Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße Hamburg (Fassung vom ) Teil A Seite 1

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1 Brandschutzordnung Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße Hamburg (Fassung vom ) Teil A Seite 1 Teil B Seite 2 6 Seite 1 von 6

2 Teil A Verhalten im Brandfall Brand melden In Sicherheit bringen 112 Feuerwehr anrufen Wer meldet? Was ist passiert? Wie viele sind betroffen/verletzt? Wo ist es passiert? Warten auf Rückfragen gefährdete Personen mitnehmen Türen schließen Fluchtwegen folgen Sammelstelle: Parkplatz/Rasenfläche Schulhof Löschversuche unternehmen Feuerlöscher Feuerlöschdecke: Erdgeschoß, Raum 5 Seite 2 von 6

3 Teil B 1. Brandverhütung Im gesamten Haus herrscht Rauchverbot. Heiz-, Koch und Warmgeräte: Betreiben Sie Heiz-, Koch- und Warmgeräte nur auf unbrennbaren, mineralischen Unterlagen! Lassen Sie diese Geräte vor der ersten Inbetriebnahme vom technischen Dienst mit einem Prüfungssiegel versehen. Die Benutzung von Tauchsiedern und Wasserkochern ohne Überhitzungsschutz ist gefährlich und daher nicht gestattet. Elektrische Betriebsmittel: Elektrische Betriebsmittel dürfen nur vom Fachpersonal installiert und nur von befugten Personen in Betrieb genommen werden. Schadhafte Maschinen, Geräte und Anschlusskabel müssen sofort abgeschaltet werden. Sie dürfen sie nicht mehr benutzen und müssen sie dem technischen Dienst melden. Brandabschnitts- und Rauchabschlusstüren: Brandabschnitts- und Rauchabschlusstüren mit automatischen Türschließern dürfen offen stehen, alle anderen Brandschutztüren sind geschlossen zu halten. Sie dürfen nicht durch Keile oder andere Gegenstände offen gehalten werden. Die Anhäufung brennbarer Materialien in den Flucht- und Rettungswegen ist zu vermeiden. Teilnahme an den jährlichen Brandschutzübungen: Teilnahme an den jährlichen Brandschutzübungen mit praktischen Feuerlöschübungen ist für jeden hauptberuflichen Mitarbeiter verpflichtend, die freiberuflichen Kolleginnen und Kollegen sind herzlich dazu eingeladen. Der Termin wird rechtzeitig veröffentlicht. Vorschriften in den Werkräumen: Bitte beachten Sie die besonderen Vorschriften in den Werkräumen. (Sie sind dort ausgehängt.) Seite 3 von 6

4 2. Brand- und Rauchausbreitung Bei Ausbruch eines Brandes sind alle Türen und Fenster sofort zu schließen, jedoch nicht abzuschließen. Die Rauchmeldanlage im 2.OG (Treppenhaus) ist nur hausintern zu hören. Es muss unbedingt im Alarmfall die Feuerwehr benachrichtigt werden. 3. Flucht- und Rettungswege Jeder im Gebäude Tätige hat sich eingehend über die Flucht- und Rettungswege zu informieren. (siehe Lageplan auf dem entsprechenden Flur) Brandabschnitts- und Rauchabschlusstüren dürfen nicht versperrt werden. Der Rettungsweg für den Musikraum (Raum 20, 2.OG) führt über das Rettungsfenster im Atelier (Raum OG), hierfür ist es erforderlich, dass das Atelier (Raum 21) (während der Nutzung des Musikraumes) entsprechend den Anforderungen an Rettungswegen jederzeit und ohne fremde Hilfsmittel (wie Schlüssel und ähnliches) zugänglich ist. 4. Melde- und Löscheinrichtungen Telefone sind in jedem Büro und im Flur vor dem Kursleiterraum (1. Obergeschoß, Raum 13) Notruf über Haustelefone: (Siehe auch Teil A Punkt 1.) Handfeuerlöschgeräte finden sich in jedem Flur. (Standort siehe Lageplan im entsprechenden Flur) Über den genauen Standort und die Handhabung der Feuerlöschgeräte soll sich jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter informieren, praktische Feuerlöschübungen werden jährlich angeboten. Feuerlöschdecke Die Feuerlöschdecke befindet sich im Raum 5 Seite 4 von 6

5 5. Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren!! Unüberlegtes Handeln führt zur Panik. Brand melden: Feuerwehr anrufen: 112 Wer meldet? Was ist passiert? Wie viele sind betroffen/verletzt? Wo ist es passiert? Warten auf Rückfragen In Sicherheit bringen! Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung! Fenster und Türen schließen, aber nicht abschließen. Wenn möglich, Energieträger, Geräte, und Maschinen vor Verlassen des Raumes abschalten (ggf. Stecker ziehen) Löschversuche unternehmen (Feuerlöscher benutzen), aber nur ohne Eigengefährdung. Die Kenntnis der Feuerlöscherstandorte in Ihrem Gebäude ist Voraussetzung für schnelles Handeln! Personen mit brennender Kleidung nicht weglaufen lassen, sondern stoppen, damit sie gelöscht werden können. Eine Feuerlöschdecke befindet sich in Raum 5. Seite 5 von 6

6 6. Verhalten bei Feueralarm / In Sicherheit bringen Der Feueralarm ist durch ein lautes sirenenartiges Signal gekennzeichnet. Bei ausgelösten Feueralarm: Nicht in Panik geraten! Gebäude auf dem schnellsten Weg verlassen. Gefährdete Personen mitnehmen. Besonders an behinderte Personen denken! Alle Personen verlassen das Gebäude. Bei Kursen stellt die Kursleitung sicher, dass alle den Raum verlassen haben und Fenster und Tür geschlossen, aber nicht abgeschlossen sind. Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen! Sammelstelle aufsuchen und auf weitere Anweisungen warten. (Sammelstelle befindet sich auf dem Parkplatz/Rasenfläche Schulhof). Versperrte Fluchtwege: Bei versperrten Fluchtwegen einen vom Brand noch nicht betroffenen Raum mit außen liegendem Fenster und dicht schließender Tür aufsuchen und sich durch Signale bemerkbar machen. Niemals auf Zuruf von Publikum aus dem Fenster springen, nur die Anweisungen der Feuerwehr beachten. Verqualmte Räume: In verqualmten Räumen auf dem Fußboden kriechen, möglichst nasses Tuch vor Mund und Nase halten. Haben alle Personen das Gebäude verlassen? Wenn Unsicherheit besteht, ob noch Personen im Gebäude sind, eintreffende Feuerwehr darüber informieren! Nachfragen der Einsatzleitung der Feuerwehr: Eine ortskundige Person muss für Nachfragen der Einsatzleitung der Feuerwehr am Sammelplatz zur Verfügung stehen. Das Gebäude darf erst wieder betreten werden, wenn es durch die Feuerwehr freigegeben wird. Seite 6 von 6

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