Statuten Verein unihockey club zürich mit Sitz in Zürich
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1 Statuten Verein unihockey club zürich mit Sitz in Zürich Art. 1 Name Sitz und Verbandszugehörigkeit Unter dem Namen «uni hockey-club zürich» besteht mit Sitz in Zürich seit ein Verein im Sinne von Art ZGB, der Mitg lied des Schweizerischen Unihockey Verbandes (swiss unihockey) und seinen Unterverbänden ist. Der Verein kann weiteren Verbänden oder Organisationen beitreten. Art. 2 Vereinszweck Der Verein bezweckt: 1. den Zusammenschluss von Unihockey-Freunden 2. den Betrieb und die Verbreitung des Unihockey-Sportes 3. die Pflege der Gemeinschaft 4. die Verbesserung der Fitness seiner Mitg lieder Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Art. 3 Finanzierung Die Einnahmen des Vereins setzen sich wie folgt zusammen: 1. Jahresbeiträge der Mitglieder 2. Erlös aus Veranstaltungen 3. Subventionen 4. Sponsoring und Unterstützungsbeiträge 5. andere Einnahmen Art. 4 Haftung Für die Schulden des Vereins haftet ausschllesslich das Vereinsvermögen. Jede persön liche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Jahresbeiträge sind fester Bestandteil der Statuten. Statuten Verein unihockey club zürich, Mitgliederversammlung vom Illias Hischier/Erich Faisst
2 Organisation Art. 5 Das Vereinsjahr Das Vereinsjahr beginnt jeweils am 1. Juni und endet am 31. Mai. Art. 6 Die Organe Die Organe des Vereins sind: 1. Mitgliederversammlung 2. Vorstand 3. Geschäftsleitung 4. Rechnungsrevisoren Mitgliederversammlung Art. 7 Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich, in den ersten zwei Monaten des Vereinsjahres statt. Art. 8 Aufgaben der ordentlichen Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitg liederversammlung hat unter anderem folgende ausschliesslich ihr zustehenden Geschäfte zu erledigen: 1. Abnahme der Jahresberichte 2. Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes 3. Genehmigen des Jahresbudget und Festsetzen der Jahresbeiträge 4. Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten und des Finanzvorstehers 5. Wahl der Revisoren 6. Genehmigen von Statutenrevisionen Art. 9 Ausserordentliche MV Ausserordentliche Mitg liederversammlung werden einberufen: 1. auf Beschluss einer Mitgliederversammlung 2. auf Beschluss des Vorstandes 3. auf schriftliches Begehren eines Fünftels aller Mitglieder 4. auf Begehren der Hälfte der Vorstandsmitglieder Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung muss spätestens zwei Monate nach Antrag stattfinden. Art. 10 Einladung Die Mitglieder werden mindestens 21 Tage vor Mitgliederversammlung durch den Vorstand schriftlich eingeladen. Art. 11 Teilnahme Die Te ilnahme an der Mitg liederversammlung ist für alle Aktivmitglieder Obligatorisch. Statuten Verein unihockey club zürich, Mitgliederversammlung vom Illias Hischier ferich Faisst
3 Art. 12 Anträge Anträge zu Handen der Mitgliederversammlung müssen dem Präsidenten mindestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden. Art. 13 Stimm- und Wahlrecht Ein Stimm und Wahlrecht haben alle Aktivmitglieder, die das 16. Altersjahr erreicht haben. Wah len und Abstimmungen erfolgen offen, sofern nicht der Vorstand oder ein Viertel der anwesenden Stimmberechtigten eine geheime Stimmabgabe verlangen. Art. 14 Beschlussfähigkeit Der Verein gilt als beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Art. 15 Erforderliches Mehr Bei Abstimmungen entscheidet das Mehr der abgegebenen Stimmen, bei Wah len im ersten Wahlgang das absolute, für allenfalls notwendige weitere Wahlgänge gilt das relative Mehr. Vorstand Art. 16 Grösse des Vorstandest Amtsdauer Die Geschäftsleitung besteht aus mindestens drei Personen. Sie besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Finanzvorsteher. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich. Während der Amtszeit entstehende Vakanzen werden durch den Vorstand für den Rest der Amtszeit neu besetzt. Art. 17 Beschlussfähigkeit Der Vorstand tritt auf Anordnung des Präsidenten zusammen oder auf Verlangen der Mehrheit seiner Mitglieder. Er ist bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte seiner Mitglieder beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Geschäftsleitung. Art. 18 Aufgaben und Kompetenzen Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Er leitet den Verein und vertritt ihn gegen Aussen. 2. Er überwacht die Geschäfte 3. Er bestellt Kommissionen und Amtsinhaber, sofem diese nicht von der Mitgliederversammlung bestimmt werden. 4. Er sorgt für die Einhaltung der Vorschriften von swiss unihockey mit ihren Kommissionen und Unterverbänden. 5. Er nimmt neue Mitglieder auf, hat das Recht fehlbare Mitglieder zu büssen oder gar auszuschliessen. 111 Statuten Verein unihoc:key club zürich, Mitgliederversammtung vom 31,05, lilias Hischier/Erich Faisst
