AUSSCHREIBUNG ZUM 53. NATIONALEN AUTOMOBIL SLALOM VON BIÈRE Mai 2018 Schweizer Slalom MEISTERSCHAFT

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Transkript:

AUSSCHREIBUNG ZUM 53. NATIONALEN AUTOMOBIL SLALOM VON BIÈRE 12.-13. Mai 2018 Schweizer Slalom MEISTERSCHAFT ERGÄNZUNG ZUM STANDARD-REGLEMENT DER NSK Alle in dieser Ausschreibung nicht übernommenen Texte entsprechen dem gültigen NSK-Standardreglement auf welches man sich beziehen muss. I. PROVISORISCHES PROGRAMM Dienstag 1.Mai 2017 2018 24.00 Uhr Anmeldeschluss (Poststempel) Freitag 11. Mai 2018 17.00-19.30 Uhr Fakultative Administrative Kontrolle nur für LOC 17.30-20.00 Uhr Fakultative Wagenabnahme nur für LOC Samstag 12. Mai 2018 LOCale Veranstaltung L1 + L2 + L3 + L4 + CHALLENGE LOTUS V6 06.00-09.00 Uhr Offizielle Wagenabnahme 07.00-12.00 Uhr Rekognoszierungen/Offizielles Training 13.15-18.00 Uhr Rennläufe ab 19.00 Uhr Siegerehrung Für die administrativen und technischen Abnahmen, ist der Fahrer verpflichtet sich spätestens zum Zeitpunkt seiner Kategorie vorzustellen (letzte Weisungen). Samstag 12. Mai 2018 18.00-20.00 Fakultative Administrative Kontrolle für NAT + REG + PORSCHE + LOC : Slalom de Bière, Mini-Club Romand, Organisator, und Audi Sport Challenge 18.30-20.30 Fakultative Wagenabnahme NAT + REG + PORSCHE + LOC : Slalom de Bière, Mini-Club Romand, Organisator, und Audi Sport Challenge Sonntag 13. Mai 2018 NATionale Veranstaltung + REG + PORSCHE LOCale Veranstaltung : Slalom de Bière, Mini-Club Romand, Organisator, und Audi Sport Challenge 06.00-9.15 Uhr Offizielle Wagenabnahme 07.00-12.00 Uhr Rekognoszierungen/Offizielles Training 13.15-17.00 Uhr Rennläufe ab 18.00 Uhr Siegerehrung Das definitive Programm wird den angemeldeten Fahrern zusammen mit den «letzten Weisungen», nach Nennschluss zugestellt. II. ORGANISATION Art. 1 Allgemeines 1.1 Der Racing Fan s Morges, ist der Organisator des nationalen Automobil Slalom von Bière am 12. und 13. Mai 2018. 1.2 Die vorliegende Ausschreibung wurde durch die NSK des ASS unter dem Visa Nr. 18-010N+ genehmigt. 1.3 Die Veranstaltung ist im nationalen Sportkalender des ASS eingetragen. Art. 2 Organisationskomitee, Sekretariat, Offizielle 2.1 Präsident des Organisationskomitees ist: Philippe CAMANDONA Per Adresse: Slalom Automobile de Bière, Case postale 150, 1033 CHESEAUX Rennleiterin : Sarah Chabloz

