Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes

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1 Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes Endress+Hauser Messtechnik GmbH+Co.KG Rechtsgrundlage des Explosionsschutzes Gliederung 1. Einführung 2. Betriebssicherheitsverordnung 2.1 Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel 2.2 Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen 3. Regelwerke 3.1 Neuerungen

2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Der Titel lautet vollständig: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmittel und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Die Betriebssicherheitsverordnung ist weiter gefasst und gilt für alle Arbeitsmittel. Sie ist die nationale Umsetzung einiger EU-Richtlinien. Sie regelt u.a. die Anforderungen an geeignete Arbeitsmittel. Besonderes wenn die Bildung von explosionsfähiger Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung besondere Maßnahmen. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Die Begriffe Explosionsgefährdung und Explosionsschutz beziehen sich auf explosionsfähige Atmosphären d.h. explosionsfähige Gemische aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebel oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen. Temperaturbereich: - 20 C bis + 60 C Druckbereich: 0,8 bar bis 1,1 bar (absolut), in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Zündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt.

3 Explosionsgefährdete Bereiche Im Sinne der BetrSichV ist ein Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, ein explosionsgefährdeter Bereich. Hier sind besondere Schutzmaßnahmen. Explosionsgefährdete Bereiche müssen in Zonen eingeteilt werden. (Anhang 3 der BetrSichV) Zusätzlich ist von Seiten des Arbeitgebers sicherzustellen, dass der Anhang 4 der BetrSichV angewendet wird. Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, die durch gefährliche explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden könnten GefStoffV BetrSichV Explosionsgefahr erkennen und verhindern Brennbare Stoffe vorhanden? Entstehung Ex-Atmosphäre möglich? ja Maßnahmen Ist die Bildung von Ex-Atmosphäre verhindert? Weitere Maßnahmen ja Keine Maßnahmen Keine Maßnahmen Keine Maßnahmen Schnittstelle GefStoffV - BetrSichV - Zoneteilung - Vermeidung von Zündquellen - Anforderungen an Arbeitsmittel - Anforderung nach Anhang 4 BetrSichV Folgende Reihenfolge ist einzuhalten: 1. Primärer Explosionsschutz (= Vermeidung/Einschränkung der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre) 2. Sekundärer Explosionsschutz (= Vermeidung wirksamer Zündquellen) 3. Konstruktiver Explosionsschutz (= Begrenzung einer möglichen Explosion auf ein unbedenkliches Maß RL 1999/92/EG Artikel 3 ATEX 137 Richtlinie Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV) 3 Abs.2

4 Anforderung nach Anhang 4 BetrSichV 3 Gefährdungsbeurteilung Kann gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nicht sicher verhindert werden, ist folgendes zu beurteilen: Wahrscheinlichkeit und Dauer der Ex-Atmosphäre Vorhandensein wirksamer Zündquellen einschließlich elektrostatischer Entladungen Ausmaß der zu erwartenden Explosion Auf dieser Basis sind u. a. nachstehende Vorkehrungen zu treffen: Ausweisung explosionsgefährdete Bereiche Unterweisung der Beschäftigten Schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigaben, Aufsicht Kennzeichnung der Explosionsgefährdeten Bereiche Erstellen des Explosionsschutzdokuments Auswählen geeigneter Betriebsmittel Prüfung der Anlagen und Betriebsmittel Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre Zutritt für Unbefugte verboten Anhang 3 BetrSichV: Zoneteilung gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ist ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden kann sich bei Normalbetrieb gelegentlich bilden tritt im Normalbetrieb normalerweise nicht oder aber kurzzeitig auf als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln Zone 0 Zone 1 Zone 2 In Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub Zone 20 Zone 21 Zone 22 Mit dem 1. Januar 2006 müssen alle Anlagen in Staubexplosionsgefährdeten Bereichen nach dem 3-Zonen-Prinzip eingeteilt sein!

5 Anhang 3 BetrSichV: Zoneteilung Zusätzliche Vorkehrungen bei Staubexplosionsgefährdeten Bereichen Schichten, Ablagerungen und Anhäufungen von brennbarem Staub sind wie jede andere Ursache, die zur Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre führen kann, zu berücksichtigen. Staubablagerungen beseitigen! aber nicht so! Staubablagerungen beseitigen! Zugelassene Betriebsmittel verwenden! Anhang 4 BetrSichV: Auswahl von Geräten Kriterien für die Auswahl von Geräten und Schutzsystemen Anlagen, Geräte und Schutzsysteme dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn aus dem Explosionsschutzdokument hervorgeht, dass sie in explosionsgefährdeten Bereichen sicher verwendet werden können. Sofern im Explosionsschutzdokument unter Zugrundelegung der Gefährdungsbeurteilung nichts anderes vorgesehen ist, sind in explosionsgefährdeten Bereichen Geräte und Schutzsysteme entsprechend den Kategorien gemäß der Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95) auszuwählen. Zone (BetrSichV Anh. 3) 0 oder 20 1 oder 21 2 oder 22 Gerätekategorie (RL 94/9/EG / ATEX 95) 1 1 oder 2 1, 2 oder 3

