Gefährdungsbeurteilung und Auswahl von PSA
|
|
- Uwe Richter
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gefährdungsbeurteilung und Auswahl von PSA Dr. Jürgen Klein Abteilungsleiter IuK, Medien und elektrische Geräte (Vorsitzender AK Schutz- und Sicherheitsausrüstung im Ref. 8 vfdb)
2 Inhalt Ausgangslage Ziele Probleme Lösung der Probleme (Risikoanalyse) Aufbau der Risikoanalyse Lösung der Probleme (Auswahl der PSA) Ergebnisse (Auswahl der PSA) Informationsquelle Weiteres Vorgehen
3 Ausgangslage
4 Ausgangslage
5 Ausgangslage Richtlinie 89/656/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstung durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Dritte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) Vom 30. November 1989 (ABl. EG Nr. L 393 S. 18) Artikel 2 Definition (1) Im Sinne dieser Richtlinie gilt als persönliche Schutzausrüstung jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, vom Arbeitnehmer benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen ein Risiko oder gegen Risiken zu schützen, die seine Sicherheit oder seine Gesundheit bei der Arbeit beeinträchtigen können sowie jede mit demselben Ziel verwendete Zusatzausrüstung.
6 Ausgangslage Artikel 3 Allgemeine Regeln Persönliche Schutzausrüstungen sind zu verwenden, wenn die Risiken nicht durch kollektive technische Schutzmittel oder durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen, Methoden oder Verfahren vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
7 Ausgangslage Persönliche Schutzausrüstung muss (Allgemeine Bestimmungen ): Schutz gegenüber den zu verhütenden Risiken bieten, ohne selbst ein größeres Risiko mit sich zu bringen, für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sein, den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen des Arbeitnehmers Rechnung tragen, dem Träger nach erforderlicher Anpassung passen. Machen verschiedene Risiken den gleichzeitigen Einsatz mehrerer persönlicher Schutzausrüstungen notwendig, so müssen diese Ausrüstungen aufeinander abgestimmt und ihre Schutzwirkung gegenüber dem bzw. den betreffenden Risiken gewährleistet sein.
8 Ausgangslage Bewertung der persönlichen Schutzausrüstung: Der Arbeitgeber muss eine Bewertung der von ihm vorgesehenen persönlichen Schutzausrüstung vornehmen. Diese Bewertung umfasst: Untersuchung und die Abwägung der Risiken Definition der Eigenschaften, die persönliche Schutzausrüstungen aufweisen müssen
9 Ziele Ziele des Ref. 8 vfdb (Persönliche Schutzausrüstung) Erstellen einer Risikoanalyse für den Feuerwehreinsatz in der (fast) alle Feuerwehreinsätze abgebildet sind. D.h. Spezialeinsätze wie z.b. Einsätze von bestimmten Werkfeuerwehren werden nicht abgebildet. Auswahl geeigneter PSA aufgrund der erstellten Risikoanalyse unter Berücksichtigung der Kompatibilität Muss bei vorhandenen Normen eine Auswahl getroffen werden, so wird diese PSA in weiteren Richtlinien beschrieben (Bsp. RL 0802 = BGI/GUV-I 8672) u.a.
10 Probleme Risikoanalyse Es gibt nicht den Feuerwehreinsatz Auswahl der PSA Wie verhält sich eine Kombination verschiedener PSA (Bsp. Pressluftatmer und Feuerwehrhaltegurt usw.) Es ist nicht möglich die PSA-Teile verschiedener Hersteller alle gegeneinander auf Eignung durch eine Prüfstelle testen zu lassen Bei 4 Atemschutzgeräten, 3 Schutzjacken und 3 Feuerwehrhelmen gibt es 120 Kombinationsmöglichkeiten, die zu prüfen wären. Hierbei sind noch keine unterschiedlichen Größen und weitere PSA wie Schutzhose, Feuerwehrschutzhandschuhe etc. berücksichtigt.
