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1 suva pro sicher arbeiten 1

2 "Sicher zu Energie vom Dach" Roland Richli / Suva, Abteilung Arbeitssicherheit, Bereich Bau rir@suva.ch 26. Januar 2016

3 Agenda Das Merkblatt ist da! Zielgruppe Ausgangslage Unfälle Lebenswichtige Regeln - Sicherheitscharta Rechtliche Grundlagen Stand der Technik Weitere Informationen Seite 3

4 Das Merkblatt ist da..!!!! Merkblatt "Sicher zu Energie vom Dach Montage und Instandhaltung von Solaranlagen" Zu bestellen unter: Bestellnummer Definiert den Stand der Technik Seite 4

5 Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit Verbände Seite 5

6 Zielgruppe des Merkblattes - Montagefirmen - Firmen Instandhaltung Dach - Planer - Bauleiter - Werkeigentümer Seite 6

7 Schwere Absturzunfälle (1) Sturz durch Lichtband bei Montage Solaranlage: - Absturzhöhe ca. 8.0m Schwerste Verletzungen (Pflegefall lebenslänglich) Seite 7

8 Schwere Absturzunfälle (2) Sturz bei Montage Solaranlage: - Absturzhöhe ca. 2.5m und 3.5m Schwere Verletzungen Holzstangengerüst: entspricht nicht mehr dem Stand der Technik Seite 8

9 Schwere Absturzunfälle (3) Sturz durch Wellplattendach: Absturzhöhe 5.6m: - Massaufnahme für Solaranlage - Vorgesetzter (Firmeninhaber) Seite 9

10 Schwere Unfälle am Arbeitsplatz Fokus 10 Jahre Lehrlinge Elektrizität Stapler IV IV IV IV Absturz Leitern Forstarbeiten IV IV Gerüste IV BU Lebenswichtige Regeln IV IV 98 ca.1000 IV Kraneinsatz Instandhaltung Stolpern Seite 10

11 Unfallereignisse Durchschnittliche Kosten (Unfallversicherung) Seite 11

12 LWR für Arbeiten auf Dächern u. an Fassaden Lebenswichtige Regeln Seite 12

13 Lebenswichtige Regeln (LWR) für Arbeiten mit Anseilschutz Lebenswichtige Regeln Seite 13

14 Lebenswichtige Regeln Seite 14

15 Setzen Sie auch mit Ihrem Betrieb ein Zeichen und treten Sie der Sicherheits-Charta bei! Lebenswichtige Regeln Seite 15

16 Gesetzliche Grundlagen (1) Unfallversicherungsgesetz (UVG) Art Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Strafgesetzbuch (StGB) Art. 229: Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde 1 Wer vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines Bauwerkes die anerkannten Regeln der Baukunde ausser acht lässt und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Seite 16

17 Gesetzliche Grundlagen (2) Bauarbeitenverordnung (BauAV) Art. 3 Planung von Arbeiten Verordnung über Verhütung von Unfällen (VUV) Art.5 Kollektivschutz hat gegenüber Individualschutz immer Vorrang (PSAgA, Anseilschutz) d.h. er ist gesetzlich vorgeschrieben ausser wenn technisch nicht möglich oder wenn weniger als 2 Personenarbeitstage Seite 17

18 Gesetzliche Grundlagen (3) Bauarbeitenverordnung (BauAV) Art. 28: Art. 29: Massnahmen ab 3.0m Absturzhöhe Seitenschutz, Spenglergang, Fassadengerüst, d.h. Kollektivschutz Art. 32: Art. 35: Bei Arbeiten, die gesamthaft pro Dach weniger als 2 Personenarbeitstage dauern Seilsicherung Bei nicht durchbruchsicheren Dachflächen Laufstege, Fanggerüste, Auffangnetze erstellen. Seite 18

19 Gesetzliche Grundlagen (4) Obligationenrecht (OR) Art. 58: Haftung des Werkeigentümers 1 Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursachen. Seite 19

20 Anordnungen Flachdach Beispiele Für die sichere Instandhaltung Omega-Form H-Form I-Form Seite 20

21 Anordnungen geneigtes Dach Beispiele Seil-/ Schienensystem auf First und Sicherheitsdachhaken Schienensicherungssystem Auch temporäre Lösung möglich: Bsp. Industrieschleuder Seite 21

22 Montagedokumentation Sicherheitskonzept Seite 22

23 PSA gegen Absturz - Ausbildung mind. ein Tag mit Nachweis - Nur an nachweislich geprüften Anschlagsystemen - Bei Auffangsystemen keine Alleinarbeit - Rettung mit eigenen Mitteln innerhalb Minuten (Stand der Technik) Konforme Produkte (Anschlageinrichtungen) haben : - Montage- und Verwendungsanleitung des Herstellers - Konformitäts- oder Leistungserklärung - Baumusterbescheinigung, ETA-Bewertung od. ETA- Zulassung einer akkreditierten Prüfstelle - Dauerhafte Kennzeichnung auf Anschlageinrichtung Seite 23

24 Direktlinks Seite 24

25 Danke für die Aufmerksamkeit! o Dächer werden häufiger begangen! o Massnahmen gegen Absturz müssen geplant werden! o Kollektivschutzmassnahmen haben Vorrang! o Anschlageinrichtungen sind zu planen und zu dokumentieren! o Personen die PSAgA benutzen müssen geschult sein! o Bei Gefahr muss man Stopp sagen! Roland Richli Arbeitssicherheit Bereich Bau, ALB Rösslimattstr Luzern rir@suva.ch Seite 25

26 Seite 26

27 Regelmässige Überprüfungen Hinweise aus der Norm SN EN 795:2012 Seite 27

28 Häufigkeit der Kontrollen Grundsatz: Herstellerangaben beachten Gemäss SN EN 517 "Sicherheitsdachhaken" und SN EN 365 "PSA gegen Absturz" ist jährliche Kontrolle notwendig. Es macht jedoch keinen Sinn, dass Anschlagsysteme alle 12 Monate geprüft werden, wenn sie nur alle 5 Jahre verwendet werden müssten. Vor jeden Benutzung ist durch den Benutzer eine Sichtkontrolle durchzuführen. (Hinweis: Bei Seilsystemen ist insbesondere auch Seilspannung zu beachten) Seite 28

29 Kontrolle durch : Gemäss Norm darf eine sachkundige Person Kontrolle durchführen. D.h. es muss entspr. Fachwissen vorhanden sein. Der Hersteller definiert, was er unter einer sachkundigen Person versteht. Seite 29

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