CE-ZERTIFIZIERUNG VON MASCHINEN FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT
|
|
- Claus Kraus
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT Andreas Siegmund (BGV) Referat Produktsicherheit - V
2 Marktüberwachung in Hamburg durch das Referat Produktsicherheit Aufgabengebiet Prüfung von (technischen) Non-Food-Produkten Überprüfung von Produkten bei der Einfuhr in die EU (Zoll) Ca p.a. Überprüfung von Produkten bei Hamburger Wirtschaftsakteuren (Hersteller, Importeure, Händler) und ggf. bei gewerblichen Verwendern aufgrund eigeninitierter Marktüberwachungsaktionen, Mängelmitteilungen anderer Behörden, Beschwerden sowie nach Unfall- und Schadensmeldungen. Ca. 400 p.a. 2
3 Marktüberwachung in Hamburg durch das Referat Produktsicherheit Überprüfungen auf Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes ProdSG und folgender dazu erlassenen Verordnungen: Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV) Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug - 2. ProdSV) Siebte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Gasverbrauchseinrichtungsverordnung - 7. ProdSV) Achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt - 8. ProdSV) Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung ProdSV) Nennung von Bild-/Text-/Datenquellen 3
4 Bedeutung der CE-Kennzeichnung Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß Verordnung (EG) 765/2008, dass das Produkt allen geltenden europäischen Vorschriften entspricht und es den vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde. Die CE-Kennzeichnung ist kein (Prüf-) Siegel, sondern ein Verwaltungszeichen, das die Freiverkehrsfähigkeit entsprechend gekennzeichneter Produkte im Europäischen Binnenmarkt zum Ausdruck bringt. 4
5 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Regelt die Voraussetzungen für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, die Rechtsverordnungen nach 8 ProdSG unterliegen. Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) Die 9. ProdSV setzt in Deutschland die europäische Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in nationales Recht um und regelt das Inverkehrbringen von neuen Maschinen. Die 9. ProdSV bezieht sich dabei direkt auf die Anhänge der Maschinenrichtlinie. 5
6 Maschinenverordnung: Geltungsbereich gem. 1 Abs. 1 der 9. ProdSV Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von folgenden neuen Produkten: 1. Maschinen; 2. auswechselbare Ausrüstungen; 3. Sicherheitsbauteile; 4. Lastaufnahmemittel; 5. Ketten, Seile und Gurte; 6. abnehmbare Gelenkwellen; 7. unvollständige Maschinen 6
7 Begriffsbestimmungen Inverkehrbringen ( 2 Nr. 15 ProdSG) Inverkehrbringen ist die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR); die Einfuhr in den EWR steht dem Inverkehrbringen gleich. Hersteller ( 2 Nr. 10 der 9. ProdSV; vereinfachte, nicht vollständige Darstellung) Ein Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die eine Maschine konstruiert oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine mit der 9. ProdSV im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller vorhanden ist, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine Maschine in den Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet. 7
8 Begriffsbestimmungen Bedeutung in der Praxis Inverkehrbringen ( 2 Nr. 15 ProdSG) Zum Zeitpunkt der Einfuhr in den EWR von neuen und gebrauchten Maschinen müssen uneingeschränkt die Anforderungen der 9. ProdSV für das Inverkehrbringen von neuen Maschinen eingehalten werden. Hersteller ( 2 Nr. 10 der 9. ProdSV; vereinfachte, nicht vollständige Darstellung) Hersteller mit den sich daraus ergebenden Pflichten ist diejenige natürliche oder juristischen Person, die auf der Maschine bzw. auf deren Typenschild und in der Konformitätserklärung als Hersteller genannt ist. Dies gilt auch für Betreiber, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Maschinen für den Eigengebrauch herstellen. Wenn kein Hersteller genannt ist, übernehmen ggf. der im EWR ansässige gewerbliche Einführer bzw. Verkäufer oder sonst der Betreiber alle Herstellerpflichten der 9. ProdSV. 8
9 Begriffsbestimmungen vereinfachte, nicht vollständige Darstellung Maschine ( 2 Nr. 2 der 9. ProdSV) eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, wovon mindestens ein Teil beweglich ist, die einer bestimmten Anwendung dient und die einen Antrieb besitzt oder die für einen Antrieb vorgesehen ist, eine Gesamtheit von Maschinen oder von unvollständigen Maschinen, die so zusammengefügt ist, dass Sie als Gesamtheit von Maschinen funktioniert. Ausgenommener Antrieb: Unmittelbar eingesetzte menschliche oder tierische Kraft (gilt nicht für Hebevorgänge mit menschlicher Kraft!) 9
