Brandschutzordnung DIN DIN
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- Karsten Rothbauer
- vor 5 Jahren
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1 Anhang Abschnitt 06 Übersicht: Brandschutzordnung für die Kinderklinik Schömberg ggmbh Hinweis: Im Rahmen der Notfallplanung wurde die verbindliche Brandschutzordnung (Reha-Südwest ggmbh vom ) für die Kinderklinik, im Hinblick auf betriebliche Gegebenheiten, durch 3 Teile ergänzt. DIN Teil 1 Allgemeines und Teil A (Aushang) (= Notrufe, Verhaltensanweisung; Aushang DIN A 4 wie Abbildung) DIN Teil 2: Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) (= Brandverhütung und Regelungen im Detail; Aushang als Karte DIN A 4, einmal gefaltet. Der ausgewählte Inhalt umfasst alle 3 Teile der DIN mit örtlichen Ergänzungen) DIN Teil 3: Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. (= Regelung z.b. für die virtuelle Pforte und Verantwortlichkeiten. Die Aufgabenerfüllung bei Einsätzen, z.b. Führung; Aufgabenverteilung im Vollzug einer Notfallevakuierung wurde festgelegt. ) Hinweis: Die betriebliche Situation der Begleitpersonen, die mit den Patienten auf Station sind, z.b. auf Station A bei Patienten in Gitterbetten, wurde aufgegriffen. Die Flyer Einsatzplan ; Rettungstechnik und Brandschutzordnung sollen gezielt informieren und auch den genannten Personenkreis erfassen. Information: Die durch die Reha-Südwest ggmbh erstellte Brandschutzordnung ist von der Geschhäftsleitung unterzeichnet, eingeführt und rechtlich verbindlich. Für die mit der Aus- und Fortbildung befassten Kräfte steht diese zur bedarfsweisen Nutzung und zur Richtungsbestimmung zur Verfügung. (siehe auch Intranet!). Die Brandschutzordnung der Reha Südwest ggmbh wird nach dieser Übersicht in 3 Teilen ergänzt: a) Mit dem Teil A ( Notruf und Verhalten ), als Aushang im Verbund mit dem AVEP. b) Mit dem Teil B (Brandverhütung und Notfallevakuierung), als Faltblatt im Aushang, für das Personal, die Patienten, die Besucher und die Begleitpersonen. c) Mit dem Teil C (Regelung der Führung) für die Ko-Funktionen. /
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3 Anhang - Abschnitt 06 Notrufe + Verhalten ***
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6 Brandschutzordnung Anhang Abschnitt 06 Die Brandschutzordnung für die Kinderklinik Schömberg besteht aus drei Teilen. Der verbindlichen Brandschutzordnung der Reha-Südwest ggmbh vom Juli Der vorliegenden Fassung und einem ausgehängten Faltblatt. Für Auskünfte zur Brandschutzordnung steht der Brandschutzbeauftragten gerne zur Verfügung. 1. Ziel der Brandschutzordnung Diese Brandschutzordnung dient der Verhütung von Bränden in der baulichen Anlage der Kinderklinik Schömberg. 1.1 Die getroffenen Regelungen haben zum Ziel Leben und Gesundheit der Patienten, der Begleitpersonen, der Besucher und des Personals schützen. Sie gelten für alle Benutzer der baulichen Anlagen. 1.2 Die Festlegungen zur Notfallevakuierung; nach Einsatzplan Retten, Räumen, Raus! sind zu beachten. Sie sind auf jeder Station ausgehängt. 1.3 Es ist Teil der Dienstaufgabe sich mit den Maßnahmen der Brandverhütung und der Notfallevakuierung vertraut zu machen. 1.4 Für das Verhalten im Brandfall gelten die Festlegungen für das Verhalten im Brandfall ; siehe nebenstehende Tafel, die in allen Bereichen der Kinderklinik ausgehängt ist. 1.5 In allen Gebäuden der Kinderklinik gilt Rauchverbot. 1.6 Das Personal hat im Bedarfsfalle die Besucher, auch die Begleitpersonen, auf die Einhaltung der Festlegungen aufmerksam zu machen, was insbesondere für die Einhaltung des Rauchverbotes gilt. 2. Leben und bedeutende Sachwerte retten! 2.1 In allen Gebäuden der Kinderklinik sind die Flucht- und Rettungswege gekennzeichnet. 