Vollzugsschwerpunkte der Suva in der Elektrobranche Wissen, Können und Umsetzung sicherstellen: STOPP bei Gefahr

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1 Vollzugsschwerpunkte der Suva in der Elektrobranche Wissen, Können und Umsetzung sicherstellen: STOPP bei Gefahr Roland Schürmann / Suva / Arbeitssicherheit KZEI Fyrabiganlass 28. März 2017

2 In dieser Präsentation erfahren Sie Vollzugsschwerpunkte Klasse 55D A Wissen und Können sicherstellen Ausbildung Fiktiver Arbeitsunfall mit verschiedenen rechtlichen Folgen Die Sicherheits-Charta Seite 2

3 BU-Kennzahlen 2015 Klasse 55D A0 Elektroinstallationsgeschäft Betriebsteile 3'105 Vollbeschäftigte 45'957 Anzahl anerkannte Berufsunfälle 6'445 Anzahl Berufsunfälle mit Taggeld 2'310 Bei der Arbeit alle 20 Minuten ein Arbeitsunfall Fallrisiko BU (Unfall/1000 Vollbeschäftigte) 140 Todesfall Berufsunfall 2 Todesfall Berufskrankheit (Klasse 55D) 11 Fallrisiko NBU (Unfall/1000 Vollbeschäftigte) 185 Seite 3

4 Schwerpunkt Prävention Klasse 55D A Wir wollen keine Todesfälle und Invaliditätsfälle Wir wollen keine Neu-Expositionen durch Asbest Fokus gezielt auf Tätigkeiten mit hohen Risiken Ziel: Arbeiten mit besonderen Gefahren werden in den Betrieb systematisch "gemanaged" und umgesetzt. Personen definiert und ausgebildet Korrekte Umsetzung vor Ort sichergestellt Seite 5

5 Kompetenzen gilt es zu regeln ) Arbeiten an elektrischen Anlagen (Lebenswichtige Regeln Elektrizität) 2) Arbeiten auf Baustellen (Lebenswichtige Regeln Maler/Gipser) 3) Arbeiten auf Freileitungen (Lebenswichtige Regeln Regelleitungen) 4) Arbeiten mit Anseilschutz (Lebenswichtige Regeln Anseilschutz) 5) Umgang mit Asbest (Lebenswichtige Regeln Asbest) 6) Richtiger Einsatz von Arbeitsmittel z.b. Hubarbeitsbühne, Stapler, Leiter etc. 7) Seite 6

6 Erste Erkenntnisse aus dem Vollzug der Systemkontrollen Betriebe - Sind interessiert konstruktiv, offen Betriebe - haben oftmals noch keine systematische Umsetzung - entscheiden S+G oftmals aus dem Bauch heraus Betriebe - nehmen Gefahren teilweise ungenügend war - Sie wissen es können und tun sie es auch? Seite 7

7 Verantwortlichkeiten Arbeitgeberverantwortung (Sicherheitsbefähigung): Wissen sicherstellen (Anweisungen, Ausbildung) Können sicherstellen (Verfahren, Arbeitsmittel, PSA, usw.) STOPP sagen dürfen/müssen (Kultur) Umsetzung am Arbeitsplatz sicherstellen (Audit) Arbeitnehmerverantwortung (Sicherheitsbereitschaft): Ich will tun! STOPP sagen dürfen/müssen! Informationen: SBA 140.d Seite 8

8 Wissen und Können sicherstellen Die Grundlage für sicheres Arbeiten Grundsatz: Die Mitarbeitenden müssen für den jeweiligen Arbeitseinsatz ausreichend ausgebildet sein und jeweils das angemessene Vorgehen kennen. Drei Schritte für eine gute Vorgehensweise: 1. Ausbildungs- und Instruktionsplan erstellen 2. Ausbildungen und Instruktionen durchführen und dokumentieren 3. Ausbildungs- und Instruktionsplan periodisch überprüfen und aktualisieren Seite 9

