SISTRA Fachtagung vom 20. November Suva mehr als eine Versicherung (1) Suva mehr als eine Versicherung (2) Die Gesetzeshierarchie

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SISTRA Fachtagung vom 20. November Suva mehr als eine Versicherung (1) Suva mehr als eine Versicherung (2) Die Gesetzeshierarchie"

Transkript

1 SISTRA Fachtagung vom 20. November 2008 Suva mehr als eine Versicherung (1) Vorschriften über die Arbeitssicherheit Gesetzliche Grundlagen Prävention Versicherung Rehabilitation 1 Sistra Fachtagung vom 20. November Sistra Fachtagung vom 20. November 2008 Suva mehr als eine Versicherung (2) Das umfassende Dienstleistungsangebot Arbeitssicherheit Freizeitsicherheit Die Gesetzeshierarchie Prämien und Versicherungen Schadenmanagement und Rehabilitation 3 Sistra Fachtagung vom 20. November Sistra Fachtagung vom 20. November

2 Vom Gesetz Bundesgesetze Bundesverfassung Bundesgesetze auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes - Bundesgesetz über die Unfallversicherung - Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) - Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten UVG - weitere (Strahlenschutzgesetz, Elektrizitätsgesetz, Chemikaliengesetz, Mitwirkungsgesetz,...) ArG STEG Von der Verordnung Verordnungen auf Gebiet des Gesundheitsschutzes Verordnungen Bundesgesetze Bundesverfassung VUV - Verordnung über die Unfallverhütung ArGV - Verordnungen zum Arbeitsgesetz Verordnung über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten - Eignungsverordnung (Spezialistinnen und BauAV Spezialisten der Arbeitssicherheit) - weitere (Bauarbeitenverordnung, Chemikalienverordnung, Starkstromverordnung,...) 5 Sistra Fachtagung vom 20. November Sistra Fachtagung vom 20. November 2008 Von weiteren Rechtsquellen anerkannte Regeln der Technik/Baukunde Regeln, die Richtlinien Normen Merkblätter - nach national und möglichst auch international herrschender Auffassung - in einem bestimmten Fachgebiet - zu einem bestimmten Zeitpunkt den Stand der Technik/Regeln der Baukunde wiedergeben Sie müssen periodisch aktualisiert werden... Regeln der Baukunde Regeln der Baukunde = technische Regeln, Unfallverhütungsvorschriften (allgemein anerkannte Sicherheitsvorschriften). Geschriebene oder ungeschriebene Grundsätze, die von der Baubranche oder der Praxis übernommen und als theoretisch richtig anerkannt wurden und die in der Regel praktiziert werden, gefestigt und akzeptiert sind und sich in der Praxis durchgesetzt haben. 7 Sistra Fachtagung vom 20. November Sistra Fachtagung vom 20. November

3 UVG Artikel 82.1 Pflichten des Arbeitgebers Das Bundesgesetz über die Unfallverhütung (UVG) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. 9 Sistra Fachtagung vom 20. November Sistra Fachtagung vom 20. November 2008 UVG Artikel 82.3 Pflichten des Arbeitnehmers Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. Sie müssen insbesondere persönliche Schutzausrüstungen benützen, die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen und dürfen diese ohne Erlaubnis des Arbeitgebers weder entfernen noch ändern. Die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Auszug 11 Sistra Fachtagung vom 20. November Sistra Fachtagung vom 20. November

4 VUV Artikel 4 Vorübergehende Einstellung der Arbeiten Ist die Sicherheit der Arbeitnehmer auf andere Weise nicht mehr gewährleistet, so muss der Arbeitgeber die Arbeit in den betroffenen Gebäuden oder Räumen oder an den betreffenden Arbeitsstätten oder Betriebseinrichtungen bis zur Behebung des Schadens oder des Mangels einstellen lassen, es sei denn, dass dadurch die Gefahr erhöht würde. 13 Sistra Fachtagung vom 20. November 2008 VUV Artikel 5 Persönliche Schutzausrüstung (1) Können Unfall- und Gesundheitsgefahren durch technische oder organisatorische Massnahmen nicht oder nicht vollständig ausgeschlossen werden, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zumutbare PSA, wie Schutzhelme, Haarnetze, Schutzbrillen, Schutzschilde, Gehörschutzmittel, Atemschutzgeräte, Schutzschuhe, Schutzkleidung, Schutzgeräte gegen Absturz und Ertrinken, Hautschutzmittel sowie nötigenfalls auch besondere Wäschestücke zur Verfügung stellen. Er muss dafür sorgen, dass diese jederzeit bestimmungsgemäss verwendet werden können. 14 Sistra Fachtagung vom 20. November 2008 VUV Artikel 11 Persönliche Schutzausrüstung (2) Der Arbeitnehmer muss die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf die Arbeitssicherheit befolgen und die allgemein anerkannten Sicherheitsregeln berücksichtigen. Er muss insbesondere die PSA benützen und darf die Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen nicht beeinträchtigen. VUV Artikel 8 Arbeiten mit besonderen Gefahren Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechen ausgebildet sind. Wird eine gefährliche Arbeit von einem Arbeitnehmer allein ausgeführt, so muss ihn der Arbeitgeber überwachen lassen. 15 Sistra Fachtagung vom 20. November Sistra Fachtagung vom 20. November

