Jugend Weihnachts. Feier. Sonntag, 11. Dezember. in der Kreuzbachhalle Uhr Gottesdienst Uhr Mittagessen Uhr Programmbeginn

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Transkript:

Woche 49 Freitag, 9. Dezember 2016 Diese Ausgabe erscheint auch online Jugend Weihnachts Feier Sonntag, 11. Dezember in der Kreuzbachhalle 11 00 Uhr Gottesdienst 12 00 Uhr Mittagessen 13 30 Uhr Programmbeginn EINTRITT FREI

Seite 2 / Nummer 49 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 9. Dezember 2016 Vorweihnachtliche Feierstunde Samstag 17. Dezember 2016, 19:00 Uhr Waldenserkirche Pinache Mitwirkende: Männerchor Concordia Pinache Frauenchor Pinache Lesungen von Pfarrer Friedrich Hörger Eintritt frei, um eine Spende wird gebeten. Im Anschluss erwartet Sie der MGV Concordia Pinache im alten Schulhaus bei Glühwein, Punsch, Heißen Roten, und Gebäck! Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde Pinache Energietipp Dezember Achtung: Förderung der Gemeinde von Umwälzpumpenläuft zum Jahresende aus Aus aktuellem Anlass ändern wir die Fortsetzung der Serie Wärmebrücken. Im Januar wird die Reihe fortgesetzt. Die Gemeindeverwaltung und der Arbeitskreis Energie möchte die Bürger/innen nochmals daran erinnern, dass die gemeindliche Förderung für Hocheffizienzpumpen der Energieeffizienzklasse von mindestens A+ am 31.12.2016 ausläuft. Die Fördersumme beträgt 50,- Euro pro Pumpe. Wer noch in den Genuss der Förderung kommen will und keine 50 Euros zu ver- schenken hat, ohnehin eine veraltete Umwälzpumpe eingebaut hat, sollte unbedingt noch die für seine Anlage passende Hocheffizienzpumpe erwerben. Achtung: Das Kaufdatum sollte nicht später als der 31.12.2016 sein. Ein späterer Kauf kann wegen der Frist leider nicht mehr berücksichtigt werden. Der Antrag kann unter folgendem Link heruntergeladen werden, hier unter Menüunterpunkt Downloads: http://www.wiernsheim.de/gemeindeleben/arbeitskreise/ energie.html Sie können den Antrag selbstverständlich auch im Rathaus direkt erhalten. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei: Rathaus Wiernsheim, Bauamt, Hr. Architekt Lenckner 07044 23-141 oder Ihrem Heizungsfachbetrieb AK Energie Ralf Schmauder Einladung Am Montag, den 19. Dezember 2016 findet um 19.00 Uhr die in diesem Jahr letzte Ausschusssitzung des Arbeitskreises Energie im Sitzungssaal des Rathauses Wiernsheim statt. Die Tagesordnungspunkte sind: Top 1: Energiebroschüre Top 2: Ausblick Projekte 2017 Top 3: Verschiedenes Wir laden die Mitglieder des Arbeitskreis Energie und alle interessierten Bürger/innen der Gesamtgemeinde herzlich zur Teilnahme ein. Freundliche Grüße Ralf Schmauder Schriftführer

Freitag, 9. Dezember 2016 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 49 / Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Gemeinde Wiernsheim Landkreis Enzkreis Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Gemeinde Wiernsheim hat auf Grund von 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie der 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg am 16.11.2016 folgende Satzung beschlossen: 1 Steuergegenstand (1) Die Gemeinde Wiernsheim erhebt eine Hundesteuer nach Maßgabe dieser Satzung. (2) Der Steuer unterliegt das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Ausgenommen von der Besteuerung ist die ausschließliche oder nahezu ausschließliche Haltung von Hunden zu eigenen betrieblichen oder gewerblichen oder aber zu beruflichen Zwecken. (3) Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, so ist die Gemeinde Wiernsheim zur Steuererhebung berechtigt, wenn wenigstens einer der Hundehalter, sofern es sich um natürliche Personen handelt, seine Hauptwohnung in Sinne von 17 Abs. 2 des Meldegesetzes oder, sofern es sich um juristische Personen oder Personenvereinigungen handelt, seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Wiernsheim hat. 2 Steuerschuldner und Haftung, Steuerpflichtiger (1) Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes. (2) Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinen Haushalt oder seinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aufgenommen hat. Kann der Halter eines Hundes nicht ermittelt werden, so gilt als Halter, wer den Hund wenigstens drei Monate lang gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat. (3) Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern, alle im Geschäftsbetrieb einer Personenvereinigung gehaltenen Hunde gelten als von den an der Vereinigung beteiligten Personen gemeinschaftlich gehalten. (4) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (5) Ist der Hundehalter nicht zugleich Eigentümer des Hundes, so haftet der Eigentümer neben dem Steuerschuldner als Gesamtschuldner. 3 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tag, an dem der Hund in der Gemeinde Wiernsheim gehalten wird ( 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3), frühestens jedoch, sobald der Hund drei Monate alt wird. Tritt die Steuerpflicht danach nicht schon am ersten Tag, sondern vielmehr erst im Laufe eines Kalendermonats ein, beginnt die Steuerpflicht abweichend von Satz 1 erst mit dem Beginn des Folgemonats. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. 10 Abs. 2 und 11 Abs. 5 bleiben unberührt. 4 Erhebungszeitraum; Entstehung der Steuer (1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund. (3) Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses Kalenderjahr mit dem Beginn der Steuerpflicht. 5 Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen (1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "ag", "H", "Bl" oder "Gl" besitzen. (2) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von Hunden, die die Rettungshunde-Eignungsprüfung oder eine Rettungshundeprüfung der Stufe A der Internationalen Prüfungsordnung für Rettungshundeprüfungen der FCI und der IRO bestanden haben, wenn der Halter sich schriftlich gegenüber der Gemeinde bereit erklärt hat, den Hund auf Anforderung zum Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung zu stellen. (3) Steuerermäßigung mit 50 vom Hundert des Steuersatzes ist auf Antrag zu gewähren für die Haltung von Hunden auf Grundstücken im Außenbereich, die im Sinne von 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches zulässigerweise bebaut worden sind und nach Aufgabe des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes im Sinne von 35 Abs. 4 des Baugesetzbuches weiterhin zulässigerweise genutzt werden. 6 Zwingersteuer (1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag für die Hunde dieser Rasse nach 7 Abs. 4 erhoben, wenn der Zwinger, die Zuchttiere und die gezüchteten Hunde in das Zuchtbuch einer von der Gemeinde anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sind. (2) Die Ermäßigung ist nicht zu gewähren, wenn in den letzten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet worden sind sowie für die Zucht von Kampfhunden im Sinne von 7 Abs. 3. 7 Steuersatz (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 108,- Euro. Für das Halten eines Kampfhundes gemäß Abs. 3 beträgt der Steuersatz, abweichend von Satz 1, 600,- Euro. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer. (2) Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Absatz 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 192,- Euro, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 1.200,- Euro. Werden neben Kampfhunden noch andere Hunde gehalten, so gelten diese als weitere Hunde. Hierbei bleiben nach 5 Abs. 1 steuerfreie Hunde außer Betracht. (3) Kampfhunde sind solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu. (4) Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von 7 Abs. 1 beträgt das 3-fache des Steuersatzes nach Absatz 1. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer nach Satz 1. 8 Allgemeine Bestimmungen über Steuervergünstigungen (1) Für die Ausnahme von der Besteuerung ( 1 Abs. 2 Satz 2) und die Gewährung einer Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung nach 5 oder 6 (Steuervergünstigung) sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres, in den Fällen des 4 Abs. 3 diejenigen bei Beginn der Steuerpflicht, maßgebend.