10 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von neuen Maschinen: 1. Die Maschine muss den in Anhang I der Maschinenrichtlinie aufgeführten Anforderungen entsprechen. 2. Die in Anhang VII der Maschinenrichtlinie genannten technischen Unterlagen müssen verfügbar sein. 3. Die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung im Sinne des Anhangs I der Maschinenrichtlinie muss zur Verfügung gestellt werden. 4. Das gemäß 4 der 9. ProdSV zutreffende Konformitätsbewertungsverfahren muss durchgeführt sein. 5. Die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II der Maschinenrichtlinie muss ausgestellt sein der Maschine beiliegen. 6. Die CE-Kennzeichnung gemäß 5 der 9. ProdSV muss angebracht sein. 10
11 Konformitätsbewertungsverfahren für normale Maschinen ( 4 Abs. 2 der 9. ProdSV) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter führt das in Anhang VIII der Richtlinie 2006/42/EG vorgesehene Verfahren der Konformitätsbewertung mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen durch. Dazu erstellt er die in Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, damit durch den Herstellungsprozess gewährleistet ist, dass die hergestellte Maschine mit den technischen Unterlagen übereinstimmt und die Anforderungen dieser Richtlinie (Anhang I der Maschinenrichtlinie) erfüllt. 11
12 Technische Unterlagen vereinfachte, nicht vollständige Aufzählung (Maschinenrichtlinie Anhang VII Teil A ) Unterlagen über die Risikobeurteilung Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die für die Maschine gelten. Beschreibung der ergriffenen Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls eine Angabe der von der Maschine ausgehenden Restrisiken. angewandte Normen und sonstigen technischen Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Dokumentation der Prüfungen, die vom Hersteller oder von einer Prüfstelle durchgeführt wurden. 12
13 Bedeutung der Einhaltung von Normen ( 4 Abs. 2 der 9. ProdSV) Ist eine Maschine nach einer im Amtsblatt der EU gelisteten harmonisierten Norm hergestellt worden, so löst dies eine Konformitätsvermutung aus. Dies bezieht sich jedoch nur auf die von der Norm erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Dies entbindet deshalb auch nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Risikobeurteilung. 13
14 Probleme in der Praxis Nachzertifizierung neuer Maschinen ohne CE Konformitätsbewertungsverfahren gemäß 4 Abs. 2 der 9. ProdSV Fragen: Wie wird bei einer fertigen Maschine das Verfahren der Konformitätsbewertung mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung durchgeführt? Wie soll bei einer fertigen Maschine im Herstellungsprozess gewährleistet werden, dass die hergestellte Maschine mit den technischen Unterlagen übereinstimmt und die Anforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie erfüllt? 14
15 Probleme in der Praxis Nachzertifizierung neuer Maschinen ohne CE Ziffer Anhang I Maschinenrichtlinie: Anwendung der Grundsätze für die Integration der Sicherheit in der Reihenfolge: 1. Beseitigung oder Minimierung der Risiken so weit wie möglich (Integration der Sicherheit in Konstruktion und Bau der Maschine); 2. Ergreifen der notwendigen Schutzmaßnahmen gegen Risiken, die sich nicht beseitigen lassen; 3. Frage: Ist diese Reihenfolge bei einer fertigen Maschine hinreichend einhaltbar? 15
16 Probleme in der Praxis Nachzertifizierung neuer Maschinen ohne CE Ziffer Anhang I Maschinenrichtlinie: Bruchrisiko beim Betrieb: Die verwendeten Materialien müssen eine geeignete Festigkeit und Beständigkeit insbesondere in Bezug auf Ermüdung, Alterung, Korrosion und Verschleiß aufweisen. Frage: Wie ist der Festigkeitsnachweis für entsprechende Materialien einer fertigen Maschine verantwortlich zu führen, wenn hierüber keine entsprechende Dokumentation vorhanden ist? 16
17 Probleme in der Praxis CE-zertifizierte Maschinen aus Drittländern Nr. 1 Buchstabe A Anhang II Maschinenrichtlinie: Inhalt der EG-Konformitätserklärung für eine Maschine Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten (Auszug): Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen; diese Person muss in der Gemeinschaft ansässig sein; Problem: Wenn in der EG-Konformitätserklärung diese Person nicht angegeben ist, können Marktüberwachungsbehörden beim Verdacht der Nichtkonformität nicht tätig werden. 17
18 Fazit Nachzertifizierung neuer Maschinen ohne CE Kompromisslösung, weil dabei das Pferd beim Schwanz aufgezäumt wird (das Konformitätsbewertungsverfahren fängt am Reißbrett an). Wer sich für diesen Weg entscheidet, trägt mit Blick auf die Produktsicherheit ein hohes Risiko und sollte sich dabei ggf. professionell unterstützen lassen. CE-zertifizierte Maschinen aus Drittländern Unbedingt darauf achten, dass in der EG-Konformitätserklärung die in der Gemeinschaft ansässige Person angegeben ist, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen. 18
19 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Bei weiteren Fragen:
Infoblatt Sicherheit von Maschinen
Infoblatt Sicherheit von Maschinen Die vom Hersteller zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen an Maschinen sind ab dem 29.12.2009 in der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt. Eine aktuelle Version
MehrHandlungshilfe. zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen gemäß Maschinenrichtlinie & Betriebssicherheitsverordnung.