5 VUV Artikel 9 Zusammenwirken mehrerer Betriebe (1) Sind an einem Arbeitsplatz Arbeitnehmer mehrerer Betriebe tätig, so haben deren Arbeitgeber die zur Wahrung der Arbeitssicherheit erforderlichen Absprachen zu treffen und die notwendigen Massnahmen anzuordnen. Sie haben sich gegenseitig und ihre jeweiligen Arbeitnehmer über die Gefahren und die Massnahmen zu deren Behebung zu informieren. 17 Sistra Fachtagung vom 20. November 2008 VUV Artikel 9 Zusammenwirken mehrerer Betriebe (2) Der Arbeitgeber muss einen Dritten auf die Anforderungen der Arbeitssicherheit in seinem Betrieb ausdrücklich aufmerksam machen, wenn er ihm den Auftrag erteilt, für seinen Betrieb: a.) b.) c.) Arbeitsmittel sowie Gebäude und andere Konstruktionen zu planen, herzustellen, zu ändern oder in Stand zu halten; Arbeitsmittel oder gesundheitsgefährdende Stoffe zu liefern; Arbeitsverfahren zu planen oder zu gestalten. 18 Sistra Fachtagung vom 20. November 2008 VUV Artikel 10 Temporärarbeit VUV Artikel 11a Beizug von Arbeitssicherheitsspezialisten Der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb Arbeitskräfte beschäftigt, die er von einem anderen Arbeitgeber ausleiht, hat hinsichtlich der Arbeitssicherheit gegenüber diesen die gleichen Pflichten wie gegenüber den eigenen Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber muss Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen, wenn es zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und ihrer Sicherheit erforderlich ist. (ASA-Beizugspflicht) 19 Sistra Fachtagung vom 20. November Sistra Fachtagung vom 20. November

6 Bauarbeitenverordnung Art. 2 Definition Bauarbeiten Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) Auszug Herstellung, Instandhaltung, Änderung, Kontrolle und Rückbau von Bauwerken einschliesslich vorbereitende und abschliessende Arbeiten Arbeiten in Gräben, Schächten und Baugruben Arbeiten in Steinbrüchen und Kiesgruben Arbeiten an und in Rohrleitungen Untertagarbeiten 21 Sistra Fachtagung vom 20. November Sistra Fachtagung vom 20. November 2008 Bauarbeitenverordnung Art. 3.1 Planung von Bauarbeiten (1) Bauarbeitenverordnung Art. 3.2 Planung von Bauarbeiten (2) Bauarbeiten müssen so geplant werden, dass das Risiko von Unfällen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst klein ist und die notwendigen Sicherheitsmassnahmen, namentlich auch bei der Verwendung von technischen Einrichtungen und Geräte, eingehalten werden können. Der Arbeitgeber, der sich im Rahmen eines Werkvertrags als Unternehmer zur Ausführung von Bauarbeiten verpflichten will, hat vor dem Vertragsabschluss zu prüfen, welche Massnahmen notwendig sind, um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Ausführung seiner Arbeiten zu gewährleisten. [ ] 23 Sistra Fachtagung vom 20. November Sistra Fachtagung vom 20. November

7 Bauarbeitenverordnung Art. 3.4 Planung von Bauarbeiten (3) Bauarbeitenverordnung Art. 3.5 Planung von Bauarbeiten (4) Überträgt der Arbeitgeber die Umsetzung des Werkvertrags einem anderen Arbeitgeber, so muss er sicherstellen, dass dieser die im Werkvertrag enthaltenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen realisiert. Der Arbeitgeber, der Bauarbeiten ausführt, hat dafür zu sorgen, dass geeignete Materialien, Installationen und Geräte in genügender Menge und rechtzeitig zur Verfügung stehen. Sie müssen sich in betriebsicherem Zustand befinden und den Anforderungen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitschutzes entsprechen. 25 Sistra Fachtagung vom 20. November Sistra Fachtagung vom 20. November 2008 Bauarbeitenverordnung Art. 4 Organisation der Arbeitssicherheit Bauarbeitenverordnung Art. 5 Schutzhelmtragpflicht (1) Der Arbeitgeber muss auf jeder Baustelle eine Person bezeichnen, die für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zuständig ist; diese Person kann den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diesbezüglich Weisungen erteilen. Wer durch sein Verhalten oder seinen Zustand sich selbst oder andere gefährdet, ist von der Baustelle wegzuweisen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen bei allen Arbeiten, bei denen sie durch herunterfallende Gegenstände oder Materialien gefährdet werden können, einen Schutzhelm tragen. 27 Sistra Fachtagung vom 20. November Sistra Fachtagung vom 20. November