Seite 4 / Nummer 49 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 9. Dezember 2016 (2) Die Steuervergünstigung ist zu versagen, wenn 1. der Hundehalter im Falle des 1 Abs. 2 Satz 2 nicht nachweist, dass die dort beschriebenen Voraussetzungen gegeben sind; 2. die Hunde, für die eine Steuervergünstigung nach 5 Abs. 1 oder Abs. 3 in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind oder im Falle von 5 Abs. 3 keine Notwendigkeit für die Hundehaltung ersichtlich ist; 3. im Falle des 5 Abs. 2 keine Prüfbescheinigung vorgelegt wird, aus der sich die Eigenschaft als Rettungshund für den nach Absatz 1 maßgebenden Zeitpunkt ergibt; oder 4. in den Fällen des 6 keine ordnungsmäßigen Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt werden oder wenn solche Bücher der Gemeinde Wiernsheim nicht bis zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres vorgelegt werden. Wird der Zwinger erstmals nach dem Beginn des Kalenderjahres betrieben, so sind die Bücher mit dem Antrag auf Steuerermäßigung vorzulegen. (3) Für Kampfhunde im Sinne des 7 Abs. 3 werden Steuervergünstigungen nicht gewährt. 9 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten. (2) In den Fällen des 4 Abs. 3 ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. (3) Endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres ( 3 Abs. 2) und war die Steuer bereits festgesetzt, ergeht ein Änderungsbescheid. 10 Anzeigepflicht (1) Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Bei Kampfhunden gemäß 7 Abs. 3 ist auch die Rasse (bei Kreuzungen die Rasse des Vater- und Muttertieres) anzuzeigen. (2) Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung, so ist dies der Gemeinde Wiernsheim innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Die Steuerpflicht endet erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Anzeige erfolgt. (3) Eine Verpflichtung nach Absatz 1 und 2 besteht nicht, wenn feststeht, dass die Hundehaltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, beendet wird. (4) Wird ein Hund veräußert, so ist in der Anzeige nach Abs. 2 der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben. 11 Hundesteuermarken (1) Für jeden Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, gibt die Gemeinde Wiernsheim für einen jeweils drei Jahre geltenden Zeitraum eine Hundesteuermarke (Marke) aus. Die Marke bleibt Eigentum der Gemeinde Wiernsheim. (2) Die Marke ist für die Dauer des in Absatz 1 genannten Zeitraums gültig. Die Marke wird dem Halter zu Beginn des jeweiligen dreijährigen Zeitraums übersandt. Tritt die Anzeigepflicht ( 10 Abs. 1) erst im Verlauf des jeweils dreijährigen Zeitraums ein, wird die Marke ausgegeben, sobald die Anzeige erstattet wurde. Bis zur Ausgabe der neuen Marken sind die Marken des vorangegangenen dreijährigen Zeitraums zu verwenden. (3) Hundezüchter, die zur Zwingersteuer nach 7 Abs. 4 herangezogen werden, erhalten zwei Marken. (4) Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden, anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Marke zu versehen. (5) Endet eine Hundehaltung, so ist die Marke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Gemeinde Wiernsheim zurückzugeben. (6) Bei Verlust einer Marke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5 Euro ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Marke; die unbrauchbar gewordene Marke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust geratene Marke wieder aufgefunden, ist die wieder aufgefundene Marke unverzüglich an die Gemeinde Wiernsheim zurückzugeben. 