Komitee: - Vize-President : Guy Trolliet Sekretärin : Anne-Marie Reymond 2.2 Bis am 11. Mai 16.00 Uhr ist die Sekretariatsadresse folgende: AUTOMOBILE CLUB SUISSE oder Slalom Automobile de Bière Section vaudoise Case postale 150 Ch. Des Gavardes 7,1073 SAVIGNY 1033 CHESEAUX Tel.: 021 331 27 22 - Fax: 021 331 27 29 079 350 01 26 fax 021 632 89 41 Ab 11. Mai, 16.00 Uhr: Waffenplatz Bière «Empfang» : Tel. 079 350 01 26 2.3 Rennleiter: Sarah Chabloz Stellvertretende Rennleiter: Yvan GAILLARD, Francis GASSMANN, Romain DUCRET Nationale Sportkommissare: Stéphane BETTICHER, Jean-Thierry VACHERON und Daniel PETIGNAT Nationale Technische Kommissare: Heinz WAENY, Olivier PAPAUX, Yves PAUPE Abnahme-Kommissare: Philippe ECABERT, Thierry ZWAHLEN Zuständig für Fahrerkonflikte: Marcel BURLET, Daniel KUNTNER Zeitnahme: GVI Timing, Frédéric MODOUX Streckenchef: Marc-Henry MINGARD Jury: Nationale Sportkommissare Art. 3 Offizielles Anschlagebrett Alle offiziellen Mitteilungen und Beschlüsse der Rennleitung und/oder der Sportkommissare werden an der Hauptkantine Halle 41.10 angeschlagen. Die für die Protestfrist gültigen Resultate werden an der Hauptkantine Halle 41.10 angeschlagen. III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 4 Grundlagen der Veranstaltung 4.1 Die Veranstaltung wird durchgeführt in Übereinstimmung mit dem Internationalen Sportgesetz der FIA und seinen Anhängen, dem Nationalen Sportreglement der ASS, den Bestimmungen der NSK, dem Standardreglement der NSK für Slalom und der Ausschreibung. 4.3 Alkohol (Ethanol) ist im Automobil- und Kartennsport im Wettkampf verboten. Der Nachweis erfolgt durch Atem- und/oder Blutanalyse. Der Grenzewert, ab dem ein Verstoss vorliegt, entspricht einer Blutalkoholkonzentration von 0.10 g/l. 4.5 Die Veranstaltung zählt für folgende Meisterschaften und Cups: - Schweizer Slalom Meisterschaft - Sportabzeichen - Porsche Slalom Cup, Porsche Driver Challenge

Art. 5 Strecke 5.1 Die Strecke ist wie folgt angelegt: Länge: 4'100 m Anzahl Tore: 63 Breite der Tore: 3.50 bis 4.50 m Art. 6 Zugelassene Fahrzeuge 6.1 Zugelassen sind alle Fahrzeuge die den Vorschriften des Anhangs J des ISG und den Bestimmungen der NSK des ACS, sowie ggf. den spezifischen Bestimmungen der nationalen Formel oder der Marken betroffenen Cups. Ebenfalls zugelassen sind Fahrzeuge gemäss Anhang K der FIA. Art. 7 Ausrüstung der Fahrzeuge 7.7 Silberfolien oder getönte Folien gemäss Art. 253.11 Anhang J sind für alle Gruppen ausschliesslich auf den hinteren Seitenscheiben und auf der Heckscheibe zugelassen. 7.8 Die Installation von Kameras oder Bildaufnahmegeräten muss gemäss Kapitel VII-B - Anwendung von Sicherheitsmassnahmen in der Schweiz - sein und von den Technischen Kommissaren während der Technischen Wagenabnahme vor dem Start genehmigt werden. Art. 9 Zugelassene Bewerber und Fahrer Der Fahrer muss im Besitze eines gültigen Führerausweises für Automobile sein, sowie von einer gültigen ASS-Fahrerlizenz INT- NAT - REG für das betreffende Fahrzeug. Art. 10 Teilnahmegesuch und Nennungen 10.1 Nennungen werden ab Veröffentlichung der Ausschreibung entgegengenommen. Sie werden ausschliesslich übers Internet unter slalom-de-biere,ch ou gvi-timing.ch angenommen. ANMELDEFRIST: DIENSTAG 1. Mai, 24.00 Uhr 10.2 Festgelegte maximale Teilnehmerzahl: Samstag : 220 Sonntag : 180 (mit Loc) Als erstes gelten die Anmeldungen für die Schweizer Meisterschaft, als zweites Porsche Slalom Cup und Porsche Driver Challenge. Für die weiteren Teilnehmer wird eine Warteliste erstellt, nach chronologischem Eingang der Anmeldungen. 10.DP Es werden keine Doppelstarts erlaubt, d.h.: gleicher Fahrer mit zwei Fahrzeugen gleiches Fahrzeug für zwei Fahrer Art. 11 Nenngeld 11.1 Das Nenngeld, inkl. Startnummern beträgt: BEZAHLUNG VOR DEM 3. April 24.00 Uhr Samstag oder Sonntag SFr. 220. mit Veranstalterwerbung Samstag und Sonntag SFr. 390. mit Veranstalterwerbung (LOC ausschließlich) BEZAHLUNG VOM 4. April BIS 1. Mai 24.00 Uhr Samstag oder Sonntag SFr. 240. mit Veranstalterwerbung Samstag und Sonntag SFr. 430. mit Veranstalterwerbung (LOC ausschließlich) Das Nenngeld ist sind für die Anmeldungen ohne Veranstalterwerbung verdoppelt Das Nenngeld ist mittels offiziellem Einzahlungsschein, e-banking oder PostDirect wie folgt einzuzahlen: SLALOM DE BIERE, Case postale 15, 1033 Cheseaux Postscheck-Konto 17-158250-7 IBAN CH36 0900 0000 1715 8250 7 SWIFT POFICHBEXXX 11.2 Die Nennung wird nur angenommen, wenn das Nenngeld bis zur in Art. 10.1 bestimmten Frist einbezahlt worden ist.