11 Lösung der Probleme (Risikoanalyse) Ref. 8 vfdb RL0805 Die Feuerwehreinsätze werden folgenden Szenarien zugeordnet: Brandbekämpfung Außen (BBK1) z.b. Brandbekämpfung im Freien. Brandbekämpfung Innen (BBK2) z.b. Brandbekämpfung im Gebäude. Zimmerbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit der Tendenz zur Ausbreitung. Der Treppenraum ist verqualmt. Technische Rettung (TR) z.b. Unfall mit eingeklemmten/eingeschlossenen Personen. Schäden an technischen Einrichtungen und im Naturraum.
12 Lösung der Probleme (Risikoanalyse) Ref. 8 vfdb RL0805 Wasserrettung (WR) z.b. Rettung einer im Wasser treibenden Person mit Arbeiten im, am und auf dem Wasser. Rettungsdienst (RD) z.b. medizinische Versorgung einer hilfebedürftigen Person mit möglichem Infektionsrisiko. ABC-Einsatz nach FwDV 500 (ABC) z.b. Austritt von Stoffen im Bereich der Gefahrengruppe IIA IIIA, IIB IIIB und IIC IIIC. In allen Fällen kann eine Personenrettung erforderlich sein.
13 Aufbau der Risikoanalyse Ref. 8 vfdb RL0805 Faktoren für die Risikoanalyse
14 Aufbau der Risikoanalyse Ref. 8 vfdb RL0805 Bestimmung des Risikos
15 Aufbau der Risikoanalyse Ref. 8 vfdb RL0805 Inhalt der Tabellen Eintrittswahrscheinlichkeit zu erwartende Folgen - =als nicht relevant angenommen PSA-Code beschrieben unter 4 Kein Eintrag: Schutz nicht notwendig oder möglich Risiko
16 Aufbau der Risikoanalyse Ref. 8 vfdb RL0805 Unterhalb eines Risikowertes von 8 ist die Mindestausstattung von Einsatzkräften mit der Grundausrüstung gemäß UVV Feuerwehren - Feuerwehrschutzanzug - Feuerwehrhelm - Feuerwehr-Schutzhandschuhe - Feuerwehr-Sicherheitsschuhwerk als ausreichend zu betrachten.
17 Aufbau der Risikoanalyse (Ausschnitt) Ref. 8 vfdb RL0805
18 Lösung der Probleme (Auswahl der PSA) Ref. 8 vfdb RL Trageversuche Neben der theoretischen Vorbereitung von Beschaffungsentscheidungen sind praktische Anwendungen unerlässliche Hilfsmittel für die Auswahl geeigneter PSA. Hierzu sollten folgende Arbeitsschritte vollzogen werden: Prüfungsaspekte An- und Ablegen der PSA Anpassung an verschiedene Körperformen und -größen subjektive Beurteilung des Tragekomforts Ermittlung des Gewichtes der PSA Beurteilung der Kompatibilität mit anderen notwendigen Elementen der PSA hinsichtlich negativer Wechselwirkung.
19 Lösung der Probleme (Auswahl der PSA) Ref. 8 vfdb RL Prüfungsaspekte Beurteilung der Kompatibilität Beurteilung der kombinierten Anwendung von PSA mit nicht schützender persönlicher Ausrüstung Prüfung der umfassenden Schutzwirkung in verschiedenen Arbeitspositionen abschließende Betrachtung Prüfverfahren Zusätzliche Auswahlkriterien
20 Ergebnisse (Auswahl der PSA) Ref. 8 vfdb RL0805
21 Ergebnisse (Auswahl der PSA) Ref. 8 vfdb RL0805
22 Informationsquelle BGI/GUV-I 8675 Erreichbar über: Dann unter Suche im Feld GUV-Nummer 8675 eingeben
23 Weiteres Vorgehen Neuordnung der Richtlinien im Ref. 8 vfdb auf der letzten Sitzung 07. / in HH beschlossen Diese Neuordnung wird auf der vfdb-tagung 2012 in Köln vorgestellt.