12 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer Verpflichtung nach 10 oder 11 zuwiderhandelt. 13 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 17.12.2008 sowie die Änderungssatzung vom 15.04.2015 außer Kraft. 14 Übergangsbestimmung Wer zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Satzung einen Kampfhund im Sinne des 7 Abs. 3 im Gemeindegebiet hält, hat dies innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten dieser Satzung der Gemeinde Wiernsheim schriftlich anzuzeigen. 10 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Wiernsheim, den 16. November 2016 gez. Karlheinz Oehler Bürgermeister Hinweis: Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen der Satzung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit nach 43 GemO widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat. Die Gemeindeverwaltung informiert Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen ein. Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Leidtragende sind Spaziergänger, die in die Hundehäufchen hineintreten. Aus aktuellem Anlass bitten wir daher Folgendes zu beachten: Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, führen Sie ihn bitte dorthin, wo sein Geschäft niemanden stört und unschädlich ist. Und ist das Unvermeidliche doch einmal an einer unpassenden Stelle geschehen, bitten wir Sie, es mit den so genannten Hundetüten zu beseitigen. Ihr Ordnungsamt

Freitag, 9. Dezember 2016 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 49 / Seite 5 Gemeinde Wiernsheim Landkreis Enzkreis Wiernsheim mit seinen drei Ortsteilen (ca. 6.700 Einwohner) liegt im landschaftlich reizvollen Heckengäu zwischen Stuttgart und Karlsruhe, zudem verkehrsgünstig zwischen A 8 und B 10, verfügt über eine gute Infrastruktur mit schönen Wohngebieten sowie einer Grundund Hauptschule mit Werkrealschule. Bei der Gemeindeverwaltung ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Stelle des/der stellvertretenden Hauptamtsleiters/in neu zu besetzen. Wir suchen für diese Stelle eine/n Bewerber/in mit der Ausbildung zum gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Wir erwarten eine motivierte Persönlichkeit mit Führungsqualitäten, Ideenreichtum, hoher Flexibilität sowie überdurchschnittlichem Engagement auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche: Stellvertretung des Amtsleiters Amt für Sicherheit und Ordnung Koordination der Integrations- und Flüchtlingsangelegenheiten Vertretung Standesamt Mitarbeit bei Wahlen Organisation von Veranstaltungen Unterstützung der Arbeitskreise Jagdwesen Sonderaufgaben Eine neue Abgrenzung des Aufgabenbereiches bleibt vorbehalten. Die Stelle ist nach A 10 (oder vergleichbare Einstufung nach dem TVöD) bewertet. Sie eignet sich sowohl für Bewerber/innen mit Berufserfahrung als auch für besonders engagierte Absolventinnen/Absolventen der Hochschulen für öffentliche Verwaltung. Weitere Informationen über unsere Gemeinde erhalten Sie auch im Internet unter www.wiernsheim.de Fragen beantwortet Ihnen gerne Hauptamtsleiter Norman Liebing (Tel.: 07044 23-134; Email: liebing@wiernsheim.de). Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis 07.01.2017 an das Bürgermeisteramt Wiernsheim, Hauptamt, Marktplatz 1, 75446 Wiernsheim. Sprechzeiten Rathaus Wiernsheim, Tel. 07044 23-0 Montag bis Freitag außerdem Montagnachmittag nachmittag Außenstelle Pinache, Tel. 0159-04303650 Außenstelle Serres, Tel. 0159-04303650 Außenstelle Iptingen, Tel. 0159-04303650 Gemeindebücherei Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr 17.00 Uhr - 19.00 Uhr 14.00 Uhr - 16.00 Uhr 15.45 Uhr - 16.45 Uhr 17.00 Uhr - 18.00 Uhr 18.00 Uhr - 19.00 Uhr 16.00 Uhr - 18.30 Uhr 10.00 Uhr - 12.00 Uhr 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Energie- und Beratungszentrum Pforzheim/Enzkreis (ebz) Sandweg 20, 75179 Pforzheim Tel. 0700 32903290 Öffnungszeiten: donnerstags von 15 bis 18 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung www.ebz-pforzheim.de Notariat mittwochs nach telefonischer Voranmeldung beim Notariat III in Mühlacker, Frau Drung, Tel. 07041 8118930 Notrufe Polizei 110 Polizeiposten Niefern-Öschelbronn 07233 3399 Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst, Notarztwagen 112 Krankenwagen 19222 Feuerwehr 112 Feuerwehrkommandant 0173-3248403 Feuerwehr Wiernsheim 0151 64970209 Feuerwehr Pinache 07041 862548 Feuerwehr Serres 07044 7803 Feuerwehr Iptingen 07044 8640 Feuerwehrhaus Wiernsheim 07044 901390 Bei Wasserrohrbrüchen oder sonstigen Wasserversorgungsengpässen ist Herr Uwe Schaber, Tel. 0172-7341436 oder sein Stellvertreter, Herr Uwe Meier, Tel. 0172-7627523, zuständig. Bezirksschornsteinfeger für die Gemeinde Wiernsheim mit Ortsteilen Serres und Iptingen: Manfred Mumm, Scheffelstraße 26, 75446 Wiernsheim-Pinache, Tel. 07044 9168655, Fax: 07044 9168657 Büro: Marktplatz 30/1, Wiernsheim Bezirksschornsteinfeger für Pinache: Jens Rosenberger, Buchenweg 42, 75228 Ispringen Mobil: 0160 909 360 56 E-Mail: info@rosenfeger.de Bestattungsunternehmer für die Gemeinde Wiernsheim Herr Scholl, Hintere Straße 3, 75446 Wiernsheim-Iptingen Tel. 07044 5569, Fax: 07044 5686 Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim Tel. 07231 3080 Sprechzeiten Montag 8.00-12.30 Uhr Dienstag 8.00-12.30 Uhr und 13.30-18.00 Uhr Mittwoch geschlossen 8.00-14.00 Uhr Freitag 8.00-12.00 Uhr EnBW Regionalzentrum Nordbaden Zentrale Ettlingen 07243 180-0 Störungsstelle - Strom 0800 3629477 Störungsstelle - Gas 07141 95956110 0172 7295658 Bezirkszentrum Enzberg 07041 9610330 Gas - Herr Köhler 07032 13445 Diakoniestation Heckengäu/Krankenpflegestation im Büro Wimsheim, Rathausstr. 2 Sprechzeiten: Mo. - Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr, Tel. 07044 8686 Außerhalb der Sprechzeiten meldet sich der Anrufbeantworter, er wird täglich um 16.00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen um 7.00 Uhr und 16.00 Uhr abgehört.

Seite 6 / Nummer 49 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 9. Dezember 2016 Bürgermeisteramt Wiernsheim Vorwahl 07044 Zentrale (8)* 230 Bürgermeister, Vorzimmer (1)* 23-171 u. 23-172 Hauptamt (6)* 23-122 Ordnungsamt 23-136 Meldeamt (2)* 23-155 Standesamt/Sozialamt (5)* 23-135 Gemeindekasse (7)* 23-132 Steuerabteilung 23-133 Bauamt (4)* 23-142 Bauanträge (3)* 23-164 Bauhof 23-144 Wassermeister 23-142 * Ziffer für direkte Weitervermittlung während der elektronischen Ansage Elektroschrott-Abgabe: Jeden Freitag von 11.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat von 11.00 bis 12.00 Uhr auf dem Bauhof Wiernsheim Die E-Mail-Adressen der jeweiligen Mitarbeiter können Sie auf unserer Homepage Wiernsheim unter www.wiernsheim.de nachfragen. Fax-Nr. 23-130 Gemeindejugendpfleger 0171 5801729 Notariat nach telefonischer Voranmeldung beim Notariat III in Mühlacker 07041 8118930 Mehrzweckhallen: "Lindenhalle" Wiernsheim 8930 "Waldenserhalle" Pinache 07041 84950 "Kreuzbachhalle" Iptingen 8213 Bürgersaal Wiernsheim 7340 Klärwerk Iptingen 5287 Klärwerk Großglattbach 07042 98190 Außenstellen: Rathaus Iptingen, Pinache und Serres 0159-04303650 Feuerwehr 112 Revierförster Hailer 07044 48110 Kindergärten: Wiernsheim, Lindenstr. 