HC Rychenberg. Statutenanhang. Gültig ab dem 9. Juni HC Rychenberg

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1 Statutenanhang Gültig ab dem 9. Juni 2017

2 Statutenanhang Seite 2 von 6 1 Leitbild Zielsetzung und Nutzen Das HCR-Leitbild beschreibt die Grundsätze und die Ziele des. Für wen ist dieses Leitbild? Das Leitbild gilt für alle aktiven Mitglieder des. Liebe Spieler Liebe Trainer Liebe Funktionäre Der ist seit 1983 ein erfolgreicher Unihockeyverein. Heute gehören über 300 Mitglieder und Funktionäre dem Verein an und sorgen Jahr für Jahr auf und neben dem Spielfeld für Spannung und gute Leistungen. Im HCR-Leitbild wollen wir die Werte festhalten, die während den schweisstreibenden Trainings, bei Siegen und Niederlagen nie vergessen gehen dürfen. Der Vorstand bekennt sich dazu. Tue du es auch!

3 Statutenanhang Seite 3 von 6 Auftreten Die Öffentlichkeit soll den als Sportclub mit motivierten und fairen Sportlern und engagierten Trainern und Funktionären erleben. Engagement Ein HCR-Spieler, -Trainer oder -Funktionär ist jederzeit bereit, im Rahmen seiner Möglichkeiten bei Aufgaben innerhalb des Vereins mitzuhelfen und mitzudenken. Fairness Fairness gilt nicht nur auf dem Spielfeld, sondern auch in der Garderobe, am Verhandlungstisch oder unterwegs. Der Umgang unter Spielern, Trainern und Funktionären ist fair, zuverlässig, aufrichtig und respektvoll. Gesundheit und Sicherheit Die Gesundheit und die Sicherheit stehen immer an erster Stelle. Ein gesunder Körper ist wichtiger als kurzfristige Erfolge und Langzeitschäden. Nachhaltigkeit Wir bilden unseren Nachwuchs selber aus. Dieser bildet später das Gerüst unseres NLA-Teams. Unsere Nachwuchsspieler von heute sind die Nationalspieler von morgen. Solidität Wir haushalten mit unseren Mitteln sorgfältig, sodass der Verein auch in Zukunft finanziell gesund bleibt. Teamgeist Unihockey ist ein Teamsport und nur gemeinsam sind wir stark. Wir unterstützen einander und helfen uns gegenseitig, Fortschritte im Sport zu erreichen. Qualität Wir ermöglichen unseren Teams ein hochwertiges Umfeld und sorgen für eine gute Ausbildung. Ziele Der möchte weiterhin auf verschiedenen Stufen erfolgreiches Unihockey spielen und um Titel mitkämpfen. Der Weg dorthin ist diszipliniertes Training und Leistungsbereitschaft. Gleichzeitig stellt der die Infrastruktur, die Unihockey als Breitensport und für Plauschmannschaften ermöglicht.

4 Statutenanhang Seite 4 von 6 2 Mitgliederbeiträge Die Beiträge gelten pro Geschäftsjahr, das einer Saison entspricht. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Mai und endet im darauffolgenden Jahr am 30. April. Zusätzlich zum HCR-Mitgliederbeitrag sind die Lizenzbeiträge von «swiss unihockey» zu entrichten. Diese sind auf der Homepage des Verbandes ersichtlich. Der Gesamtbetrag wird vom HCR jährlich in Rechnung gestellt. Folgende HCR-Mitgliederbeiträge gelten ab dem 1. Mai 2017: Team Beitrag Junioren Unihockeyschule Junioren E Regional Junioren D Regional Junioren C Regional Junioren U Junioren B Junioren A Junioren U16C, U18C und U21D Nachwuchs U16A Nachwuchs U18A Nachwuchs U21A Liga Breitensport Plauschmannschaften Club Nationalliga A Ein- und Austritte während des Geschäftsjahres beziehungsweise Saison Bei Eintritt bis zum 31. August ist der volle Mitgliederbeitrag zu entrichten. Bei Eintritt bis 31. Dezember sind 2/3 des Mitgliederbeitrages fällig (jeweils auf 10 Franken aufgerundet). Bei Eintritt ab dem 1. Januar ist 1/3 des Mitgliederbeitrages fällig. Bei Austritt bis 31. August ist 1/3 des Mitgliederbeitrages fällig. Bei Austritt zu einem späteren Zeitpunkt des Geschäftsjahres hat das Mitglied den vollen Mitgliederbeitrag zu zahlen. Sowohl bei vorzeitigen Austritten als auch bei späteren Eintritten werden die Lizenzbeiträge von «swiss unihockey» voll verrechnet. 2.2 Zahlungsmodalitäten Die Zahlungsfrist beträgt 30 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung. Erfolgt die Zahlung nach einer Zahlungserinnerung nicht, erfolgt eine Mahnung. Die Mahngebühr beträgt 50 Franken. Erfolgt die Zahlung trotz Mahnung nicht, entscheidet der Vorstand über das weitere Vorgehen. 2.3 Teamzuteilung/Förderkader Sportchef und Trainer bestimmen, in welchem Team der Spieler zugeteilt ist. Förderkaderspieler bezahlen den Beitrag jenes Teams, in dem sie als Stammspieler eingesetzt werden.

5 Statutenanhang Seite 5 von 6 3 Helferreglement Für den Spielbetrieb ist der Verein auf Spieler als vereinsinterne Helfer angewiesen und darf diese für folgende Einsätze aufbieten: Ab Stufe U14/C-Junioren Bandenrichten und Strafminuten-Kontrolle Ab Stufe U16 und B-Junioren Zusätzlich als DJ, fürs Filmen und für Sonderaufgaben an Events Ab Stufe U18 sowie A-Junioren und 4. Liga Zusätzlich für Cafeteria Ab Stufe U21 und Nationalliga A Zusätzlich Trainings in anderen Teams leiten Jeder Spieler wird für mindestens 2 Helfereinsätze aufgeboten, bei Bedarf für weitere. Diese Einsätze werden unentgeltlich geleistet und von den Teamverantwortlichen nach Aufforderung durch die Geschäftsstelle auf die Spieler verteilt. Bei Verhinderung ist der Spieler selber für Ersatz verantwortlich. Bei Nichtantreten des Helfereinsatzes kann der Verein das Mitglied mit 70 Franken büssen. Eine Stellvertretung durch eine erwachsene Person ist möglich, wird aber ebenfalls nicht entlohnt. Für verschiedene Aufgaben ist der Verein auf die ehrenamtliche Mitarbeit der Eltern angewiesen. So zum Beispiel der Transport der Spieler an die Meisterschaftsspiele oder die Mitarbeit an Heimturnieren. Sollte der Vereinsbetrieb (Anfahrten/Turniere) mangels Helfer nicht funktionieren, behält sich der Vorstand vor, Teams zurückzuziehen.

6 Statutenanhang Seite 6 von 6 4 Schlussbestimmungen Der vorliegende Statutenanhang ersetzt mit Beschluss der Generalversammlung vom 9. Juni 2017 jene vom 6. Juni Er tritt per sofort in Kraft. Winterthur, 9. Juni 2017 Hockey Club Rychenberg Winterthur Rudolf Winkler Präsident Herbert Schwerzmann Finanzchef

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