Männerchor Oberneunforn
|
|
|
- Christel Beutel
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Männerchor Oberneunforn gegründet 1882 Statuten Männerchor Oberneunforn 28. März 2011 Mitglied des Thurgauer Kantonalgesangverbandes seit Name, Sitz, Zweck Unter dem Namen Männerchor Oberneunforn besteht ein Verein gemäss Art. 60 ZGB. Der Sitz des Vereins ist Neunforn. Der Verein bezweckt die Pflege des Gesanges und eine kollegiale Geselligkeit unter den Mitgliedern. Er hat bei der Gründung folgendes Motto gewählt: Es gebe sich kund in harmonischen Tönen begeisternde Liebe zum Guten und Schönen! 2 Mitgliedschaft Der Männerchor besteht aus Aktiv-, Ehren-, und Passivmitgliedern. 2.1 Aktivmitglieder Aktivmitglieder können dem Chor jederzeit beitreten. Über die Aufnahme wird an der nächsten Vereinsversammlung entschieden. Der Austritt ist dem Präsidenten schriftlich mitzuteilen. Pflichten und Rechte beginnen mit dem Eintritt und enden mit dem Austritt aus dem Verein. 2.2 Passivmitglieder Passivmitglieder entrichten einen Jahresbeitrag, dessen Höhe an der Generalversammlung festgesetzt wird. Für Vereinsanlässe mit Eintritt erhalten sie ein Freiprogramm. 2.3 Ehrenmitglieder Sänger oder Gönner, die sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben, können an der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Der Vorstand beantragt und begründet die Ernennung von Ehrenmitgliedern. Ehrenmitglieder kommen in den Genuss sämtlicher Rechte eines Aktivmitgliedes, sind aber allen Verpflichtungen dem Verein gegenüber enthoben. CH-8526 Oberneunforn, 28. März /5
2 2.4 Ausschluss Über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet die Vereinsversammlung auf Antrag des Vorstandes. Die Abstimmung erfolgt geheim. 3 Organisation Die Organe des Vereins sind: Generalversammlung Vereinsversammlungen Vorstand Musikkommission Rechnungsrevisoren 3.1 Generalversammlung Sie findet in der Regel im ersten Quartal des Jahres statt. Die Einladung dazu erfolgt eine Woche vorher, schriftlich, mit Traktandenliste. Geschäfte der Generalversammlung: a. Wahl von Stimmenzählern b. Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung c. Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes d. Festsetzung der Mitgliederbeiträge e. Bestimmung der Finanzkompetenz des Vorstandes f. Ernennung von Ehrenmitgliedern g. Durchführung folgender Wahlen: Vorstand (Präsident, Aktuar, Kassier), Rechnungsrevisoren, Musikkommission h. Erweiterung bzw. Reduktion des Vorstandes i. Festsetzung des Dirigentengehalts j. Festlegung des Jahresprogramms k. Regelung des Absenzenwesens l. Revision der Statuten m. Auflösung des Vereins Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, sofern die Versammlung nichts anderes beschliesst. Bei Stimmengleichheit gibt der Präsident den Stichentscheid. 3.2 Ausserordentliche Generalversammlung Sie wird einberufen auf Beschluss des Vorstandes oder auf Verlangen eines Viertels der Stimmberechtigten. Die Traktanden müssen auf der Einladung bekannt gegeben werden. 2/5 CH-8526 Oberneunforn, 28. März 2011
3 3.3 Vereinsversammlungen Der Vorstand lädt nach Bedarf mündlich oder schriftlich zu Vereinsversammlungen ein. An den Vereinsversammlungen werden die laufenden Geschäfte erledigt, sofern sie nicht der Generalversammlung oder dem Vorstand vorbehalten sind. 3.4 Beschlussfähigkeit General- oder Vereinsversammlungen sind beschlussfähig, wenn die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist. 3.5 Vorstand Die Leitung des Vereins ist einem Vorstand übertragen. Er besteht mindestens aus Präsident, Aktuar (zugleich Vizepräsident) und Kassier. Die Mitglieder werden für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Der Vorstand erledigt die Geschäfte, welche nicht ausdrücklich einer Versammlung vorbehalten sind. Er sorgt für die Durchführung der Vereinsbeschlüsse und die Einhaltung der Statuten. Er bestimmt einen Materialverwalter. Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder: Präsident Aktuar Kassier Er vertritt den Verein nach aussen und innen Er leitet die Versammlungen und Sitzungen Er ist unterschriftsberechtigt zusammen mit dem Aktuar oder dem Kassier Er führt bei Versammlungen und Sitzungen ein Protokoll Er schreibt die Einladungen Er vertritt den Präsidenten Er ist verantwortlich für die korrekte Rechnungsführung 3.6 Musikkommission Sie ist für die Lied- und Musikauswahl zuständig. Sie setzt sich zusammen aus... dem Dirigenten oder der Dirigentin, einem Vertreter des Vorstandes, Die Amtsdauer der Musikkommission beträgt drei Jahre. 3.7 Rechnungsrevisoren Als Rechnungsrevisoren werden zwei Aktivmitglieder gewählt. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. dem Materialverwalter und weiteren Sängern. CH-8526 Oberneunforn, 28. März /5
4 4 Vereinstätigkeit 4.1 Dirigent oder Dirigentin Der Männerchor stellt einen Dirigenten an. Er wird an einer Versammlung gewählt. Der Dirigent übernimmt die musikalische Ausbildung und Leitung des Chors. Er kann zusätzliche Proben beantragen. Er teilt die Sänger der passenden Stimmlage zu. Er kann einzelne Sänger besonders schulen oder ihnen auch erklären, dass sie den Chorklang stören. Er nimmt an Versammlungen und bei Bedarf an Sitzungen teil. Er hat dabei beratende Stimme. Ist der Dirigent verhindert, ist wenn möglich ein Vizedirigent zu bestimmen. 4.2 Gesangsproben Der Verein hält in der Regel jede Woche eine Gesangsprobe ab. Je nach Jahresprogramm werden auch Ferien eingeschaltet. Ein bestimmter Probetag sollte eingehalten werden. Spezialproben werden vom Vorstand auf Antrag des Dirigenten angesetzt. An jeder Gesangsübung ist festzuhalten, wer anwesend ist. Wer verhindert ist, an einer Chorprobe teilzunehmen, entschuldigt sich bei einem Vorstandsmitglied. 4.3 Musikalien Die Musikalien werden vom Verein angeschafft und im Archiv aufbewahrt. 4.4 Materialverwalter Er sorgt für die übersichtliche Aufbewahrung der Musikalien. Er erstellt und führt ein Verzeichnis der vorhandenen Werke. Er hält fest, was im Laufe des Jahres aufgeführt worden ist. 5 Schlussbestimmungen 5.1 Statutenänderungen Anträge für eine Statutenänderung müssen dem Vorstand bis zum 31. Dezember schriftlich eingereicht werden. Sie werden an der nächsten Generalversammlung behandelt. Für eine Statutenänderung ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder notwendig. 4/5 CH-8526 Oberneunforn, 28. März 2011
5 5.2 Auflösung des Vereins Dieser Beschluss kann nur an einer Generalversammlung gefasst werden. Das Traktandum Auflösung des Vereins muss auf der Einladung stehen. Der Verein wird aufgelöst, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder dafür stimmen. Wird der Männerchor aufgelöst, entscheiden die Versammlungsteilnehmer auch darüber, was mit dem Vereinsvermögen geschieht. 5.3 Inkraftsetzung Diese Statuten ersetzen diejenigen aus dem Jahre Sie wurden an der Generalversammlung vom 28. März 2011 genehmigt und gelten von diesem Datum an. Jedes Aktiv- und Ehrenmitglied erhält ein Exemplar. 5.4 Übergangsbestimmung Die ehemaligen nicht singenden Freimitglieder behalten ihren Status. Sie erhalten ein Freiprogramm für Vereinsanlässe und eine Einladung zu den Versammlungen. Sie haben dort nur beratende Stimme. Für den Männerchor Oberneunforn: Der Präsident: Der Aktuar: Ueli Brack Heinrich Brack CH-8526 Oberneunforn, 28. März /5
Statuten. der. Interessengemeinschaft Effektive Mikroorganismen Schweiz, IG-EM.ch
Statuten der Interessengemeinschaft Effektive Mikroorganismen Schweiz, IG-EM.ch Inhaltsverzeichnis I NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS... 3 ART. 1 NAME UND SITZ... 3 ART. 2 ZWECK... 3 ART. 3 VERBINDUNGEN...
Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich
Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich Art. 1 Name, Sitz, Rechtsform Unter dem Namen Verein Neujahrsmarathon Zürich (VNZ) besteht seit 2004, mit Sitz in Zürich, ein Verein im Sinne von Art. 60 ff,
STATUTEN. Art. 2 Der SRZ bezweckt die Pflege und Förderung des Squash-Sportes.
STATUTEN I. Name, Sitz, Zweck Art. 1 Unter dem Namen SQUASH CLUB SWISSAIR ZÜRICH, nachstehend SRZ genannt, besteht mit Sitz in Bassersdorf ein Verein im Sinne von Art. 60 ff., ZGB. Art. 2 Der SRZ bezweckt
Statuten. des. HGV Handwerker- und Gewerbeverein Elgg
Statuten des HGV Handwerker- und Gewerbeverein 8353 Elgg gegründet am: 01.05.1892 Statutenänderung: 30.04.1924 Statutenänderung: 01.01.1955 Statutenänderung: 30.03.1987 Statutenänderung: 30.01.2008 Statutenänderung:
Kirchenchor Bremgarten. Statuten
Kirchenchor Bremgarten Statuten In diesen Statuten wird der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen. I Z W E C K Art. 1 Der
Seit Statuten des Pool Billard Club Summaprada
Seit 1978 Statuten des Pool Billard Club Summaprada PBC Summaprada seit 1978 www.pbc-summaprada.ch I. Name, Sitz, Zweck und Haftung 1. Unter dem Namen PBC Summaprada Besteht seit dem 01. März 1978 in Summaprada/Cazis
STATUTEN DES GEWERBEVEREINS
STATUTEN DES GEWERBEVEREINS ZÜRICH - AFFOLTERN 1.Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Gewerbeverein Zürich-Affoltern versteht sich ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
1. NAME UND SITZ DES VEREINS 2. VEREINSZWECK 3. MITTEL 4. ORGANISATION
1. NAME UND SITZ DES VEREINS Art. 1 Unter dem Namen Feuerwehrverein Landquart besteht mit Sitz in Landquart ein Verein im Sinne von Art. 60 des schweizerischen Zivilgesetzbuches. 2. VEREINSZWECK Art. 2
Badminton-Club Trimbach
Badminton-Club Trimbach Statuten I. Name, Zweck, Sitz, Haftbarkeit, Vereinsjahr Name und Rechtsnatur 1. Der Badminton-Club Trimbach (nachstehend BCT genannt) ist ein konfessionell und politisch neutraler
Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf
Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "golf engi" besteht ein Verein gemäss vorliegender Statuten und im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Engi, Glarus Süd.
Statuten. Verein. Freunde des Bergrennens Steckborn
Statuten Verein Freunde des Bergrennens Steckborn Fassung der GV vom 13. Februar 2006 Statuten: Freunde des Bergrennens Steckborn 1 1. Namen und Sitz 1.1 Name 1 Der Verein Freunde des Bergrennens Steckborn
1 NAME, SITZ UND ZWECK MITGLIEDSCHAFT... 1
BOXRING ZÜRICHSEE POSTFACH 8810 HORGEN 1 Inhalt 1 NAME, SITZ UND ZWECK... 1 2 MITGLIEDSCHAFT... 1 2.1 VORSTANDSMITGLIEDER... 1 2.2 AKTIVMITGLIEDER... 1 2.3 FREIMITGLIEDER... 1 2.4 EHRENMITGLIEDER... 1
Shanty-Crew Tribschenhorn Luzern
A. Name und Sitz Art. 1.1 Art 1.2 Unter dem Namen Shanty-Crew Tribschenhorn Luzern, im weiteren SCTL genannt, ist der Chor ein Verein im Sinne von Art 66.ff. des ZGB und eine autonome Sektion des Segelclubs
Vereinsstatuten des STV Hagendorn (gegründet 1948)
Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name Unter dem Namen "STV Hagendorn" (nachfolgend "STVH") besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Er ist politisch und konfessionell neutral. Art. 2 Sitz Der Sitz des
STATUTEN. der SCHWEIZERISCHEN BRAUNVIEH-JUNGZÜCHTER VEREINIGUNG
STATUTEN der SCHWEIZERISCHEN BRAUNVIEH-JUNGZÜCHTER VEREINIGUNG Name, Sitz und Zweck des Vereins Artikel 1 Unter dem Namen Schweizerische Braunvieh-Jungzüchter Vereinigung besteht ein Verein im Sinne von
STATUTEN PFADI WINTERTHUR HANDBALL. Winterthur, April 2005
STATUTEN PFADI WINTERTHUR HANDBALL Winterthur, April 2005 Ersetzt Statuten Ausgabe September 2003 Inhaltsverzeichnis Artikel 1 Name und Sitz 3 Artikel 2 Vereinszweck 3 Artikel 3 Verbände 3 Artikel 4 Vereinsjahr
Statuten. Statuten des Kavallerievereins Dübendorf & Umgebung. Neufassung Artikel 1 - Zweck