24 Noch Fragen??????
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit
MehrGesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird
Q:\2003\GESETZ-BEARBEITEN-AKTUELL\C-Bedienstetenschutz\C-Bedienstetenschutzgesetz.docx \ 14.12.2015 10:50:00 E n t wurf Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird Der Salzburger
Mehr1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation
Allgemeine Fragen Prüfdatum: Abteilung/Arbeitsbereich: Maschinen-/Anlagenhersteller: Baujahr: Prüfer: Vorgesetzte(r): Aufsichtsführende(r): Sicherheitsbeauftragte(r): Maschinen-/Anlagenbediener(in): Kostenstelle:
MehrDie Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit 91/383/EWG 2008/104/EG Zeitarbeit über Grenzen hinweg Kehl, 27.11.2009 Heidi Wunenburger Bergische Universität Wuppertal 1 Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
Mehram Beispiel der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention
MehrAuswahl von Chemikalienschutzanzügen bei den Feuerwehren
8671 BGI/GUV-I 8671 Information Auswahl von Chemikalienschutzanzügen bei den Feuerwehren Juli 2010 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51 10117 Berlin Tel.: 030 288763800
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des
MehrKurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3
HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136
MehrGefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?
Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung
MehrMinisterium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen Referat Düsseldorf
Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen Referat 73 40190 Düsseldorf Gebläsefilteranzug als persönliche Schutzausrüstung Gefährdungsbeurteilung Erlass vom 22.06.2015 Sehr geehrte Damen
MehrEx-Schutz. Explosionen physikalische Grundlagen:
Ex-Schutz Explosionen physikalische Grundlagen: Voraussetzung für eine Explosion ist das gleichzeitige Vorhandensein der drei Komponenten "Brennbarer Stoff in fein verteilter Form", Sauerstoff und eine
MehrHandlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information
504-41 BGI/GUV-I 504-41 Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 Arbeiten mit Absturz gefahr Januar 2010 Herausgeber Deutsche
MehrVorgehen unter Atemschutz
Freiwillige Feuerwehr Herborn-Burg Interne Ausbildungsgrundlagen auf Basis der gültigen FwDV und UVV Vorgehen unter Atemschutz Die AGT der Feuerwehr Burg gehen nach folgendem dargestellten Schema zum Brandeinsatz
MehrAnforderungen an die Qualität von Einmalschutzhandschuhen in Gesundheitseinrichtungen
Anforderungen an die Qualität von Einmalschutzhandschuhen in Gesundheitseinrichtungen Die aktualisierte Richtlinie Nr. 11 des Arbeitskreises für Hygiene in Gesundheitseinrichtungen der MA 15 was ist neu?
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrEinsatz vom Fremdfirmen
Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen
MehrPUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 21. Juni 1999 (25.08) (OR. f) 8612/99 LIMITE PV/CONS 30 SOC 02 ENTWURF.
Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 21. Juni 1999 (25.08) (OR. f) PUBLIC 8612/99 LIMITE PV/CONS 30 SOC 02 ENTWURF eines PROTOKOLLS über die 2182. Tagung des Rates (Arbeit und Soziales) vom
MehrMedizinproduktegesetz (MPG)
Einführung ins Medizinproduktegesetz (MPG) Prof. Dr. Christian Fegeler Zielsetzung und Rechtlicher Rahmen Medical Device Direktive (MDD) Richtlinie i 93/42/EWG sowie Richtlinien 90/385/EWG aktive implantierbare
MehrAnschlageinrichtung HSS-C
G E B R A U C H S A N L E I T U N G Anschlageinrichtung HSS-C Anschlageinrichtung nach EN 795 Klasse C zugelassen für 3 Personen Hinweise Die Anschlageinrichtung dient als Anschlagpunkt von Auffangsystemen
MehrPraktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes
Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes Endress+Hauser Messtechnik GmbH+Co.KG www.karlheinz.gutmann@de.endress.com Rechtsgrundlage des Explosionsschutzes
MehrBGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG
Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten hat, zum 1. Januar 2005
MehrAtemschutzübungsstrecke Feuerwehren im Landkreis St.Wendel
Atemschutzübungsstrecke Feuerwehren im Landkreis St.Wendel Grundsätze Die Atemschutzübungsstrecke ist in dem ehemaligen französischen Kasernengebäude in der Tritschlerstr.5 in 66606 St.Wendel, im 3. Obergeschoss
MehrFragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Unfallverhütungsvorschriften/Unfallversicherung. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig!
