4. Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise Technische Daten, Zusammenfassung und Ergänzung: Raddaten: Radtyp/Ausführung : Modern Line Modern Line Modern Line Ausführung Radstern : M2 M2 M2 Radgröße nach Norm : 7½Jx16 H2 9Jx16 H2 10Jx16 H2 Einpreßtiefe in mm : 27 (positiv) 21 (positiv) 8 (positiv) zulässige Radlast in kg : 530 530 530 zulässiger Abrollumfang in mm : 1800 1800 1800 Lochkreisdurchmesser in mm : 100 100 100 Lochzahl : 4 4 4 Mittenlochdurchmesser in mm : 63,4 (Adapter), 57,1 (Rad) Zentrierart : Mittenzentrierung durch Zentrierring Zentrierring, Kennz. : Z03 63,4-57,1 Verwendungsbereich: Die Sonderräder können an folgenden Personenkraftwagen angebaut werden: Fahrzeughersteller/Schlüssel-Nr. : VW (D) / 0600/0603 Radbefestigungsteile : vom Radhersteller mitzuliefernde Kegelbundschrauben, Kegelwinkel 60 ; Gewinde M 12 x 1,5; Schaftlänge 30 mm Anzugsmoment in Nm : 110 Spurverbreiterung in mm : bis zu 54 Hinsichtlich der Spurverbreiterung von mehr als 2% liegt das Gutachten Nr. 351-195a-96 FBTP des TÜV Automotive vor. TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit Tl_rarea.dot-3.0-01.05.98 Seite 1 Unternehmensgruppe prüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile 22tg0138.doc 28.02.2002
4.1. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : VW (D) Schlüssel-Nr. 0600/0603 1HX0 Motorleistung in kw Verkaufsbezeichnung Fahrzeug ABE-Nr. EG-BE F804 Bereifung, ggf. Auflagen Hinweise a. 7.5x16 ET27 vuh 195/45 R16-80 K2)R7g) 195/45 R16-84rf K2) Auflagen Hinweise A3)bisA9) A12)F11b) R33b)R33h) R33i) 205/45 R16-83 G1)K2)R7f) K1)K4)K7)R7e) 215/40 R16-86rf K1)K4)K7) 225/40 R16-85 H1)K4)K6b) 1H Ohne Syncro e1*97/79* 0068*00- a. 9x16 ET21 nur hi. H2)K4)K6b)K31) R7e)R47d) 215/40 R16-86rf H2)K4)K6b)K31) R47d) TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit Tl_rarea.dot-3.0-01.05.98 Seite 2 Unternehmensgruppe prüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile 22tg0138.doc 28.02.2002 225/40 R16-85 H2)K4)K6b)K31)
Fahrzeughersteller : VW (D) Schlüssel-Nr. 0600/0603 1HX0 1H Motorleistung in kw Verkaufsbezeichnung Ohne Syncro Fahrzeug ABE-Nr. EG-BE F804 e1*97/79* 0068*00- Bereifung, ggf. Auflagen Hinweise a. 9x16 ET21 vuh R7e)R47d) 215/40 R16-86rf R47d) 225/40 R16-85 K7)L3) a. 9x16 ET8 nur hi. R7e)R47d) Auflagen Hinweise A3)bisA9) A12)F11b) H1)H2)K3)K4) K6b)R33b) R33h)R33i) 245/35 R16-85 K77a) 255/35 R16-88 K77a) a. 10x16 ET8 nur hi. A31) 245/35 R16-85 K77a)R7e)R47d) 255/35 R16-88 K77a)R47d) TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit Tl_rarea.dot-3.0-01.05.98 Seite 3 Unternehmensgruppe prüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile 22tg0138.doc 28.02.2002
4.2. Auflagen A3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind (mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil) den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, sofern im Verwendungsbereich nicht besonders festgelegt. A4) Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der hier eventuell aufgeführten erforderlichen Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A5) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen oder Metallschraubventilen (Befestigung durch Überwurfmutter von außen) zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, ETRTO oder TRA entsprechen und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (einschließlich Toleranz) sind nur Metallschraubventile zulässig. A6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. A7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck Mindestluftdruck zu beachten ist. A8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb soll der Ersatzreifen den gleichen Abrollumfang wie die übrigen am Fahrzeug montierten Reifen haben. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß die Verwendung von Schneeketten nicht zulässig ist. A12) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen wegen der Felgenhornform auf der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Felgenhorns angebracht werden. Auf ausreichenden Abstand (mind. 3 mm) zu Bremsen- und Fahrwerksteilen ist dabei zu achten. A31) Die Umrüstung ist nicht zulässig an (Kombi). F11b) Die Umrüstung ist nur zulässig in Verbindung mit GTI-Fahrwerk oder einem vergleichbaren Fahrwerkumbau mit Gutachten. TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit Tl_rarea.dot-3.0-01.05.98 Seite 4 Unternehmensgruppe prüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile 22tg0138.doc 28.02.2002
