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Transkript:

Schweizerischer Turnverband Fédération suisse de gymnastique Federazione svizzera di ginnastica Leitfaden Kaderbildung Richterwesen Aerobic Version 2.0, 01.02.2018 01.02.2018_V2.0 1

Inhaltsverzeichnis 1 Ausbildungsstruktur Kaderbildung Richterwesen Aerobic... 3 2 Allgemeine Bestimmungen... 4 3 Fortbildungspflicht... 5 3.1 Stufe Grundkurs... 5 3.2 Stufe Ausbilderkurs... 5 4 Ausbildungsweg Richter... 6 4.1 Stufe Grundkurs... 6 4.1.1 Grundkurs Wertungsrichter Aerobic... 6 4.2 Stufe Fortbildungskurs... 9 4.2.1 Fortbildungskurs Wertungsrichter Aerobic... 9 4.3 Stufe Ausbilderkurs... 10 4.3.1 Ausbilderkurs... 10 4.3.2 Ausbildung zum Regionenverantwortlichen (RV)... 11 Schweizerischer Turnverband 01.02.2018_V2.0 2

1 Ausbildungsstruktur Kaderbildung Richterwesen Aerobic Fortbildungskurs Richterausbilder Aerobic Fortbildungskurs Regionenverantwortlicher Aerobic Ausbilderkurs zum Richterausbilder Aerobic Ausbildung zum Regionenverantwortlichen Aerobic A U S B I L D E R K U R S A U S B I L D U N G R V Fortbildungskurs Wertungsrichter Aerobic F O R T B I L D U N G S K U R S Modul 4 - Prüfung Modul 3 - Bewertungskriterien Modul 2 - Wettkampf Choreographie Zulassungsaufgabe Videoanalyse Modul 1 Technikkurs / Aerobic Grundschritte G R U N D K U R S Schweizerischer Turnverband 01.02.2018_V2.0 3

2 Allgemeine Bestimmungen Zielpublikum Motivierte Personen, die in der Sportart Aerobic die Richtertätigkeit erlernen und ausüben möchten. Zulassung / Anforderung Für die Teilnahme an den Kursangeboten im Richterwesen, Ressort Aerobic, wird folgendes vorausgesetzt: - Im Grundkursjahr muss das 16. Altersjahr vollendet werden - Mehrjährige Erfahrung in der Wettkampf-Aerobic - Idealerweise Leitertätigkeit wahrgenommen oder beim Einstudieren einer Wettkampf- Choreographie Aerobic mitgewirkt - Verpflichtung zur Richtertätigkeit (3-4 Einsätze pro Jahr in der ganzen Schweiz) Ausschluss - Von einem Angebot der Richter Kaderbildung kann ausgeschlossen werden, wer o aufgrund seiner Fähigkeiten nicht in der Lage ist, dem Kurs zu folgen. o durch sein Verhalten den Ablauf des Kurses erheblich stört. - Von einem Angebot der Richter Kaderbildung muss ausgeschlossen werden, wer o den finanziellen Verpflichtungen gegenüber des Schweizerischen Turnverbandes nicht nachgekommen ist. o gegen die Prinzipien der Ethik (Ethik-Charta von Swiss Olympic) verstossen hat. o gegen strafbares Verhalten, gemäss Reglement Sanktionen und Bussen des STVs, verstossen hat. - Nicht zu Kursen der Fort- und Weiterbildung zugelassen werden Personen, bei denen Gründe für den Entzug einer Richteranerkennung bestehen, oder die sich in ihrer bisherigen Tätigkeit im Richterwesen wiederholt nicht an die anerkannten Prinzipien der Ethik (Ethik-Charta von Swiss Olympic) gehalten haben. - Im Übrigen gilt das Reglement Sanktionen und Bussen des Schweizerischen Turnverbandes. Entscheide über einen Ausschluss werden auf Antrag der entsprechenden Region durch die zuständige Fachgruppe endgültig entschieden. Die betroffene Person wird schriftlich über den Entscheid informiert. Kurskosten / Abmeldung / Unter- und Abbruch des Kurses Der Teilnehmer verpflichtet sich durch die Kursanmeldung zur Teilnahme an der Ausbildung. Bei Abmeldungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für STV-Kurse. Bei unentschuldigtem Fernbleiben werden dem Teilnehmer die vollen Kurskosten verrechnet (CHF 100.00 pro Tag). Die Ausbildung kann bei ausserordentlichen, privaten oder beruflichen Gründen unterbrochen werden. Dies ist dem Kursleiter vor dem nächsten Kursmodul schriftlich mitzuteilen. Falls die Ausbildung abgebrochen wird, werden dem Kursteilnehmer die absolvierten Kursmodule in Rechnung (CHF 100.00 pro Tag) gestellt. Kurskosten für Teilnehmer - Für alle aktiven Mitglieder (Kategorien 1 9) des Schweizerischen Turnverbandes, welche zum Zeitpunkt des Kurses aktive Mitglieder sind, werden die Kosten von CHF 100.00 pro Tag / pro Teilnehmer vom STV übernommen. - Alle passiven Mitglieder (Kategorien 10 11) und Nicht-Mitglieder des Schweizerischen Turnverbandes, welche zum Zeitpunkt des Kurses passive Mitglieder oder Nicht-Mitglieder sind, übernehmen die Kosten der Ausbildung selbst. (CHF 100.00 pro Tag / pro Teilnehmer) Schweizerischer Turnverband 01.02.2018_V2.0 4