Hessische Landesfeuerwehrschule Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Unfallverhütungsvorschriften/Unfallversicherung Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! 1. In welchen Zeitabständen
MehrFragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Unfallverhütungsvorschriften/Unfallversicherung. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig!
Hessische Landesfeuerwehrschule Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Unfallverhütungsvorschriften/Unfallversicherung Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! 1. In welchen Zeitabständen
MehrETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0493 vom 15. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname
MehrWelche Anforderungen muss Schutzkleidung erfüllen?
Welche Anforderungen muss Schutzkleidung erfüllen? Hinweise zum Aufbau und Verarbeitung von persönlicher Schutzausrüstung Dirk Stephan, W.L. GORE & Associates GmbH Kontakt: dstephan@wlgore.com Mobil: 0172
MehrDie Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck
Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von
MehrPsychische Belastung am Arbeitsplatz
Die gesetzlichen Grundlagen Die Akteure - der Markt Die Wirkungszusammenhänge Die Gefährdungsanalyse - Ein Vorgehensmodell Die Handlungsfelder des Arbeitsschutzes im Bereich psychische Belastungen Die
MehrAbweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen
Brandassessor, Dipl.-Ing. Christian Töpfel VDI Energieberater (HWK) Abweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen Brandschutz und Bauordnung In 20 Artikeln der Bayerischen Bauordnung sind
MehrAugenärztliche Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmtätigkeit (Grundsatz Augenärztliche Vorsorge Bildschirmtätigkeit )
Empfehlung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands für die Augenärztliche Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmtätigkeit (Grundsatz Augenärztliche
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-12/0166 vom 18. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrTaktische Einheiten, PSA und AAO
Freiwillige Feuerwehr Rastorf Taktische Einheiten, PSA und AAO Ausbildungsdienst 02.07.2013 Taktische Einheiten Die taktische Grundeinheit bei der Feuerwehr ist die Gruppe Sie besteht aus: Mannschaft +
MehrTRGS 500 Umgang mit Gefahrstoffen Schutzmaßnahmen - Für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Gefährdungen für die Beschäftigten zu minimieren. Der Umfang der
MehrBrandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-
Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt
MehrTruppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe
Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe Was müssen Sie wissen? Die in der Truppausbildung Teil 1 in der Ausbildungseinheit Gefahren der Einsatzstelle erworbenen
MehrAuswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden
Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung
MehrErstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
Erstsemesterwoche 12.-17.Oktober 2015 Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Pflicht Alle Mitglieder und Angehörige der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind verpflichtet, gemäß
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure
MehrSicherer Betrieb von Tankstellen. wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus?
Sicherer Betrieb von Tankstellen wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus? Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig Betriebssicherheitsverordnung
MehrInformation Auswahl von Schutzanzügen gegen Infektionserreger für Einsatzaufgaben bei den Feuerwehren
Information Auswahl von Schutzanzügen gegen Infektionserreger für Einsatzaufgaben bei den Feuerwehren i BGI/GUV-I 8676 Juni 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße
MehrInterne Strukturen des DRK
Interne Strukturen des DRK Der DRK Planungsstab Risiko- und Krisenkommunikation Der DRK Planungsstab - Der Katastrophenschutzbeauftragte bildet einen Planungsstab zur Vorbereitung der Maßnahmen der Krisenbewältigung
MehrASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände (Beschlossener Entwurf)
ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände (Beschlossener Entwurf) Dipl. Ing. Dirk Eßer (Dr. Monika Broy) 03.11.2011 Rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben in der neuen Arbeitsstättenverordnung Konkretisierung
MehrBundesgesetz über die Unfallversicherung
Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) Änderung vom 23. Juni 2000 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. November 1999
MehrAcht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung
Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für mich als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin heisst das: Ich halte konsequent
MehrSchädlingsbekämpfer Schädlingsbekämpferin Ausbildungsrahmenplan
Schädlingsbekämpfer Schädlingsbekämpferin Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse 1 Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 4 Abs. 1 1) 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( 4 Abs.
