählenden Teilgebiet Sprachtechnologie werden je nach zu bewältigenden Aufgaben entweder,, 5, 6 oder 0 LP vergeben. In den (wirtschafts)informatischen Veranstaltungen können entweder 4, 5, 6, 7 oder 8 LP erworben werden. (4) Zu Beginn jeder Lehrveranstaltung unterrichtet die/der Lehrende die Studierenden darüber, mit welchen Leistungen die für die Veranstaltung vergebenen LP zu erwerben sind. (5) Bei unterschiedlichen LP innerhalb der Module können die Studierenden grundsätzlich selbst entscheiden, in welchem Modulelement sie welche Kreditpunktzahl erreichen möchten. (6) Die Verteilung der LP auf die verschiedenen Module erfolgt wie in den folgenden Tabellen dargestellt: Modul a) Ergänzungsfach Informatik, Schwerpunkt Sprachtechnologie Zahl der SWS im Modul Punkteverteilung auf die Modulelemente Einführung (+) 9 Sprachtechnologie Vertiefung (+) 9 Sprachtechnologie Einführung Informatik Vertiefung Informatik Gesamt 6-45 Modul b) Ergänzungsfach Informatik, Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik Zahl der SWS im Modul Punkteverteilung auf die Modulelemente Einführung Wirtschaftsinformatik Vertiefung Wirtschaftsinformatik Einführung Informatik Vertiefung Informatik Gesamt 0 45 Studienleistungen Zielpunktzahl pro Modul Zielpunktzahl pro Modul () In allen Modulelementen werden Studienleistungen erbracht. Diese werden benotet.
3 () Studienleistungen können sein: mündliche Studienleistungen (z.b. Kolloquium, Einzelprüfung, Referat, Präsentation), schriftliche Studienleistungen (z.b. Klausur/Multiple Choice-Klausur, online gestützte Prüfung/Klausur, Übersetzung, Essay, Zusammenfassung, Protokolle, Hausarbeit). () Studienleistungen innerhalb eines Modulelements können auch kumulativ erbracht werden. In diesem Fall ist eine gewichtete Durchschnittsnote zu bilden. (4) Die Dauer von mündlichen Studienleistungen kann variieren und richtet sich nach den Vorgaben für das jeweilige Modulelement (gemäß, Absatz bis 5). (5) Studienleistungen können nach Maßgabe des/der Lehrenden als Einzelleistungen oder als Gruppenleistungen erbracht werden. Dabei muss der Anteil der einzelnen Studierenden an der Gesamtleistung erkennbar sein., Abs. bis 5 ist zu beachten. Studienakten () Für jeden Student/jede Studentin wird eine Studienakte angelegt, in der die erfolgreich absolvierten Modulelemente zusammen mit den darin erworbenen LP und den erzielten Noten verzeichnet sind. Die Studierenden können jederzeit Einblick in diese Studienakte nehmen und sich so auch über ihren Studienfortschritt informieren. Die Studienakte kann auch elektronisch geführt und mittels Passwort zur Einsicht zugänglich gemacht werden. () Studienleistungen werden von den Lehrenden an das Prüfungsamt gemeldet. Dabei sind die im Rahmen von Modulelementen abgelegten Studienleistungen von der Lehrkraft zu dokumentieren () Die Meldungen werden im Prüfungsamt archiviert und mindestens 5 Jahre aufbewahrt. Die relevanten Daten der einzelnen Meldungen (Modulelemente, LP, Noten) werden in die Studienakten übernommen. 4 Bildung der Gesamtnote () Alle Studienleistungen gehen in die Gesamtnote ein. () Die Teilnoten in der Fachwissenschaft werden erstellt auf der Basis der Modulnoten. Für jedes Modul wird auf der Basis der Noten der einzelnen Modulelementnoten eine Modulnote errechnet. Dabei gehen die Modulelementnoten mit dem Gewicht der Kreditpunktzahl (= LP-Faktor) in die Modulnote ein. Eine Note für eine Leistung, mit der z.b. LP erzielt wurden, wird mit dem Faktor multipliziert, eine Note für eine Leistung, mit der z.b. 5 LP erzielt wurden, wird mit dem Faktor 5 multipliziert, eine Note für eine Leistung, mit der z.b. 7 LP erzielt wurden, geht mit dem Faktor 7 in die Modulnote ein. (Berechnungsbeispiel siehe Anhang dieser fachspezifischen Bestimmungen) () Bildung der Note im Ergänzungsfach (4) Die Note im Ergänzungsfach geht mit 5 % in die Gesamtnote ein. Die Teilnoten im Ergänzungsfach werden nach dem in Abs. festgelegten Verfahren ermittelt und gehen zu 00% in die Ergänzungsfachnote ein. 5 Nichtbestehen und Wiederholbarkeit von Studienleistungen () Studienleistungen, die mit der Note ausreichend (4,0) oder besser bestanden worden sind, dürfen nicht wiederholt werden.