Statuten Statuten des Kavallerievereins Dübendorf & Umgebung Neufassung 2004 Artikel 1 - Zweck Der Verein bezweckt die Förderung des Reitsports sowie die Pflege des kameradschaftlichen Geistes, die Koordination
Statuten des Vereins Spuntan
Statuten des Vereins Spuntan I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Spuntan besteht ein politisch und konfessionell neutraler gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, welcher
Statuten. Gilt sowohl für die weibliche wie die männliche Form
Statuten VEREIN PFERDEFREUNDE BERNERSCHACHEN Gilt sowohl für die weibliche wie die männliche Form 1 NAME UND SITZ NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen VEREIN PFERDEFREUNDE BERNERSCHACHEN mit Sitz in Attiswil
STATUTEN VEREIN KINDERPROJEKT BARRANQUILLA
STATUTEN VEREIN KINDERPROJEKT BARRANQUILLA Artikel 1 Name und Zweck des Vereins 1.1. Unter dem Namen Verein Kinderprojekt Barranquilla besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
Statuten des LAC Wohlen
Statuten des LAC Wohlen Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel 9 Haftung
KTV Illgau (Katholischer Turnverein Illgau)
KTV Illgau (Katholischer Turnverein Illgau) I. Name, Sitz, Zugehörigkeit Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Katholischer Turnverein Illgau (KTV Illgau) besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen
Datenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ
STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zweck Mitgliedschaft Art. 3 Grundsatz Art. 4 Einzelmitglieder Art. 5 Kollektivmitglieder Art. 6 Ehrenmitglieder Art.
STATUTEN DES TC BAAR
STATUTEN DES TC BAAR Die nachfolgenden Statuten gelten für beide Geschlechter. Zu Gunsten eines besseren Leseflusses wird grundsätzlich die männliche Form verwendet. I. Name, Sitz, Zweck Art. 1 Unter dem
Verein Barmelweid. Statuten
Verein Barmelweid Statuten 14. Juni 2017 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist im Handelsregister eingetragen.
Statuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet )
Statuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet 21.05.92) Überarbeitete Version 2005 Genehmigt durch die Hauptversammlung vom 25. Februar 2005 1 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Unter dem Namen
Statuten. Verein Sonderschulinternat Hemberg mit Sitz in 9633 Hemberg
Statuten Verein Sonderschulinternat Hemberg mit Sitz in 9633 Hemberg 1. Name und Sitz Unter dem Namen Sonderschulinternat Hemberg besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 9633 Hemberg.
Statuten. Verein Maibärfonds Bad Ragaz
Statuten des Verein Maibärfonds Bad Ragaz Ragaz Stand: 06.03.2009 Statuten des Verein Maibärfonds Bad Ragaz Allgemeines Name/Sitz Art. 1.1: Unter dem Namen Verein Maibärfonds Bad Ragaz besteht ein Verein
Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten
Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten 1. Name und Sitz Unter dem Namen Verein für Eltern und Kinder Stetten besteht mit Sitz in Stetten ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des
Statuten. Curling Club SWISS. I. Name, Sitz Artikel 1 Der Curling Club SWISS ist ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel.
I. Name, Sitz Artikel 1 Der ist ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel. II. Zweck Artikel 2 Der Verein bezweckt den Curlingsport zu betreiben und zu fördern. In der Regel gelten die Spielregeln
STATUTEN DER WAKEBOARD-SCHOOL.CH
STATUTEN DER WAKEBOARD-SCHOOL.CH I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Die Wakeboard-School.ch ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweiz. Zivilgesetzbuches mit Sitz in 5324 Full-Reuenthal Art. 2 Der
Statuten des Clubs Nothveststein 1238
Statuten des Clubs Nothveststein 1238 I. Name, Zweck und Sitz Artikel 1: Name und Zweck Unter dem Namen Club Nothveststein nachfolgend Nothveststein genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.