MehrDGUV Vorschrift 2. Die Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten setzt sich aus zwei
Thomas Waldhecker Versuch einer Zusammenfassung: Grund für die Vorschrift: DGUV Vorschrift 2 Der Reformprozess zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Betriebe wird mit der DGUV
MehrAllgemeine Sicherheitsunterweisung
Allgemeine Sicherheitsunterweisung Unterweisungsthemen Allgemeines Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall Verhalten im Labor und Umgang mit gefährliche Stoffen Spezielle Anlagen und Geräte, besondere Gefährdungen
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung
Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines
MehrVPI- Symposium. Festlegung von ZfP- Prüfintervallen bei Radsatzwellen - regelbasierter oder risikobasierter Ansatz? -
VPI- Symposium Festlegung von ZfP- Prüfintervallen bei Radsatzwellen - regelbasierter oder risikobasierter Ansatz? - 14. Januar 2014 VPI- Symposium - Dipl.- Ing. J. Wirtgen 1 Gliederung des Vortrages: 1.
MehrDie Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch
MehrErste Hilfe Notfallmedizin. Erste Hilfe am Arbeitsplatz. Das Thema eine gute Lösung
Erste Hilfe Notfallmedizin Erste Hilfe am Arbeitsplatz Das Thema eine gute Lösung In unserer Gesellschaft ist die Bereithaltung von Erste-Hilfe-Material zur Normalität und in der Wirtschaft und im Öffentlichen
MehrVerbrauch/Einsatzfall (z.b. kg/l) Verbrauch/Jahr (z.b. kg/l) Lagerung:
Gebäude Gefährdungsb. Nr. hr Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung/Stand 1.0 vom 26.10.07 Datenerfassung und Beurteilung durch die Bitte alle Felder ausfüllen verantwortliche Person Abteilung/Bereich:
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0492 vom 26. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrZehn lebenswichtige Regeln für Gewerbe und Industrie
Zehn lebenswichtige Regeln für Gewerbe und Industrie Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrAuswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren
Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren Empfehlung zur Auswahl von Feuerwehr- Schutzausrüstung BGI/GUV-I 8675 Juli 2008
Mehr2
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Temperatur, Dampfdruck und Sicherheitsdaten Flammpunkt: Temperatur eines festen oder flüssigen Stoffes, bei der in einer genormten Apparatur (s.o.) die Dämpfe im Gemisch mit Luft gerade
MehrInfoblatt zur Kennzeichnung beim Umgang mit radioaktiven und biologischen Stoffen!