38/1 916220 Serres 7799 Iptingen 5311 Heckengäuschule Wiernsheim, Sekretariat 07044 915816 Bürgermeisteramt Wiernsheim - Hauptamt - Du brauchst ein offenes Ohr oder hast Lust deine Ideen in den Jugendraum einzubringen? Dann bist du bei uns herzlich willkommen!!! Wir haben jeden Di und Do von 16:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. Der Jugendraum befindet sich in der Wurmberger Str. 21 gegenüber vom Bürgersaal. Offenes Angebot für Kinder Es gibt ein neues Angebot für die Kinder der Gemeinde Wiernsheim und Teilorte. Dieses offene Angebot richtet sich an alle Kids zwischen 8 und 12 Jahren. Es findet immer donnerstags zwischen 14 und 16 Uhr am Jugendraum (Altes Forstamt, Wurmberger Str. 21) statt. Vor Ort wird mit den Kindern gebastelt, gespielt und vieles mehr. Für Trinken ist selber zu sorgen. Wenn Sie Ihr Kind an dem Angebot teilhaben lassen möchten, beachten Sie bitte, dass wir eine einmalige Einverständniserklärung benötigen. Diese können Sie vorher bei uns abgeben oder an dem Tag mitbringen. Ohne Einverständniserklärung ist eine Teilnahme leider nicht möglich. Wir bitten darum, dass Sie Ihr Kind zu dem jeweiligen anmelden. Dies kann per E-Mail oder telefonisch bei Frau Haas geschehen. Dies dient einerseits der besseren Planung, andererseits aber auch der Übersicht, da wir nur max. 20 Plätze pro Angebot vergeben können. -------------------------------- ------------------------------ Einverständniserklärung: Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass mein Kind an den Angeboten der Offenen Jugendarbeit Wiernsheim (Offenes Angebot für Kinder) teilnehmen darf. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Kind für spezielle Angebote in Privatautos mitgenommen werden darf. Mein Kind darf im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit fotografiert werden Mein Kind hat folgende Allergien Mein Kind braucht folgende Medikamente Vorname des Kindes: Nachname des Kindes: Adresse: Tel (Haus): WIPS Bürger-Bus Wiernsheim e.v. Der Bürger-Bus verkehrt nicht über die Feiertage! Wie immer zum Jahresende macht unser Bürger-Bus eine Verschnaufpause. Es gibt keinen Linienverkehr in der Zeit vom 24. Dezember 2016 bis 8. Januar 2017. Die letzte Fahrt im Jahr 2016 ist am 23. Dezember vormittags. Am 9. Januar 2017 nachmittags begrüßen wir Sie gerne wieder zur ersten Fahrt im neuen Jahr. Das Bürger-Bus-Team wünscht Ihnen eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit. Die Vorstandschaft www.bürgerbus-wiernsheim.de Offene Jugendarbeit Jugendraum Wiernsheim: Du bist 13 Jahre oder älter? Du hast Lust Freunde im Jugendraum zu treffen, zum Kickern oder Gesellschaftsspiele zu spielen, etwas Leckeres zu trinken und zu essen? Handy (Eltern): Notfallnummer: Karin Haas Bildungsregion WIernsheim Karin.Haas@miteinanderleben.de Tel: 0163/1961010 Mit freundlichen Grüßen: Benjamin Denk Gemeindejugendpfleger Niefern/Wiernsheim E-Mail: Gemeindejugendpflege@googlemail.com Tel: 0171/5801729 -------------------------------- ------------------------------

Freitag, 9. Dezember 2016 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 49 / Seite 7 Aus der Gemeindebücherei Öffnungszeiten: Montag 16.00 bis 18.30 Uhr 10.