Reglement für die Lizenzierung der Trainer Swiss Ice Hockey (Trainerreglement) (Art bis Art. 3.26)

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1 II. Reglement für die Lizenzierung der Trainer Swiss Ice Hockey (Trainerreglement) (Art bis Art. 3.26) Vom Eishockey- Parlament genehmigt: 29. September 2005 Inhaltsverzeichnis Art Art Art Art Art Art Art Art Art Art Art Art Art Art Art Art Allgemeines Geltungsbereich Trainerausbildung Trainerkurse Qualifikation als Trainer Zulassung als Trainer ohne SEHV- Diplom Pflichten als Trainer Pflichten der Clubs Zuwiderhandlungen Zulassung zur Trainerausbildung Diplome Gültigkeitsbereich der Diplome Erneuerung der Trainerlizenzen Trainerfortbildung Information der Trainer und Clubs Schlussbestimmungen

2 II. Trainer-Reglement GÜLTIGKEITSBEREICH der Mannschaften: Nationalliga: Amateurliga: - Jun. Elite A + B Liga - Junioren bis Moskitos, Kategorien Top - Novizen Elite - Frauen LK A im folgenden mit trainerlizenzpflichtige Ligen bezeichnet Artikel 3.11 Allgemeines Die Erziehung zum Sportler und die Ausbildung zum Eishockeyspieler sind in hohem Masse von der Arbeit der Trainer abhängig. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Ausbildung und Tätigkeit aller, von den Clubs und dem SEHV beschäftigten Trainer, von der dafür zuständigen Abteilung Technik und Ausbildung (ATA) des SEHV sorgfältig überwacht wird. Artikel 3.12 Geltungsbereich Dieses Reglement gilt für alle Trainer von Mannschaften der im Gültigkeitsbereich genannten Spielkategorien (trainerlizenzpflichtige Ligen) des SEHV.

3 Artikel 3.13 Trainerausbildung 1 Die Ausbildung der Trainer untersteht der ATA des SEHV, in Zusammenarbeit mit dem BASPO / J+S. Diese Zusammenarbeit ist im Partnerschaftsvertrag SEHV BASPO / J+S geregelt. 2 Für die fachtechnischen Belange wird die ATA durch das Development Komitee (DC) beraten. 3 Die Kompetenzen des DC werden von der ATA in Zusammenarbeit mit dem Sport Komitee festgelegt. 4 Das DC wird von der ATA zusammengestellt. Artikel 3.14 Trainerkurse 1 Die ATA führt, zum Teil in Zusammenarbeit mit dem BASPO Magglingen, jedes Jahr Trainerkurse und Module für alle Stufen durch. 2 Im Sinne einer einheitlichen Ausbildung der Trainer und Spieler bestimmt die ATA für Trainerkurse die technischen Richtlinien und Weisungen. Artikel 3.15 Qualifikation als Trainer Die Kursteilnehmer erhalten ihre Qualifikation für das entsprechende Diplom anlässlich der Trainerkurse gemäss den speziellen Richtlinien des SEHV.

4 Artikel 3.16 Zulassung als Trainer ohne SEHV- Diplom Den Trainern ohne SEHV- Diplom wird nur eine Lizenz für die trainerlizenzpflichtigen Ligen erteilt, wenn sie über Ausweise verfügen, welche mit den Diplomen des SEHV-Ausbildungskonzeptes vergleichbar sind und von der ATA anerkannt werden. Die Trainer, deren Ausbildung ungenügend ist, sind verpflichtet, im Rahmen einer von der ATA festgesetzten Frist, die entsprechenden SEHV - Diplome zu erlangen. Artikel 3.17 Pflichten als Trainer Die Trainer in den trainerlizenzpflichtigen Ligen sind verpflichtet: 1 gemäss den Weisungen der ATA, die Ausbildungs und Weiterbildungskurse sowie Module zu besuchen. 2 ihre gültige Trainerlizenz vor dem Spiel mit den Spielerlizenzen den Schiedsrichtern vorzulegen. Artikel 3.18 Pflichten der Clubs 1 Sämtliche Clubs sind verpflichtet, ihre Mannschaften (in den (trainerlizenzpflichtigen Ligen), von entsprechend ausgebildeten Trainern mit gültiger Lizenz führen zu lassen. Der Gültigkeitsbereich der verschiedenen Lizenzen (Diplome) wird von der ATA festgelegt und ist unter Art näher umschrieben. 2 Der Trainer verfügt über eine gültige Trainerlizenz, wenn die jährliche Gebühr seiner Mannschaft, bis zum fälligen Zahlungstermin bezahlt ist.