8 Bauarbeitenverordnung Art. 5 Schutzhelmtragpflicht (2) In jedem Fall ist ein Schutzhelm zu tragen : - Hochbauarbeiten - Arbeiten im Bereich von Kranen, Aushubgeräten und Spezialtiefbaumaschinen - Graben- und Schachtbau - Rückbau- oder Abbrucharbeiten - Holzbau- und Metallbau - Arbeiten an und in Rohrleitungen -.. Bauarbeitenverordnung Art. 6 Warnkleider Bei Arbeiten im Bereich von Verkehrsmitteln sind Kleider in grellen Farben zu tragen. Diese Kleider müssen mit lichtreflektierenden Flächen beschichtet sein. 29 Sistra Fachtagung vom 20. November Sistra Fachtagung vom 20. November 2008 Bauarbeitenverordnung Art. 7 Rettung von Verunfallten Die Rettung von Verunfallten muss gewährleistet sein. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind die Notrufnummern der Rettungsdienste wie Arzt oder Ärztin, Spital, Ambulanz, Polizei, Feuerwehr, Helikopter der nächsten Umgebung in geeigneter Form bekannt zu geben. Bauarbeitenverordnung Art. 13 Rückwärtsfahrten Rückwärtsfahrten überwachen (personell oder technisch) Personentransport nur mit Einrichtungen und Geräten, die vom Hersteller dafür vorgesehen sind. Für begründete Einzelfälle sind Ausnahmen möglich, nach schriftlichem Antrag an die Suva 31 Sistra Fachtagung vom 20. November Sistra Fachtagung vom 20. November

9 Bauarbeitenverordnung Art. 14 Leitern Bauarbeitenverordnung Art. 56 Böschungen Es dürfen nur Leitern verwendet werden, die bezüglich Belastbarkeit und Standfestigkeit für die beabsichtigten Arbeiten geeignet sind. 3 m 3 : 1 Gut verfestigtes, standfestes Material Deponie Sie müssen gegen Wegrutschen, Drehen und Kippen gesichert sein. 2 m 2 : 1 Mässig verfestigtes, jedoch noch standfestes Material Die obersten drei Sprossen dürfen nur dann bestiegen werden, wenn beim Austritt eine Plattform und eine Haltevorrichtung vorhanden sind. 1 : 1 Rolliges Material Für Böschungen von mehr als 4 m Höhe ist ein Sicherheitsnachweis zu erbringen 33 Sistra Fachtagung vom 20. November Sistra Fachtagung vom 20. November 2008 Informationsmittel Rechtsgrundlagen Wegleitung der Suva durch die Unfallversicherung (Bestellnr. 14, Fr. 20.-) Die strafrechtliche Verantwortung bei Arbeitsunfällen (Bestellnr. SBA 120) Welche Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit? (Bestellnr. SBA 140) Informationsquellen (Ansprechpartner Bereich Bau) (Suchmaschine Publikationen) www3.ekas.ch (Wegleitung durch die AS) (aktuelles Fachthema) (aktuelles Fachthema) Hotline allgemein: Hotline Bereich Bau: (zu üblichen Bürozeiten) 35 Sistra Fachtagung vom 20. November Sistra Fachtagung vom 20. November

Arbeitssicherheit - Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Was bringt mir die Branchenlösung?

Arbeitssicherheit - Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Was bringt mir die Branchenlösung? Arbeitssicherheit - Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Was bringt mir die Branchenlösung? Erwin Buchs, EKAS 1 Wer oder was ist die EKAS? 2 Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommission

Mehr

Bauarbeitenverordnung

Bauarbeitenverordnung Bauarbeitenverordnung Die wichtigsten Inhalte Rainer Gloor, 12.01.2012 zhaw Wädenswil Bauarbeitenverordnung (BauAV) Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Mehr

Sicherheit am Arbeitsplatz

Sicherheit am Arbeitsplatz Sicherheit am Arbeitsplatz Referenteninformation: Postfach 228 3415 Hasle-Rüegsau Tel. 034 461 12 23 Fax 034 461 12 05 Dachdeckermeister Arbeitssicherheitsspezialist Gebäudehüllenexperte info@vanegmond.ch

Mehr

Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten

Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung, VUV) Änderung vom 1. April 2015 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 19. Dezember

Mehr

Arbeitssicherheit und deren Konsequenzen. Daniel Ardüser / / PfäffikonSZ

Arbeitssicherheit und deren Konsequenzen. Daniel Ardüser / / PfäffikonSZ Arbeitssicherheit und deren Konsequenzen Daniel Ardüser / 25.10.2018 / PfäffikonSZ Ziele der Präsentation Sie wissen: wann nach einem Arbeitsunfall ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliegt wer

Mehr

im Personalverleih Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra

im Personalverleih Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Personalverleih Persönlicher Sicherheitspass Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössische

Mehr

Pflichten des Arbeitgebers unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

Pflichten des Arbeitgebers unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Pflichten des Arbeitgebers unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Info Waldeigentümer Referent Heinz Hartmann Heinz Hartmann -Förster -Suva - Arbeitssicherheit - Bereich Holz