3 Fortbildungspflicht 3.1 Stufe Grundkurs Gültige Wertungsrichter Aerobic Stufe Grundkurs müssen jedes Jahr einen Fortbildungskurs besuchen. Besucht ein Wertungsrichter den Fortbildungskurs in der gesetzten Frist nicht, fällt die Anerkennung in den Status weggefallen. In diesem Status ist der Wertungsrichter nur zu bedingten Einsätzen berechtigt (Absprache mit dem Regionenverantwortlichen). Im folgenden Kalenderjahr wird seine Anerkennung reaktiviert, wenn der Wertungsrichter einen Fortbildungskurs besucht. Wer auch dieses Jahr verstreichen lässt, fällt zu Beginn des nächsten Kalenderjahres in den Status weggefallen archiviert. Um von da wieder den Status gültig zu erlangen, muss der Wertungsrichter das Modul 3 der Grundausbildung besuchen und erneut die Prüfung ablegen. Abb. 1 Übersicht Fortbildungspflicht inkl. Beispiel 3.2 Stufe Ausbilderkurs Gültige Ausbilder Aerobic Stufe Ausbilderkurs müssen jedes Jahr den Kaderkurs besuchen. Besucht ein Ausbilder den Kaderkurs in der gesetzten Frist nicht, verfällt die Anerkennung. Zur erneuten Erreichung der Anerkennung als Ausbilder muss die Ausbildung noch einmal absolviert werden. Wiedereinstieg Der Chef Fachgruppe Wettkämpfe und Richter mit Einbezug des Ressorts Aerobic können eine Wiederanerkennung des Ausbilderstatus gewähren. Schweizerischer Turnverband 01.02.2018_V2.0 5

4 Ausbildungsweg Richter 4.1 Stufe Grundkurs 4.1.1 Grundkurs Wertungsrichter Aerobic 6 Tage, aufgeteilt in 4 Module Der Grundkurs Wertungsrichter Aerobic kann innerhalb eines Jahres oder in zwei Jahren aufgeteilt, absolviert werden. Ausbildung in einem Jahr: Besuch der Module 1 4 innerhalb eines Jahres Beispiel: Modul 1 im Januar 2017, Modul 2 im April 2017, Modul 3 im Mai 2017, Modul 4 im September 2017 Ausbildung in zwei Jahren: Mehrere Besuchsmöglichkeiten für Modul 1 und 2 im ersten und zweiten Jahr, Modul 3 und 4 werden im zweiten Jahr absolviert. Beispiel (mehrere Varianten für Modul 1 und 2 möglich): Modul 1 im August 2017, Modul 2 im Oktober 2017 Modul 3 im April 2018, Modul 4 im September 2018 Bei der Anmeldung zur Wertungsrichterausbildung müssen alle 4 Module gewählt sein. Organisation: Aufbau: wird zentral durch den STV durchgeführt 1 Tag Modul 1 Technikkurs (Grundschritte) 2 Tage Modul 2 Wettkampf Choreographie 2 Tage Modul 3 Bewertungskriterien (P- & T-Note) 1 Tag Modul 4 Prüfung (praktisches und theoretisches Anwenden auf Wettkampfplatz) Die Module werden durch Übungsphasen unterbrochen. Lehrmittel: Für alle 4 Module: Weisungen Aerobic, Grundlagen Aerobic Wettkampf, kursinterne Inhalte und Dokumente Schweizerischer Turnverband 01.02.2018_V2.0 6