Art. 13 Vorbehalte, offizieller Text 13.4 In einem Streitfall betreffend der Interpretation der Ausschreibung ist allein der französische Text massgebend. IV. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art.16 Werbung 16.2 Die fakultative Veranstalterwerbung (siehe Art. 11.1) besteht aus: 2 x LFM - Freie Stelle 2 x NEON ABC - 1 pro Seite VI. ABLAUF DER VERANSTALTUNG Art. 21 Rekognoszierung/Training 21.2 Es werden mindestens eine geführte Rekognoszierung und zwei Trainingsläufe mit Zeitmessung durchgeführt. Art. 22 Rennen 22.2 Die Veranstaltung wird in zwei Läufen ausgetragen. VIII. KLASSEMENT, PROTESTE, BERUFUNGEN Art. 26 Klassement 26.1 Das Klassement erfolgt aufgrund der Zeit des besten Laufes, inkl. allfälliger Strafsekunden (Art. 22.3) 26.2 Bei Zeitgleichheit ist die Zeit des anderen Laufes entscheidend. IX. PREISE UND POKALE, SIEGEREHRUNG Art. 29 Preise und Pokale 29.1 Mindestens ein Drittel der Teilnehmer ist preisberechtigt. Naturalpreise, die nicht bis spätestens einen Monat nach der Veranstaltung abgeholt werden, bleiben Eigentum des Veranstalters. Eine Zustellung der Preise und Pokale ist ausgeschlossen. 29.3 Folgende Preise und Pokale werden verteilt: Ein Erinnerungspreis für jeden Teilnehmer. Art. 30 Siegerehrung 30.1 Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für jeden Teilnehmer Ehrensache. 30.2 Die Siegerehrung findet in oder vor der Hauptkantine, Halle 41.10 statt. X. SONDERBESTIMMUNGEN DES VERANSTALTERS Art. 41 Wildes Training 41.1 Jeder Fahrer, der bei einem wilden Training erwischt und vom Veranstalter, von der Waffenplatzverwaltung oder der Polizei angezeigt wird, wird von der Veranstaltung AUSGESCHLOSSEN, OHNE RÜCKERSTATTUNG des Nenngeldes. Zudem wird er auch bei den Militärund Lokalbehörden angezeigt. Art. 42 Demonstrationen und Paraden Zwischen den Reit-und Trainingsläufe des Samstages und des Sonntages und, nach den Stundenmöglichkeiten sieht der Organisator Lebhaftigkeiten in Form von Demonstrationen und Paraden entsprechend Artikeln 5 und 6 des Nationales Sport Reglements / Internationales Sportgesetz FIA. Die Paraden werden aus einem Werbetroß des Sponsors der Veranstaltung) bestehen, die Demonstrationen die aus Aufstiegen auf der Bahn unter der Macht des Reitdirektors bestehen und werden im Programm / Buch von Fest erscheinen. NSK Standardreglement : Das Standardreglement der NSK kann auf den Internet Seiten www.motorsport.ch heruntergeladen werden unter Rubrik «Reglemente». Cheseaux, im März 2018 Der Präsident der NSK : A. Michel Die Rennleiterin : Sarah Chabloz