Mehr

Verantwortlichkeit in der Arbeitssicherheit

Verantwortlichkeit in der Arbeitssicherheit Verantwortlichkeit in der Arbeitssicherheit Veranstaltung der SAQ, Sektion Zürich 05.09.2006 Pius Arnold, Rechtsanwalt Suva 1 Verantwortlichkeit resultiert aus: 1. öffentlichem Recht (Arbeitssicherheit

Mehr

Arbeiten im Bereich von Gewässern Sicherheitstechnische Aspekte

Arbeiten im Bereich von Gewässern Sicherheitstechnische Aspekte Arbeiten im Bereich von Gewässern Sicherheitstechnische Aspekte Ingenieurtagung zum Thema Siedlungsentwässerung 2014 Ablauf "Stille Wasser gründen tief!" Gewässer (immissionsorientiert) - Arbeiten im Bereich

Mehr

Neuer Arbeitsplatz neue Gefahren. So starten Sie sicher am neuen Arbeitsplatz

Neuer Arbeitsplatz neue Gefahren. So starten Sie sicher am neuen Arbeitsplatz Neuer Arbeitsplatz neue Gefahren So starten Sie sicher am neuen Arbeitsplatz Die Grafik zeigt, dass das Unfallrisiko in den ersten Monaten der Anstellung markant höher ist als bei Personen, die seit zwei

Mehr

Suva Abteilung Präventionsdienste

Suva Abteilung Präventionsdienste Kurt Häfliger Suva Abteilung Präventionsdienste Bereich Grundlagen 1 Gesund auch nach dem Berufsleben Wir wollen uns schützen, der Arbeit und in der Freizeit bei Eine Information der Zentralen Fachstelle

Mehr

Arbeitssicherheit Holzbau. Markus Sidler Suva Luzern, Bereich Holz und Gemeinwesen

Arbeitssicherheit Holzbau. Markus Sidler Suva Luzern, Bereich Holz und Gemeinwesen Arbeitssicherheit Holzbau Markus Sidler Suva Luzern, Bereich Holz und Gemeinwesen Berufsunfälle Holzbauer, Zimmerei Berufsunfallhäufigkeit im Vergleich mit anderen Brachen (Quelle Suva) Seite 2 Berufsunfallanalyse

Mehr

Arbeitssicherheit auf Baustellen. Christian Michel, März 2013 Suva Abteilung Arbeitssicherheit Bereich Bau

Arbeitssicherheit auf Baustellen. Christian Michel, März 2013 Suva Abteilung Arbeitssicherheit Bereich Bau Arbeitssicherheit auf Baustellen Christian Michel, März 2013 Suva Abteilung Arbeitssicherheit Bereich Bau Inhalt Rechtliche Grundlagen / Unfallbeispiel mit (Rechts-) Folgen 8 lebenswichtige Regeln Hochbau

Mehr

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten auf belasteten Standorten

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten auf belasteten Standorten Service public de l emploi SPE Amt für den Arbeitsmarkt AMA Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten auf belasteten Standorten Präsentation zur Einführung in die Arbeitssicherheit / EKAS-Merkblatt

Mehr

Sicherheit von technischen Einrichtungen und Produkten

Sicherheit von technischen Einrichtungen und Produkten Sicherheit von technischen Einrichtungen und Produkten STEG Seit dem 1.Juli 1995 ist das revidierte Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) in Kraft. Angesprochen

Mehr

ARBEITSSICHERHEIT IM PERSONALVERLEIH

ARBEITSSICHERHEIT IM PERSONALVERLEIH Merkblatt ARBEITSSICHERHEIT IM PERSONALVERLEIH I. Grundsätzliches zum Personalverleih Als Personalverleiher bezeichnet man Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer einem fremden Betrieb (Einsatzbetrieb) zur

Mehr

Ei, Ei, was sehe ich.?

Ei, Ei, was sehe ich.? Ei, Ei, was sehe ich.? Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Vittoria La Rocca Expertin für Spitalhygiene Schweizer Paraplegiker Zentrum Nottwil to do. Ausgangslage Persönliche Schutzausrüstung

Mehr

Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten

Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) Änderung vom 29. Juni 2011 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

Information. Fachstelle

Information. Fachstelle Information Fachstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Jährlich ereignen sich in der Schweiz ca. 250 000 Arbeitsunfälle, die einen Arztbesuch zur Folge haben. Viele davon ereignen sich bei einfachen

Mehr

suva pro sicher arbeiten

suva pro sicher arbeiten suva pro sicher arbeiten 1 "Sicher zu Energie vom Dach" Roland Richli / Suva, Abteilung Arbeitssicherheit, Bereich Bau rir@suva.ch 26. Januar 2016 Agenda Das Merkblatt ist da! Zielgruppe Ausgangslage Unfälle

