Neufassung. Mit dieser Studienordnung sind weitere Ordnungen der Hochschule Osnabrück in der derzeit gültigen Fassung zu beachten:

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Transkript:

Studienordnung für die berufliche Fachrichtung im Masterstudiengang Lehramt an an der Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur der Hochschule Osnabrück Neufassung beschlossen vom Fakultätsrat der Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur am 17.04.2018 genehmigt vom Präsidium am 09.05.2018, veröffentlicht am 16.05.2018 mit Wirkung zum 01.09.2018 1 Verweis auf weitere Regelungen 1 Mit dieser Studienordnung sind weitere Ordnungen der Hochschule Osnabrück in der derzeit gültigen Fassung zu beachten: - Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung der Hochschule Osnabrück, - Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an an der Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur der Hochschule Osnabrück. - Immatrikulationsordnung der Hochschule Osnabrück. 2 Des Weiteren gelten folgende Ordnungen der Universität Osnabrück ergänzend, soweit die Ordnungen der Hochschule Osnabrück keine abweichenden Regelungen enthalten: - Allgemeine Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück, - Studiengangspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen der Universität Osnabrück, - Ordnungen zur Regelung des allgemein bildenden Unterrichtsfaches und der Berufs- und Wirtschaftspädagogik (fachspezifische Teile der studiengangspezifischen Prüfungsordnung), - Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen der Universität Osnabrück, - Ordnung für lehramtsbezogene Praktika der Universität Osnabrück. ³Die gültigen Fassungen der Ordnungen und weitere aktuelle Hinweise zur Studienorganisation seitens der Hochschule Osnabrück sind auf den Internetseiten oder im OSCA-Portal der Hochschule Osnabrück abgelegt. 2 Art und Umfang der Prüfungen Art und Umfang der Prüfungen sind in Anlage 1 festgelegt.

2 3 Freie Wahlpflichtmodule 1 Studierende des Masterstudiengangs können im Wahlpflichtbereich bis zu fünf Leistungspunkte aus anderen Master- oder Bachelorstudiengängen der Hochschule bzw. der Universität oder aus anderen akkreditierten Master- oder Bachelorstudiengängen frei wählen. 2 Die Belegung dieser Module ist nur möglich, wenn die Studierenden die Modulvoraussetzungen gemäß Modulbeschreibung erfüllen und die Dozentin / der Dozent des Moduls der Teilnahme zustimmt. ³Die frei wählbaren Leistungspunkte können nur eingebracht werden, wenn sie das Masterstudium sinnvoll ergänzen, wenn der/die Studienfachberater/in des Masterstudiengangs zustimmt und wenn die Leistungspunkte nicht im grundständigen Studium eingebracht wurden. 4 Anerkennung von Leistungen im Rahmen der Studierendenmobilität Studierende können sich im Rahmen der Studierendenmobilität die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen durch eine vorab mit der Studiendekanin / dem Studiendekan zu schließende individuelle Studienvereinbarung (Learning Agreement) vertraglich zusichern lassen (vgl. 11 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung). 5 Übergangsbestimmungen 1 Diese Ordnung tritt für Erstsemesterimmatrikulierte ab Wintersemester 2018/19 in Kraft. 2 Zuvor Immatrikulierte können bis zum Ablauf des Sommersemesters 2020 nach der bisherigen Ordnung studieren und bis zum Ablauf zweier darauf folgender Semester Prüfungen ablegen. 3 Auf Antrag ist ein Wechsel in diese neue Ordnung möglich. 4 Der Antrag ist spätestens einen Monat vor Semesterende für das Folgesemester schriftlich beim Studierendensekretariat zu stellen. 6 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung durch die Hochschule Osnabrück in Kraft. Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen - Teilstudiengang Ökotrophologie vom 20.07.2015 mit Auslaufen der Übergangsregelung außer Kraft.

