Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH
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- Alexandra Kuntz
- vor 7 Jahren
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1 Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH Die neue BetrSichV 2015 Änderung der GefStoffV - wesentliche Änderungen für Anlagen mit Explosionsgefahren
2 BetrSichV 2015 Explosionsgefährdungen Änderungen der Anlagenzuordnung und Gefahrenbetrachtung Überblick des neuen Anhang 2 Abschnitt 3 Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Ex-Anlagen Prüfzuständigkeiten und Prüffristen Technische Regeln gemäß Stand der Technik Änderungen zur GefStoffV 2015 Folie 2
3 Änderung der Anlagenzuordnung alt BetrSichV 1(2) Nr. 3- Anlage (Ex- Anlage) alt BetrSichV 1(2) Nr. 4 Anlagen (z. B. Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen) neu nach BetrSichV 2015 Anhang 2 Abschnitt 3 * *inklusive Brandschutz an Anlagen 18 (1) Nr. 3-8 (z.b. Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen) Folie 3
4 Änderung zur Feststellung der Ex-Gefährdungen alte BetrSichV BetrSichV 2015 Explosionsgefährdungen -> Prüfungen -> Prüffristen GefStoffV 2015 Brand- und Explosionsgefährdung -> Definitionen -> Paragraphen -> Beschaffenheitsanforderungen -> Explosionsschutzkonzept Folie 4
5 Änderung zur Feststellung der Ex-Gefährdungen alte BetrSichV BetrSichV 2015 BetrSichV 3 Gefährdungsbeurteilung -> (2) Ex- Gefahren und Verweis auf GefStoffV BetrSichV 6 Explosionsschutzdokument -> Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre -> Anforderungen: Anhang 3 und Anhang 4A + 4B BetrSichV 9 weitere Schutzmaßnahmen -> (4) weitere Schutzmaßnahmen - Bildung gefährlicher Ex- Atmosphäre - Verweis auf die GefStoffV und Explosionsschutzdokument GefStoffV 2015 GefStoffV 6 (9) Explosionsschutzdokument -> (8) Explosionsschutzkonzept und Zoneneinteilung für gefährliche explosionsfähige Gemische Anforderungen: -> 11 (3) und Anhang 1 Nummer 1 Brand- und Explosionsgefährdungen Folie 5
6 Änderung Explosionsschutzdokument Inhalte des Explosionsschutzdokuments GefStoffV Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen 2. getroffene Vorkehrungen und Ziele (Explosionsschutzkonzept!) Grundsätzliche Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenfestlegung (wie bisher 3 BetrSichV alt) Festlegung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß TRBS Zoneneinteilung Zoneneinteilung Anhang 1 Nr. 1.7 (Bewertung nach TRBS Teil 0 und 1) 4. Mindestanforderungen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderen Personen 11 Besondere Schutzmaßnahmen Anhang 1 Brand- und Explosionsgefährdungen (ehemals BetrSichV Anhang 4A) 5. Zusammenarbeit verschiedener Firmen 15 Koordinieren der Firmen (Verträge/Betriebsanweisungen) 6.1. Prüfung der Funktion und Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen 7 (7) 6.2 Prüfungen zum Explosionsschutz nach Anhang 2 Abschnitt 3 Alle technischen Einrichtungen zum Explosionsschutz, wie z. B. Blitzschutz, Elektrostatik, Erdungsanlage, u. ä. regelmäßig, bis max. alle 3 Jahre Funktions- und Wirksamkeitsprüfungen von GWA, Lüftung, Inertisierung, MSR-Schutzeinrichtungen und konstruktive Maßnahmen Folie 6