Modul 1 Technikkurs (Aerobic Grundschritte) Nachprüfung: 1 Tag Vertiefen der Kenntnisse in der technisch korrekten Ausführung der Grundschritte Aerobic Technikkriterien verstehen und korrekt umsetzen können Komplexe Schrittkombinationen aufnehmen und umsetzen können Grundschritte in einer Videosequenz korrekt wiedergeben können (Erstellung des Videos nach dem Kursbesuch) Der Teilnehmer erhält die Modulqualifikation nach Eingabe einer positiv bewerteten Videosequenz. Das Video muss spätestens 1 Monate nach dem Modul 1 eingereicht werden. Das Erfüllen des Modul 1 berechtigt zum Eintritt ins Modul 2. Es besteht die Möglichkeit eine nichtbestandene Videosequenz einmal zu überarbeiten. Bei wiederholtem Nichtbestehen der Videosequenz kann das Modul 1 repetiert werden. Der Kursleiter wird die entsprechenden Personen nach der Videoauswertung informieren. Modul 2 Wettkampf Choreographie 2 Tage Erlernen der Basiselemente für eine erfolgreiche Wettkampfvorführung Auseinandersetzen und Vertiefen der Inhalte für eine erfolgreiche Wettkampfvorführung Aerobic. Anwenden und Umsetzen der Grundschritte, Schrittvariationen und Basiselemente in einem optimal zusammengesetzten Wettkampfprogramm Der Teilnehmer erhält die Modulqualifikation nach bestandener Choreographie- Aufgabe während der Kurstage. Das Erfüllen der Module 1 und 2 berechtigt zum Eintritt ins Modul 3. Modul 3 Bewertungskriterien (Programm- und Technik-Note) 2 Tage, Schattenwerten: min. 4 Einsätze Bewertungskriterien anhand des Notenblattes (P- und T-Note) verstehen und umsetzen können Kennenlernen der Bewertungskriterien und deren Umsetzung bezogen auf die Weisungen und Grundlagen Aerobic Wettkampf. Handhabung der Notenblätter und Anwendung auf Wettkampfplatz. Praktisches, selbständiges Vertiefen (Schattenwerten) auf Wettkampfplatz Praktisches Üben (Schattenwerten) auf Wettkampfplatz während der Wettkampfsaison an min. 4 verschiedenen Wettkämpfen Aerobic. Schweizerischer Turnverband 01.02.2018_V2.0 7

Unter Absprache mit den Regionenverantwortlichen (RV) Aerobic muss mind. 12x P-Note und 12x T-Note gewertet werden. Der Bildungspass gilt als Nachweis für die erbrachten Einsätze und ermöglicht den Besuch des Modules 4 (Prüfung zum Richter Aerobic). Modul 4 Prüfung (praktisches und theoretisches Anwenden auf Wettkampfplatz) 1 Tag Anerkennung: Nachprüfung: Erlangen des Brevets STV Wertungsrichter/in Aerobic Absolvieren der praktischen und theoretischen Prüfung aufbauend auf den Kursinhalten der Module 1-3. Der Teilnehmer hat den Kurs abgeschlossen, wenn dieser vollständig besucht und die theoretische und praktische Prüfung bestanden wurde. Der Teilnehmer erhält die Anerkennung als gültigen Wertungsrichter Aerobic. Er erhält den Eintrag Brevetierte/r STV Wertungsrichter/in Aerobic in seinem STV- Bildungspass. Der Wertungsrichter hat zu dem Anrecht auf ein Wertungsrichter Polo und weitere Materialien, die er für seine Tätigkeit benötigt. Es besteht die Möglichkeit die nichtbestandene Prüfung an einem weiteren Kurstag nachzuholen. Der Kursleiter wird die entsprechenden Personen nach der Prüfungskorrektur informieren. Verpflichtung: Der Teilnehmer verpflichtet sich nach bestandener Prüfung für mindestens 3 Richtereinsätze pro Jahr in der ganzen Schweiz. Er wird von seiner Region aufgeboten. Fortbildung: Wertungsrichter Aerobic unterstehen der Fortbildungspflicht der Stufe Grundkurs gemäss Seite 3 dieses Dokumentes. Schweizerischer Turnverband 01.02.2018_V2.0 8

4.2 Stufe Fortbildungskurs 4.2.1 Fortbildungskurs Wertungsrichter Aerobic Organisation: Aufbau: Lehrmittel: Verpflichtung: 1 Tag wird in den Regionen durchgeführt Theorie- und Praxisteil Vertiefung der Grundausbildung, Neuerungen, Erfahrungsaustausch Weisungen Aerobic, Grundlagen Aerobic Wettkampf, kursinterne Inhalte und Dokumente Der Teilnehmer hat den Kurs abgeschlossen, wenn dieser vollständig besucht wurde. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiterhin für mindestens 3 Richtereinsätze pro Jahr in der ganzen Schweiz. Er wird von seiner Region aufgeboten. Schweizerischer Turnverband 01.02.2018_V2.0 9