Aktivmitglieder sind stimm- und spielberechtigt. Passivmitglieder sind weder spiel- noch stimmberechtigt.
Statuten März 2016 NAME, SITZ UND ZWECK Name, Sitz und Zweck Anschlüsse Artikel 1 Unter dem Namen Tennisclub Berg besteht, mit Sitz in Berg TG, ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Club bezweckt
Statuten Gewerbeverein Gossau
Statuten Gewerbeverein Gossau Stand: April 2001 STATUTEN GEWERBEVEREIN GOSSAU Artikel 1: Name Der Gewerbeverein Gossau ist ein Verein im Sinne von Artikel 60ff ZGB. Er bildet eine Sektion des Kantonal
Statuten der Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM)
Statuten der Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM) 1. Name und Sitz Art 1 Unter dem Namen Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM) besteht ein Verein im Sinne von Art 60 ff ZGB. Der Verein besteht auf
Statuten des Vereins. Freunde Bruno Weber Park. I. Name, Sitz und Zweck
Statuten des Vereins Freunde Bruno Weber Park I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "Freunde Bruno Weber Park" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Spreitenbach.
Statuten Tennis-Club Froburg,Trimbach (Abschrift vom r.b.)
Statuten Tennis-Club Froburg,Trimbach (Abschrift vom 02.03.2000 r.b.) 1. Name, Sitz, Zweck Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Unter dem Namen Tennis-Club Froburg besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB
STATUTEN. Die männliche Form in diesen Statuten gilt sinngemäss auch für weibliche Personen
STATUTEN Die männliche Form in diesen Statuten gilt sinngemäss auch für weibliche Personen I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Unter dem Namen Tennis-Club Larnags besteht mit Sitz in Laax ein Verein im Sinne
Samariterverein. Statuten. Wer, wie, was, wo ist der Samariterverein Mels. Ausgabe Februar Statuten
Samariterverein Statuten Wer, wie, was, wo ist der Samariterverein Mels Ausgabe Februar 2005 Statuten Artikel 25 Übergangsbestimmungen Diese Statuten sind von der HV vom 28. Januar 2005 angenommen worden.
STATUTEN DES RACING-CLUB ZÜRICH
STATUTEN DES RACING-CLUB ZÜRICH Name und Sitz Art. 1 des Vereins Unter dem Namen Racing-Club Zürich besteht ein Verein im Sinne von Art. 60-79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches als Verein ohne persönliche
Jagdschützengesellschaft des Kantons Luzern
Postfach 333, 600 Luzern STATUTEN der Jagdschützengesellschaft I. Name, Sitz, Zweck Art. Unter dem Namen "Jagdschützengesellschaft " besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Verein hat Sitz
STATUTEN. des ROCINANTE POLO TEAM
STATUTEN des ROCINANTE POLO TEAM 1 I. VEREINSNAME UND SITZ Art.1 Unter dem Namen ROCINANTE POLO TEAM besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Art.2 Der Verein besteht auf
VEREINSSTATUTEN. Verein Mittagstisch Dachsen
VEREINSSTATUTEN Verein Mittagstisch Dachsen Name und Sitz Artikel 1 Unter dem Namen "Verein Mittagstisch Dachsen" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Dachsen. Zweck Artikel 2 Der
STATUTEN BTV CHUR LEICHTATHLETIK
STATUTEN BTV CHUR LEICHTATHLETIK I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen BTV Chur Leichtathletik besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Chur. Er ist eine Sektion des BTV (Bürgerturnvereins)
Statuten. mille piu. tsv fortitudo gossau
1 Statuten mille piu tsv fortitudo gossau INHALTSVERZEICHNIS A. Name, Sitz, Zweck Seite 2 B. Mitgliedschaft, Sitz, Zweck Seite 2 a. Arten der Mitgliedschaft Seite 2 b. Erwerb der Mitgliedschaft Seite 2
STATUTEN VEREIN SCHULE AETTENSCHWIL A. GRÜNDUNG
STATUTEN VEREIN SCHULE AETTENSCHWIL A. GRÜNDUNG Art. 1 Persönlichkeit, Name, Zweck und Sitz Unter der Bezeichnung "Verein Schule Aettenschwil, nachfolgend Verein genannt, wird ein Verein im Sinne von Art.