Handlungshilfe zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen gemäß Maschinenrichtlinie & Betriebssicherheitsverordnung 2 Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 1.3 1.4 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 3 Ausgangssituation
Mehrenreg. Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin - Jahrestagung
/ enreg. Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin - Jahrestagung Das europäische Produktrecht für den Energiesektor im Gefüge der gesetzlichen Regulierung des europäischen Binnenmarktes Dr. Susanne
MehrDipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance
Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Beispiele für EG-/EU-Konformitätserklärungen 1. EG-Konformitätserklärung nach Anhang II A der Richtlinie
MehrHerstellervorschriften und Normen. DI Stefan Krähan AUVA/HUB Tel.: 01/
Herstellervorschriften und Normen AUVA/HUB Stefan.kraehan@auva.at Tel.: 01/33111-585 Stufenbau der Rechtsordnung EU-Richtlinien, EU-Verordnungen, Gesetz Verordnungen Erlässe, Bescheide Regelwerke der Technik
MehrEG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting
EG-Richtlinien und Kälteanlagen 2012 www.kiscnet.com 1 Welche EG-Richtlinien sind in der Regel bei Kälteanlagen anzuwenden? www.kiscnet.com 2 2006/42/EG - Richtlinie über Maschinen und zur Änderung der
MehrDipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel Tel.: ; mobil:
Regierungspräsidium Kassel Kassel Unvollständige Maschinen nach neuer EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Ein Vortrag von Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel
MehrMaschinen sicher und rechtskonform konstruieren Frank Pfaffinger/Michael Otto Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd
Maschinen sicher und rechtskonform konstruieren Frank Pfaffinger/Michael Otto Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd Folie 1 02. September 2010 Frank Pfaffinger/Michael Otto BGM Zielstellungen Rechtsvereinfachung
MehrMaschinenverordnung 9. GPSGV gültig ab dem Zusammengestellt von Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann,
Neunte Verordnung zum Geräte und Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. GPSGV) 1 In der Fassung der Änderung durch die Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
MehrHEINSBERGER BAUMASCHINEN - TAGE 23./24. OKTOBER 2014 WEGBERG-WILDENRATH
HEINSBERGER BAUMASCHINEN - TAGE 23./24. OKTOBER 2014 WEGBERG-WILDENRATH ANFORDERUNGEN AN NEUE UND GEBRAUCHTE BAUMASCHINEN NACH DEM PRODUKTSICHERHEITSGESETZ UND DER MASCHINENVERORDNUNG DIPL.-ING. (FH) MARC
MehrAllgemeiner Leitfaden zu CE-Kennzeichnung
Emser Straße 19 65195 Wiesbaden Dipl.-Ing. Christoph Spreuer Verfahrens- und Sicherheitsingenieur Tel.: 0611 / 59 99 33 Fax.: 0611 / 59 01 17 E-Mail: info@spreuer.com Web: www.spreuer.com Allgemeiner Leitfaden
MehrMaschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz
Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Ludwig Finkeldei Kongress betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz 03.September 2009 Überblick der
MehrCE-Kennzeichnung Grundlagen - Pflichten
CE-Kennzeichnung Grundlagen - Pflichten 1 Inhalte 1 2 3 Pflichten der Wirtschaftsakteure im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung CE-Richtlinien Schritte zur CE-Kennzeichnung 2 1 Inhalte 1 2 3 Pflichten
MehrCE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich
CE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich CE-Kennzeichnung 1. WAS BEDEUTET DIE CE-KENNZEICHNUNG? Zur Erleichterung des freien Warenverkehrs
MehrCE-Kennzeichnung. für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich
CE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich CE-Kennzeichnung 1. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung? Zur Erleichterung des freien Warenverkehrs
MehrAnmerkung: Werkzeuge umformender Maschinen und Stanzwerkzeuge werden nicht betrachtet.
