Allgemeine Sicherheitsunterweisung

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1 Allgemeine Sicherheitsunterweisung

2 Unterweisungsthemen Allgemeines Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall Verhalten im Labor und Umgang mit gefährliche Stoffen Spezielle Anlagen und Geräte, besondere Gefährdungen Sonstiges Umgang mit der Sammlung

3 Allgemeines Grundlage für die Unterweisung sind die: Gesetze/Verordnungen: Chemikaliengesetz ChemG Gerätesicherheitsgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG Mutterschutzgesetz MuSchG Strahlenschutzverordnung StrlSchV Röntgenverortnung RöV Druckbehälterverordnung DruckbehV Technische Regeln Druckgase-TRG Maschinenlärminformations-Verordnung 3. GSGV Arbeitsstättenverordnung ArbStättV) mit zugehörigen Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) Gefahrstoffverordnung GefStoffV) mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Unfallverhütungsvorschriften: UVV Allgemeine Vorschriften (GUV 0.1), Erste Hilfe (GUV 0.3), Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (GUV 0.7), Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (GUV 2.10), Leitern und Tritte (GUV 6.4) Gase (GUV 9.9) Lärm (GUV 9.20) Richtlinien, Regeln und Merkblätter: Richtlinien Statische Elektrizität ) (GUV 19.7) Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich (GUV 19.17) Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen (GUV 20.5) Regeln für den Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz (GUV 20.13) Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen (GUV 20.17) Merkblatt: Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen (ZH 1/124) Merkblatt: Beispielsammlung zu den Richtlinien Statische Elektrizität (T 033) Merkblätter über Gesundheitsschutz. DIN-Normen VDE-Bestimmungen VGW-Arbeitsblätter

4 Allgemeines

5 Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall Brandschutzordnung für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben (Hängen in jedem Gebäude aus) 1. Allgemeines Brandverhütung 2.1 Umgang mit Feuer 2.2 Feuergefährliche Arbeiten/Arbeiten in engen Räumen im Zusammenhang mit baulichen Tätigkeiten 2.3 Rauchen 2.4 Verwendung/Lagerung brennbarer Stoffe 2.5 Elektrische Geräte 2.6 Versuche mit erhöhter Brandgefahr 2.7 Abschalten von Geräten nach Dienstschluss und Dauerversuche 2.8 Meldung von Mängeln 3. Brand- und Rauchausbreitung 4. Flucht- und Rettungswege 5. Melde- und Löscheinrichtungen 5.1 Einrichtungen zur Brandmeldung 5.2 Einrichtungen zur Brandbekämpfung 6. Verhalten im Brandfall 7. Brandmeldung 8. Alarmsignale und Anweisungen beachten 8.1 Gebäuderäumung 8.2 Anweisungen der Einsatzleitung 9. In Sicherheit bringen 9.1 Menschenrettung 9.2 Behindertenfürsorge im Gefahrenfalle 10. Löschversuch unternehmen 11. Sonstige Hinweise

6 Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall Verhalten bei Hausalarm Bewahren Sie Ruhe und Übersicht. Ertönen der Alarmglocke müssen alle Personen das Gebäude umgehend verlassen. Ausgenommen sind die Einsatzkräfte. Alle Arbeiten sind unverzüglich einzustellen. Gas, Druckluft, Laborstrom und Wasser abstellen. Warnen Sie Personen, die den Hausalarm überhört haben könnten.

7 Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall Verhalten bei Hausalarm Beim Verlassen der Räume sind Türen und Fenster zu schließen, jedoch nicht abzuschließen. Verlassen Sie das Gebäude über die ausgeschilderten Fluchtwege. Die Benutzung der Aufzüge ist nicht gestattet, sie könnten wegen Stromausfall steckenbleiben. Helfen Sie Behinderten. Benachrichtigen Sie die Einsatzkräfte, wenn Personen nicht mehr in der Lage sind, alleine das Gebäude zu verlassen. Begeben Sie sich zu den für Ihr Gebäude angegebenen Sammelpunkt (vor NB nord).