Statuten vom Loipenclub Heiden - Bodensee
Die Statuten wurden an der Hauptversammlung vom 20. November 2009 angepasst und genehmigt. Statuten vom Loipenclub Heiden - Bodensee I. Allgemeines Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Loipen-Club Heiden-Bodensee
Statuten. des. s Drü-33-Clübli
Statuten des s Drü-33-Clübli I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen s Drü-33-Clübli besteht mit Sitz in Suhr ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Statuten des Vereins Jungleworld
l. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Statuten des Vereins Jungleworld Ist im Raubtierpark René Strickler am jetzigen Standort (Subingen) oder an einem zukünftigen Ort (immer am Ort vom René Strickler Raubtierpark).
ART. 3 Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
1 STATUTEN I. Name, Sitz und Zweck ART. 1 Unter dem Namen «ARCHITEKTUR FORUM OBERSEE» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetz-buches mit Sitz in Rapperswil. ART. 2 Der
Statuten. 1 Der am 7. Juni 2001 gegründete Zaeslin Alumni Club ist ein Verein in Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2 Der Verein hat seinen Sitz in Basel.
ZAESLIN ALUMNI CLUB Statuten I. Allgemeines Art. 1 - Name und Sitz 1 Der am 7. Juni 2001 gegründete Zaeslin Alumni Club ist ein Verein in Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2 Der Verein hat seinen Sitz in Basel.
Line Dance Wittenbach
Line Dance Wittenbach Statuten des Vereins Line Dance Wittenbach Art. 1: Name, Ort Der Verein lautet auf den Namen Line Dance Wittenbach. Der Sitz des Vereins befindet sich in Wittenbach. Art. 2: Sinn,
Offizieller. Statuten
Offizieller Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 2 II. Mitgliedschaft 2 III. Finanzmittel und Haftung 3 IV. Organisation 3 a. Mitgliederversammlung 3 b. Vorstand 4 c. Ausschuss 5 d. Revisionsstelle
STATUTEN Spitex Oberwil plus, Mühlegasse 1, 4104 Oberwil
STATUTEN Spitex Oberwil plus, Mühlegasse 1, 4104 Oberwil Telefon 061 401 14 37, Fax 061 401 22 92, E-mail [email protected] A Art. 1 ALLGEMEINES Name und Sitz Die Spitex Oberwil plus (im folgenden
Statuten der TCS-Motorradgruppe
Statuten der TCS-Motorradgruppe 1. Name, Dauer und Sitz 1.1 Unter dem Namen Motorradgruppe der TCS-Sektion beider Basel besteht ein Verein als Untersektion der TCS-Sektion beider Basel (gem. Art. 1, Statuten
STATUTEN. 3. Fassung Seite 1
STATUTEN Die vorliegenden Statuten wurden an der Generalversammlung vom 20. März 2014genehmigt und ersetzten die Statuten vom 12. April 2012. Das Spesenreglement vom 12.04.2012 wird aufgehoben. 3. Fassung
Statuten Verein Kulturbiotop
Verein Kulturbiotop, 8050 Zürich [email protected] / 044 515 21 89 www.kulturbiotop.ch Statuten Verein Kulturbiotop Inhalt: I. Allgemeines II. Mittel und Haftung III. Gemeinnützigkeit IV. Mitgliedschaft
S T A T U T E N. Verein Gewerbe Speicher
S T A T U T E N Verein Gewerbe Speicher I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Name Art. 1 Der Verein Gewerbe Speicher ist ein Verein im Sinne von Art. 6off des ZGB. Er bildet eine Sektion des Gewerbeverbandes Kanton
Statuten Gewerbeverein Benken SG
Statuten Gewerbeverein Benken SG Seite. 1 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Name Unter dem Namen "Gewerbeverein Benken", nachfolgend GVB genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Art. 2
Statuten Gemeinnütziger Verein Togo. Statuten. Stand: Gemeinnütziger Verein Togo-Assist
Statuten Stand: 22.2. Gemeinnütziger Verein Togo-Assist 1 Art. 1 Name, Zweck und Sitz des Vereins 1. Unter dem Namen "Gemeinnütziger Verein Togo" besteht auf unbestimmte Dauer mit Sitz in der Gemeinde
Statuten. Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum. Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck
Statuten Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum Inhalt Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite 1-2 1.1. Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck Mitgliedschaft Seite 2 2.1. Beitritt und Mitgliederbeitrag 2.2. Stimmrecht
Jodlerklub Alpnach. Gegründet 1948 ZSJV EJV
Jodlerklub Alpnach Gegründet 1948 ZSJV EJV Jodlerklub Alpnach Statuten I. Name, Sitz und Zweck Artikel1 Name und Sitz Unter dem Namen Jodlerklub Alpnach besteht ein Idealverein im Sinne des Art. 60 ff
STATUTEN für den Verein Hockey Club Davos
STATUTEN für den Verein Hockey Club Davos Der Einfachheit halber wird bei allen Personenbezeichnungen die männliche Form gebraucht; selbstverständlich bezieht sich diese Bezeichnung immer auf beide Geschlechter.