VDMA-Positionspapier Werkzeugmaschinen und Fertigungssysteme Präzisionswerkzeuge Spannvorrichtungen zur Verwendung an Maschinen Dieses Positionspapier soll darüber informieren, wie Spannvorrichtungen im
MehrDie Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Innovations- und Technologieberatung Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Seit dem 29. Dezember 2009 sind die Bestimmungen und Regelungen der neuen Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG in Kraft. Sie ersetzt
MehrProduktsicherheitsgesetz (ProdSG) Maschinenverordnung (9. ProdSV)
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Maschinenverordnung (9. ProdSV) Wer ist davon betroffen? Folie 1 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Ziel des Gesetzes Ein Produkt darf nur auf dem Markt bereitgestellt
MehrKuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42 EG
Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42 EG Was ändert sich? Allgemeines Die Richtlinie 2006/42/EG tritt am 29.12.2009 in Kraft; alle ab diesem Zeitpunkt in
MehrInformation und Kommunikation GmbH & Co KG
Information und Kommunikation GmbH & Co KG Dienstleistung aus einer Hand Die neue Maschinenrichtlinie - Effiziente Umsetzung auch mit Hilfe einer guten Zielgruppenanalyse Dipl.-Ing. Steffen Buhr Arbeitskreises
MehrRED Richtlinie Radio Equipment Directive
RED RICHTLINIE RED Richtlinie Radio Equipment Directive RICHTLINIE 2014/53/EU Josip Horvat Bereichsleiter EMV Labor Die RED Richtlinie löste zum 12.06.2016 die bisherige R&TTE Richtlinie ab (Übergangsfrist
MehrEU-Konformitätserklärungen
EU-Konformitätserklärungen Eine EU-Konformitätserklärung sagt aus, dass das betreffende Gerät/das elektrische Betriebsmittel/die Funkanlage den Anforderungen der zutreffenden Richtlinien entspricht. Es
MehrArbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele
Arbeitsgebiet: Grundlagen EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE08-17.d Europäisch
MehrHandel mit gebrauchten unvollständigen. Maschinen.
Handel mit gebrauchten unvollständigen www.maschinenrichtlinie.de www.maschinenbautage.eu Handel mit gebrauchten unvollständigen Der Handel mit gebrauchten unterliegt bis auf Ausnahmen nicht den Regelungen
MehrMaschinensicherheit in der EU
Maschinensicherheit in der EU Die Maschinenrichtlinie Karlsruhe, April 2015 Fritz Zoermer TÜV SÜD Industrie Service GmbH Maschinensicherheit in der EU Die Maschinenrichtlinie Folie 1 Inhalt 1 Die Richtlinie
MehrBetreiben einer Verfahrenstechnischen Anlage. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Gewerbeoberinspektorin K. Scheck
Betreiben einer Verfahrenstechnischen Anlage 1 Inhalt 1. Abgrenzung Betreiber - Hersteller 2. Anwendung der Maschinenrichtlinien (MRL) auf prozesstechnische Komponenten 3. Verzahnung der EG Richtlinien
MehrNiederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV Hintergründe ganz allgemein Verbesserung / Beibehaltung des Sicherheitsniveaus Abbau von Handelshemmnissen. Gewährleistung des freien Warenverkehrs in der
MehrRechtsgrundlagen und Haftungshintergrund bei Errichtung von kraftbetätigten Toranlagen
Torforum auf der R + T Maschinenrichtlinie - Podiumsdiskussion 29. Februar 2012 R + T, Messe Stuttgart Rechtsgrundlagen und Haftungshintergrund bei Errichtung von kraftbetätigten Toranlagen R+T 2012 /
MehrCE = Always Safety?? Bedeutet CE immer auch Sicherheit??
