Pflichten des Arbeitgebers unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
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- Hansi Walter
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2 Pflichten des Arbeitgebers unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Info Waldeigentümer Referent Heinz Hartmann
3 Heinz Hartmann -Förster -Suva - Arbeitssicherheit - Bereich Holz und Gemeinwesen - UR, OW, NW, LU, AG, SO, BL, BS, BE, FR(d), VS(d) - Forst, Gemeinden, PvB (CH), Gartenbau - Kontrollen - Beratungen, Information - Unfallabklärungen - Grundlagen
4 Themen Warum Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz? Unfallgeschehen / Unfallschwerpunkte Welche Verantwortung / Pflicht hat der Arbeitgeber? Betriebliches Sicherheitskonzept Beispiel aus der Praxis Fragen / Diskussion
5 Warum Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz? Gesundheit Moral Juristische Konsequenzen Finanzen wenn jeder verunfallte Arbeitnehmer nach einem Unfall 1Tag früher zur Arbeit gehen würde, könnte die Suva über 70 Millionen Franken TG/Jahr einsparen!
6 Unfallgeschehen in der Schweiz über alle Betriebe
7 Schlüsselzahlen (Stand: 2008 / Versicherte Betriebe 487'838 Vollbeschäftigte Berufsunfälle (BU) 3.9 Mio pro Jahr 267'825 pro Tag > 1000! Nichtberufsunfälle (NBU) pro Jahr 482'346 Berufskrankheiten (BK) pro Jahr 3'443
8 Unfallgeschehen Unfallschwerpunkte
9 Ausgangslage / Unfallgeschehen Berufsunfälle pro 1000 Vollbeschäftigte Kl. 42B (Forstbetriebe) Suva-Kampagne "Wald - Sicherheit ist machbar!"
10 Todesfälle Todesfälle BU in öffentlichen Forstbetrieben 3 Unfälle im privaten Bereich Todesfälle BU in öffentlichen Forstbetrieben 4 Unfälle im privaten Bereich 1 NBU
11 Todesfälle Todesfälle BU in öffentlichen Forstbetrieben Ursachen: Rückzugsort Aufenthalt Fällbereich Stützbaum gefällt Strassenunterhalt
12 Rahmenbedingungen
13 Welche Pflicht / Verantwortung hat der Arbeitgeber?
14 Der Arbeitgeber Verantwortung Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich die Verantwortung, wenn er seine Mitarbeitenden falsch einsetzt; ungenügend informiert, instruiert oder schult; nicht oder ungenügend begleitet und kontrolliert.
15 Zusammenwirken im Betrieb Arbeitgeber (AG) Gesamtverantwortung Betriebsleiter (SiBe) Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) Fachverantwortung Arbeitnehmende (AN) Ausführungsverantwortung
16 Gesamtverantwortung des Arbeitgebers (Geschäftsleitung) Arbeitnehmer mit Vorgesetztenfunktion
17 Pflichten Betriebsleiter Unterstützen und beraten den Arbeitgeber bezüglich AS und GS: wissen, was bezüglich AS und GS zu tun ist wissen, wo man notwendige Hilfe holen kann Sind für die fachliche Richtigkeit ihrer Empfehlungen verantwortlich (Fachverantwortung)
18 Pflichten der Arbeitnehmenden (Ausführungsverantwortung)) Mängel beheben oder melden Sicherheitsregeln berücksichtigen Sich nicht in gefährlichen Zustand versetzen PSA benützen Weisungen des Arbeitgebers befolgen Sicherheitseinrichtungen richtig verwenden
19 Pflichten bezüglich Schulung und Instruktion Berufsbildung/Berufskunde Grundwissen bezüglich AS und GS Arbeitgeber/Vorgesetzte Grundwissen (falls noch nicht bekannt) Arbeitsplatzspezifisches (Zusatz)-Wissen
20 Verantwortung des Arbeitgebers Obligationenrecht (OR, Art ) Unfallversicherungsgesetz (UVG, Art. 82.1) Arbeitsgesetz (ArG, Art. 6.1) Art Der Arbeitgeber ist verpflichtet zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen nach der Erfahrung notwendig nach dem Stand der Technik anwendbar den Verhältnissen angemessen
21 Was heisst? nach der Erfahrung notwendig Nicht die subjektive Wahrnehmung eines Einzelnen, sondern die allgemeine Erfahrung über gleichartige Risiken. Allgemeine Erfahrung (Unfallstatistik)
22 Was heisst? nach dem Stand der Technik anwendbar Der Stand der Technik wird in den Regeln der Technik dokumentiert Richtlinien Merkblätter, Broschüren Checklisten Fachorganisationen) Normen Sicherheitsdatenblätter Betriebsanleitungen (Suva, EKAS, andere Werknormen und betriebliche Sicherheitsregeln
23 Was heisst? nach dem Stand der Technik anwendbar Niveau Stand der Technik Toleranzbereich Regel der Technik Zeit
24
25 Was heisst? den Verhältnissen angemessen so gut als nötig, statt so gut als möglich Verlangte Massnahme darf nicht über das hinaus gehen, was zur Erreichung des Zwecks erforderlich ist darf nicht auf die subjektive Meinung/Erfahrung des Einzelnen begründet sein hängt vom Risiko ab Wirtschaftliche Aspekte bleiben sekundär
26 Gesetzliche Grundlagen der Prävention Gefährdung Technik Organisation Unsichere Handlungen und Bedingungen Person Gefährdungsereignis Personenschaden Unfallverhütung / Präventionsarbeit Notfallorganisation Gesetzliche Grundlagen der Prävention
27 Praktische Umsetzung im Betrieb Betriebliches Sicherheitskonzept (Branchenlösung) - Umsetzung läuft - Unterstützung der Betriebsleiter!
28 Beispiel aus der Praxis Unfall Werkhof Arbeitgeber Rahmenbedingungen Betriebsleiter Planung / Beratung AS-Spezialist Kontrolle / Beratung
29 Fragen / Diskussion
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Viel Erfolg bei Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe
31
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