9 Ausbildungen systematisch "managen" Auflistung der Tätigkeiten > Branchenlösung Kap. 3! Achtung: Nicht immer Vollständig! Wer wird wo ausgebildet? Intern oder Extern? Vorschlag an Betrieb: Umsetzung Kompetenzenmatrix Seite 10

10 Ausbildungen und Instruktionen durchführen und dokumentieren Die Ausbildung bzw. Instruktion gründlich Vorbereiten Durchführung ohne Zeitdruck, Abwechslungsreich, Beispiele, Kontrollfragen Dokumentieren Sie die Schulung Eine systematische Dokumentation bringt viele Vorteile: Aktueller Stand der Mitarbeiter Nachweis der gesetzlichen Verpflichtung bezüglich der Ausbildung und Instruktion Seite 11

11 Ausbildungs- und Instruktionsplan periodisch überprüfen und aktualisieren Mindestens jährlich sollten folgende Punkte überprüft werden: Neue Funktionen im Betrieb Neue Mitarbeiter Neue Erkenntnisse aus Unfallabklärungen Neue oder geänderte Arbeitsprozesse Neue oder geänderte Arbeitsmittel Neue gesundheitsgefährdende Stoffe Neue gesetzliche Vorgaben Seite 12

12 Fiktiver Arbeitsunfall mit verschieden Folgen Der gleiche Arbeitsunfall passierte in verschiedenen Betrieben: Herr Bieri hatte den Auftrag, beim Dachfenster die Anschlusskabel für den elektrischen Antrieb einzuziehen. Das Dachfenster liegt über der Treppe und konnte ohne Podest nicht erreicht werden. Da die Zeit drängte, beschloss Herr Bieri, sein eigenes Podest zu bauen. Er besorgte sich einen Holzbalken und legte diesen unter das Dachfenster. Beim Einziehen des Kabel stockte dieses und er zog mit voller Kraft. Da gab das Kabel ruckartig nach, er verlor das Gleichgewicht und stürzte aus ca. 2m Höhe auf die Treppe. Er brach sich dabei die Wirbelsäule und ist ab dem 2. Lendenwirbel gelähmt. Seite 13

13 Fiktiver Arbeitsunfall mit verschieden Folgen Seite 14

14 Fiktiver Arbeitsunfall mit verschieden Folgen Suva: UVG Unfallversicherungsgesetz Bei Grobfahrlässigkeit wird Regress auf den Arbeitgeber angestrebt. Selten wird eine Busse (Art. 112) gegen den Arbeitnehmer ausgesprochen (Gerichtsurteil). Staatsanwaltschaft: StGB Strafgesetzbuch Fahrlässige Tötung (StGB 117) und schwere, fahrlässige Körperverletzung (StGB 125 Abs. 2) wird von Amtes wegen ermittelt und fahrlässige Körperverletzung (STGB 125 Abs. 1) auf Antrag des VU. Das Strafmass ist Busse und oder Gefängnis (max. 3 Jahre) Seite 15

15 Fiktiver Arbeitsunfall mit verschieden Folgen StGB 125: Fahrlässige Körperverletzung Wer fahrlässig einen Menschen am Körper oder an der Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Ist die Schädigung schwer, so wird der Täter von Amtes wegen verfolgt. Seite 16

16 Fiktiver Arbeitsunfall mit verschieden Folgen Begriff Fahrlässigkeit gemäss StGB: Bewusste Fahrlässigkeit: Bei ihr hält der Täter die Verwirklichung des Tatbestandes für möglich, vertraut aber darauf, dieser werde nicht eintreten. Das Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts ist vorhanden. Der Täter rechnet aber nicht mit dessen Eintritt. Er handelt mit Leichtsinn. Seite 17