Mehr

Gefahren bei Arbeiten in Notsituationen

Gefahren bei Arbeiten in Notsituationen Weiterbildungskurse 2015 www.brunnenmeister.ch Gefahren bei Arbeiten in Notsituationen Von: Anton Ast Bildungszentrum Bau Fachlehrer Verkehrswegbau Postfach 487 6210 Sursee www.campus sursee.ch anton.ast@campus-sursee.ch

Mehr

Checkliste Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Checkliste Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Sicherheit ist machbar. Checkliste Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Wie steht es mit der PSA-Tragdisziplin in Ihrem Betrieb? Als Arbeitgeber sind Sie von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, den Arbeitnehmenden

Mehr

Checkliste Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Checkliste Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Sicherheit ist machbar. Checkliste Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Wie steht es mit der PSA-Tragdisziplin in Ihrem Betrieb? Als Arbeitgeber sind Sie von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, den Arbeitnehmenden

Mehr

Persönlicher Sicherheitspass

Persönlicher Sicherheitspass Wichtige Notfallnummern 117 Polizei 118 Feuerwehr 144 Sanität 145 Vergiftungen 112 Europäischer Notruf 1414 Rega Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Persönlicher Sicherheitspass Schweizerische Eidgenossenschaft

Mehr

Persönlicher Sicherheitspass

Persönlicher Sicherheitspass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Persönlicher Sicherheitspass Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössische Koordinationskommission

Mehr

Zehn lebenswichtige Regeln für die Waldarbeit

Zehn lebenswichtige Regeln für die Waldarbeit Zehn lebenswichtige Regeln für die Waldarbeit Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für mich als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin heisst das: Ich halte konsequent die Sicherheitsregeln

Mehr

Verband Werbetechnik+Print. Arbeitssicherheit Branchenlösung Nr. 76

Verband Werbetechnik+Print. Arbeitssicherheit Branchenlösung Nr. 76 Verband Werbetechnik+Print Arbeitssicherheit Branchenlösung Nr. 76 vorwort Vorwort Massnahmen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz helfen menschliches Leid zu verringern und Kosten zu senken.

Mehr

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) 1 PSA sind im Bedarfsfall den Arbeitgebern vom Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Der Inhalt des Merkblattes hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Verordnung

Mehr

EKAS Online-Wegleitung durch die Arbeitssicherheit

EKAS Online-Wegleitung durch die Arbeitssicherheit Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS EKAS Online-Wegleitung durch die Arbeitssicherheit

Mehr

Acht lebenswichtige Regeln für Maler und Gipser

Acht lebenswichtige Regeln für Maler und Gipser Acht lebenswichtige Regeln für Maler und Gipser Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für mich als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin heisst das: Mein Vorgesetzter ist verantwortlich für

Mehr

Sieben lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Regelleitungen

Sieben lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Regelleitungen Sieben lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Regelleitungen Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die

Mehr

Arbeitssicherheit bei Arbeiten auf mit CKW-belasteten Standorten

Arbeitssicherheit bei Arbeiten auf mit CKW-belasteten Standorten Arbeitssicherheit bei Arbeiten auf mit CKW-belasteten Standorten Markus A. Blättler Suva Abteilung Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Bereich Chemie Inhalt Arbeitssicherheit, Rolle der Suva Begriffe, Vorschriften

Mehr

Arbeitssicherheit bei Arbeiten in Gruben und Gräben

Arbeitssicherheit bei Arbeiten in Gruben und Gräben Arbeitssicherheit bei Arbeiten in Gruben und Gräben Verfasser: Dipl.-Ing. Günter Eisenbrandt Tiefbau-Berufsgenossenschaft München 1 Einleitung Schwere Arbeitsunfälle bei Arbeiten in Baugruben im II. Halbjahr

Mehr

Zehn lebenswichtige Regeln für Gewerbe und Industrie

Zehn lebenswichtige Regeln für Gewerbe und Industrie Zehn lebenswichtige Regeln für Gewerbe und Industrie Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln

Mehr

Unterweisungsmodul. Arbeitsschutz & Unfallverhütung

Unterweisungsmodul. Arbeitsschutz & Unfallverhütung Unterweisungsmodul Arbeitsschutz & Unfallverhütung Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Unterweisungsbestandteile Grundsätze des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung CD-ROM PRAXIS-Handbuch

Mehr

MERKBLATT PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA)

MERKBLATT PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA) A M T FÜ R V O LK SW IR TS C H A FT FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN MERKBLATT PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA) Dieses Merkblatt richtet sich insbesondere an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt Auskunft

Mehr

Zehn lebenswichtige Regeln für den Holzbau

Zehn lebenswichtige Regeln für den Holzbau Zehn lebenswichtige Regeln für den Holzbau Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln ein.

