Arbeitssicherheitsrelevante Prüfungen

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1 Arbeitssicherheitsrelevante Prüfungen BG RCI, Branchenprävention Chemie, Halle

2 Wer prüft? Sachkundiger Sachverständiger Befähigte Person Befähigte Person Befähigte Person Befähigte Person Zugelassene Überwachungsstelle Fachkundiger Anerkannter Sachkundiger Unterwiesene Person Qualifiziertes Personal Betreiber

3 Prüfung Ermittlung des Ist-Zustandes Vergleich Ist Soll Zustand Bewertung der Abweichungen

4 Prüfungen Ermittlung des Ist-Zustandes Vergleich Ist Soll Zustand Bewertung der Abweichungen Kontrollen Sicht- und/oder Funktionsprüfung durch den Nutzer

5 Verschiedene Rechtsbereiche Rechtsgrundlage: Gesetze

6 Verschiedene Rechtsbereiche Rechtsgrundlage: Gesetze ArbSchG GPSG ChemG JArbSchG UVV n BetrSichV PSA-BV ArbStättV GefStoffV TRBS BGR ASR TRGS BG-Regeln

7 BetrSichV Befähigte Person (1) Arbeitsmittel nach 3 Abs. 3 und 10 Berufsausbildung Berufserfahrung Zeitnahe berufliche Tätigkeit

8 BetrSichV Befähigte Person (2) für die Prüfung von bestimmten Arbeitsmitteln (z.b. Elektrogeräte, einfache Druckgeräte) Spezielle Berufsausbildung (z.b. Elektriker) Berufserfahrung Zeitnahe berufliche Tätigkeit Zusätzliche Ausbildung (analog dem ehem. SK)

9 BetrSichV Befähigte Person (3) Prüfung von Ex-Anlagen Studium oder vergleichbare Ausbildung Berufserfahrung (hier mind. 1-jährig) Zeitnahe berufliche Tätigkeit Teilnahme an Weiterbildung und Erfahrungsaustausch Anerkennung durch zuständige Behörde

10 BetrSichV Zugelassene Überwachungsstelle, Befähigte Person Überwachungsbedürftige Anlagen Studium oder vergleichbare Ausbildung) Berufserfahrung (hier mind. 1-jährig) Zeitnahe berufliche Tätigkeit Teilnahme an Weiterbildung und Erfahrungsaustausch Anerkennung durch zuständige Behörde

11 PSA-Benutzer-VO untersetzt durch BGR Prüfung durch Sachkundige (z.b. nach BGG 906) Jährlich

12 Arbeitsstätten-VO Kraftbetätigte Türen und Tore Prüfung nach ASR Sachkundiger Jährlich

13 GefStoffV Fachkundiger Behördlich anerkannter Sachkundiger

14 TRGS 507 Fachkunde 3.3 Zusätzliche Anforderungen für Schiffsräume und Räume von schwimmenden Anlagen Sachverständiger nach Hafenrecht

15 Prüfung von Gaswarngeräten Qualifiziertes Personal Befähigte Person

16 Prüfung nach Baurecht Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Baurecht (TechPrüfVO) - Länderrecht Anlagen und Einrichtungen, die für Sicherheit von wesentlicher Bedeutung sind, z.b. Hochhäuser Verkaufsstätten > 200 m Beherbergungsstätten Schulen

17 Prüfung durch anerkannte Sachverständige Lüftungsanlagen für Brandschutz Löschanlagen Bestimmte RWA Vor der 1. Inbetriebnahme Wiederkehrend nach 3 Jahren Quelle: VSU

18 Prüfung durch Sachkundige Blitzschutz Elektrische Verriegelungen von Fluchttüren

19 Prüfungen nach BG-lichen Vorschriften und Regeln BGV D29 Fahrzeuge Sachkundiger Jährlich Bei PKW reicht Prüfung durch Fachwerkstatt

20 BGV D 29 Fahrzeuge Durch Sachkundigen nach BGG 916, z.b. Laufstege Leitern Hebel Handräder Ladungssicherung

21 BGR Umgang mit transportablen Silos Prüfung nach Umsetzen Durch Betreiber

22 Prüfungen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung Regale Schäden durch Stoßwirkung Zustand der Träger und Stützen Allgemeiner Zustand Errichtung entsprechend der Montageanleitung Schweißnähte Zustand des Bodens Belastungsinformationen Überlastung Durchbiegung Lotabweichung der Stützen Quelle: Nahrungsmittel BG

23 Prüfungen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung Sekuranten Steigleitern

24

25 Sachkundigenprüfung Von ASE Sicht- und Funktionsprüfung (Korrosion, Risse, Verformung, Lose Teile ja Montagedokumentation vorhanden? nein nicht i.o. i.o. Ersetzen Benutzen, Prüfung dokumentieren

26 ja Montagedokumentation vorhanden? nein Hersteller bekannt? ja nein Befestigung einsehbar? Befestigung nicht einsehbar? Bewertung nach Baubestimmungen (Art der Befestigung, Befestigungsgrund) i.o. Bewertung nach Herstellerangaben (Sicht- u. Funktionsprüfung, Rütteltest, Zugversuch) Benutzen, Prüfung dokumentieren nicht i.o. ASE Ersetzen

27

28 Rechtsbereiche BetrSichV PSA-BV ArbStättV GefStoffV BGG 9102 Baurecht BR-Recht GefBeurteilung

29 Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr Haltegurt Druckschläuche Drehleiter Rettungskorb Sprungtuch

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