Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
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- Mareke Rosenberg
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1 Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
2 Stabsstelle Arbeitssicherheit Team, Aufgaben Ralf Kühl Sicherheitsingenieur Theresa Sprenger Fachkraft für Arbeitssicherheit Sabine Bär Abfallentsorgung Aufgaben nach Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG Die Hochschulleitung, die Fachverantwortlichen und die Beschäftigten in allen Fragen des Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes zu beraten und zu unterstützen, damit die dem Arbeitsschutz dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können, die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen. insbesondere die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel der Hochschulleitung oder den sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken Seite 2
3 Stabsstelle Arbeitssicherheit Bismarckstraße 2, Hannover, Gebäude 6305, Erdgeschoß, R. 006 u. 007 Stabsstelle Arbeitssicherheit Seite 3
4 Versicherungsschutz bei Unfällen Was ist versichert? Studierende sind kraft Gesetzes unfallversichert. versichert sind alle Tätigkeiten, die im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfinden, insbesondere Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren sonstige, von der Hochschule verantwortete Tätigkeiten, wie Exkursionen, selbst wenn diese ins Ausland führen der Besuch der Universitäts- und Staatsbibliotheken Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung die Wege von und zu diesen Tätigkeiten Tätigkeiten bei Hilfeleistungen für oder bei Rettung von Personen Seite 4
5 Versicherungsschutz bei Unfällen Was ist nicht versichert? Nicht versichert sind insbesondere folgende Tätigkeiten Studienarbeiten zu Hause private Studienfahrten private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause Umwege aus privaten Gründen private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule Seite 5
6 Versicherungsschutz bei Unfällen Informationen Weitere Informationen erhalten Sie im Internet Seite 6
7 Versicherungsschutz bei Unfällen Unfallmeldung Grundsätzlich ist jeder Unfall meldepflichtig! Bitte sprechen Sie Ihr Dekanat an. Seite 7
8 Medizinische Notfälle Erste Hilfe Erste-Hilfe-Plakate in den Gebäuden der HsH Seite 8
9 Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen Campus Ricklinger Stadtweg 120, Linden Sammelstellen Ausgänge / Fluchtrichtung Block 1 Zufahrten Block 9 Block 5 Block 7 Bibliothek Block 8 Seite 9
10 Flucht- und Rettungswege Beschilderung, Kennzeichnung Seite 10
11 Flucht- und Rettungswege Flucht- und Rettungsplan Gebäude 14, Fakultät IV, Erdgeschoss Seite 11
12 Flucht- und Rettungswege Sicherheitseinrichtungen (z.b. Notausgänge), Brandschutzeinrichtungen (Brandmelder, Feuerlöscher etc.) dürfen nicht verstellt oder entfernt werden. Fluchtwege und Notausgänge sind freizuhalten. Brand- und Rauchschutztüren müssen grundsätzlich geschlossen sein! Ausnahme sind selbstschließende Brand- und Rauchschutztüren. Der Schließmechanismus der Rauchschutztüren darf nicht außer Betrieb gesetzt oder Tür durch Hilfsmittel (z.b. Keile) offen gehalten werden. Seite 12
13 Flucht- und Rettungswege Alarmierung Alarmierung erfolgt durch: akustische Signalgeber (Hupen, Sirenen etc.) optische Alarmierungsmittel Telefonanlagen Megaphone Zuruf z.b. Fakultät II, Fachbereich Bioverfahrenstechnik, Standort Heisterbergallee, Ahlem Hupen Seite 13
14 Brandschutz Was tun wenn s brennt? Wenn es brennt: Ruhe bewahren, keine Panik Alarmierung auslösen Notruf wählen (00)112 Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Personen sind betroffen? Welche Art von Verletzungen? Warten auf Rückfragen! Seite 14
15 Brandschutz Was tun wenn s brennt? Wenn Zeit ist: elektrische Verbraucher abschalten Löschversuch unternehmen, NUR wenn die eigene Gesundheit nicht gefährdet wird Fenster und Türen schließen andere Personen warnen, Kommilitonen und Hilflose mitnehmen. gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Sammelstelle aufsuchen Seite 15
16 Handhabung von Feuerlöschern Löschversuch Seite 16
17 Handhabung von Feuerlöschern Richtiges Löschen von Feuer Seite 17
18 Sicherheitskennzeichnung in der HsH Rettungsweg/Notausgang - Sammelstelle Seite 18
19 Rettungszeichen kennzeichnen Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, den Weg zu Erste-Hilfe-Einrichtungen oder die Einrichtungen selbst Rettungsweg Notausgang Rettungsweg/Notausgang, rechts Rettungsweg/Notausgang Erste Hilfe Defibrillator Sammelstelle Notdusche Augendusche Seite 19
20 Brandschutzzeichen kennzeichnen Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen Druckknopfmelder Feuerlöscher Wandhydrant stets geschlossen halten! Seite 20
21 Warnzeichen warnen vor einem Risiko oder Gefahren Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen Warnung vor giftigen Stoffen Warnung vor ätzenden Stoffen Warnung vor heißer Oberfläche Warnung vor Biogefährdung Warnung vor elektrischer Spannung Seite 21
22 Gebotszeichen schreiben ein bestimmtes Verhalten vor Augenschutz benutzen Gesichtsschutz benutzen Handschutz benutzen Gehörschutz benutzen Schutzkleidung benutzen Hände waschen Seite 22
23 Verbotszeichen untersagen ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann Rauchen verboten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten Aufzug im Brandfall nicht benutzen Essen und Trinken verboten Zutritt für Unbefugte verboten Seite 23
24 Sicherheitskennzeichnung in der HsH Beispiele Seite 24
25 Zu guter Letzt. In allen Gebäuden der Hochschule gilt absolutes Rauchverbot! Nutzen Sie die Raucherbereiche. Die Bestimmungen des Arbeits- und Brandschutzes sind einzuhalten, erkannte Gefahrenquellen anzuzeigen und bei Unfällen und Bränden bestmögliche Hilfe zu leisten. Auf Ordnung und Sauberkeit ist zu achten. Bei Arbeiten in Werkstätten und Laboren erfolgen gesonderte Einweisungen und Arbeitsschutzunterweisungen. noch Fragen? Seite 25
26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir wünschen Ihnen eine sichere, gesunde und erfolgreiche Studienzeit! Ihr Team Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Seite 26
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 43 vom 26. September 2003
556 Anlage 2 Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen 1 Verbotszeichen P00 Verbot *) P01 Rauchen verboten P 02 Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten P03 Für Fußgänger verboten P04 Mit Wasser löschen
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