Zusatzinformationen. für den Ex Bereich, nach RL94/9/EG - ATEX

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1 Zusatzinformationen für den Ex Bereich, nach RL94/9/EG - ATEX techn. Änderungen vorbehalten

2 Seit dem ist die bestimmungsgemäße Verwendung von Geräten, die in explosionsgefährdeten Bereichen in den Mitgliedstaaten der EU eingesetzt werden ausschließlich durch die Richtlinie RL94/9/EG geregelt. Die Richtlinie versteht sich nicht als Ersatz für vorhandene Normen oder Empfehlungen, wie z.b.: VDMA , sondern als Ergänzung zu diesen, und beschreibt gleichzeitig die Vorgehensweise bei der Erstellung der Dokumentation. Deshalb komplettieren wir unsere produktbegleitenden Dokumentationen mit ATEX - spezifischen Hinweisen, im Falle von Ventilatoren für die Absaugung von explosionsfähigen Medien und / oder Aufstellung in explosionsgefährdeten Bereichen, und bescheinigen die Konformität dementsprechend. Einteilung der Ex - Klassen Nachfolgende Kurzinformationen und Definitionen dienen für das bessere Verständnis der Problematik: Die Ex - Zonen: Zone 0/20: Explosionsfähige Atmosphäre ist ständig, langzeitig oder dauerhaft vorhanden Zone 1/21: Explosionsfähige Atmosphäre tritt im Normalbetrieb gelegentlich auf Zone2/22: Normalerweise keine explosionsfähige Atmosphäre, wenn dann kurzzeitig und selten Die Gerätegruppen: Gerätegruppe I: Geräte zur Verwendung in Untertagebetrieben Gerätegruppe II: Geräte zur Verwendung in den übrigen Bereichen

3 Die Gerätekategorien: Gerätekategorie 1: sehr hohes Maß an Sicherheit Gerätekategorie 2: hohes Maß an Sicherheit Gerätekategorie 3: Normalmaß an Sicherheit Die Explosionsgruppen: Explosionsgruppen und Grenzspaltweiten Explosionsgruppe IIA IIB IIC Grenzspaltweiten >/= 0,9mm 0,5mm - 0,9mm </= 0,5mm Die Temperaturklassen: Temperaturklassensymbol und dazugehörige Temperatur Temperaturklassensymbol T1 T2 T3 T4 T5 T6 Temperatur 450 C 300 C 200 C 135 C 100 C 85 C

4 Einschränkungen bei Funken - Kunststoffventilatoren: Einsatzbereiche für Funken- Kunststoffventilatoren: Gerätegruppe II Nicht Bergbau Gerätekategorie Einsetzbar in Ex - Zone Art des Mediums II 2G 1,2 Gase, Dämpfe, Nebeln II 3G 2 Gase, Dämpfe, Nebeln Zonenkombinationen: INNEN nicht EX Zone 1 Zone 2 nicht EX AUSSEN Zone Zone

5 Kennzeichnungsbeispiel Interne Fertigungs - nummer Zündschutzart Explosionsgruppe Temperaturklasse Einschränkung Definiert die konstruktive Sicherheit mit Anforderungen an die Materialpaarung, das Spaltmaß, Lager, etc.. Art der explosionsfähigen Gasatmosphäre Explosionsgruppe IIA Explosionsgruppe IIB Explosionsgruppe IIC Max. Oberflächen - temp. am Gerät T1: max. 450 ºC T2: max. 300 ºC T3: max. 200 ºC T4: max. 135 ºC T5: max. 100 ºC T6: max. 85 ºC Stoßprüfung bei 40 ºC und -5 ºC II 3 G c IIB T3 X xx ATEXxxx xxx Registrier - nummer Kennzeichen Gerätegruppe Gerätekategorie Fördermedium Kennzeichnung explosionsgeschützter Geräte unterteilt in: Gerätegruppe I: Bergbau Gerätegruppe II: nicht Untertagebetrieb Für Gerätegruppe II w. folgt definiert: Erf. Maß an Sicherheit durch entspr. Umfang an Schutzmassnahmen sichergestellt 2: auch bei häufigen Gerätestörungen 3: bei normalem Betrieb Für Gerätegruppe wie folgt definiert: G: Gase, Dämpfe, Nebel D: Staub- Luft- Gemische

6 Die Festlegung der Explosionsschutzklassen obliegt dem Betreiber, bzw. der Abnahmebehörde. Der Kunde hat sich nach den Angaben des Betreibers zu richten und dementsprechend zu bestellen. Der Lieferant hat die Verpflichtung nach Angaben des Kunden zu liefern und ist lediglich für die Einhaltung der konstruktiven Ausführung der Ventilatoren verantwortlich, welche der von ihm bescheinigten bestimmungsgemäßen Verwendung entspricht. Wichtiger Bestandteil der Richtlinie RL94/9EG ist die Kennzeichnung, woraus eindeutig hervorgehen muss, für welchen Einsatz der Ventilator geeignet ist. Einschränkungen Die Ventilatoren dürfen nur für die Förderung von Gasen, in der Gruppe, Kategorie, Zündschutzart, Ex - Gruppe und Temperaturklasse eingesetzt werden, die der Kennzeichnung entspricht Das Anbringen von Schutzeinrichtungen gegen das Hineinfallen von Teilen obliegt dem Betreiber Die Aufstellungstemperatur der Ventilatoren darf 40 C nicht überschreiten, da sonst die Motoren ihre Zulassung verlieren Die Stoßprüfung wurde bei einer Minimaltemperatur von -5 C durchgeführt, deshalb muss bei Außenaufstellung der Ventilatoren dafür gesorgt werden, dass die Temperatur der Gehäuse und Laufräder -5 C nicht un terschreiten Der Staubgehalt des zu fördernden Gases darf nicht höher sein als der Staubgehalt der Außenluft in Industriegebieten (< 5 mg/m3) Jede andere oder darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für resultierende Schäden haftet der Hersteller / Lieferant nicht, das Risiko trägt allein der Benutzer.