4.3 Stufe Ausbilderkurs 4.3.1 Ausbilderkurs Voraussetzungen - Mind. seit 4 Jahren als aktiver Wertungsrichter im Einsatz - Aktive Wertungsrichter Aerobic, welche durch erhöhtes Engagement auffallen, gute Menschenkenntnisse aufweisen, über didaktisches und organisatorisches Talent verfügen - Freude am Vermitteln von Lernstoff aufzeigen - Regelmässiges Nachkommen der Fortbildungspflicht Zulassungsverfahren - Die Kandidaten werden auf Antrag der Regionen an die Fachgruppe Wettkämpfe und Richter Aerobic gewählt und bei Bedarf anschliessend ausgebildet. Organisation: mehrtägig Geschäftsstelle STV und Fachgruppe Wettkampf und Richter Aerobic Aufbau: ½ Tag Modul 1 - Wissensvermittlung ½ Tag Modul 2 - Organisation und Administration mehrtägig Modul 3 - sportartspezifische Ausbildung Lehrmittel: Weisungen Aerobic, Grundlagen Aerobic Wettkampf, kursinterne Inhalte und Dokumente Modul 1 Wissensvermittlung ½ Tag, STV-Geschäftsstelle Dispensation: Vereinsmanagementmodul, methodisch, didaktisch Folgende Ausbildungen sind anrechenbar und befreien den Teilnehmer von der Anwesenheit an diesem Kursmodul: J+S-, Kindersport-, Muki- und esa-experten sowie Absolventen eines PH-Studiums Modul 2 Organisation / Administration ½ Tag, STV-Geschäftsstelle Dispensation: Erklärung der Verbandsstrukturen Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle Administrative Aufgaben richtig erledigen nicht möglich, Pflichtmodul für alle Modul 3 sportartspezifische Ausbildung mehrtägig, in der Region Anerkennung: Verpflichtung: Fortbildung Mitlaufen in mind. einem Grundkurs Aerobic (Modul 1 4) als Kursleiterassistentin, Übernahme von Kursteilen Der Teilnehmer hat den Kurs abgeschlossen, wenn dieser vollständig besucht wurde. Der Teilnehmer erhält die Anerkennung als gültigen STV-Richterausbilder Aerobic. Der Wertungsrichter verpflichtet sich nach der Absolvierung des Ausbilderkurses, als Ausbilder aktiv an den Grundkursen Aerobic mitzuarbeiten. Er wird jeweils von der Fachgruppe Wettkämpfe und Richter aufgeboten. Ausbilder Aerobic unterstehen der Fortbildungspflicht der Stufe Ausbilder gemäss Seite 3 dieses Dokumentes. Schweizerischer Turnverband 01.02.2018_V2.0 10

4.3.2 Ausbildung zum Regionenverantwortlichen (RV) Voraussetzungen - Mind. seit 2 Jahren als aktiver Wertungsrichter im Einsatz - Aktive Wertungsrichter Aerobic, welche durch erhöhtes Engagement auffallen, gute Menschenkenntnisse aufweisen, über didaktisches und organisatorisches Talent verfügen - Mind. an einer Schweizermeisterschaft Aerobic als WR im Einsatz - Regelmässiges Nachkommen der Fortbildungspflicht Zulassungsverfahren - Die Kandidaten werden auf Antrag der Regionen an die Fachgruppe Wettkämpfe und Richter Aerobic gewählt und anschliessend ausgebildet mehrtägig Organisation: Geschäftsstelle STV und Fachgruppe Wettkampf und Richter Aerobic Aufbau: ½ Tag Modul 1 - Organisation und Administration mehrtägig Modul 2 einjährige Übergabepflicht Modul 1 Organisation / Administration ½ Tag, STV-Geschäftsstelle Dispensation: Erklärung der Verbandsstrukturen Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle Administrative Aufgaben richtig erledigen nicht möglich, Pflichtmodul für alle Modul 2 einjährige Übergabe Einjährige Übergabepflicht (Mitlaufen im Amt des amtierenden RV) Lehrmittel: Anerkennung: Verpflichtung: Fortbildung: Weisungen Aerobic, Grundlagen Aerobic Wettkampf, kursinterne Inhalte und Dokumente Der Teilnehmer hat den Kurs abgeschlossen, wenn dieser vollständig besucht wurde. Der Teilnehmer erhält die Anerkennung als Regionenverantwortlicher Aerobic. Der Wertungsrichter verpflichtet sich nach Besuch des Modul 1 und des absolvierten Einführungsjahr, das Amt des Regionenverantwortlichen zu führen. Der RV untersteht dem Wertungsrichterchef Aerobic. Regionenverantwortliche Aerobic unterstehen der Fortbildungspflicht der Stufe Ausbilder gemäss Seite 3 dieses Dokumentes. Schweizerischer Turnverband 01.02.2018_V2.0 11