6 Kennzeichnung von Geräten Kennzeichnung nach RL 94/9/EG (ATEX 95) CE-Kennzeichnung zeigt die Übereinstimmung mit der RL 94/9/EG an Gerätegruppe I = Bergbau II = alle anderen Bereiche CE 0102 Kennnummer (PTB) der benannten Stelle Spezifische Kennzeichnung für den Ex-Schutz II 2 D Atmosphären mit G = Gas/Dampf/Nebel D = Staub (Dust) Gerätekategorie M1 = Mit integrierten Ex-Schutzmaßnahmen M2 = Abschaltbar beim Auftreten von Ex- Atmosphären 1 = 0, 1, 2, 20, 21, 22 2 = 1, 2, 21, 22 3 = 2, 22 Kennzeichnung von Geräten Kennzeichnung nach RL 94/9/EG (ATEX 95) Gase, Dämpfe, Nebel Stäube Kategorie 1G Zone 0 Kategorie 1D Zone 20 Kategorie 2G Zone 1 Kategorie 2D Zone 21 Kategorie 3G Zone 2 Kategorie 3D Zone 22 G = Gas D = Dust (Staub)

7 Kennzeichnung von Geräten Kennzeichnung nach RL 94/9/EG (ATEX 95) Zündschutzarten Entspricht einer oder mehreren europäischen Ex-Normen CE 0032 Zündschutzart o = Ölkapselung p = Überdruckkapselung q = Sandkapselung d = Druckfeste Kapselung e = Erhöhte Sicherheit m = Vergusskapselung ia/ib = Eigensicherheit II 2G EEx ia IIC T6 Temperaturklasse T1 > 450 C T2 300 C 450 C T3 200 C 300 C T4 135 C 200 C T5 100 C 135 C T6 85 C 100 C Explosionsgruppe IIA, IIB, IIC nur bei Ex i, Ex d, Ex nc und Ex nl Kennzeichnung von Geräten Mindestkennzeichnung nach RL 94/9/EG (ATEX 95) Gerätegruppe II Hersteller Endress+Hauser Typ CE 0032 II 1/2 GD EEx ia IIC T 100 C PTB 02 ATEX 4711 X Fert.Nr. Hinweis: Ein Gerät mit der Kennzeichnung II 1/2 GD ist nicht zwangsläufig auch für die Verwendung in hybriden Gemischen geeignet.

8 Gerätezulassung Anforderungen nach RL 94/9/EG an Gerätehersteller Geräte der Gruppe II mit potenzieller Zündquelle Gerätekategorie 1 Gerätekategorie 2 Gerätekategorie 3 ja elektrisches Gerät ja Motor mit innerer Verbrennung Dokumentation benannte Stelle Dokumentation Hersteller EG-Baumusterprüfung interne Fertigungskontrolle Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen Welche Neuerungen erwarten uns beim Explosionsschutz? Neue Kenzeichnung Im Rahmen der internationalen Normenarbeit (IEC ) im Explosionsschutz werden neue Gerätekennzeichnungen diskutiert. Die europäische Kategorien werden ersetzt durch EPL`s (Equipment protection level) werden. Gase, Dämpfe, Nebel Group II Stäube Group III EPL Ga Zone 0 EPL Da Zone 20 EPL Gb Zone 1 EPL Db Zone 21 EPL Gc Zone 2 EPL Dc Zone 22 G = Gas D = Dust (Staub) Beispiel: Ex de IIB T3 Gb Ex ia IIIB 120 C Da IP20

9 Welche Neuerungen erwarten uns beim Explosionsschutz? Internationale Zertifizierung von Ex-Geräten Zertifikat z. Zt. akzeptiert in: Australien Neuseeland Zertifikats Nr. IECEx TUN Kennzeichnung Ex ia IIC T6 T2 Hinweis: Kennzeichnung findet man auf Geräten die in Europa auf den Markt gebracht werden. Literatur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Leitfaden zur Betriebssicherheitsverordnung IEC (Entwurf); Electrical apparatus for explosive atmospheres EN (Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche) EN (Explosionsschutz, Grundlagen und Methodik) EN (Nichtelektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen) EN (Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche; Teil 10: Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche) EN (Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in Bereichen mit brennbarem Staub)

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