CE = Always Safety?? Bedeutet CE immer auch Sicherheit??

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1 CE = Always Safety?? Bedeutet CE immer auch Sicherheit?? Dr. Wolfgang Kreinberg Quelle: VDI Nachrichten 1/18

2 "Die CE-Kennzeichnung auf Industrieerzeugnissen bedeutet, daß die natürliche oder juristische Person, die die Anbringung durchführt oder veranlaßt (Anmerkung: d.h. der Hersteller), sich vergewissert hat, daß das Erzeugnis alle einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien zur vollständigen Harmonisierung erfüllt und allen vorschriftsgemäßen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen worden ist." 2/18

3 CE-Kennzeichnung Das Ziel Die Binnenmarktrichtlinien (hier: die CE-Richtlinien) legen für Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Das Ziel ist der freie Warenverkehr im europäischen Wirtschaftraum. Wenn durch eine der Richtlinien die CE-Kennzeichnung für ein bestimmtes Produkt gefordert wird, bringt der Hersteller damit - gegenüber der Behörde - zum Ausdruck, dass er diese Anforderungen alle eingehalten hat. Die CE-Kennzeichnung wird häufig als "Reisepass" für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet. 3/18

4 CE-Kennzeichnung 3 wichtige Merkmale Drei sehr wichtige Merkmale der CE-Kennzeichnung sind: Die CE-Kennzeichnung bezieht sich nur auf technische Produkte. Die CE-Kennzeichnung behandelt nur Mindest- Sicherheitsanforderungen. Die CE-Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben! Sie darf deshalb nur auf Produkten angebracht werden, für die sie rechtlich vorgeschrieben ist. 4/18

5 CE-Kennzeichnung Prinzipien Nachfolgend sind einige Prinzipien zur CE-Kennzeichnung genannt: Die CE-Kennzeichnung wird durch europäische Produktrichtlinien hier kurz: CE-Richtlinien geregelt. Diese Produktrichtlinien werden vom Rat der EU in Brüssel erlassen. Die Richtlinien müssen in allen Ländern der europäischen Union jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinien legen grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für technische Produkte fest. Diese grundlegenden Sicherheitsanforderungen können durch harmonisierte Normen weiter konkretisiert werden. Die Anwendung harmonisierter Normen bleibt freiwillig - sie löst aber die sog. "Konformitätsvermutung" aus. 5/18

6 In 5 Schritten zur CE-Kennzeichnung Nachfolgend sind 5 Schritte beschrieben, die man als ein allgemeines Handlungsmuster für die Umsetzung der CE-Kennzeichnung auffassen kann. 1 Machen Sie sich im ersten Schritt mit den allgemeinen Grundlagen zur CE-Kennzeichnung vertraut. 2 Als Hersteller eines technischen Produktes prüfen Sie jetzt in eigener Verantwortung, welche CE-Richtlinien Sie anwenden müssen. 3 Führen Sie geeignete Maßnahmen durch, um die Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden CE-Richtlinien zu erfüllen. 4 Als Hersteller müssen Sie jetzt in eigener Verantwortung bewerten, ob Sie die Sicherheitsanforderungen der angewendeten CE- Richtlinien erfüllt haben. Dies bescheinigen Sie in einer Konformitätserklärung und bringen zudem ein CE-Kennzeichen an dem Produkt an. Anmerkung: Gegebenenfalls müssen Sie für die Konformitätsbewertung eine neutrale Prüfstelle (benannte Stelle) einschalten. 6/18

7 In 5 Schritten zur CE-Kennzeichnung 5 Ergänzend sollten Sie noch Maßnahmen durchführen, mit denen Sie in Ihrem Unternehmen die CE-Kennzeichnung wirtschaftlich umsetzen können denn: Die CE-Kennzeichnung ist eine bleibende Angelegenheit auch in Zukunft!. 7/18

8 Wo CE-Kennzeichnung gefordert ist Grundsätzlich gilt das CE-Kenneichen zunächst einmal in allen EU-Mitgliedstaaten. Zusätzlich gilt sie auch in folgenden Ländern: Norwegen Island Liechtenstein der Schweiz - allerdings gibt es Besonderheiten bei dem Import von Gebrauchtmaschinen aus der Schweiz. Die Kandidatenländer müssen ihre Gesetzgebung erst im Moment des Beitritts zur EU vollständig auf EG-Recht umgestellt haben. Sie sind jedoch frei, das CE-Kennzeichen bereits früher, eventuell parallel zu einem nationalen Kennzeichen, in ihre Gesetzgebung aufzunehmen. 8/18

9 CE-Kennzeichnung Hersteller Ein Hersteller im Sinne des neuen Konzeptes ist eine natürliche oder juristische Person die für den Entwurf und die Herstellung eines Produktes verantwortlich ist, das in ihrem Namen in der EU in den Verkehr gebracht werden soll, die Fertigerzeugnisse zusammenbaut, verpackt, verarbeitet oder etikettiert, um sie in ihrem Namen in der EU in dem Verkehr zu bringen, die ein Produkt wesentlich verändert oder umbaut, um es in ihrem Namen in der EU in dem Verkehr zu bringen, die unter ihrer Oberaufsicht die zuvor genannten Tätigkeiten von anderen (Subunternehmen) ausführen lässt. 9/18