7 Änderung im Erlaubnisverfahren 13 Erlaubnisvorbehalt -> Lageranlagen, Füllstellen, Flugfeldbetankungsanlagen und Tankstellen für leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten Flp. < 21 C Antrag ohne Beteiligung der ZÜS 18 Erlaubnispflicht -> Nr. 3 Gasfüllanlagen (ortsfeste Anlagen einschließlich Lager- und Vorratsbehälter) -> Nr. 4 Lageranlagen (Räume oder Bereiche) -> Nr. 5 Füllstellen (ortsfest errichtet oder dauerhaft am selben Ort) -> Nr. 6 Tankstellen (Betankung von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen) -> Nr. 8 Betankungsanlagen (räumliche oder betriebstechnische Anlagen) Nr gilt für Flüssigkeiten mit einem Flp. < 23 C -> Nr. 7 Flugfeldbetankungsanlagen (ortsfeste Anlagen / Bereiche auf Flugfeldern) Antrag mit Prüfbericht der ZÜS bezüglich Aufstellung, Montage und Betriebsweise, einschließlich Prüfungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 und 4 Folie 7
8 Anhang 2 Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen 1. Anwendungsbereich und Ziel -> gilt für Prüfungen von Arbeitsmittel und der zugehörigen technischen Maßnahmen -> Schutz vor Gefährdungen durch Explosionen und Bränden (nur 18 Nr. 3-8 Anlagen) 2. Begriffsbestimmungen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind die Gesamtheit der explosionsschutzrelevanten Arbeitsmittel einschließlich der Verbindungselemente sowie der explosionsschutzrelevanten Gebäudeteile Folie 8
9 Anhang 2 Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen Prüfungen erfolgen gemäß 15 (3) grundsätzlich durch ZÜS sofern im Anhang 2 Abschnitt 3 vorgesehen auch alternativ 3. Zur Prüfung befähigte Personen Prüfung durch zur Prüfung befähigte Person sofern vorgesehen -> 2 (6) Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe Tätigkeit mit Erweiterung der Qualifikation: -> 3.1 technische Ausbildung und einjährige Erfahrung + aktuelle Explosionsschutzkenntnisse durch Teilnahme an Schulungen -> 3.2 wie -> zusätzlich behördliche Anerkennung und erforderliche Prüfeinrichtung oder nach Instandsetzung durch Personals des Herstellers -> 3.3 einschlägiges Studium/ Berufsausbildung/ technische Qualifikation + umfassende aktuelle Kenntnisse des Ex- Schutzes und der Regelwerke + regelmäßige Teilnahme am einschlägigen Erfahrungsaustausch Folie 9
10 Anhang 2 Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen 4. Prüfungen vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung Ex- Konzept, Zoneneinteilung und Ex- Dokument gemäß Gefahrstoffverordnung! zusätzlich bei Anlagen gemäß 18 (1) Nr. 3-8: Maßnahmen des Brandschutzes -> 4.1 Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen -> 4.2 Instandsetzung von Geräten, Schutzsysteme etc. 5. Wiederkehrende Prüfungen -> Prüfung auf Explosionssicherheit zusätzlich bei Anlagen gemäß 18 (1) Nr. 3-8 Maßnahmen des Brandschutzes -> 5.1 Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen -> 5.2 Prüfung von Geräten, Schutzsystemen, etc. -> 5.3 Lüftungsanlagen, etc. -> 5.4 Instandhaltungskonzept Folie 10
11 Prüfzuständigkeiten Prüfdurchführung Max. Prüffristen Lüftungsanlagen Gaswarn.- und Inertisierungseinrichtungen 1-jährig oder IH- Konzept Geräte, Schutzsysteme, Verbindungselemente, etc. 3-jährig oder IH- Konzept Ex- Gesamt Anlagen 6-jährig Anlagen nach 18 (1) Nr jährig Zugelassene Überwachungsstelle ZÜS Anhang 1 Abschnitt 3 Nr. 3.1 Anhang 1 Abschnitt 3 Nr. 3.2 Hersteller Instandsetzung Anhang 1 Abschnitt 3 Nr. 3.3 Folie 11