3 Anlage zur Studienordnung für die berufliche Fachrichtung im Masterstudiengang Lehramt an an der Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur der Hochschule Osnabrück Anlage 1: Tab. 1-1: Tab. 1-2: Curriculum und Modulkatalog für die berufliche Fachrichtung im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen - Teilstudiengang Ökotrophologie Curriculum für die berufliche Fachrichtung im Masterstudiengang Lehramt an Modulkatalog für die berufliche Fachrichtung im Masterstudiengang Lehramt an

4 Anlage 1: Curriculum und Modulkatalog für die berufliche Fachrichtung im Masterstudiengang Lehramt an Tab. 1-1: Curriculum für die berufliche Fachrichtung im Masterstudiengang Lehramt an Sem. 1 2 3 Ernährung des kranken Menschen Hauswirtschaft in Bildung und Beratung Berufliche Didaktik 3 Berufliche Didaktik 4 Qualitätssicherung und Marketing im Dienstleistungsbereich Wahlpflichtmodul bzw. freies Wahlpflichtmodul Spezielle Schulpraktische Studien in der beruflichen Fachrichtung 4 MQ 1) Masterarbeit 2) 1) MQ = Masterkolloquium in der beruflichen Fachrichtung Ökotrophologie 2) weitere Regelungen zur Masterarbeit siehe 4 des Besonderen Teils der Prüfungsordnung Pflichtmodule (56 Leistungspunkte) Wahlpflichtmodul bzw. freies Wahlpflichtmodul lt. 3 (5 Leistungspunkte)

5 Tab. 1-2: Modulkatalog für die berufliche Fachrichtung im Masterstudiengang Lehramt an Modulbezeichnung Status LP Prüfungsleistungen 2) unbenotet benotet Qualitätssicherung und Marketing im Dienstleistungsbereich 1) P 5 - M, R, PR Berufliche Didaktik 3 P 5 - EA Spezielle Schulpraktische Studien in der beruflichen Fachrichtung P 8 PBS - Ernährung des kranken Menschen P 5 - K2 Berufliche Didaktik 4 P 5 - EA Hauswirtschaft in Bildung und Beratung P 5 - M, PR, R Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung WP 5 - M Gerontologie im haushaltswissenschaftlichen Kontext WP 5 R M, K2 Masterkolloquium in der beruflichen Fachrichtung Ökotrophologie P 3 RT (Seminar) + PR - Masterarbeit P 20 - SAA + KQ 1) Vorausgesetzte Modulprüfung lt.: Erfolgreicher Abschluss des Moduls Hauswirtschaftliches Dienstleistungsmanagement Abkürzungen: LP Leistungspunkte P Pflichtmodul WP Wahlpflichtmodul 2) Abkürzungen der Prüfungsleistungen (nach 5 10 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung): APM Arbeitsprobe, medial APP Arbeitsprobe, praktisch APS Arbeitsprobe, schriftlich AWV Antwort-Wahl-Verfahren EA Experimentelle Arbeit ekx E-Klausur x-stündig FSM Fallstudie, mündlich FSS Fallstudie, schriftlich HA Hausarbeit KP Künstlerische Prüfung KQ Kolloquium Kx Klausur x-stündig LP Lehrprobe LTB Lerntagebuch M Mündliche Prüfung PBM Praxisbericht, mündlich PBS Praxisbericht, schriftlich PFP Portfolio Prüfung PME Projektbericht, medial (schriftlich und/oder mündlich) (schriftlich und elektronisch, auf Verlangen des Prüfers mit Erläuterungen des Prüflings)

6 PMU Projektbericht, mündlich PR Präsentation PSC Projektbericht, schriftlich R Referat RT Regelmäßige Teilnahme SAA Studienabschlussarbeit SON Sonstige (mündlicher Vortrag) (ist mündlich zu erläutern) (mündlicher Vortrag über eine eigenständige schriftliche Auseinandersetzung) (mind. 80 % der Veranstaltungszeit) (lt. Besonderer Teil der Prüfungsordnung) 1) Lesebeispiel: M, K2, HA Standardprüfungsform M: Abweichend davon kann innerhalb von 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn des laufenden Semesters als Ausnahme eine der anderen Prüfungsformen (K2/ HA) bekannt gegeben werden. Der Prüfer teilt dem Studiendekanat und den Studierenden die Änderung innerhalb dieser Frist mit R + K2 (0,4 + 0,6) Fachprüfung besteht aus 2 Prüfungsleistungen, Referat und Klausur Gewichte der Teilnoten bei 2 Prüfungsleistungen