ANHANG DER AUSSCHREIBUNG ZUM SLALOM VON BIERE LOCale VERANSTALTUNG SAMSTAG 12. MAI SONNTAG 13. MAI 2018 Folgende Artikel der Ausschreibung, resp. des Standardreglementes der NSK SIND NICHT ANWENDBAR: 4.5 + 5.1 + 6.1 + 6.2 + 7.1 + 7.4 + 7.5 + 8.2 + 9.1 + 9.3 + 10.3-4-5 + 15.3 + 19.3 + 24.1-2 + 27 [complet] + 29.3 Die Artikel der Ausschreibung, resp. des Standardreglementes der NSK WURDEN FOLGENDERMASSEN ABGEÄNDERT: Art. 1.2 Visa NSK Nr 18-010/L Art. 4.1 Die Veranstaltung wird ebenfalls in Übereinstimmung mit dem NSK Reglement für LOCale Veranstaltungen durchgeführt. Art. 5 Strecke 5.1 Für das LOC Rennen am Samstag ist die Strecke wie folgt angelegt: Länge 4'100 m Anzahl Tore: 69 Breite der Tore: 3.50 bis 4.50 m Für das LOC Rennen am Sonntag ist die Strecke wie folgt angelegt: Länge 4'100 m Anzahl Tore: 63 Breite der Tore: 3.50 bis 4.50 m Art. 6.1 Zugelassen sind alle Fahrzeuge der Kategorien L1 + L2 + L3 + L4 welche dem Technischen Reglement der NSK für LOCale Veranstaltung entsprechen sowie die Fahrzeuge der Slalom de Bière, Mini-club Romand, Audi Sport, und Organisator Challenge, gemäss Reglement LOC 1 bis 4. Die Teilnehmer am Slalom de Bière Challenge sollen unbedingt am Lauf (LOC) des Samstages teilnehmen. Zugelassen sind Fahrzeuge, die fest in der Schweiz immatrikuliert sind gemäss Art. 1.1 Technisches Reglement für Locale Veranstaltungen Art. 6.2 Hubraumklassen gemäss technischem Reglement der NSK für LOCale Veranstaltungen. Art. 8.2 Sicherheitbestimmungen gemäss Art.1.5 Technisches Reglement für Locale Veranstaltungen Art. 9.2 Der Fahrer muss im Besitze eines gültigen Führerausweises und einer gültigen LOC-Jahres/Tageslizenz oder einer anderen gültigen Lizenz des ACS sein. Die LOC-Tageslizenz ist beim Veranstalter erhältlich, während die LOC-Jahreslizenz vorgängig beim ASS in Liebefeld (031 979 11 11) beantragt werden muss. Art. 10.4 Im Zwangsfall und unter Bewilligung der Rennleitung, ist ein Wechsel des Fahrzeuges nach Nennschluss nur bis zum Zeitpunkt der administrativen Kontrolle des betreffenden Teilnehmers gestattet. Art. 10.5 Fahrerwechsel ist bis zum Zeitpunkt der administrative Kontrolle für den betreffenden Teilnehmer gestattet. Art. 10.DP Es werden keine Doppelstarts erlaubt, d.h.: gleicher Fahrer mit zwei Fahrzeugen gleiches Fahrzeug für zwei Fahrer

Art. 18.3 Die LOC-Lizenz sowie die Führer- und Fahrzeugausweise sind bei der administrativen Kontrolle unaufgefordert vorzuweisen. Fotokopien werden NICHT anerkannt. Art. 26.3 Alle Challenge sind alle Gruppe (L1 bis L4) und Hubräume gemeinsamt. Art. 27.1 Einsprachen gegen die Kategorien und Klasseneinteilung der Fahrzeuge sowie gegen Reglementskonformität sind bis spätestens 30 Minuten vor dem Start der entsprechenden Kategorie bzw. Klasse beim Rennleiter schriftlich einzureichen. Art. 27.2 Kollektiveinsprachen sowie solche gegen den Veranstalter, gegen Feststellungen der Zeitnahme oder gegen sämtliche richterliche Entscheide sind nicht statthaft. Beanstandungen gegen die Rangliste können bis 20 Minuten nach Aushang der Rangliste beim Rennleiter angebracht werden. Art. 27.3 Die Protestkaution beträgt CHF 450.. Sie wird nur zurückerstattet, wenn der Protest von der Jury als begründet anerkannt wird. Art. 29 DP Für den Slalom de Bière Challenge wird allein die beste Zeit belohnt sein. Er wird er von einem Challenge sein, der im nächsten Jahr wird zurückgegeben sein sollen. Er wird endgültig erworben sein, ihn drei Mal gewonnen. NSK Standardreglement : Das Standardreglement der NSK kann auf den Internet Seiten www.motorsport.ch heruntergeladen werden unter Rubrik «Reglemente». Cheseaux, im März 2018 Der Präsident der NSK : A. Michel Die Rennleiterin : Sarah Chabloz