CE = Always Safety?? Bedeutet CE immer auch Sicherheit?? Dr. Wolfgang Kreinberg Quelle: VDI Nachrichten 1/18 "Die CE-Kennzeichnung auf Industrieerzeugnissen bedeutet, daß die natürliche oder juristische
MehrInverkehrbringen von Anlagen
Inverkehrbringen von Anlagen Klärwärtertagung 2015 Quelle: Abwasserverband Klettgau Suva, Bereich ALH Urs Haberstich urs.haberstich@suva.ch Inhalt des Referates Bestimmungen für Anlagen CE-Konformität
MehrNeue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Kerninhalte der Änderungen
Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Kerninhalte der Änderungen Dirk von Locquenghien + 49 (0)711-126 2643 dirk.vonlocquenghien@um.bwl.de 39/1 Überblick über Vortragsinhalte Anwendung der Maschinenrichtlinie
MehrDipl.-Ing. Claus-Peter Pietsch Abteilung Präventionsdienst München Am Knie München
Dipl.-Ing. Claus-Peter Pietsch Abteilung Präventionsdienst München Am Knie 8 81241 München 1 Fakten auf einen Blick Bezeichnung Zahl in 2013 Anzahl der Mitgliedsunternehmen 213.860 Anzahl der Versicherten
MehrVierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung ProdSV)
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) 14. ProdSV Ausfertigungsdatum: 13.05.2015 Vollzitat: "Druckgeräteverordnung vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 692), die
MehrMarktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO
Regierungspräsidium Gießen Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO Regierungspräsidium Gießen Dezernat 32 Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641 303-2336 Fax: 0641 303-2359 E-Mail:
MehrDas Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc. betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc
Das Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc Einleitung > Hersteller sowie Betreiber müssen die Richtlinienkonformität
MehrDie neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski
Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU BTEX ;-) Weshalb der Wechsel? Übergang zur neuen Richtlinie Was bleibt gleich? Was ändert sich? Hersteller
MehrSicherheit von Maschinen Bau einer Anlage
Sicherheit von Maschinen Bau einer Anlage Messe TRANSPORT & LOGISTIK Schweiz 2013 18. & 19. September 2013 Suva, Bereich Technik Adrian Durrer adrian.durrer@suva.ch V2.2 Inhalt des Referates Bestimmungen
MehrFachveranstaltung Der Ausschuss für Betriebssicherheit Gefährdungsbeurteilung auf der Höhe der Zeit eine Herausforderung für den Arbeitgeber
Fachveranstaltung Der Ausschuss für Betriebssicherheit Gefährdungsbeurteilung auf der Höhe der Zeit eine Herausforderung für den Arbeitgeber 31. Mai 2017 Thomas Kraus Willkommen Willkommen Auswirkungen
MehrCE-Akademie Jörg Ertelt. Beraterprofil Jörg Ertelt
INHALT Über Jörg Ertelt 3 Beratung von Wirtschaftsakteuren 3 Begriffe 3 Poduktbereiche 4 Beratungsleistungen 4 Beratung von Betreibern 5 Begriffe 5 Arbeitsmittel 5 Beratungsleistungen 5 Analyse von Dokumentationen
MehrErste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV)
Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV) 1. ProdSV Ausfertigungsdatum: 17.03.2016 Vollzitat: "Verordnung über elektrische Betriebsmittel vom
MehrGPS 7.2 Interpretation des in der Maschinenverordnung bzw. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benutzten Begriffes Gesamtheit von Maschinen
Interpretation des in der Maschinenverordnung bzw. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benutzten Begriffes Gesamtheit von Maschinen Vom 5. Mai 2011 (GMBl. Nr. 12, S 233) 1 Begriffsbestimmung Gesamtheit von
MehrInverkehrbringen von Anlagen
Inverkehrbringen von Anlagen Klärwärtertagung 2015 Quelle: Abwasserverband Klettgau Suva, Bereich ALH Urs Haberstich urs.haberstich@suva.ch Inhalt des Referates Bestimmungen für Anlagen CE-Konformität
MehrRevision der Verordnungen NEV und VGSEB. Zertifizierung mit dem Sicherheitszeichen
Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Revision der Verordnungen NEV und VGSEB Marktüberwachung, FAQs Zertifizierung mit dem Sicherheitszeichen Grundsatz Marktüberwachung Das ESTI ist befugt, wie bis
MehrBundesamt für Kommunikation Radio Monitoring und Anlagen. Neue EMV Richtlinie. EMV-Fachtagung Lucio Cocciantelli 21.
Bundesamt für Kommunikation Radio Monitoring und Anlagen Neue EMV-Fachtagung 2015 21. Januar 2015 Programm Einführung Anpassungen an an die 2 Die (RL 2014/30/EU) Die neue wurde am 26. Februar 2014 durch
MehrZehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 18.12.1995 BGBl I S.1936 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
MehrInbetriebnahme Protokoll
Inbetriebnahme Protokoll nach 2 der 9. ProdSV in Verbindung mit Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Anhang I) Objekt / BV: Standort: Referenz-Nr. (Risikobeurteilung) für kraftbetätigte Fenster (als vollständige
MehrInterpretationspapier BMAS "Wesentliche Veränderung"
Interpretationspapier BMAS "Wesentliche Veränderung" - 2015 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Produktsicherheitsgesetz/9. ProdSV (Maschinenverordnung) Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche
MehrÜberblick zu den Sicherheitsnormen
Überblick zu den Sicherheitsnormen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Panasonic Electric Works Europe AG Maschinensicherheit Die EU - Richtlinien für Maschinen- und Gerätehersteller Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
MehrHerstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung
Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG beschreibt in Anhang II B den Inhalt einer Herstellererklärung, die nach Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie beim Inverkehrbringen
Mehr??? Wer? Gegenüber wem? Wann? Wofür? Verantwortung und Freiheiten der Hersteller im neuen Produktsicherheitsgesetz. Verantwortlichkeit?
