Anlage. Gebührentabelle (Anlage zur Gebührensatzung) 1. In allen Bereichen für

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Transkript:

Anlage Gebührentabelle (Anlage zur Gebührensatzung) Bezeichnung der Amtshandlung 1. In allen Bereichen für 1.1 Umfangreiche schriftliche Auskünfte, soweit nachstehend nicht besonders aufgeführt 12,00 1.2. Beglaubigungen 1.2.1 von Unterschriften je Einzelfall 2,00 1.2.2 Beglaubigungen von Abschriften, Kopien u.ä. für die 1. - 3. Seite jeweils 3,00 1.2.3 Beglaubigungen von Abschriften, Kopien u.ä. für jede weitere Seite jeweils 1,50 1.3 Abschriften und Auszüge aus Urkunden und 10,00 Akten je angefangene DIN A4 Seite 1.4 Auslagenpauschale für Aktenversendung an Beteiligte oder deren Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte 15,00 1.5 Scan und Fotokopien je Seite 1.5.1 DIN A 4 (Schwarz-Weiß-Kopie) 0,50 1.5.2 DIN A 4 (Farbkopie) 1,50 1.5.3 DIN A 3 (Schwarz-Weiß-Kopie) 1,00 1.5.4 DIN A 3 (Farbkopie) 2,00 1.5.5 DIN A 4 eingescannte Seite 1,00 1.5.6 DIN A 3 eingescannte Seite 1,50 1.6 Erteilung eines ablehnenden Widerspruchsbescheides = Berechnung nach der Gebühr, die für die angefochtene Entscheidung festgesetzt worden ist gem. 5 Kommunalabgabengesetz S-H bis ½ der Gebühr 1.7 Genehmigungen, Erlaubnisse, Zeugnisse Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist 2,50 bis 100,00 1.8 Für Amtshandlungen nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein werden Gebühren und Auslagen nach den Bestimmungen der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

2. Vom FB Einwohnerservice, Schutz und Ordnung Abteilung Bürgerbüro für 2.1 Einsatz eines Faxgerätes für die Übersendung von Anträgen etc. auf Wunsch des Antragstellers 2,50 3. Vom FB Einwohnerservice, Schutz und Ordnung Abteilung Berufsfeuerwehr für 3.1 Freiwillige Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes 3.1.1 brandschutztechnische Beratung von Entwurfsverfassern, Fachplanern und Bauherren 3.1.2 Tätigkeiten an Brandmeldeanlagen und Peripherie soweit dies auf ein Verschulden des Betreibers oder dessen Beauftragten zurückzuführen ist. 3.1.3 Unterweisungen von Dritten "Verhalten im Brandfall" Die Gebühr wird nach dem Zeitaufwand erhoben ; sie beträgt für jede angefangene halbe Stunde je Mitarbeiter 31,00 PKW 12,00 Mindestgebühr 86,00 Höchstgebühr 600,00 4. Vom FB Einwohnerservice, Schutz und Ordnung Abteilung Bauordnung für 4.1 Bereitstellung von Grundstücksakten 10,00 bis 100,00 je Vorhaben und nach Aufwand 4.2 Erteilung von Vorkaufsrechtverzichtserklärungen nach BauGB je Grundstücksvorgang 30,00 jedes zugehörige Flurstück zzgl. 5,00 4.3 Großkopien aus vorhandenen Akten A 2 oder bis zu 0,40 m² 24,00 A 1 oder bis zu 0,70 m² 32,00 A 0 42,00 4.4 Großflächenscan (1. Scan) 5,00 jeder weitere Scan 2,00

5. Vom FB Einwohnerservice, Schutz und Ordnung Abteilung Natur- und Umweltschutz 5.1 Genehmigungen nach der Satzung zum Schutze der Bäume für den 1. Baum 40,00 jeder weitere beantragte Baum auf demselben 20,00 Grundstück maximal 800,00 6. Vom FB Zentrale Dienste Abteilung Stadtarchiv für 6.1 Nachforschungen, Organisationstätigkeiten Anfertigung von Abschriften durch Archivmitarbeiterinnen oder Archivmitarbeiter je begonnene 1/4 Stunde 10,00 6.2 Xerox-s/w-Kopie von Archivgut bis DIN A 3 (nur durch Archivpersonal, max. 40 Kopien je Vorlage, ansonsten Mikroverfilmung) 0,80 6.3 Scannen 6.3.1 je Mikrofilmscan 6,00 6.3.2 je Fotoscan (300 dpi) 18,00 6.3.3 Papierausdruck bis DIN A 3 je 2,50 6.3.4 Brennen auf CD 2,50 6.4 Digitaler Transfer von Mediensequenzen gebrannt auf DVD (soweit urheberrechlich unbedenklich und technisch verfügbar) je Gebrauchssekunde 1,50 6.5 Archivalische Karten-/Plankopie 6.5.1 bis DIN A 3 (keine Ausschnittkopien) 3,00 6.5.2 Großformate über DIN A 3 durch städt. Vermessungsabteilung 25,00 6.5.3 Reproduktion (nur beglaubigt möglich) einer standesamtl. Alturkunde 12,00 6.6 Versand 6.6.1 Porto- und Verpackungspauschale klein 3,00 6.6.2 Porto- und Verpackungspauschale groß 6,00