INFO Berufsfeuerwehr München Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Branddirektion Stand: Mai 2016 Infoblatt zur Kennzeichnung beim Umgang mit radioaktiven und biologischen Stoffen! Dieses Merkblatt
MehrAusbilderleitfaden für die Feuerwehren Bayerns Atemschutzgeräteträger
Seite Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis AT 0.2 Kontrollblatt für Ergänzungslieferungen AT 0.3 Zur Einführung AT 0.4 Aktuelle oder ergänzende Unterlagen AT 0.5 Musterausbildungsplan AT 0.6 Grundsätze
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0240 vom 7. Mai Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0240 vom 7. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrVom 16. Mai 2011. 1 Anwendungsbereich
Satzung der Universität Hamburg über das Auswahlverfahren in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin Vom 16. Mai 2011 Das Präsidium der Universität Hamburg
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
1968L0360 DE 01.05.2004 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE DES RATES vom 15. Oktober
MehrEinheiten im Hilfeleistungseinsatz
Seite 1 FwDV 3 TH der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Stand: Februar 2008 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Seite 2 Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-15/0296 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrQualifizierung von Leitstellendisponenten für die Tätigkeit in Integrierten Leitstellen
Anlage 3 Qualifizierung von Leitstellendisponenten für die Tätigkeit in Integrierten Leitstellen 1 Allgemeines Diese Anlage der Gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr
MehrEinheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
Hessische Landesfeuerwehrschule FwDV 3 TH Ergänzung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Stand Februar 2008 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten,
MehrGrundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Einrichtungen zur Entstaubung Stand
Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Einrichtungen zur Entstaubung Stand 09.2010 Fachausschuss Steine und Erden/Glas und Keramik Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV-Test Theodor-Heuss-Str.
MehrEinleitung. in der Absturzsicherung.
Einleitung Lehrunterlagen Unterweisung Absturzsicherung Diese Lehrunterlagen dienen der Standortausbildung in der Absturzsicherung. 1 Unterscheidung Absturzsicherung oder Höhenrettung? Absturzsicherung
MehrASR A4.1 Sanitärräume
SIFA WORKSHOP Dresden 2014 ASR A4.1 Sanitärräume Fotos: Bux (BAuA) Herr Dr. Kersten Bux Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit
MehrVerordnung 3 zum Arbeitsgesetz
Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge, ArGV 3) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz vom 18. August 1993 1 wird wie folgt geändert: Titel
MehrBegleitheft Dacharbeiten
Begleitheft Dacharbeiten Dacharbeiten Diese Information dient dem Vortragenden als Unterstützung bei der Präsentation zum Thema Dacharbeiten. Es enthält grundlegende stichwortartige Informationen und soll
MehrEinheiten im Hilfeleistungseinsatz
Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Seite 0 EFwDV TH Ergänzung der Feuerwehr-Dienstvorschrift Stand: 0.0.0 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Feuerwehr-Dienstvorschrift
Mehr"Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960)"
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV) OStrV Ausfertigungsdatum: 19.07.2010 Vollzitat:
MehrBayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten Erstellt: 02.05.2008 Medizinprodukte Information
MehrPflichten des Arbeitgebers unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Pflichten des Arbeitgebers unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Info Waldeigentümer Referent Heinz Hartmann Heinz Hartmann -Förster -Suva - Arbeitssicherheit - Bereich Holz
MehrChemikalienschutzanzüge Kompatibilität. Segment Manager Feuerwehr Februar 2014, Carsten Joester
Chemikalienschutzanzüge Kompatibilität Segment Manager Feuerwehr Februar 2014, Carsten Joester Chemikalienschutzanzüge Kompatibilität Definition Kompatibilität aus dem Atemschutzlexikon.de: Verträglichkeit
MehrAusbildung Feuerwehr. Ausbildung Feuerwehr. FwDV 10. Ausbildung Feuerwehr. Ausbildung Feuerwehr. Tragbare Leitern. Die tragbaren Leitern
FwDV 10 Die tragbaren Leitern Tragbare Leitern Definition genormte Leitern Einsatzgrundsätzetze Einsatzgrenzen Einsatzmöglichkeiten Vornahme von tragbaren Leitern 1 Tragbare Leitern Definition: Tragbare
MehrANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR
ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR 3 1 Arbeitslosigkeit Inhalt Einleitung...5 Für wen?... 6 Wann?... 7 Was ist einzugeben?... 8 Zusätzliche Informationen...10 04/04/2013 Administrative Anweisungen LSS
MehrWas kommt nach der Maschinenrichtlinie? 28. Infotag - 14. Mai 2013
Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? 28. Infotag - 14. Mai 2013 WAS ERWARTET SIE? Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? Grenzen des CE-Zeichens Wann gelten andere Gesetze, Vorschriften und Richtlinien?