Verantwortung und Freiheiten der im neuen Produktsicherheitsgesetz Pflichten der Wirtschaftsakteure Vortragsveranstaltung IHK Karlsruhe 12. Juni 2013 Verantwortlichkeit? Wer? Gegenüber wem? Wann???? Wofür?
MehrAchte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 20.02.1997 BGBl I S.316 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz
MehrWer haftet bei mangelnder Maschinensicherheit und fehlerhafter/ fehlender CE Kennzeichnung?
Wer haftet bei mangelnder Maschinensicherheit und fehlerhafter/ fehlender CE Kennzeichnung? Für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sind: Arbeitsschutzrecht die handelsrechtlichen Geschäftsführer
MehrDie Risikobeurteilung als Basis für eine rechtskonforme Betriebsanleitung. Horst-Henning Kleiner tecteam GmbH, Dortmund
Die Risikobeurteilung als Basis für eine rechtskonforme Betriebsanleitung Horst-Henning Kleiner tecteam GmbH, Dortmund Geräte- und Produktsicherheitsgesetz: 4 Inverkehrbringen Anleitung als Regelwerk (4)
MehrProdSich 7.1 Interpretationspapier zum Thema Wesentliche Veränderung von Maschinen
Interpretationspapier zum Thema Wesentliche Veränderung von Maschinen Vom 9. April 2015 (GBl. Nr. 10, S. 183) in Kraft getreten am 9. April 2015 Bek. des BMAS vom 9.4.2015 - IIIb5-39607-3 Dieses Interpretationspapier
MehrOriginaltext: 8. GSGV
Originaltext: 8. GSGV Daten des Gesetzes Einleitung Auf den folgenden Seiten finden Sie den Originaltext der 8. Verordnung zum Gerätessicherheitsgesetz. Titel Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen
MehrElfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung ProdSV)
Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV) 11. ProdSV Ausfertigungsdatum: 06.01.2016 Vollzitat: "Explosionsschutzprodukteverordnung vom 6. Januar 2016
MehrVerordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung)
Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Vom 20. Dezember 2001,Bundesgesetzblatt I Nr. 72, S. 3854 22. Dezember 2001, geändert durch Bundesgesetzblatt I S. 4456 vom 4. Dezember
MehrInhaltsübersicht Maschinenrichtlinie
Inhaltsübersicht Maschinenrichtlinie Überblick über die RL 98/37/EG Gegenüberstellung: RL 98/37/EG 2006/42/EG Nationale Umsetzung und Verfahrensschritte Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Konformitätsbewertungsverfahren
MehrDie neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425 Die wichtigsten Neuerungen gegenüber PSA-Richtlinie 89/686 EWG Whitepaper Zusammenfassung In unserem Whitepaper geben wir einen Einblick in die neue PSA-Verordnung
MehrCE-Kennzeichnung und EG-Konformität in der Praxis Überblick und Grundlagen
CE-Kennzeichnung und EG-Konformität in der Praxis Überblick und Grundlagen B e g r i f f s e r k l ä r u n g Was ist EG-Konformität / CE-Kennzeichnung? CE = Communauté Européenne (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft)
MehrDie neue PSA Verordnung (EU) 2016/425 Hans Christian Simanski, Bochum. Eine sichere Welt. Seite DEKRA
Die neue PSA Verordnung (EU) 2016/425 Hans Christian Simanski, Bochum Eine sichere Welt Seite 1 Agenda (EU) 2016/425 Weshalb der Wechsel? Übergang zur neuen Verordnung Was bleibt gleich? Was ändert sich?
MehrNeue EU-Richtlinien 2016 Impulsvortrag. Dipl.-Ing. Martin Zimmermann TÜV-zertifizierter Maschinensicherheitsexperte
Neue EU-Richtlinien 2016 Impulsvortrag Dipl.-Ing. Martin Zimmermann TÜV-zertifizierter Maschinensicherheitsexperte ZIMMERMANN GmbH Sitz in DE-Oehringen Technische Dokumentation CE - Beratung, Seminare
MehrGeräte- und Produktsicherheitsgesetz
Geräte- und Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes 1/15 Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt ( - ProdSG) ProdSG Ausfertigungsdatum: 08.11.2011 " vom 8. November 2011 (BGBl.