G1) Die Anzeigegenauigkeit des Geschwindigkeitsmessers/Wegstreckenzählers muß 57 StVZO entsprechen. Ein Nachweis über die Anzeigegenauigkeit bei Verwendung dieser Bereifung ist vorzulegen. H1) Durch Anbau geeigneter Teile (z.b. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen) ist eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 herzustellen, sofern diese nicht bereits serienmäßig vorhanden ist. H2) Durch Anbau geeigneter Teile (z.b. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen) ist eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 herzustellen, sofern diese nicht bereits serienmäßig vorhanden ist. K1) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind ggf. die K2) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die K3) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die K4) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die K6b) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der Radaußenseite (ca. 6 mm) aufzuweiten auszustellen. K7) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die Kunststoffinnenkotflügel nach außen aufzuweiten. K31) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten anzulegen nachzuarbeiten.bei Fahrzeugen mit geklebten Kotflügelkanten sind die Arbeitsanweisungen des Herstellers für Karosseriearbeiten in diesem Bereich zu beachten. K77a)Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhäuser und ihre Innenteile an der Bördelkante aufzutrennen, aufzuweiten und wieder zu verschweißen oder zu verkleben. Die Bördelkanten sind ganz anzulegen. Die Anhängelasten sind zu streichen. TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit Tl_rarea.dot-3.0-01.05.98 Seite 5 Unternehmensgruppe prüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile 22tg0138.doc 28.02.2002
L3) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination ist gegebenenfalls der Lenkeinschlag zu begrenzen. R7e) Der Reifen ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer Achslast von max. 950 kg. R7f) Der Reifen ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer Achslast von max. 974 kg. R7g) Der Reifen ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer Achslast von max. 900 kg. R33b)Folgende Kombination ist zulässig : Reifengröße Abrollumfang Achse 1 205/45 R16 1800 mm Achse 2 225/40 R16 1787 mm Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur gleiche Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am Fahrzeug montiert werden. Bei Fahrzeugen mit ABV/ASR/ESP/4WD ist eine Bescheinigung des Reifenherstellers über die Eignung vorzulegen. R33h)Folgende Kombination ist zulässig : Reifengröße Abrollumfang Achse 1 215/40 R16 1763 mm Achse 2 245/35 R16 1763 mm Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur gleiche Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am Fahrzeug montiert werden. R33i)Folgende Kombination ist zulässig : Reifengröße Abrollumfang Achse 1 225/40 R16 1787 mm Achse 2 255/35 R16 1781 mm Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur gleiche Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am Fahrzeug montiert werden. Bei Fahrzeugen mit ABV/ASR/ESP/4WD ist eine Bescheinigung des Reifenherstellers über die Eignung vorzulegen. R47d)ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit und Verwendbarkeit der Reifengröße 215/40 R16 auf der Radgröße 9Jx16 H2 vorzulegen und diese der Anbaubestätigung beizufügen. TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit Tl_rarea.dot-3.0-01.05.98 Seite 6 Unternehmensgruppe prüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile 22tg0138.doc 28.02.2002
R47e)Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit und Verwendbarkeit der Reifengröße 245/35 R16 auf der Radgröße 10Jx16 H2 vorzulegen und diese der Anbaubestätigung beizufügen. Der Anhang W-2 mit den Seiten 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Teilegutachten Nr. 22TG0136-00 über die Sonderräder Modern Line des Herstellers Volker Schmidt GmbH, Gieschen-hagen 2, 23795 Bad Segeberg. 15.02.2002 or/pc TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit Tl_rarea.dot-3.0-01.05.98 Seite 7 Unternehmensgruppe prüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile 22tg0138.doc 28.02.2002