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr. Neuerwerbungen finden Sie immer aktuell unter wiernsheim.webopac.winbiap.de/wiernsheim E-Medien unter: www.onleihe.de/ebib Levy, Marc: Das Geheimnis des Schneemädchens: Roman Um ihr Leben zu retten, schickte er sie fort. Doch nun soll das Geheimnis um das Schneemädchen gelüftet werden... Im Wrack eines Flugzeugs, das im ewigen Eis des Mont- Blancs gefangen ist, findet Suzie Backer den Beweis dafür, dass ihre Familie zu Unrecht des Hochverrats beschuldigt wurde. Als der Reporter Andrew Stilman ihr begegnet, wittert er nicht nur eine einzigartige Geschichte, sondern er ist auch von dieser geheimnisvollen Frau fasziniert. Gemeinsam machen sie sich auf die Suche nach der Wahrheit, doch dabei wecken sie schlafende Hunde und bringen sich in tödliche Gefahr. Denn ihre Nachforschungen führen sie auf die Spur einer unmöglichen Liebe und eines Mannes, der für ein gewisses Schneemädchen sein Land und alles, woran er glaubte, verriet. Weihnachtsferien der Bücherei Vom 23.12.16 bis 8.01.17 ist die Bücherei geschlossen. Letzter Ausleihtag vor den Ferien ist, der 22.12.16 Ab 9. Januar 2017 sind wir wieder für Sie da. Wir wünschen allen Lesern eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Neue Jahr. Altersjubilare Geburtstage im Monat Dezember 2016 Pinache: 10.12.2016 70 Jahre Volker Odenthal, Grabenstraße 16 12.12.2016 70 Jahre Bernd Micol, Hauptstraße 6 12.12.2016 70 Jahre Ursula Finkbeiner, Im Rivoir 12 - Nach dem Bundesmeldegesetz vom 1. November 2015 - Praxisdienste Bereitschaftsdienst der Ärzte der Regionen Heckengäu/Platte, Mühlacker und Niefern-Öschelbronn/Eutingen Notfallpraxis Mühlacker Hermann-Hesse-Str. 34, im Krankenhaus Mühlacker ab sofort kostenfrei aus allen Netzen: Tel. 116 117 Die Notfallpraxis ist täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen geöffnet. Der Dienst beginnt am Vorabend um 18.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr des Folgetages. Kinderärztliche Notfallpraxis Helios Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim, Tel. 01806/072311 Mi. 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Fr. 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Sa., So., Feiertag 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Notfallpraxis am Helios Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim, Tel. 116 117 Montag, Dienstag,, Freitag von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr Mittwoch von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr Sa., So., Feiertag von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert Klinikum Wilferdinger Straße 67a, 75179 Pforzheim, Tel. 116 117 Montag, Dienstag,, Freitag von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr Mittwoch von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr Freitag von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr Sa., So., Feiertag von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr Bereitschaftsdienst Tierarzt Sa 10.12. und So 11.12.2016: Dr. Birkle, 75433 Maulbronn Tel. 07043-6204 Bereitschaftsdienst der Diakonie Heckengäu: Tel. 07044 8686 Es meldet sich der Anrufbeantworter der Diakoniestation. Er wird um 7.00 Uhr und um 16.00 Uhr abgehört. Bereitschaftsdienst der Hebamme: Geburts- und Stillhilfe, Frau Enning, Tel. 07042 15536 Bereitschaftsdienst der Zahnärzte: Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte kann über die Rufnummer 0621 38000816 erfragt werden. Anlaufstelle, Hilfen in Lebenskrisen und bei Suizidgefahr: Tägliche Bereitschaft, Tel. 0171 8025110 Bereitschaftsdienst der Apotheken Sa 10.12.2016: Apotheke am Bergle Kleinglattbach Schillerstr. 46 71665 Vaihingen/Enz (Kleinglattbach) Tel. 07042-5063 So 11.12.2016: Sender-Apotheke Mühlacker Hindenburgstr. 41 75417 Mühlacker Tel. 07041-818030 Mobiler Dienst Pflege & Mehr Ambulanter Pflegedienst 75223 N.-Öschelbronn, Hauptstraße 351 Bürozeiten 8.00 bis 15.00 Uhr Tel. 07233 / 944678 Im Notfall rund um die Uhr persönlich erreichbar. Notrufnummer wie oben 07233 / 944678 Von Mensch zu Mensch.