12 Technische Regeln gemäß Stand der Technik 1 Änderungs- und Anpassungsbedarfe Textlich Inhaltlich TRBS 1112 Teil 1 Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten Beurteilung und Schutzmaßnahmen TRBS 1122 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV Ermittlung der Prüf- und Erlaubnispflicht TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen TRBS 1201 Teil 3 Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontrollund Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 94/9/EG - Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß 14 Abs. 6 BetrSichV TRBS 1201 Teil 5 Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explosion () Folie 12
13 Technische Regeln gemäß Stand der Technik 2 TRBS 2152 TRBS 2153 TRGS 509 TRGS 510 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Teil 0-5 Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern Ex- Anlagen (Gesamtheit) Ex- Einrichtungen Geräte, Schutzsysteme, etc. Anlagen 18 (1) Nr. 3-8 Lüftungsanlagen, Gaswarn- Inertisierungseinrichtungen weitere technische Ex- Schutzmaßnahmen Folie 13
14 Änderung der Gefahrstoffverordnung GefStoffV Begriffsbestimmungen 6 Gefährdungsbeurteilung (4) Feststellungen zu Brandund Explosionsgefahren (8) Dokumentation (9) Explosionsschutzdokument 11 Besondere Schutzmaßnahmen Anhang 1 Nummer 1 Brand- und Explosionsgefährdungen -> Übernahme von bestehenden Definitionen: (z. B. Wirksamwerden einer Zündquelle, Stand der Technik Umgebungsbedingungen T 20 C bis + 60 C / P 0,8bar - 1,1bar ) -> gefährliche Mengen oder Konzentrationen von Gefahrstoffen Zündquellen / andere Bedingungen auch nicht atmosphärisch -> Erstellung vor Aufnahme der Tätigkeit -> Darlegung des Explosionsschutzkonzeptes + Zoneneinteilung -> Betrachtung von Arbeitsplatz sowie Wechselwirkungen -> 1.3 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen (4) Betrachtung Notabschaltungen und Energieausfall 1.5 Schutzmaßnahmen für die Lagerung (5) Schutz- und Sicherheitsabstände 1.6 Mindestvorschriften für den Ex- Schutz bei Tätigkeiten 1.7 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche 1.8 Mindestvorschriften für Einrichtungen in ex- Bereichen Folie 14
15 Zusammenfassung: geändert bzw. angepasst Gefährdungsbeurteilung/ Explosionsschutzdokument BetrSichV 3 und in Verbindung 9 (4) GefStoffV 6 (8) GefStoffV 6 (9) Zur Prüfung befähigte Personen Qualifikation Aktueller Kenntnisstand Anforderungen nach GefStoffV GefStoffV 11 und Anhang 1 Nr. 1 Brand- und Explosionsgefährdungen (BetrSichV Anh. 3 und Anh. 4A + 4B entfallen!) Folie 15
16 Zusammenfassung: neu Anlagenzuordnung Entfall der bisher sog. Nr. 4 - Anlagen Anlagen gemäß 18 (1) Nr. 3-8 Erlaubnisverfahren 18 Prüfbericht durch ZÜS Flammpunkt < 23 C (Anpassung CLP- Verordnung) Anhang 2 Abschnitt 3 Explosionsgefahren Festlegung der Prüfungsmaßnahmen Ex- Gesamtprüfung (sowie Anlagen 18 (1) Nr. 3 8) Prüffristen Gesamtheitliches Prüfkonzept max. 1- jährig, 3- jährig oder 6- jährig Möglichkeit eines Instandhaltungskonzepts Folie 16
Prüfen von Anlagen in. explosionsgefährdeten Bereichen
Prüfen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Dipl.-Ing. Gerd Siering TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG Saalfelder Str. 33 06110 Halle (Saale) Tel: 0345-5686-764 Fax: 0345-5686-725 GSM: 0160-8884957
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