10 CE-Kennzeichnung niedergelassener Bevollmächtigter Ein niedergelassener Bevollmächtigter im Sinne des neuen Konzeptes ist eine natürliche oder juristische Person: die in der EU niedergelassen sein muss, die ausdrücklich vom Hersteller dazu benannt ist, in seinem Namen zu handeln, die in erster Linie administrative Pflichten des Herstellers übernimmt, aber auch darüber hinausgehende Pflichten übernehmen kann, an die sich die Kontroll-Behörden wenden können, der aber nicht der Hersteller seine Verantwortung übertragen kann und die keine eigenmächtigen Veränderungen an dem Produkt vornehmen darf. 10/18

11 CE-Kennzeichnung Importeur Ein Importeur im Sinne des neuen Konzeptes ist eine natürliche oder juristische Person die in der EU niedergelassen ist und ein Produkt aus einem Drittland in der EU in den Verkehr bringt, die ggf. alle notwendigen Produktionformationen für die Kontroll-Behörden zur Verfügung stellen muss, die ggf. die Verantwortung des Herstellers übernehmen muss, die aber kein besonderes Verhältnis zum Hersteller haben muss, im Gegensatz zum Bevollmächtigten. 11/18

12 CE-Kennzeichnung Inverkehrbringen Inverkehrbringen im Sinne des neuen Konzeptes ist wenn ein Produkt erstmalig auf dem Gebiet der EU entgeltlich oder unentgeltlich bereitgestellt wird das heißt, wenn es nach der Herstellung anderen für den Vertrieb oder die Verwendung überlassen wird. auch der Import für den Eigenbedarf. 12/18

13 CE-Kennzeichnung Inbetriebnehmen Inbetriebnehmen im Sinne des neuen Konzeptes ist das erstmalige Benutzen eines Produktes auf dem Gebiet der EU durch den Endbenutzer bzw. Arbeitgeber. 13/18

14 CE-Kennzeichnung Arbeitgeber / Benutzer Ein Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die als Vertragspartei des Beschäftigungsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer die Verantwortung für das Unternehmen bzw. den Betrieb trägt. Anmerkung: In den weiteren Texten wird der Arbeitgeber in den Begriff "Betreiber" eingeschlossen. Benutzer sind alle Personen, die an oder mit einem Produkt arbeiten. Dabei kann es sich sowohl um Arbeitnehmer als auch um private Endverbraucher handeln. 14/18

15 CE-Kennzeichnung Arbeitgeber / Benutzer Urteil nach Arbeitsunfall: Hersteller und externe FASI haften gemeinsam Das OLG Nürnberg hat in seinem Urteil vom 17. Juni 2014 neben dem Hersteller auch die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zum Schadensersatz verurteilt. U.a. hat das Gericht in seinem Leitsatz zum Urteil entschieden: "Wird als Fachkraft für Arbeitssicherheit ein selbstständiger, nicht in die Betriebsorganisation eingebundener externer Unternehmer tätig, so kommen ihm bei einem Arbeitsunfall eines Beschäftigten die Haftungsprivilegien des Sozialgesetzbuchs VII nicht zugute." Hinsichtlich der mangelhaften Maschine hat die FASI im Prozess die Auffassung vertreten, dass sich auf Grund der CE- Kennzeichnung kein Anlass zu einer Überprüfung der Maschine ergeben hätte. 15/18

16 CE-Kennzeichnung Arbeitgeber / Benutzer Zum Thema "CE-Kennzeichnung" äußerte sich das Gericht in seiner Begründung wie folgt: "Der Arbeitgeber kann sich vorliegend auch nicht damit entlasten, er habe wegen des auf der Maschine aufgebrachten "CE-Zeichen" auf deren Verkehrssicherheit vertrauen dürfen. Bei dem CE-Zeichen handelt es sich um eine Eigenerklärung des Herstellers, die sich an die Verwaltungsbehörden richtet. Sie ist kein Qualitätszeichen, sondern eine Art Warenpass und signalisiert weder Sicherheit noch Qualität des Produkts. Dem CE-Zeichen kommt keine Vermutungswirkung für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik bzw. des in der Europäischen Gemeinschaft geltenden Sicherheitsstandards zu (vgl. Kollmann, GRUR 2004, 6 m. w. N.). Aus dem CE-Zeichen können daher hier keine den Arbeitgeber oder den Beklagten zu 2) entlastende Folgerungen gezogen werden (anders LG Stuttgart, Urteil vom , NJW 2012, 1169 im Falle einer EG Konformitätserklärung)." 16/18

17 Das Harmonisierungskonzept der EU Das Harmonisierungskonzept der EU ist eine neue ordnungspolitische Verfahrensweise und Strategie für den europäischen Binnenmarkt. Dieses neue Konzept hat das Ziel, die technischen Rechtsvorschriften und Normen zu harmonisieren und damit eine wesentliche Voraussetzung für den freien Warenverkehr in Europa zu schaffen. 17/18

18 Das Harmonisierungskonzept der EU Das Harmonisierungskonzept basiert im Wesentlichen auf den folgenden vier Grundprinzipien: 1. Die EG-Richtlinien als harmonisierte Rechtsvorschriften nennen nur noch grundlegende (Sicherheits-) Anforderungen an ein Produkt. 2. Die grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinien werden durch harmonisierte Normen weiter konkretisiert. 3. Die Anwendung von harmonisierten Normen (oder sonstiger Normen) bleibt freiwillig. 4. Bei Produkten, die den harmonisierten Normen entsprechen, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen der Richtlinien erfüllen. 18/18

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