Produktsicherheit und Kennzeichnungspflichten
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- Barbara Küchler
- vor 8 Jahren
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1 Produktsicherheit und Kennzeichnungspflichten Von den Herstellerangaben bis zur CE-Kennzeichnung 19. Januar 2016 Schweinfurt Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 1
2 Agenda Warum überhaupt Produktkennzeichnung? Gesetzliche Grundlagen der Produktkennzeichnung und des Produktsicherheitsrechts Wer? ist Wann? und Warum? plötzlich Hersteller? Welche Pflichten hat der Hersteller Was ist bei der Produktkennzeichnung zu beachten? Und warum jetzt CE-Kennzeichnung? Rechtliche Folgen Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 2
3 Warum überhaupt Produktkennzeichnung? Oberstes Ziel ist die Sicherheit von Menschen und Umwelt bei der Verwendung von Produkten unterschiedlichster Art! Die Erreichung dieser Zielsetzung wird gesetzlich geregelt und von Behörden überwacht. Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 3
4 Gesetzliche Grundlagen der Produktkennzeichnung und des Produktsicherheitsrechts Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien regeln die Produktsicherheit in Deutschland oder/und der EU: Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 9. Verordnung zum ProdSG CE-Maschinenrichtlinie Medizinproduktegesetz CE-Richtlinie zu Medizinprodukten EMV-Gesetz - CE-Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit Textilkennzeichnungsverordnung Kosmetikverordnung Lebensmittelinformationsverordnung (ab verbindlich) Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 4
5 Wer? ist Wann? und Warum? plötzlich Hersteller? Verantwortlich für die korrekte Anbringung von Kennzeichnungen ist immer der Hersteller des jeweiligen Produktes: ist Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; als Hersteller gilt auch jeder, der a) geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen an einem Produkt anbringt und sich dadurch als Hersteller ausgibt oder b) ein Produkt wiederaufarbeitet oder die Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherprodukts beeinflusst und dieses anschließend auf dem Markt bereitstellt, Auszug aus 2 ProdSG, Satz 14: Begriffsbestimmungen Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 5
6 Wer? ist Wann? und Warum? plötzlich Hersteller? Entscheidend ist zunächst: Wo? kommt das Produkt her? Innerhalb oder außerhalb der EU? Um Welches? Produkt handelt es sich (Prüfung der gesetzlichen Grundlagen Welche Gesetze und Verordnungen gelten)? Wer? das Produkt als erstes auf dem deutschen oder EU- Markt bereit stellt, wenn es nicht aus der EU kommt. Wichtig! ist Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit, ProdSG 2, Satz 4 Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 6
7 Wer? ist Wann? und Warum? plötzlich Hersteller? Sofern der Hersteller keine Niederlassung in Deutschland hat und sein Produkt über einen externen Importeur vertrieben wird, so gilt: Hersteller im Sinne des Gesetzes ist auch der Einführer eines Produktes, denn: ist Einführer jede im Europäischen Wirtschaftsraum ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Staat, der nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, in den Verkehr bringt, Auszug aus dem ProdSG 2, Satz 8 Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 7
8 Welche Pflichten hat der Hersteller? Grundsätzlich gilt zunächst einmal: Soweit ein Produkt einer oder mehreren Rechtsverordnungen nach 8 Absatz 1 unterliegt, darf es nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es 1. die darin vorgesehenen Anforderungen erfüllt und 2. die Sicherheit und Gesundheit von Personen oder sonstige in den Rechtsverordnungen nach 8 Absatz 1 aufgeführte Rechtsgüter bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung nicht gefährdet. Auszug aus dem ProdSG 3, Absatz 1 Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 8
9 Welche Pflichten hat der Hersteller? Händler, die Hersteller im Sinne der Gesetze, Richtlinien und Verordnungen sind, übernehmen somit alle Aufgaben und Verpflichtungen des eigentlichen Herstellers wie z. B.: Kennzeichnungspflichten Gebrauchsanleitungen Gefahrenhinweise Entsorgungspflichten Ggf. weitere Informations- oder Sorgfaltspflichten Produkthaftung! Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 9
10 Was ist bei der Produktkennzeichnung zu beachten? Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt 1. sicherzustellen, dass der Verwender die Informationen erhält, die er benötigt, um die Risiken, die mit dem Verbraucherprodukt während der üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer verbunden sind und die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilen und sich gegen sie schützen zu können, 2. den Namen und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, den Namen und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers anzubringen, 3. eindeutige Kennzeichnungen zur Identifikation des Verbraucherprodukts anzubringen. Auszug aus dem ProdSG 6, Absatz 1Quelle: Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 10
11 Was ist bei der Produktkennzeichnung zu beachten? Die Angabe der Hersteller-Adresse muss zustellfähig sein: Name der Firma, Straße, Postleitzahl, Firmensitz Die Angabe von Firma oder Marke mit Homepage oder -Adresse alleine ist nicht zulässig! Die Hersteller-Angaben müssen fest auf/an dem Produkt angebracht sein. Feste Anbringung z. B. durch Aufdrucken, Aufkleben, Einfräsen, Einprägen, etc. Abweichung hiervon nur in Ausnahmefällen, wie z. B. Aufwand oder Produktgröße Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 11