5 Artikel 3.19 Zuwiderhandlungen Zuwiderhandlungen gegen das Trainerreglement wird gem. dem Rechtspflegereglement bestraft. Artikel 3.20 Zulassung zur Trainerausbildung Folgende Bedingungen müssen für die Zulassung zur Trainerausbildung erfüllt sein: a. Mindestalter 18 Jahre b. entsprechende technische Voraussetzungen (Erfahrung als Spieler/ Trainer erwünscht) c. Absolvierung und Bestehen der vorgeschriebenen Aus- und Weiterbildungskurse/-module Artikel 3.21 Diplome 1 Eine Diplomanerkennung erhält, wer seine fachtechnische und sportpädagogische Befähigung zur Ausbildung und Betreuung von Aktiv- und Nachwuchsmannschaften durch die Teilnahme an den entsprechenden Kursen mit erfolgreichem Abschluss unter Beweis gestellt hat.

6 2 Es werden folgende Lizenzen oder Diplome zugesprochen: SEHV Diplom D Besuch eines J+S Leiterkurs Eishockey (Grundausbildung) SEHV Diplom C Diplom D plus Modul Eishockey Ausrichtung Ausbildung SEHV Diplom B Diplom D plus Pflicht-Module (Kondition 1 / Coaching 1) plus Modul Eishockey Ausrichtung Leistung plus SEHV Modul Regelkurs und ein Stage (10 Trainings / Spiele bei einer entsprechenden Mannschaft eines anderen Vereins), gemäss Vorgaben des SEHV SEHV Diplom A Diplom B plus Module Zulassungsprüfung für J+S Trainerausbildung / Kondition 2 / Planung, Video und Lehren von Technik / Taktik, Coaching 2 und Modul J+S Trainerausbildung Eishockey sowie ein Stage (15 Trainings / Spiele bei einer entsprechenden Mannschaft eines anderen Vereins), gemäss Vorgaben des SEHV SEHV Auswahltrainer Diplom A plus J+S - Experte "Leistung" und absolvieren und bestehen des überverbandlichen TGK-Swiss Olympic (TGK) mit Zertifikat. SEHV Nationalliga Trainer SEHV-Auswahltrainer und absolvieren und bestehen des Nationalliga-Trainerkurses (NLTK). Swiss Olympic Diplome (DTLG I und II) Besuchen/bestehen von weiteren überverbandlichen Swiss Olympic Ausbildungen: DTLG I Nachwuchs oder Elite, DTLG II. 3 Die Anforderungen für die Abgabe der Trainerlizenz der verschiedenen Stufen, werden entsprechend den Vorschriften des SEHV, von J+S, sowie von Swiss Olympic und dem Internationalen Eishockeyverband, festgelegt.

7 Artikel 3.22 Gültigkeitsbereich der Diplome Berechtigung zum Trainieren und Coachen der nachgenannten Mannschaften: SEHV A 1.Liga, Junioren Elite A und B, Novizen Elite SEHV B 2.Liga, Junioren Top, Novizen Top, Mini Top, Moskito Top, Frauen LK-A SEHV C Empfehlung: Junioren A, Novizen A, Mini A, Moskito A SEHV D Empfehlung: 3.+4.Liga, Senioren, Veteranen, Frauen LK B+C, alle Nachwuchskategorien B und Piccolos / Bambinis Nationalmannschaften (U20 bis U16; Frauen) und Auswahlteams des SEHV (U15) und der Kantonalverbände (U14/U13): Diplomanforderung gem. dem Nachwuchs-Förderungskonzept von Swiss Olympic / J+S (DTLG I für Stufe 3 (U20 U16), SEHV-Auswahltrainer für Stufe 2 (Frauen-NM, je 1 pro Region i.d. U15/14/13) Schülertrainerkurs: Für Neueinsteiger empfiehlt die ATA des SEHV den Schülertrainerkurs. Artikel 3.23 Erneuerung und Beitragspflicht der Trainerlizenzen Jeder Club muss für jeden aktiven Trainer jährlich, einen Lizenzbeitrag entrichten, gemäss Bestimmungen XYZ.

8 Artikel 3.24 Trainerfortbildung 1 Jeder Trainer hat die Pflicht sich spätestens alle 2 Jahre durch einen SEHV oder J+S FK fortzubilden. 2 Als Fortbildung gelten auch eishockeyspezifische Module, sowie SEHV Spezialkurse. Artikel 3.25 Information der Trainer und Clubs 1 Sämtliche lizenzierte Trainer und Clubs des SEHV werden von der ATA über das Kursprogramm jährlich sowie bei einer Änderung in der Trainerausbildung sofort informiert. Artikel 3.26 Schlussbestimmung Inkrafttreten: Saison 2005 / 2006 Übergangsjahr Saison 2006 / 2007 Provisorische Lizenzen (2. Übergangsjahr) Saison 2007 / 2008 definitive Einführung Version Updates PZ, RA/PZ, PZ, PZ nach Genehmigung des Eishockeyparlamentes vom , (Art Wording)

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