8 Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall Der Standort der Feuerlöscher (Pulverlöscher) Mitte vom Gang Der Standort des Notaus (roter Knopf) In jedem Raum neben den Türen

9 Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall bei Entstehungsbrand: Handfeuerlöscher richtig einsetzen: Sicherheitssplint ziehen in Windrichtung löschen von vorne nach hinten löschen wenn möglich, mehrere Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen Elektrobrand mit CO2 löschen Feuerlöscher freihalten Vorsicht bei Wiederentzündung

10 Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall bei Entstehungsbrand:

11 Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall bei größeren Bränden: Feuerwehr alarmieren 112 oder uniintern Fluchtwege freihalten gefährdete Mitarbeiter informieren Brand- und Rauchschutztüren geschlossen halten (Blechtüren und Türen zu den Treppenhäusern) Aufzüge in keinem Fall benutzen nach Verlassen der Gebäude: Sammelpunkt aufsuchen (vor NB Nord) Feuerwehr einweisen

12 Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall kleine Verletzungen: selbst versorgen (z.b. Pflaster) ins Verbandbuch eintragen Vorgesetzten informieren

13 Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall schwere Verletzungen: Erstversorgung durchführen Ersthelfer herbei holen Rettungsdienst informieren 112 oder uniintern 23333: Wo, Was, Wie viele Verletzte, Welche Verletzungen, Warten auf Rückfragen Vorgesetzten informieren Rettungsfahrzeuge einweisen Rettungsarbeiten nicht behindern ins Verbandbuch eintragen

14 Verhalten im Labor und Umgang mit Gefährliche Stoffe Regeln für Ihre Sicherheit im Labor Auszug aus der allgemeine Laborordnung: Im Labor darf nicht gegessen, getrunken und geraucht werden. Immer Schutzbrille und Laborkittel tragen. Den Boden im Labor nie als Arbeitsfläche benutzen. Türen, Fenster und Fluchtwege frei halten.

15 Verhalten im Labor und Umgang mit Gefährliche Stoffe Ausführliche Information zu allen verwendeten Chemikalien z.b. in Feinchemikalienkatalogen einholen. [peinlichste Ordnung, Sauberkeit und Übersichtlichkeit im Labor ist der beste Garant gegen Unfälle].

16 Verhalten im Labor und Umgang mit Gefährliche Stoffe

17 Spezielle Anlagen und Geräte, besondere Gefährdungen Zu fast jeden Versuch oder Gerät gibt es eine Anleitungen oder Betriebsanweisung in denen auf eventuelle Gefährdungen hingewiesen wird. Bei Unsicherheiten bitte vor Inbetriebnahme nachfragen.

18 Spezielle Anlagen und Geräte, besondere Gefährdungen besondere Gefährdungen sind zu erwarten bei : [ und eine extra Unterweisung notwendig ] radioaktive Stoffen Röntgenstrahlung Laser Spannungen über 60V Elektrostatik Hitze chemische Reaktionen mechanisch Energie (Federn, Rotation, Druck und Vakuum, Lärm) [z.b. Glas mit Schall zerstören]

19 Spezielle Anlagen und Geräte, besondere Gefährdungen Defekte Geräte sofort melden Bei einigen versuchen lassen sich Kabel auf dem Boden nicht vermeiden, Stolpergefahr!

20 Sonstiges Mutterschutzgesetz Auszug: Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Das Gesetz gilt nicht für Studentinnen, die vorgeschriebene Praktika ableisten. Jugendschutzgesetz (Besuch von Schülern)

21 Umgang mit der Sammlung Versuche aufbauen Infomaterial: Bücher Karteikasten Internet LYBOLD / PHYWE Inventarliste Computer ( student Einstein )

22 Umgang mit der Sammlung

23 Umgang mit der Sammlung Alte Bezeichnung kleiner schwarzer Aufkleber

24 Umgang mit der Sammlung Neue Bezeichnung Barcode und Buchstaben

25 Umgang mit der Sammlung Neue Bezeichnung Barcode und Buchstaben

26 Umgang mit der Sammlung Neue Bezeichnung Barcode und Buchstaben

27 Umgang mit der Sammlung Aufbau auf Rolltische: Name an den Tisch schreiben keine Teile aus anderen Aufbauten nehmen Teil, die nicht mehr gebraucht werden richtig wegräumen seitliche Klemmen passen nicht durch Tür nach Vorführung alles wieder richtig wegräumen keine defekten Teile wegräumen

28 Umgang mit der Sammlung Sachen die beschädigt wurden melden!

29 Umgang mit der Sammlung Sachen die die Räumlichkeiten verlassen, müssen in Verleihliste eingetragen werden und Bescheid sagen!

30 Umgang mit der Sammlung Fenster zu und Tür abschließen nicht vergessen

31 Danke für ihre Aufmerksamkeit Thomas Schmidt NABF 03/250 Tel: Mobil:

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