Statuten. Hauseigentümerverband Hinterthurgau. A u s g a b e
Statuten Hauseigentümerverband Hinterthurgau A u s g a b e 2 0 0 8 1 Statuten Hauseigentümerverband Hinterthurgau Einfachheitshalber wird in diesen Statuten auf weibliche Textformen verzichtet. I. Name,
Die Statuten des Triathlon Clubs Vaduz
Die Statuten des Triathlon Clubs Vaduz I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name Unter dem Namen Triathlon Club Vaduz (TriV) besteht ein Sportclub, welcher Mitglied des Triathlon Verbandes des Fürstentums Liechtenstein
S T A T U T E N STROH+PAILLE+PAGLIA FACHVERBAND STROHBAU SCHWEIZ I. NAME UND SITZ. Name Sitz II. ZWECK UND MITTEL
FACHVERBAND STROHBAU SCHWEIZ S T A T U T E N I. NAME UND SITZ Name Sitz II. ZWECK UND MITTEL Zweck Tätigkeit Haftung Finanzen III. MITGLIEDSCHAFT Grundsatz Ende der Mitgliedschaft IV. VEREIN Organe Generalversammlung
S T A T U T E N VEREIN RIEHEN HILFT RUMAENIEN
S T A T U T E N VEREIN RIEHEN HILFT RUMAENIEN Vorbemerkung: Personen- und Funktionsbezeichnungen schliessen -- soweit erforderlich -- beide Geschlechter ein. I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Name und Sitz 1
MAG Verei nsstatuten
MAG Verei nsstatuten I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen MAG Besteht mit Sitz in Aarau ein Verein gemäss den Bestimmungen Schweizerischen Zivilgesetzbuches. der Art. 60 ff. des Zweck
Statuten des Vereins Altersheim Rotmonten
Statuten des Vereins Altersheim Rotmonten Art. 1 Sitz Unter dem Namen Verein Altersheim Rotmonten besteht ein gemeinnütziger Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 9010 St. Gallen, Kirchlistrasse 14.
SOVE Solothurnische Vereinigung für Erwachsenenbildung
SOVE Solothurnische Vereinigung für Erwachsenenbildung Statuten Gründungsversammlung 19. August 1976 Revision 27. Juni 1991 Gesamtrevision 29. März 1995 Revision 13. März 2003 (Art. 15) 1.1.9 Verein SOVE/SA
Statuten des Reitverein Glärnisch
Statuten des Reitverein Glärnisch gegründet 1935 genehmigt durch die 77. Hauptversammlung vom 27.Januar 2012 Reitverein Glärnisch Statuten 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen "Reitverein Glärnisch" besteht
2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig.
Statuten I. Name, Sitz und Zweck 1 Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen "Spielgruppe Arbon-Frasnacht" besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Wohnort des Präsidenten.
STATUTEN der Wagen-Clique
STATUTEN der Wagen-Clique gegründet 1987 1 Name, Rechtsform und Sitz 1 Name, Rechtsform und Sitz Unter dem Namen "Privé-Waggis" (nachstehend PRIVÉ genannt) besteht mit Sitz in Basel ein Verein im Sinne
Unter dem Namen "Verein ReBolting" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.
STATUTEN DES VEREINS ReBolting I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "Verein ReBolting" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.
Verein Landart Grindelwald
Verein Landart Grindelwald Statuten Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere
Statuten. Seefischer Nidwalden SF NW
Statuten Seefischer Nidwalden SF NW Seite 1 / 8 Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz und Zweck Seite Art. 1 Name, Sitz 3 Art. 2 Zweck 3 II. Mitgliedschaft Art. 3 Mitglieder 3 Art. 4 Aufnahme 3 Art. 5 Austritt