MehrFreiwillige Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr Balduinstein. Balduinstein
Freiwillige Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr Balduinstein Balduinstein Aus - und Fortbildung Unfallverhütungsvorschriften Unfallverhütungsvorschriften Zweck: Jährl. Unterweisung UVV GUV I 8558 Zielgruppe:
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
29.9.2015 DE L 252/27 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1730 DER KOMMISSION vom 28. September 2015 zur von Wasserstoffperoxid als alter Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 3, 4, 5
MehrArbMedVV - Die Novellierung. Zentrum für Arbeitsmedizin und Medizinische Dienste
ArbMedVV - Die Novellierung Zentrum für Arbeitsmedizin und Medizinische Dienste 2008 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 02/2013 Referentenentwurf 24.04.2013: Verabschiedung im Bundeskabinett
MehrAbsichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum
Absichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum Folie 1 Gefahren der Einsatzstellen : A - Atemgifte A - Angstreaktion A - Atomare Gefahren A - Ausbreitung C - chemische Gefahren E - Einsturz E - Erkrankung
MehrDruckluftbehälteranlage
Gefährdungsbeurteilung Druckbehälter - Behälter B5 - Herstell-Nr: 251802 Betreiber: Betriebsort: Gefährdungsbeurteilung für das Arbeitsmittel Druckluftbehälteranlage Grundlage: 3 BetrSichV Wichtige Hinweise
MehrFeuerwehrdienstvorschrift 1 (FwDV 1) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Seite 1 Thema Praxis Gliederung 1. Einleitung 2. Übung (Station) 1 Arbeiten mit Feuerwehrleine und Feuerwehr-Haltegurt Sicherungsmethode: Halten 3. Übung (Station) 2 Arbeiten mit Feuerwehrleine und Feuerwehr-Haltegurt
MehrKreisfeuerwehrverband Siegen - Wittgenstein
Fragen zum Leistungsnachweis 2015 1. Wer ist zur Einrichtung einer Berufsfeuerwehr verpflichtet? a) Städte ab 100.000 Einwohner. b) Große kreisangehörige Gemeinden. c) Kreisfreie Städte. d) Die Kreise.
MehrControl 2010 Qualitätssicherung in der Medizintechnik
Control 2010 Qualitätssicherung in der Geschäftsbereiche Consulting The Business Designers Investitionsunabhängige Beratung Management Consulting Compliance Consulting IS/CSV Consulting Engineering The
MehrVerzeichnis der anwendbaren Richtlinien und Normen für persönliche Schutzausrüstungen (PSA) für Ausrüstungen zum Schutz gegen Stürze aus der Höhe
Arbeitsgebiet: Grundlagen Verzeichnis der anwendbaren Richtlinien und Normen für Ausrüstungen zum Schutz gegen Stürze aus der Höhe Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 BestellNr. CE976.d Europäisch
MehrLEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/
EBA/GL/2014/09 22. September 2014 Leitlinien zu den Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen, die eine Unterstützungsmaßnahme nach Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie zur Sanierung
MehrGefährdungs- und Belastungskatalogeine Hilfe zur strukturierten. Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungs- und Belastungskatalogeine Hilfe zur strukturierten Gefährdungsbeurteilung 1 5 ArbSchG - Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2009R0041 DE 10.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 41/2009 DER
MehrBetriebliche Umsetzung der EG Richtlinie Lärm
Fachausschuss- Informationsblatt Nr. 004 Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau Betriebliche Umsetzung der EG Richtlinie Lärm Ausgabe 05/03 Das vorliegende FA-Informationsblatt* erläutert
MehrDienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem
Dienstvereinbarung zwischen der Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Hochschule Bochum - vertreten durch seinen Vorsitzenden
MehrTore-Produktnorm DIN EN Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften
Tore-Produktnorm DIN EN 13241-1 Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften Warum europäische Normen? Die Europäische Union hat zum Ziel, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit
Mehr