Mehr

Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten

Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Die VBG Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Unfallversicherung (Krankenkasse ist gesetzliche Krankenversicherung,...) Alle Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer bei

Mehr

Arbeitssicherheit bei Revisionsarbeiten

Arbeitssicherheit bei Revisionsarbeiten Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute Association suisse des professionnels de la protection des eaux Associazione svizzera dei professionisti della protezione delle acque Swiss Water

Mehr

Beizug ASA-Spezialist gemäss EKAS-Richtlinie 6508

Beizug ASA-Spezialist gemäss EKAS-Richtlinie 6508 ARBEITSSICHERHEIT / GESUNDHEITSSCHUTZ MANDAT Beizug ASA-Spezialist gemäss EKAS-Richtlinie 6508 V19.03 Inhalt Vorwort 3 Allgemeine Grundsätze 4 Unsere Mandat Lösung 5 Über uns 7 Vorwort Die Implementierung

Mehr

Gefahren. Hygiene-Netzwerk Bern. Ansteckung. Ansteckung

Gefahren. Hygiene-Netzwerk Bern. Ansteckung. Ansteckung Gefahren Hygiene-Netzwerk Bern Impfung / Prävention / Massnahmen bei blutübertragbaren Krankheiten Hepatitis B Leberzirrhose, Leberkrebs Impfstoff vorhanden Hepatitis C Leberzirrhose, Leberkrebs Kein Impfstoff

Mehr

Vereinbarungen Arbeitssicherheit

Vereinbarungen Arbeitssicherheit Tiefbauamt Graubünden / esondere estimmungen Teil 2 01.11.2015 RW Anhang 18 Vereinbarungen Arbeitssicherheit für aumeisterarbeiten Seite 1/7 Vereinbarungen Arbeitssicherheit über die Gewährleistung der

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn

HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter 19.4.2012 in Leidersbach / Volkersbrunn Michael Birkhorst Inhalte Die gesetzliche Unfallversicherung Rechtsvorschriften im Arbeits-

Mehr

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Übersicht Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Mehr

BAUFÜHRERTAGUNG 2013 Baustellen Risiko auf Schritt und Tritt. 29. Mai 2013/AER

BAUFÜHRERTAGUNG 2013 Baustellen Risiko auf Schritt und Tritt. 29. Mai 2013/AER BAUFÜHRERTAGUNG 2013 Baustellen Risiko auf Schritt und Tritt 29. Mai 2013/AER Um was geht es heute? Wir haben zwei Themen: 1. Risiko 5.60m 2. und der Alltag eines Suva-Kontrolleurs Seite 2 Einstieg ins

Mehr

Acht lebenswichtige Regeln für den Hochbau

Acht lebenswichtige Regeln für den Hochbau Acht lebenswichtige Regeln für den Hochbau Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln ein.

Mehr

Solarmonteur schwer verletzt nach Absturz durch Oblicht. Publikation d

Solarmonteur schwer verletzt nach Absturz durch Oblicht. Publikation d Solarmonteur schwer verletzt nach Absturz durch Oblicht Publikation 13069.d Solarmonteur schwer verletzt nach Absturz durch Oblicht Horrorsturz: Bei der Montage von Solar-Panels auf einer Industriehalle

Mehr

Information. Sicher arbeiten

Information. Sicher arbeiten Information Sicher arbeiten Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2 2. Neuer Arbeitsplatz neue Gefahren 5 3. Sicherheit am Arbeitsplatz 7 4. Verhütung von Unfällen und Schäden 9 5. Persönliche Schutzausrüstung

Mehr

Inverkehrbringen von Anlagen

Inverkehrbringen von Anlagen Inverkehrbringen von Anlagen Klärwärtertagung 2015 Quelle: Abwasserverband Klettgau Suva, Bereich ALH Urs Haberstich urs.haberstich@suva.ch Inhalt des Referates Bestimmungen für Anlagen CE-Konformität

Mehr

Verordnung zum Arbeitsgesetz und zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung

Verordnung zum Arbeitsgesetz und zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung 8.0 Verordnung zum Arbeitsgesetz und zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom. März 0 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 0a und 4 des Bundesgesetzes über die Arbeit in

Mehr

Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung

Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für mich als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin heisst das: Ich halte konsequent

Mehr

Mehr Sicherheit für Sicherheitsbeauftragte

Mehr Sicherheit für Sicherheitsbeauftragte Mehr Sicherheit für Sicherheitsbeauftragte Sind die aktuellen gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Sicherheit bekannt und umgesetzt? Der SAFOS Sicherheitscheck liefert Ihnen exakte Antworten auf diese

Mehr

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert am 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3816) ArbSch 2.2.8

Mehr

Aus Unfällen lernen: Arbeitsmittel, Schutzeinrichtung. Alpines Kolloquium 2011, Christian Weber (web/aai) 1

Aus Unfällen lernen: Arbeitsmittel, Schutzeinrichtung. Alpines Kolloquium 2011, Christian Weber (web/aai) 1 Aus Unfällen lernen: Arbeitsmittel, Schutzeinrichtung 1 Inhalt Unfallbeispiel: Dumper, Überollschutzbügel, Sicherheitsrollgurte Ähnliche Unfälle (Kurzform) Gesetzliche Grundlagen CH & CH-EU Rolle der Suva

Mehr

über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Kantonsverwaltung Der Staatsrat des Kantons Freiburg

über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Kantonsverwaltung Der Staatsrat des Kantons Freiburg .0.8 Verordnung vom 4. April 007 über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Kantonsverwaltung Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 8 88 des Bundesgesetzes

Mehr

Arbeitssicherheit mit System

Arbeitssicherheit mit System Arbeitssicherheit mit System 1 Gemäss Arbeitsgesetz und den dazugehörigen Verordnungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Massnahmen zur Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu treffen.