4 Art. 19 Verpflichtung des Vereins Der Verein wird gegen Aussen durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten oder des Vizepräsidenten und eines weiteren Vorstandsmitg liedes verpflichtet. Für reine Erfüllungsgeschäfte ist ein Vorstandsmitglied alleine zeichnungsberechtigt. Rechnungsrevisoren Art. 20 Rechnungsrevisoren Die KontrollsteIle besteht aus mindestens zwei Personen. Ihre Aufgaben können auch einer anerkannten Treuhandgesellschaft übertragen werden. Eine Vereinsmit gliedschaft ist nicht Voraussetzung. Die Kontrollsteile wird auf zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die KontrollsteIle überprüft die Jahresrechnung und die Vereinsbuchhaltung und erstattet der Mitgliederversammlung Bericht. Ihr steht das Recht zu, jederzeit Einsicht in die Kassa und Buchführung zu nehmen. Die Mitgliedschaft Art. 21 Mitgliederkategorien Der Verein sieht folgende Mitgliedschaften vor: 1. Aktivmitglieder 2. Passivmitglieder 3. Ehrenmitg lieder Art. 22 Eintritt Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Art. 23 Pflichten und Rechte Die Mitglieder sind zur Einhaltung der Statuten, der Reglemente, den Beschlüssen und Weisungen des Vereins und der ihm überstellten Organisationen verpflichtet. Den Aktivrnitgliedern können vom Vorstand Aufgaben übertragen werden. Die Mitglieder haben jährlich Mitgliederbeiträge zu entrichten. Art. 24 Rückgriff Der Verein kann für Kosten, die ihm aufgrund groben Verschuldens eines Mitgliedes entstehen, auf das Mitglied Rückgriff nehmen. Art. 25 Beenden der Mitgliedschaft Der Austritt eines Mitgliedes ist jederzeit rnöglich. Er erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung an den Aktuar. Bei einem Austritt während des Vereinsjahres schuldet das austretende Mitglied den gesamten Jahresbeitrag. IV Statuten Verein unihockey club zürich, MitgliedeNersammlung vorn 31, Illias Hischier/Erich Faisst
5 Art. 26 Ausschluss eines Mitglieds Der Vorstand kann ein Mitglied jederzeit aus dem Verein ausschliessen, wenn es seinen Pflichten gegenüber dem Verein nicht nachkommt oder durch sein Verhalten dem Verein schadet. Der Ausschluss muss dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden. Ein ausgeschlossenes Mitglied hat das Recht den Ausschluss innerhalb 30 Tagen schriftlich anzufechten und an die nächste Mitgliederversammlung weiterzuziehen. Der Entscheid der Mitgliederversammlung ist definitiv und erfolgt durch ein einfaches Mehr. Art. 27 Ehrenmitgliedschaft Mitglieder die sich um den Verein in ganz besonderer Weise verd ient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Der Vorstand ist weiter berechtigt, Mitgliedern, die sich speziell für den Verein einsetzen oder in finanziellen Schwierigkeiten sind, den ganzen MItgliederbeitrag oder Teile davon zu erlassen. Art. 28 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur an einer eigens zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Die ausserordentliche Mitgliederversammlung, die die Auflösung beschliesst, legt die Verwendung des Vereinsvermögens fest. Art. 29 Schlussbestimmungen Vorliegende Statuten sind von der ordentlichen Generalversammlung vom 31. Mai 2017 genehmigt worden und treten sofort in Kraft. Sie ersetzen diejenigen vom 31. Mai 2005, sowie die damit in Widerspruch stehenden Beschlüsse. Für Fälle die in diesen Statuten nicht vorgesehen sind, gelten die Bestimrnungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Zürich, Für den Vorstand Der Präsident: Der Aktuar: liiias Hischier c/~mm Eric~t''':: '' v Statuten Verein unihockey club zürich, Mitgliederversammlung vom ljiias Hischier f Erich Faisst
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