12 Was ist bei der Produktkennzeichnung zu beachten? Dem Produkt müssen Gebrauchs- und Gefahrenhinweise (in deutscher Sprache) beiliegen. Ggf. ist eine Konformitätserklärung beizulegen (für Produkte die der CE-Kennzeichnung unterliegen). Bei Weiterverkauf innerhalb der EU müssen Gebrauchs- und Gefahrenhinweise in der jeweiligen Landessprache des Ziellandes beigefügt werden. Eine Beschränkung auf Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch ist nicht ausreichend! Bei einer CE-Kennzeichnung sind die Gestaltungsvorschriften für das CE-Zeichen zu beachten Die Herkunft des Produktes sollte durch Bezeichnung, sowie Artikeloder/und Chargen-Nr. eindeutig gekennzeichnet sein. Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 12
13 Und warum jetzt CE-Kennzeichnung? Für die CE-Kennzeichnung gelten die dem ProdSG übergeordneten EU-Harmonisierungsrichtlinien (Maschinenrichtlinie, etc.). Ziel dieser Richtlinien ist die Schaffung eines Mindest- Sicherheitsstandards für technische Produkte innerhalb des europäischen Binnenmarkts. Das CE-Kennzeichen signalisiert die Produktverantwortung des Herstellers. Mit dem CE-Zeichen erklärt dieser, dass sein Produkt allen geltenden, EU-weit harmonisierten Normen genügt, die auf sein Produkt zutreffen. Das CE-Zeichen ist somit ein Reisepass für Produkte im Binnenmarkt. Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 13
14 Und warum jetzt CE-Kennzeichnung? Was ist zu beachten? Der Hersteller ist alleine verantwortlich für die richtige Einstufung seiner Produkte (CE-Kennzeichnungspflichtig oder nicht?). Der Hersteller ist alleine verantwortlich für die korrekte Anbringung der CE-Kennzeichnung. Der Hersteller ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben aus den CE-Richtlinien Der Hersteller muss auf Verlangen eine Konformitätserklärung vorweisen können. Das CE-Zeichen ist kein Qualitätszeichen. Werbung mit der CE-Kennzeichnung ist verboten. Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 14
15 Und warum jetzt CE-Kennzeichnung? Was ist zu beachten? Die CE-Kennzeichnung ist keine freiwillige Angabe, sondern ein MUSS für Kennzeichnungspflichtige Produkte. Produkte, die der CE-Kennzeichnungspflicht nicht unterliegen dürfen nicht mit dem CE-Zeichen versehen werden. Händler sind verpflichtet die korrekte Anbringung des CE- Zeichens zu prüfen. Produkte ohne korrekte Kennzeichnung oder mit offensichtlichen Sicherheitsmängeln dürfen nicht in den Verkauf Der Hersteller ist alleine dafür verantwortlich, dass er die jeweils gültigen CE-Richtlinien beachtet: Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 15
16 Rechtliche Folgen bei der Nichteinhaltung der Kennzeichnungspflichten Wer Kennzeichnungspflichten nicht einhält (bewusst oder unbewusst) begeht eine Ordnungswidrigkeit! Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 16
17 Rechtliche Folgen bei der Nichteinhaltung der Kennzeichnungspflichten Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz werden mit Ordnungsgeldern von bis zu ,- Euro belegt! Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 17
18 Rechtliche Folgen bei der Nichteinhaltung der Kennzeichnungspflichten Führen Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz oder die CE- Kennzeichnungspflicht zu Schaden an Leib und Leben, können auch Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr verhängt werden! Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 18
19 Rechtliche Folgen bei der Nichteinhaltung der Kennzeichnungspflichten Weitere mögliche schwerwiegende Folgen für den Hersteller oder Importeur für außereuropäische Waren können sein: Schadenshaftung nach Produkthaftungsgesetz Rückruf/Umtausch von Produkten (hoher organisatorischer Aufwand, hohe Kosten) Eintrag in die RAPEX-Liste (Image-Verlust) Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 19
20 Fazit Produktkennzeichnungspflichten sind unbedingt einzuhalten! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Der Hersteller/Importeur ist für die Einhaltung aller Rechtsvorschriften alleine verantwortlich! Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet und können weitere schwerwiegende Folgen haben! Neueinsteiger in Herstellung, Handel und Vertrieb sollten sich rechtzeitig über alle Pflichten informieren! Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 20
21 Unterstützung und Informationen Informationen erhalten Sie u. a. bei Ihrer IHK, im Fachbereich Innovation und Umwelt. Bei Fach- und Branchenverbänden. Bei Ihrem Rechtsanwalt. Bei akkreditierten Prüfinstituten ( Bei den Gesetzgebern (aktuelle Gesetzes- und Verordnungsinformationen) oder Privaten Internetinitiativen: (Die obige Auswahl ist exemplarisch und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt auch keine Empfehlung der IHK Würzburg-Schweinfurt dar). Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 21
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Noch Fragen? Ihr Ansprechpartner bei der IHK Würzburg-Schweinfurt: Jürgen Herber Referent für Innovation und Rohstoffe Tel.: 0931/ Mail: Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 22
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