4 () Wenn Studienleistungen nicht mindestens mit der Note ausreichend (4,0) bewertet worden sind, gelten sie als nicht bestanden und können bezogen auf die jeweilige Lehrveranstaltung binnen eines Jahres einmal wiederholt werden (sog.. Versuch). () Wird die Studienleistung auch im Wiederholungsfall nicht bestanden, so muss das gesamte Modulelement binnen eines Jahres wiederholt werden (sog.. Versuch). Ein Modulelement kann nur einmal wiederholt werden. Darin eingeschlossen ist eine mögliche weitere Wiederholung der Einzelleistung binnen eines Jahres im Modulelement (sog. 4. Versuch). (4) Wird das wiederholte Modulelement auch im erneuten Wiederholungsfall (sog. 4. Versuch) nicht bestanden, so ist das gesamte Modul endgültig nicht bestanden. Vor Antritt des sog. 4. Versuches wird dem/der Studierenden dringend angeraten, die fachbezogene Studienberatung aufzusuchen. (5) Handelt es sich bei dem endgültig nicht bestandenen Modul um ein Pflichtmodul, so ist zugleich die B.A.-Prüfung endgültig nicht bestanden. Handelt es sich bei dem endgültig nicht bestandenen Modul um ein Wahlpflichtmodul, so kann der/die Studierende noch das oder die alternativen Module absolvieren. Wahlpflichtmodule sind endgültig nicht bestanden, wenn alle jeweils zur Wahl stehenden Module endgültig nicht bestanden sind. (6) Im Krankheitsfall wird den Studierenden die Möglichkeit gegeben, die studienbegleitende Leistung nachzuholen oder nach Maßgabe des/der Lehrenden in einer Alternativform zu erbringen. Die Nachholung kann binnen eines Jahres erfolgen, sofern dann die entsprechende Lehrveranstaltung erneut angeboten wird. Der Krankheitsfall ist durch ein aktuelles ärztliches Attest nachzuweisen und wird nicht auf die Versuche angerechnet. Wird die nachgeholte Leistung jedoch nicht mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet, gelten die Bestimmungen von Satz () bis (5). 6 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung () Diese Prüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. () Diese Prüfungsordnung wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Siegen veröffentlicht. 4
5 ANHANG Modulübersicht a) Ergänzungsfach Informatik, Schwerpunkt Sprachtechnologie, Vollzeit Studien -jahr Semester Kernfach (8 LP)* Ergänzungsfach Informatik (Sprachtechnologie) (45 LP) Studium Generale (6 LP) LP WiSe M M (Einf. Sprachtech.) SG-M. 0 SoSe M Praktikum (7 LP) ( LP) (Einf. Informatik) SG-M. WiSe 4 SoSe M 4 M 5 M 6 M 6 (Vertief. Sprachtech.) M 4. (Programmierpraktikum) SG-M SG-M. SG WiSe M 7 M 9 M 4. (5 LP) (Datenbanksysteme ) SG-M 4 6 SoSe M 8 Bachelorarbeit ( LP) (Vertief. Sprachtech.) SG-. 9 * ohne Praktikum und Bachelorarbeit 5
6 b) Ergänzungsfach Informatik, Schwerpunkt Sprachtechnologie, Teilzeit Studien -jahr Semester Kernfach (8 LP)* Ergänzungsfach Informatik (Sprachtechnologie) (45 LP) Studium Generale (6 LP) LP WiSe M. M (Einf. Sprachtech.) SoSe Praktikum (7 LP) ( LP) (Einf. Informatik) 9 WiSe 4 SoSe M... (Vertief. Sprachtech.) SG.M./ SG-M. 5 WiSe 6 SoSe M 4. M 5. M 7. M 4. (Programmierpraktikum) (Vertief. Sprachtech.) SG-M WiSe M 4. M 5. M 4. (5 LP) (Datenbanksysteme ) 7 8 SoSe M 6. M 7. SG-M 5 9 WiSe 0 SoSe M 6. M 9 SG-./ SG-. SG-M 4. SG-M 4./ SG-M 4. WiSe M 8 SG-. 6 SoSe Bachelorarbeit ( LP) * ohne Praktikum und Bachelorarbeit 6
7 c) Ergänzungsfach Informatik, Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik, Vollzeit Studien -jahr Semester Kernfach (8 LP)* Ergänzungsfach Informatik ( (49 LP) Studium Generale (6 LP) LP WiSe SoSe WiSe 4 SoSe M M 4 M Praktikum (7 LP) M 5 M 6 M 6 M. (Einführung in die Wirtschaftsinformatik I) M. (Einführung in die Wirtschaftsinformatik II) (5 LP) (Einführung in die Informatik II) M. SG-M SG-M SG WiSe M 7 M 9 SG-M 4 SG SoSe M 8 Bachelorarbeit ( LP) M 4 Informatik) 0 * ohne Praktikum und Bachelorarbeit 7
8 d) Ergänzungsfach Informatik, Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik, Teilzeit Studien -jahr Semester Kernfach (8 LP)* Ergänzungsfach Informatik ( (49 LP) Studium Generale (6 LP) LP WiSe M.. SG-M. SoSe WiSe M. Praktikum (7 LP) M. (Einführung in die Wirtschaftsinformatik I) M. (Einführung in die Wirtschaftsinformatik II) SG-M. 4 SoSe. M SG-M. SG- 5 WiSe M 4. M. SG-/ SG-M. 6 SoSe M 5. M 7 SG WiSe 8 SoSe 9 WiSe M 4. M 6. M 6. M 5. (5 LP) (Einführung in die Informatik II) SG-. SG SoSe M 8. M 9 SG-M 4. WiSe M 8. M 4 Informatik) 6 6 SoSe Bachelorarbeit ( LP) SG-M 4./ SG-M 4. 7 * ohne Praktikum und Bachelorarbeit 8
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