MehrNew Legislative Framework NLF / Goods Package
Das neue Produktsicherheitsgesetz ( vom GPSG zum ProdSG) Dipl.-Ing. Dirk Moritz Bundesministerium für Arbeit und Soziales ProdSG seit 01.12.2011 in Kraft! Anlässe für die GPSG-Novelle New Legislative Framework
MehrNeue Maschinenrichtlinie FAQ
Neue Maschinenrichtlinie FAQ Achtung! Für Maschinenhersteller werden die Anforderungen der neuen Maschinenrichtlinie ab 29. Dezember 2009 verbindlich. Wann wird die neue Maschinenrichtlinie in Kraft treten?
MehrUnvollständige Maschinen
Helmut Bach ZF Friedrichshafen AG Maschinenrichtlinie (MRL): Definition unvollständige Maschine Spezielle technische Unterlagen Einbauerklärung Fazit 2 Maschinenrichtlinie (MRL): Definition unvollständige
MehrSechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV)
Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV) 6. ProdSV Ausfertigungsdatum: 06.04.2016 Vollzitat: "Verordnung über einfache Druckbehälter vom 6. April
MehrCE-Kennzeichnung von verfahrenstechnischen Anlagen
CE-Kennzeichnung von verfahrenstechnischen Anlagen Manfred Schulte, Dipl.-Ing (FH) Elektrotechnik, CE-Koordinator Fachgruppe Anlagenbau, 21.09.2016 CE-Kennzeichnung für eine verfahrenstechnische Anlage?
MehrWindenergieanlagen im Fokus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Tag der Arbeitssicherheit am 13. und 14. März 2013 in Fellbach
Windenergieanlagen im Fokus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Tag der Arbeitssicherheit am 13. und 14. März 2013 in Fellbach MR Dipl.-Ing. Ludwig Finkeldei Überblick der Vortragsinhalte Maschinen im Europäische
MehrDie neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Dipl.-Ing. H.- Peter Hilse Prüfstelle für Gerätesicherheit - Servicecenter Mittelthüringen - Dez-09 TÜV Thüringen 1 Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Änderungen
MehrVerfahren zur nachträglichen Feststellung der umfassenden Konformitätsvermutung
MMS Muck Maschinensicherheit GmbH Verfahren zur nachträglichen Feststellung der umfassenden Konformitätsvermutung Im EU-Leitfaden steht: Die Anwendung derartiger Normen [Typ-A-Normen] für sich alleine
MehrDie neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Europäische Rechtsgrundlage für Produkte (neue Produkte)
Europäische Rechtsgrundlage für Produkte (neue Produkte) Beschaffenheit beim erstmaligen Inverkehrbringen Beschaffenheit bei Bereitstellung, Benutzung und Umbau EU-Binnenmarkt Inverkehrbringen EU-Vertrag
MehrVerordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen
Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung, PSAV) vom 25. Oktober 2017 (Stand am 21. April 2018) Der erische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes
MehrEG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Innovationstag Dipl.-Ing. Alois Hüning. Hüning,
EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Innovationstag 06.11.10 Dipl.-Ing. Alois Hüning Hüning, alois.huening@mmbg.de Überblick: Gründe und Ziele für die Novellierung der MRL Inhaltliche Änderungen Anwendungsbereich
MehrAgenda. Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- Ziel des Vortrages. Vorteile der Integration
Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- 1 Agenda 1 2 3 4 5 Ziel des Vortrages Vorteile der Integration Hat sich etwas geändert in den Managementnormen? Praktische
MehrRED Funkanlagen statt bisher R&TTE
DVSI Information RED Funkanlagen statt bisher R&TTE (DVSI-Seminarthema am 10.04.15, 02.10.15, 07.04.16,001.12.16 und 06.04.17) Q u a l i t ä t s m a n a g e m e n t / Q u a l i t ä t s s i c h e r u n
MehrEinfluss der neuen Aufzugsrichtlinie. auf das Inverkehrbringen von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen
Einfluss der neuen Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU auf das Inverkehrbringen von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen Folie 1 Gegenüberstellung der Anhänge RL 95/16/EG zu RL 2014/33/EU RL 95/16/EG RL 2014/33/EU
MehrAnforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Mit der am 29.12.2009 in Kraft getretenen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG haben sich für viele Unternehmen Änderungen ergeben. Neben der Erweiterung der
MehrOrganisation der Marktüberwachung im Land Berlin. Produktbeispiel Recht Ordnungsbehörde ministerielle Ebene
Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Justiz und Verbraucherschutz (SenJustV) Gasflaschen, Tankcontainer, Druckfässer Ortsbewegliche
MehrDie neue Maschinenrichtlinie in der Praxis
Im CE-InfoService Nr. 3 hat Dipl.-Ing. Alois Hüning über die wichtigsten Neuerungen der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG informiert. Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Fragen, welche Neuerungen
MehrEG-Maschinenrichtlinie Neuer Leitfaden - neue Anforderungen?