7 EG-Konformitätserklärung im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 94/9/EG (ATEX), Anhang II A Hiermit erklären wir, dass die Geräte der FUNKEN Kunststoffanlagen GmbH - Geräteserie FDv/FDvF aufgrund der Konzipierung und Bauart, sowie in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung, als separate Komponente innerhalb einer Installation, den einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EG-Richtlinie entsprechen. Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung an Geräten dieser Geräteserie verliert diese Erklärung die Gültigkeit. Kennzeichnung des Gerätes: Einschlägige EG-Richtlinien: Bezeichnung der Geräte FDvF 125 / Ex FDvF 160 / Ex FDvF 200 / Ex FDvF 250 / Ex FDvF 140 / Ex FDvF 180 / Ex FDvF 225 / Ex FDvF 280 / Ex EG-Richtlinie 94/9/EG (ATEX) II 3G c IIB T3 X 07 ATEX D049 Angewandte harmonisierte Normen, insbesondere: EN EN EN EN Angewandte nationale Normen und technische Spezifikationen, insbesondere: VDMA Datum / Unterschrift: Markus Schorn Angaben zum Unterzeichner : Geschäftsführer

8 EG-Konformitätserklärung im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 94/9/EG (ATEX), Anhang II A Hiermit erklären wir, dass die Geräte der FUNKEN Kunststoffanlagen GmbH - Geräteserie FDvF 110+ aufgrund der Konzipierung und Bauart, sowie in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung, als separate Komponente innerhalb einer Installation, den einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EG-Richtlinie entsprechen. Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung an Geräten dieser Geräteserie verliert diese Erklärung die Gültigkeit. Kennzeichnung des Gerätes: Einschlägige EG-Richtlinien: EG-Richtlinie 94/9/EG (ATEX) Bezeichnung der Geräte FDvF 110+ Ex II 3G c IIB T3 X 07 ATEX D049 Angewandte harmonisierte Normen, insbesondere: EN EN EN EN Angewandte nationale Normen und technische Spezifikationen, insbesondere: VDMA Datum / Unterschrift: Markus Schorn Angaben zum Unterzeichner : Geschäftsführer

9 EG-Konformitätserklärung im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 94/9/EG (ATEX), Anhang II A Hiermit erklären wir, dass die Geräte der FUNKEN Kunststoffanlagen GmbH - Geräteserie FRv aufgrund der Konzipierung und Bauart, sowie in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung, als separate Komponente innerhalb einer Installation, den einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EG-Richtlinie entsprechen. Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung an Geräten dieser Geräteserie verliert diese Erklärung die Gültigkeit. Bezeichnung der Geräte FRv 075 / 2 / Ex FRv 110 / 4 / Ex FRv 075 / 4 / Ex FRv 110+ / 2 / Ex FRv 110 / 2 / Ex FRv 110+ / 4 / Ex Kennzeichnung des Gerätes: II 3G c IIB T3 X 04 ATEX D132 Einschlägige EG-Richtlinien: EG-Richtlinie 94/9/EG (ATEX) Angewandte harmonisierte Normen, insbesondere: EN EN EN EN Angewandte nationale Normen und technische Spezifikationen, insbesondere: VDMA Datum / Unterschrift: Markus Schorn Angaben zum Unterzeichner : Geschäftsführer

10 EG-Konformitätserklärung im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 94/9/EG (ATEX), Anhang II A Hiermit erklären wir, dass die Geräte der FUNKEN Kunststoffanlagen GmbH Geräteserie FRv aufgrund der Konzipierung und Bauart, sowie in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung, als separate Komponente innerhalb einer Installation, den einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EG-Richtlinie entsprechen. Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung an Geräten dieser Geräteserie verliert diese Erklärung die Gültigkeit. Bezeichnung der Geräte FRv 125 / D / Ex FRv 200 / D / Ex FRv 125 / R / Ex FRv 200 / R / Ex FRv 140 / D / Ex FRv 225 / D / Ex FRv 140 / R / Ex FRv 225 / R / Ex FRv 160 / D / Ex FRv 250 / D / Ex FRv 160 / R / Ex FRv 250 / R / Ex FRv 180 / D / Ex FRv 280 / D / Ex FRv 180 / R / Ex FRv 280 / R / Ex Kennzeichnung des Gerätes: II 3G c IIB T3 X 05 ATEX D085 Einschlägige EG-Richtlinien: EG-Richtlinie 94/9/EG (ATEX) Angewandte harmonisierte Normen, insbesondere EN EN EN EN Angewandte nationale Normen und technische Spezifikationen, insbesondere: VDMA Datum / Unterschrift: Markus Schorn Angaben zum Unterzeichner : Geschäftsführer

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