Themen: Kurzinfo über INNOTECH Planung der vorgegebenen Situation Flachdach + Steildach vorgegebenen Fragen: 1. Montage und Unterhalt von Absturzsicherungen 2. Sicherung mit zwei Verbindungsmitteln (Steildach) 3. Sorgfaltspflicht und Haftung 4. Missachtung von Herstellangaben 5. Zugang zu Dachflächen
Kurzinfo über INNOTECH Die 2001 gegründete INNOTECH Arbeitsschutz GmbH ist ein Familienunternehmen mit Hauptsitz in Kirchham, rund 60 km südlich von Linz (Austria). Das Unternehmen setzt von Anfang an internationale Standards im Bereich Arbeitssicherheit und forciert die Weiterentwicklung innovativer Produkte in verschiedenen Branchen. Es ist eines der größten in Europa, das sich ausschließlich auf die Produktion von Anschlageinrichtungssystemen spezialisiert hat. Die Schweizer Niederlassung INNOTECH Arbeitsschutz AG mit Sitz in Neuenhof unterstützt Sie gerne in allen Belangen der Absturzsicherung. INNOTECH Arbeitsschutz AG Seestrasse 14b 5432 Neuenhof +41 56 416 90 40 www.innotechag.ch
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Planung der vorgegebenen Situation Flachdach + Steildach Ausgangslage Flachdach
Planung der vorgegebenen Situation Flachdach + Steildach Massnahmen Flachdach 1. Absturzkanten 2. Gefahrenbereich 4. Zugang 3. Aufbauten
Planung der vorgegebenen Situation Flachdach + Steildach Massnahmen Flachdach
Planung der vorgegebenen Situation Flachdach + Steildach Ausgangslage Steildach
Planung der vorgegebenen Situation Flachdach + Steildach Massnahmen Steildach 4. Zugang 2. Gefahrenbereich 1. Absturzkanten 3. Aufbauten
Fragen: 1. Montage und Unterhalt von Absturzsicherungen Fest installierte Seilsicherungssysteme sollten mindestens einmal jährlich von einer fach-/sachkundigen mit dem Sicherungssystem vertrauten Person überprüft werden. Für Einzelanschlagpunkte, Schienen- und Geländersicherungen ist die jährliche Prüfung nicht Pflicht, je nach Nutzung empfiehlt sich jedoch eine Prüfung trotzdem.
Fragen: 2. Sicherung mit zwei Verbindungsmitteln (Steildach) Ab einer Dachneigung von über 10 ist aus Sicht der Solaranlage das Dach als Steildach definiert. Die Absturzsicherung kann mit Einzelanschlagpunkte nach SUVA geplant werden. Priorität hat immer eine Rückhaltesicherung. Gebäudehöhe unter 6.25 m darf kein Sturz stattfinden (zu geringer Sturzraum). In diesem Fall ist eine Rückhaltesicherung Pflicht. Ist eine Befestigungsmöglichkeit von Anschlagpunkten in der Dachfläche nicht möglich, kann mit einem zweiten Verbindungsmitte ab Firstbereich die Ortgangsbereiche gesichert begannen werden. Die Position der Anschlagpunkte für das zweite Verbindungsmittel muss jedoch genau geplant werden.
Fragen: 3. Sorgfaltspflicht und Haftung Generell sind Sicherheitseinrichtungen für den ganzen Dachunterhalt zu planen und zu montieren. Abweichungen sind vom Spezialisten mit einem dem Objekt entsprechenden Sicherheitskonzept aufzuzeigen. Das Sicherheitskonzept ist zwingend mit dem Werkeigentümer zu vereinbaren.
Fragen: 4. Missachtung von Herstellangaben Es dürfen keine Änderungen am Sicherungssystem vorgenommen werden. Anbringen von Blitzschutzanlagen an Sicherheitseinrichtungen müssen mit dem Hersteller abgeklärt werden. Es gibt für das Anbringen von Blitzschutzleitungen die entsprechend geeigneten Befestigungen.
Fragen: 5. Zugang zu Dachflächen Der Planer von Hochbauten ist nach SIA 118/271verplichtet, den sicheren Dachzugang und die Absturzsicherung den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Gebäudehöhen über zwei Stockwerke (6 m) sollten nicht mit Anstellleitern begangen werden. Ab 6 m sollten festinstallierte Zugänge wie z.b. Dachausstiege, ortsfeste Leitern usw. vorhanden sein.