Mehr

Gefährdungsbeurteilung und Auswahl von PSA

Gefährdungsbeurteilung und Auswahl von PSA Gefährdungsbeurteilung und Auswahl von PSA Dr. Jürgen Klein Abteilungsleiter IuK, Medien und elektrische Geräte (Vorsitzender AK Schutz- und Sicherheitsausrüstung im Ref. 8 vfdb) Inhalt Ausgangslage Ziele

Mehr

A. Allgemeines. Erläuternder Bericht. 1. Ausgangslage

A. Allgemeines. Erläuternder Bericht. 1. Ausgangslage Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung Änderungen der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) und der Verordnung über

Mehr

Inhaltsverzeichnis. digitalisiert durch: IDS Luzern. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. digitalisiert durch: IDS Luzern. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis. 19 Kommentar zum Bundesgesetz 21 Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG)

Mehr

Prävention psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz:

Prävention psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Prävention psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz: Die Interventionen der

Mehr

5 + 5 lebenswichtige Regeln im Umgang mit Elektrizität Für Elektrofachleute

5 + 5 lebenswichtige Regeln im Umgang mit Elektrizität Für Elektrofachleute 5 + 5 lebenswichtige Regeln im Umgang mit Elektrizität Für Elektrofachleute 1. Wir arbeiten mit klarem Auftrag und wissen, wer die Verantwortung trägt. Arbeitnehmer: Ich beginne erst mit der Arbeit, wenn

Mehr

Erfa 2007 KVS / SWISSMECHANIC. René Hammer / Markus Schnyder. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

Erfa 2007 KVS / SWISSMECHANIC. René Hammer / Markus Schnyder. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an Erfa 2007 KVS / SWISSMECHANIC Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an René Hammer / Markus Schnyder 1 Revidierte ASA-Richtlinie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz effizient und einfach

Mehr

Allgemeine Unfallversicherung

Allgemeine Unfallversicherung Unfallvorsorge und Sicherheitstechnik beim Bau und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen Unfallverhütungsdienst Dipl.-Ing. Alfred Gabl Allgemeine Unfallversicherung Landesstelle Salzburg Außenstelle Dornbirn

Mehr

Sichere Maschinen beschaffen aber wie?

Sichere Maschinen beschaffen aber wie? Sichere Maschinen beschaffen aber wie? Kurzinformation für Arbeitgeber, Betriebsleiter und Einkäufer Sicherheit beginnt beim Kauf Mit der Beschaffung sicherer Maschinen schützen Sie Leben und Gesundheit

Mehr

Bundesgesetz über die Unfallversicherung

Bundesgesetz über die Unfallversicherung Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) Änderung vom 23. Juni 2000 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. November 1999

Mehr

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann

Mehr

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel.

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel. GESETZE 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber (1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den

Mehr

Maschinen beschaffen und betreiben: aber mit «Sicherheit»

Maschinen beschaffen und betreiben: aber mit «Sicherheit» Maschinen beschaffen und betreiben: aber mit «Sicherheit»! Markus Schnyder ERFA 2010 Sie beschaffen eine Maschine (kaufen, leasen, etc.) Investition planen Pflichtenheft erstellen: Einsatzzweck, Arbeitssicherheit,

Mehr

Erläuternder Bericht zur Änderung der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)

Erläuternder Bericht zur Änderung der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung Erläuternder Bericht zur Änderung der Verordnung über die Verhütung von Unfällen

Mehr

Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe

Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. November 2016

Mehr

Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz)

Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) (Arbeitsschutzgesetz) 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit

Mehr

MERKBLATT RECHTE UND PFLICHTEN - ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ

MERKBLATT RECHTE UND PFLICHTEN - ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ A M T FÜ R V O LK SW IR TS C H A FT FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN MERKBLATT RECHTE UND PFLICHTEN - ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ Dieses Merkblatt richtet sich an alle Personen,

Mehr

Arbeitsanweisung ZHSE

Arbeitsanweisung ZHSE Arbeitsanweisung Minimalanforderung an die Arbeit-Sicherheitsschuhe Helme / Visier Schutz- und Warnbekleidung Klassifizierung: Dokumentenart: Arbeitsanweisung Dokumentennummer: Freigabe durch: HSE-Meeting

Mehr

Innovationen mit Nanomaterialien - Sicht des Gesundheitsschutzes

Innovationen mit Nanomaterialien - Sicht des Gesundheitsschutzes Innovationen mit Nanomaterialien - Sicht des Gesundheitsschutzes Öffentliche Information und Diskussion für Unternehmer 10. November 2010 bzb, Buchs Suva Abt. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Bereich