7. Vom Fachbereich Zentrale Dienste für die Tätigkeiten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte: 7.1 Erstellung von Gutachten 7.1.1 über unbebaute Grundstücke sowie über den Bodenwertanteil eines unbebauten Grundstücks wenn die Ermittlung des Gebäudewertes zur Erstellung des Gutachtens nicht erforderlich ist auf Basis des Wertes des rechtlich unbelasteten Grundstücks / Staffel A 7.1.2 über bebaute Grundstücke auf Basis des Wertes des rechtlich unbelasteten Grundstücks / Staffel B 7.1.3 über den Wert von Rechten an Grundstücken Staffel B 7.1.4 über die Höhe der Entschädigungen für andere Staffel B Vermögensvor- und -nachteile ( 193 Abs. 2 BauGB) 7.1.5 für über den üblichen Rahmen hinausgehenden für den Mehraufwand Mehraufwand (insbesondere fehlende oder 5-50 % Zuschlag der nicht verwertbare Bauunterlagen, Zustand des Staffel A oder B Bewertungsobjektes, Erbbaurechte, Nießbrauch, Wohnrechte) oder für den Minderaufwand für den Minderaufwand (z.b. Bewertung 5-50 % Abschlag der mehrerer gleichartiger Gebäude) Staffel A oder B 7.1.6 Zeitliche Anpassung eines vom Gutachteraus- 5-50 % der Staffel schuss erstellten Gutachtens bei gleich- A oder B bleibenden wertbeeinflussenden Merkmalen 7.1.7 Gutachten, bei dem mehrere Werte (unter- höchster Wert nach den schiedliche Qualitätsmerkmale, verschiedene Tarifstellen 8.1.1 bis 8.1.4 Wertermittlungsstichtage) zu ermitteln sind für die Ermittlung der übrigen Werte 50 % dieser Gebühr, höchstens 770,00 7.1.8 über Miete und Pacht und den ortsüblichen 300,00 Pachtzins ( 5 Bundeskleingartengesetz) 7.2 Auskünfte und Auszüge aus dem Nachweis der Bodenrichtwertkarte 7.2.1 Schriftliche Bodenrichtwertauskunft für den ersten Bodenrichtwert 25,00 je weiterer Bodenrichtwert 3,00 7.2.2 Auskunft aus d. Bodenrichtwertkarte incl. Legende 25,00 7.2.3 Bodenrichtwertkarte und Übersichten über die Bodenrichtwerte 25,00-80,00 7.2.4 Bodenrichtwertkarten für den gesamten Bereich des Gutachterausschusses 25,00-500,00

7.2.5 Bodenrichtwertkarte als digitale Daten 80,00 in Fällen der Tarifziffer 10.2.3 in Fällen der Tarifziffer 10.2.4 500,00 7.3 Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung 7.3.1 Grundgebühr 25,00 7.3.2 zzgl.. Gebühr je Kauffall 3,00 7.4 Auswertungen aus der Kaufpreissammlung (summarische Auskünfte) je Stichprobe 25,00, max. 500,00 7.5 Grundstücksmarktbericht je Exemplar 25,00-80,00 Staffel A - für unbebaute Grundstücke bis 75.000 Euro bis 125.000 Euro bis 250.000 Euro bis 500.000 Euro über 500.000 Euro Staffel B - für bebaute Grundstücke bis 75.000 Euro bis 125.000 Euro bis 250.000 Euro bis 500.000 Euro bis 2.500.000 Euro über 2.500.000 Euro 3,8 v.t. des Wertes zzgl. 350,00 3,0 v.t. des Wertes zzgl. 410,00 2,7 v.t. des Wertes zzgl. 450,00 1,0 v.t. des Wertes zzgl. 875,00 0,7 v.t. des Wertes zzgl. 1.025,00 4,5 v.t. des Wertes zzgl. 450,00 4,0 v.t. des Wertes zzgl. 490,00 3,5 v.t. des Wertes zzgl. 555,00 1,5 v.t. des Wertes zzgl. 1.055,00 1,0 v.t. des Wertes zzgl. 1.305,00 0,6 v.t. des Wertes zzgl. 2.300,00 8. Vom Fachbereich Finanzen für 8.1 Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken 3,50 8.2 Bescheinigung in Steuerangelegenheiten 8,50 8.3 Übernahme einer Bürgschaft oder sonstigen Gewährleistung 1% des Ursprungswertes bzw. 1 des Restwertes des zu verbürgenden Betrages für die gesamte Laufzeit mindestens jedoch 5,00 bei nicht zu ermittelndem Geldwert 76,00