Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? 28. Infotag Mai 2013
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- Linda Hummel
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1 Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? 28. Infotag Mai 2013
2 WAS ERWARTET SIE? Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? Grenzen des CE-Zeichens Wann gelten andere Gesetze, Vorschriften und Richtlinien? Begriff des Bestandschutzes Welche Pflichten hat der Maschinenbetreiber..
3 WAS ERHALTEN SIE NICHT? eine Rechtsberatung ein Konzept für eine rechtsichere Vorgehensweise eine Konzept für Ihren Anwendungsfall
4 LEBENSZYKLUS - EINZELNE LEBENSPHASEN -
5 STATUS EINER MASCHINE
6 STATUS EINER MASCHINE
7 DAS CE -ZEICHEN Mit dem aufgebrachten CE -Zeichen bestätigt der Hersteller, die Einhaltung des Konformitätsverfahren - zum Beispiel der Maschinenrichtlinie Risikobeurteilung Betriebsanleitung (Aufbau und Inhalt MRL) Zulieferdokumentation Weitere notwendige Unterlagen Stromlaufplan Interne Dokumentation Interne Fertigungskontrolle Konformitätserklärung Typenschild mit Baujahr und CE
8 DAS CE -ZEICHEN Der Hersteller einer Maschine, Anlage muss folgende Punkte berücksichtigen: Zutreffende europäische Richtlinien: Maschinenrichtlinie Niederspannungsrichtlinie EMV-Richtlinie Druckgeräterichtlinie ATEX 95. und die harmonisierten Normen und nationale Richtlinien (TRR, TRG, VDE, Technische Regeln )
9 VORSCHRIFTEN
10 BETREIBER Nach welchen Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien arbeiten? Arbeitsschutzgesetz BetrSichV (TRBS.) PSA-BV ArbStättV LastenhandhabV GefStoffV (TRGS..) BioStoffV (TRBA..) LärmVibrationsArbSchV AMBV
11 BETREIBER / CE-ZEICHEN Wann ist für den Betreiber das CE-Zeichen notwendig bzw. von Interesse? 1. Erstinbetriebnahme 2. Umbau der Maschine
12 ERSTINBETRIEBNAHME Fall 1: Betreiber nimmt eine Maschine oder Gesamtanlage eines Lieferanten in Betrieb. Fall 2: Betreiber hat mehrere Maschinen von verschiedenen Lieferanten bestellt und nimmt die verkettete Anlage in Betrieb.
13 FALL 1: EINZELMASCHINE - GESAMTANLAGE Schritt 1: Prüfung der Konformitätserklärung und Dokumentation Schritt 2: Ermittlung der Restgefahren mit Hilfe der Betriebsanleitung Schritt 3: Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen Festlegung der PSA Lastenhandhabungsverordnung ChemikalienVO Arbeitsstättenverordnung Schritt 4: Erstellung der Betriebsanweisung und Unterweisungsunterlagen ArbSchG: 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: ( 4, 5, 6)
14 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Betriebssicherheitsverordnung:
15 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
16 FALL 2: VERKETTETE LINIE - EINZELMASCHINEN Der Betreiber der Anlage muss ein Gesamt-CE für die verkettete Anlage erstellen. Die einzelnen CE-Zeichen der Einzelmaschinen reichen nicht! 1. Risikobeurteilung über die verschiedenen Schnittstellen (mechanisch, elektrisch, pneumatisch..) 2. Betriebshandbuch erstellen. 3. Konformitätserklärung für die Gesamtanlage erstellen. 4. Typenschild im Bereich des Bedienstandes anbringen. 5. Anschließend Schritt 1 bis 4 für die Einzelmaschinen durchführen.
17 UMBAU EINER MASCHINE
18 KEINE WESENTLICHE ÄNDERUNG Für den Umbau der Maschine bedeutet dies: CE-Zeichen der gebrauchten Maschine bleibt bestehen. Sind die Forderungen der BetrSichV Anhang 1 erfüllt Umbau muss dem Stand der Technik entsprechen. Dokumentation muss ergänzt werden (Betriebsanleitung, Stromlaufpläne, Zulieferdokumentation) Quelle: Interpretationspapier des BMA 7. September 2000 aktualisiertes Interpretationspapier 2012
19 BESTANDSCHUTZ? Für Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie gibt es KEINEN BESTANDSCHUTZ! 1. Maschinenrichtlinie gilt nicht für gebrauchte Maschinen. Die Benutzung von Arbeitsmitteln unterliegen den Bestimmungen der Richtlinie 2009/104/EG. (Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln) 2. Betreiber muss vor der Inbetriebnahme der Maschine Gefährdungsbeurteilungen erstellen und in regelmäßigen Abständen kontrollieren. Geänderte Abläufe, Beinaheunfälle, bei festgestellten Gefährdungen muss der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen. (ArbSchG 3, BetrSichV 3, 4, 7, AMBV 3, 4)
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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