Arbeitsschutzbelehrung für Praktikumsteilnehmerinnen und - teilnehmer
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- Angela Kappel
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Arbeitsschutzbelehrung für Praktikumsteilnehmerinnen und - teilnehmer
2 Aufsichtsperson Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Vorbildfunktion Sicheres Arbeit im Praktikum Sorgfaltspflicht Auf versuchsspezifische Sicherheitsmaßnahmen hinweisen und auf deren Einhaltung achten. Defekte Geräte nicht weiterverwenden und der Benutzung durch andere Personen entziehen; Praktikumsleitung auf Gefahren hinweisen. Mitwirkungspflicht Nichteinhalten von Sicherheitsmaßnahmen führt zum Ausschluß vom Praktikumsversuch Mitteilungspflicht Schäden, die an Apparaturen festgestellt werden oder beim Versuch auftreten, sind sofort zu melden. Studierende
3 Verhalten im Praktikum, Arbeits- und Brandschutz Allgemeine Hinweise Die Praktikanten haben sich so zu verhalten, dass Personen nicht gefährdet und Geräte und Einrichtungen nicht beschädigt werden. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Sachbeschädigung werden die Praktikanten haftbar gemacht! Das Hantieren an Geräten, mit deren Bedienung der Praktikant nicht vertraut ist oder die nicht zum Arbeitsplatz gehören, ist nicht gestattet. Das Rauchen sowie der Verzehr von Speisen oder Getränken sind in den Praktikumsräumen nicht gestattet. Bei Notfällen, Verletzungen u. ä. ist der Praktikumbetreuer zu verständigen und Hilfe über folgende Notrufnummern anzufordern: Universität Magdeburg Stadtanschluss Brand, Havarie Wachdienst Feuerwehr Lebensgefahr Geb Rettungsleitstelle Gewalttätigkeit Polizei Brände sind bis zum Eintreffen der Feuerwehr mit den in den Praktikumsräumen und Korridoren bereitstehenden Handfeuerlöschern zu bekämpfen. Bei Notfällen unter Strom sind die elektrischen Geräte und Anlagen sofort durch Betätigung des roten Hauptschalters im Raum außer Betrieb zu setzen.
4 Umgang mit elektrischen Geräten und Anlagen Vor Inbetriebnahme elektrischer Messgeräte hat sich der Praktikant mit deren Funktionsweise und Bedienung anhand ausliegender Bedienungsanleitungen vertraut zu machen. Die Versuche sind Laboraufbauten und bieten nicht alle eine vollständige Berührungssicherheit. Spannungsführende Metallteile sind so zu installieren, dass eine Berührung während des Experiments ausgeschlossen ist. Provisorische Leitungsverbindungen, die nicht über einen Buchse-Stecker- Kontakt führen, sind unzulässig. Alle elektrischen Schaltungen sind vor dem Einschalten der Spannung von einem Praktikumsassistenten überprüfen zu lassen. Das Berühren von Leitern, die Spannungen über 42 V führen, kann lebensgefährliche Schädigungen hervorrufen. Bei Messungen an Schaltungen mit Spannungen über 42 V ist daher besondere Vorsicht geboten! Auf- und Abbau sowie Veränderungen haben stets in spannungslosem Zustand zu erfolgen. Defekte Geräte, Messleitungen und Kabel sind dem Praktikumsbetreuer unverzüglich zu melden und aus dem Verkehr zu ziehen. Die selbständige Reparatur und die Abnahme von Schutzverkleidungen sind unzulässig. Elektrische Heizgeräte sind so aufzustellen, dass sich benachbarte Gegenstände (z. B. Kabel) nicht erhitzen oder entzünden können. Bei Störungen oder Notfällen ist die Versuchsanordnung sofort von der Spannungsquelle zu trennen (Netzschalter ausschalten, Netzstecker ziehen, Hauptschalter abschalten).
5 Hinweise zum Verhalten in den Praktikumsräumen I. Allgemeine Hinweise In den Praktikumsräumen ist für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Beim Verbrauch von Wasser, Strom, Wärme, Gas und Chemikalien ist auf grösste Sparsamkeit zu achten. Die Einrichtungen sind sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln. Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen, wird die betreffende Person voll haftbar gemacht. Dr. Carmen Schwee 3
6 Hinweise zum Verhalten in den Praktikumsräumen II. Sicherheitsrelevante Hinweise Es ist nicht erlaubt, die für den Versuchsaufbau vorgesehenen Geräte aus dem Praktikumsraum zu entfernen. Schäden an den Apparaturen sind sofort den Betreuenden zu melden. Die Inbetriebnahme des Versuchsaufbaus darf erst nach Kontrolle durch die Aufsichtsperson erfolgen. Hinweis-, Gebots- und Verbotsschilder sind zu beachten. Jegliche Art von Unfällen ist sofort der betreuenden Person zu melden. Eventuell mit Erste-Hilfe-Maßnahmen beginnen. Dr. Carmen Schwee 4
7 Erste-Hilfe Hilfe-Maßnahmen Ruhe bewahren! Ersthelfer für das Praktikum sind Dr. Al Karawi, Dr. Wunderlich, DI Fischer, Herr Kisow Verbandskästen befinden sich in allen Laborräumen und Werkstätten!? Verunfallte Person nie alleine lassen! Eventuell NOTRUF absetzen! 5
8 NOTRUF Ein Notrufplan befindet sich in jedem Praktikumsflur neben dem Telefon!? Wo geschah etwas? Was geschah? Wieviele Verletzte? Notrufangaben Welche Verletzungen? Wer meldet? WARTEN AUF RÜCKFRAGEN!!! 6
9 1. Brand melden Feuerwehr Telefon-Nr 1. Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren WER meldet? WAS ist passiert? WO ist es passiert 2. In Sicherheit Gefährdete Personen mitnehmen bringen Türen schließen Gekennzeichnetem Fluchtweg folgen Keinen Aufzug benutzen Auf Anweisungen Achten 3. Löschversuch Feuerlöscher benützen unternehmen Quelle: GUV-SI
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