Mehr

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel

Mehr

Arbeitssicherheit im Facility Management

Arbeitssicherheit im Facility Management Arbeitssicherheit im Facility Management Das Wichtigste in Kürze Februar 2015 Version 2.0 by Livit FM Services AG Murphy s Law Das Gesetz der grösstmöglichen Gemeinheit Wenn etwas schief gehen kann, dann

Mehr

Sicherer Umgang mit chemischen Produkten im Betrieb

Sicherer Umgang mit chemischen Produkten im Betrieb Sicherer Umgang mit chemischen Produkten im Betrieb Checklisten für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt SECO Arbeitsbedingungen Das Wichtigste in Kürze

Mehr

Änderung der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)

Änderung der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung Änderung der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)

Mehr

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen

Mehr

Die Baustellenverordnung

Die Baustellenverordnung Die Baustellenverordnung Mit Wirkung zum 1.7.1998 tritt die nachfolgend abgedruckte Baustellenverordnung in Kraft. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung

Mehr

Die Unterlage für spätere Arbeiten Gebäudeplanung für sichere Gebäudereinigung

Die Unterlage für spätere Arbeiten Gebäudeplanung für sichere Gebäudereinigung Die Unterlage für spätere Arbeiten Gebäudeplanung für sichere Gebäudereinigung Auswirkungen des geänderten Regelwerkes auf die Planung eines Bauvorhabens Gebäudereinigungsarbeiten sind Wartungsarbeiten

Mehr

Neun lebenswichtige Regeln für den Verkehrsweg- und Tiefbau

Neun lebenswichtige Regeln für den Verkehrsweg- und Tiefbau Neun lebenswichtige Regeln für den Verkehrsweg- und Tiefbau Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln

Mehr

Neun lebenswichtige Regeln für das Helikopter- Bodenpersonal

Neun lebenswichtige Regeln für das Helikopter- Bodenpersonal Neun lebenswichtige Regeln für das Helikopter- Bodenpersonal Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln

Mehr

BGG 906. Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz.

BGG 906. Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz. Berufsgenossenschaftliche Grundsätze, Prüfbücher und Bescheinigungen BGG 906 BG-Grundsatz Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz vom

Mehr

Inverkehrbringen von Anlagen

Inverkehrbringen von Anlagen Inverkehrbringen von Anlagen Klärwärtertagung 2015 Quelle: Abwasserverband Klettgau Suva, Bereich ALH Urs Haberstich urs.haberstich@suva.ch Inhalt des Referates Bestimmungen für Anlagen CE-Konformität

Mehr

Mitarbeiterbelehrung nach BGV A1 - Unfallverhütung Allgemeine Vorschriften und Erste Hilfe

Mitarbeiterbelehrung nach BGV A1 - Unfallverhütung Allgemeine Vorschriften und Erste Hilfe Mitarbeiterbelehrung nach BGV A1 - Unfallverhütung Allgemeine Vorschriften und Erste Hilfe Durch die jeweilige Unterschrift wird bestätigt, daß die bzw. der Unterzeichnende gemäß BGV A1, 7 über die bei

Mehr

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße

Mehr

Sieben lebenswichtige Regeln für Metallbauer

Sieben lebenswichtige Regeln für Metallbauer Sieben lebenswichtige Regeln für Metallbauer Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln ein.

Mehr

Acht lebenswichtige Regeln für das Arbeiten mit Anseilschutz

Acht lebenswichtige Regeln für das Arbeiten mit Anseilschutz Acht lebenswichtige Regeln für das Arbeiten mit Anseilschutz Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln

Mehr

Neun lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Dächern und an Fassaden

Neun lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Dächern und an Fassaden Neun lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Dächern und an Fassaden Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent

Mehr

Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten

Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten Mitarbeitende in Spitälern, Arztpraxen, Labors und Pflegeeinrichtungen sind bei ihrer täglichen Arbeit verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Dazu gehören biologische

Mehr

vom 30. Mai 2000 Art. 1 Geltungsbereich und Inhalt

vom 30. Mai 2000 Art. 1 Geltungsbereich und Inhalt 823.211.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2000 Nr. 107 ausgegeben am 16. Juni 2000 Verordnung vom 30. Mai 2000 zum Gesetz über die Entsendung von Arbeitneh- mern (Entsendeverordnung) Aufgrund

Mehr

Anhang. ArG. ArGV 3 und 4 ASA. BK BU EKAS MwG NBU PA PG PSA. seco SGA STEG. suva TOP UVG VUV

Anhang. ArG. ArGV 3 und 4 ASA. BK BU EKAS MwG NBU PA PG PSA. seco SGA STEG. suva TOP UVG VUV Anhang A B C D E F G H Abkürzungen Begriffe Rechtliche Grundlagen Auswahl von Links Organisation der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Information und Ausbildung der Mitarbeitenden Mitwirkung

Mehr