17 Fiktiver Arbeitsunfall mit verschieden Folgen Unbewusste Fahrlässigkeit: Der Täter erkennt nicht, dass er den Tatbestand verwirklicht. Es fehlt das Wissen, aber das Wissenkönnen ist da. Der Täter hat eine fehlende Vorstellung über die Möglichkeit des Erfolgseintritts. Er ist pflichtwidrig unaufmerksam. Die bewusste und die unbewusste Fahrlässigkeit sind einander rechtlich gleichgestellt. Quelle Schweizerisches Strafrecht Allgemeiner Teil I Verbrechenslehre 16 N33-36 Seite 18

18 Fiktiver Arbeitsunfall mit verschieden Folgen Privater Kläger: OR Obligationenrecht Schadenersatz- (OR Art. 41 ff) und oder Genugtuungsklagen (OR Art. 47) Seite 19

19 Fiktiver Arbeitsunfall mit verschieden Folgen Personelle Unterschiede beim Straf- und Obligationenrecht: Beim Strafrecht entscheidet der Staatsanwalt, gegen wer ein Verfahren eingeleitet wird. Beim Obligationenrecht muss der Kläger (VU) den oder die Beklagten (Arbeitgeber, Vorgesetzte, Arbeitskollegen) anklagen. Seite 20

20 Fiktiver Arbeitsunfall mit verschieden Folgen Elektro YX AG: Vor zwei Monaten wurden die LWR Maler und Gipser geschult. Die Schulung wurde von allen Mitarbeiter besucht und eine Anwesenheitsliste ist vorhanden. Die Projektleiter sind von Chef angewiesen, regelmässig die Baustellen zu kontrollieren, ob die Regeln der Arbeitssicherheit eingehalten werden. Diese Kontrollen werden ebenfalls dokumentiert. Was meinen Sie: - Wird die Versicherung Grobfahrlässigkeit beantragen? - Wird die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnen? - Kann ein privater Kläger Schadenersatz geltend machen? Seite 21

21 Fiktiver Arbeitsunfall mit verschieden Folgen Elektro QX AG : Der Betriebsinhaber hält nicht viel von Schulungen. Seine Mitarbeiter seien schliesslich alles gelernte Elektroinstallateure und genügend erfahren, damit sie wissen, wie man sicher arbeitet. Was meinen Sie: - Wird die Versicherung Grobfahrlässigkeit beantragen? - Wird die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnen? - Kann ein privater Kläger Schadenersatz geltend machen? Seite 22

22 Fiktiver Arbeitsunfall mit verschieden Folgen Fazit Wissen sicherstellen Können sicherstellen STOPP sagen Umsetzung sicherstellen Seite 23

23 Quellen Seite 24

24 «Die Sicherheits-Charta» ein starker Schulterschluss aller Beteiligter Seite 25

25 Was ist «die Sicherheits-Charta»? Ein Bündnis für mehr Arbeitssicherheit zwischen den an der Arbeit beteiligten Partnern Ein öffentliches Bekenntnis, dass die «Lebenswichtigen Regeln» oder eigene Sicherheitsregeln konsequent eingehalten und durchgesetzt werden Legitimation für das STOPP bei Gefahr! Seite 26

26 Arbeitssicherheit umsetzen heisst, die Verantwortung wahrnehmen STOPP Kultur einführen Lebenswichtigen Regeln als verbindlich erklären Betroffene Mitarbeiter über die lebenswichtigen Regeln instruieren (nachweislich) Regeln durch eigenes, vorbildliches Verhalten fördern Konsequente Umsetzung/ Anwendung kontrollieren und durchsetzen Seite 27

27 Botschaft für den Heimweg: Wir "managen" Arbeiten mit besonderen Gefahren systematisch. Die Mitarbeitenden sind für den Arbeitseinsatz ausgebildet und kennen die Vorgehensweise. Bei Gefahr sagen wir STOPP! Wir sorgen gemeinsam für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. Seite 28

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