Gesünder Arbeiten in Niedersachsen Kongress für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Hannover Congress Centrum (HCC) EG-Maschinenrichtlinie Neuer Leitfaden - neue Dipl.-Ing. (FH) Marc Schulze
MehrCE-Kennzeichnung. Was ist CE-Kennzeichnung? Konformitätserklärung. Kurzanleitung zur Erlangung der EG-Konformitätserklärung. Anlagen.
CE-Kennzeichnung Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das
MehrMerk blatt. zur. Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Merk blatt Stand: 1. Januar 2013 zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG 1. Historie Die Richtlinie 88/378/EWG über die Sicherheit von Spielzeug wurde im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes verabschiedet.
MehrDieses Dokument unterscheidet zwei Kategorien von Ausrüstungen:
Nichtamtliche Übersetzung des Dokumentes der Arbeitsgruppe Maschinen des Maschinenausschusses der Europäischen Kommission durch die BAuA. Die Übersetzung erfolgte nach bestem Wissen. Für deren Richtigkeit
MehrArbeitsgebiet: Grundlagen. Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Arbeitsgebiet: Grundlagen Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Bestell-Nr.
MehrAuswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden
Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung
MehrWerkzeuge zur Verwendung an Maschinen öffentlich-rechtliche Einordnung
VDMA-Positionspapier Technik und Umwelt Werkzeuge zur Verwendung an Maschinen öffentlich-rechtliche Einordnung In der Praxis stellt sich häufig die Frage, von welchen Rechtsvorschriften Werkzeuge erfasst
MehrVerordnung über die Sicherheit von Maschinen
Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) 819.14 vom 2. April 2008 (Stand am 1. Juli 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 12.
MehrRasenmäher (handgeführt, batteriebetrieben)
Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Rasenmäher (handgeführt, batteriebetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf, Deutschland
Mehr10 Jahre BetrSichV - die Zukunft liegt vor uns
10 Jahre BetrSichV - die Zukunft liegt vor uns Moderner Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Schnittstelle: Inverkehrbringen - Betrieb Warum überhaupt eine BetrSichV Vereinfachte Rechtssystematik
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel
MehrRasentrimmer und Rasenkantentrimmer (handgehalten, elektrisch netzbetrieben)
Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Rasentrimmer und Rasenkantentrimmer (handgehalten, elektrisch netzbetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21
MehrKurzinformation zur Geräte- und Produktsicherheit - GS-Zeichen und CE-Kennzeichen -
ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN R43 Stand: Februar 2012 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Kurzinformation zur Geräte- und Produktsicherheit
MehrDurch CE - Zertifizierung mit FERCHAU zur Maschinensicherheit
Durch CE - Zertifizierung mit FERCHAU zur Maschinensicherheit Vorstellung des CE - Fachteams in der Ferchau - Niederlassung Braunschweig Zum 01.02.2009 wurde das Fachthema CE-Kennzeichnung in der Niederlassung
MehrMaschinenanlagen. (VDMA) erarbeitet und im Hinblick auf die neue MRL aktualisiert. Die MRL regelt das Inverkehrbringen
Maschinenanlagen www.maschinenrichtlinie.de www.maschinenbautage.eu Geräte- und Produktsicherheitsgesetz / 9. GPSGV (Maschinenverordnung) Interpretationspapier zum Thema Gesamtheit von Maschinen Bek. des
MehrPARLAMENTS UND DES RATES. über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Aufzüge)
RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Aufzüge) Gesetzliche Grundlagen und daraus resultierende Anforderungen
MehrVerordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen
Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung, PSAV) vom 25. Oktober 2017 Der erische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 1 über
MehrUmsetzungsfristen IVDR. EU Verordnung über in-vitro Diagnostika (IVDR )
Umsetzungsfristen der EU Verordnung über in-vitro Diagnostika (IVDR ) SWISS MEDTECH / SVDI Konferenz MDR & IVDR Auswirkungen auf die Schweiz Bern, 23.März 2017 Dr. Dieter Schönwald TÜV SÜD Product Service
MehrKettensägen (elektrisch netz- und batteriebetrieben)
Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Kettensägen (elektrisch netz- und batteriebetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf, Deutschland
Mehr