2.2 Aus jedem Bereich sind stets zwei Wege erreichbar. Zu den Flucht- und Rettungswegen gehören die Flure, die Treppen, die Ausgangsflure und die Ausgänge ins Freie. 2.3 Flucht- und Rettungswege dürfen nicht verstellt werden. 2.4 Für einen Einsatz bei einem Brand stehen Hilfsmittel zur Verfügung, damit rasch geholfen werden kann. 2.5 Es sind dies: > Brandmelder zur unmittelbaren Alarmierung der Feuerwehr und der klinikinternen Hilfe. > Evakuierungseinlagen, als Teil der Krankenhausbetten und > Notfalltaschen, als Teil der Gitterbetten, für Maßnahmen der Räumung und der Notfallevakuierung. > Feuerlöscher und Wandhydranten für den ersten Löschversuch. 2.6 Diese Hilfsmittel sollten von Ihnen bei einem Brandausbruch nach Bedarf eingesetzt werden. Auf die eigene Sicherheit ist zu achten! 2.7 Informieren Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz, wo sich die erforderlichen Hilfsmittel befinden und wie diese einzusetzen sind. 2.8 Informieren Sie sich, auf welchem Weg Sie aus Ihrem aus Ihrem Arbeitsbereich zu den inneren Sammelstellen (ISA im Haus 2 und 1) kommen. 2.9 Wer sich als Gehfähiger in Sicherheit bringt, nimmt möglichst Gehbehinderte mit Aufzüge sind keine Rettungswege und dürfen im Brandfalle nicht benutzt werden Abschnitte verhindern, dass sich Feuer und Rauch ungehindert ausdehnen können. Notruftafel, Flucht und Rettungsweg, Abschnitte. Ko-Funktionen tragen im Einsatz ein Kenntrapez! 2.12 Abschnitte werden durch Brand- und Rauchschutztüren gebildet. Diese sind gekennzeichnet und schließen sich im Brandfalle selbsttätig. Damit diese Funktion erhalten bleibt, dürfen Türen nicht verstellt, nicht verkeilt und nicht festgebunden werden.
7 Anhang Abschnitt Schnelle Hilfe kommt! 3.1 Bei Feststellung eines Brandes ist sofort Alarm auszulösen. > Brandmelder betätigen! (Scheibe einschlagen, Knopf tief drücken!). Der Alarm geht über die Leitstelle Calw zur Feuerwehr Schömberg. Anfahrt der Feuerwehr ist beim Zugang zum Haus 5. Etwa Minuten vergehen, bis die Feuerwehr nach einem Alarm an der Kinderkliniki eintreffen kann. Selbsthilfe ist gefordert, zur Rettung von Menschenleben und zur Überbrückung der Zeit bis zum Eintreffen der Hilfe. > Hausalarm auslösen! 3.2 Für eine Alarmierung über Telefon gilt: > Notruf 112 zuständig für alle Notfälle (z.b. Brand, Unfall). Die 112 ist über alle amtsberechtigten Telefone zu erreichen; hausintern ist die 0 vorzuwählen. 3.3 Drei wichtige Rufnummern sind eingerichtet. Es sind dies die internen Rufnummern: > 300 für den klinikinternen medizinischen Notfall (Haustelefon, Arzt) > 231 für die klinikinterne Brandmeldung (Haustelefon, Station A) > 188 für die Verständigung der Technik. (Haustelefon) 3.4 Auf dem Gelände der Kinderklinik sind Feuerwehrwege, Rettungswege und Rettungsflächen ausgewiesen. Diese Wege müssen stets frei sein. Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. 3.5 Den Anweisungen der Ko-Funktionen und der Feuerwehr ist im Brandfalle Folge zu leisten. Die Ko-Funktionen sind im Alarm- und Einsatzfalle am Kenntrapez erkennbar. 4. Gut vorbereitet! 4.1 Für Brandschutzmaßnahmen ist der Brandschutzbeauftragten zuständig. Er ist in allen Fragen des Brandschutzes weisungsbefugt. 4.2 Wenn Brandschutzmängel festgestellt werden, so sind diese unverzüglich (Haustelefon 180) zu melden. 4.3 Abteilungsleiter und Teileinheitsführer sind innerhalb ihres Bereiches für die Einhaltung der Brandschutzordnung verantwortlich. 4.4 Zu den Teilbereichen der Hilfe wird über Flyer informiert; die beim Brandschutzbeauftragten angefordert werden können. Weiter sind der Notfallplan und der Feuerwehrplan der Kinderklinik zur Einsichtnahme beim Brandschutzbeauftragten und im Intranet verfügbar. Schömberg, Der Empfang der Brandschutzordnung wird bestätigt:... Geschäftsführer, o.v.i.a. Kinderklinik Schömberg ggmbh Tag:...Unterschrift:...
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