Wirkprinzipprüfung. Bestimmungsgemäßes Zusammenwirken. Dipl.-Ing. Jens Küchen

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1 Wirkprinzipprüfung Bestimmungsgemäßes Zusammenwirken Dipl.-Ing. Jens Küchen

2 Agenda Gültigkeit/Grundlage Die Prüfverordnung PrüfVO NRW, Änderung Auszüge aus den Prüfgrundsätzen Definition Wirkprinzipprüfung Brandfallsteuermatrix - Zu steuernde Anlagen - Vom Groben zum Detail Vorgehen bei den Prüfungen der sicherheitsrelevanten Anlagen Erfahrungen aus den Prüfungen

3 1 Absatz 1 Satz 2 Die wiederkehrenden Prüfungen sind seit der letzten Prüfung in Zeiträumen von nicht mehr als Alle drei Jahre: 1. CO-Warnanlagen in geschlossenen Großgaragen, 2. ortsfeste, selbsttätige Feuerlöschanlagen, 3. lüftungstechnische Anlagen, 4. maschinelle Lüftungsanlagen in geschlossenen Mittel- und Großgaragen, 5. Druckbelüftungsanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen, 6. maschinelle Rauchabzugsanlagen, 7. Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen, 8. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Alle sechs Jahre: 9. elektrische Anlagen, - in Krankenhäusern nur elektrische Anlagen, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen, - in Garagen nur elektrische Anlagen in geschlossenen Großgaragen und - in den übrigen Gebäuden gemäß Satz 1 alle elektrischen Anlagen, 10. natürliche Rauchabzugsanlagen und 11. ortsfeste, nicht-selbsttätige Feuerlöschanlagen

4 Prüfpflichtige Gebäude Verkaufsstätten im Sinne der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten, Versammlungsstätten im Sinne der Sonderbauverordnung, Krankenhäusern, Beherbergungsstätten im Sinne der Sonderbauverordnung, Hochhäusern, Mittel- und Großgaragen im Sinne der Sonderbauverordnung, Einrichtungen mit Räumen für Pflege- und Betreuungsleistungen von mehr als insgesamt 500 m² Bruttogrundfläche in einem Gebäude, allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hallenbauten für gewerbliche oder industrielle Betriebe mit einer Geschossfläche von mehr als m², Messebauten und Abfertigungsgebäuden von Flughäfen und Bahnhöfen mit einer Geschossfläche von mehr als m² und sonstigen baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung, soweit die Prüfung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde nach 54 Absatz 2 Nummer 22 BauO NRW im Einzelfall angeordnet worden ist

5 Prüfverordnung PrüfVO NRW 2 Prüfungen, Prüffristen der technischen Anlagen Die technischen Anlagen nach 1 Absatz 1 Satz 2 sowie die dafür bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutzmaßnahmen müssen von Prüfsachverständigen gemäß 3 auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung) geprüft werden, Es stellt sich die Frage: Ist das etwas Neues?

6 Auszüge aus den Prüfgrundsätzen 2002 Brandmeldeanlage Übereinstimmung mit den Anforderungen an das Zusammenwirken der weiteren notwendigen Brandschutzeinrichtungen mit der BMA und Feststellung der Rückwirkungsfreiheit der Verknüpfungen Maschinelle Rauchabzugsanlagen Gesamtanlage Übereinstimmung mit den Anforderungen des Brandschutzkonzepts, insbesondere Bemessung Übereinstimmung mit dem Sicherheitskonzept der baulichen Anlage und den Anforderungen

7 Definition Wirkprinzipprüfung: Aus der PrüfVO NRW: - bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen Aus der VDI 6010 Blatt 3 - Prüfung auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit sicherheitsrelevanter Anlagen zur Erfüllung der geforderten Schutzziele aus den bauordnungsrechtlichen Forderungen unter besonderer Berücksichtigung aller hiermit in Abhängigkeit stehender technischer Gewerke Wirksamkeit: Eigenschaft oder Maß, dass Anlagen und Einrichtungen die zugedachte Aufgabe im Sinne der gestellten Anforderungen und Schutzziele erfüllen

8 Brandfallsteuermatrix Zu steuernde Anlagen: Alarmierungsanlage Fluchtweglenkung Natürliche Rauchabzüge Entrauchungsanlagen Löschanlagen Lüftungsanlagen Türsteuerrungen BOS Funkanlage DECT Telefone zur stillen Alarmierung Personenrufanlage Abschaltung von Versorgungsspannung und viele andere

9 Zusammenspiel Rauchmelder Fluchtweglenkung Lüftungsanlage Löschanlage Brandmeldeanlage (Steueranlage) Alarmierung Türsteuerung Aufzug Entrauchung

10 Vom Groben zum Detail Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes Entwurfsplanung bis Bauantrag Beratung der Ausführungsplanung Ausführungsplanung Ausschreibung Vergabe Fachbauleitung Brandschutz Bauleitung Fertigstellung mit allen Abnahmen LPH 1 bis 4 LPH 5 bis 7 LPH 8 Fertigstellung Brandschutzkonzept: Grobe Steuerungsdarstellung in Textform Fachplanung: Detailierung bei der Anlagenplanung Hier wird erst bekannt, welche Anlagen vorhanden sind Installation der Anlagen: Mit Festlegung von Überwachungsumfang und Meldernummer wird die Detailmatrix erstellt. Aus der Detailmatrix wird die Steuerung in der Brandmeldezentrale programmiert Prüfungen: Prüfen der einzelnen Anlagen durch die Prüfsachverständige Wirkprinzipprüfung: Überprüfen des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens

11 Vorgabe aus dem Brandschutzkonzept Vorgabe aus dem Brandschutzkonzept am Beispiel der Geräte zur Brandbekämpfung Die Entrauchungsanlage (Absaugung und Nachströmung) wird automatisch über die Brandmeldeanlage angesteuert. Die Lüftungsanlagen müssen durch die Brandmeldeanlage automatisch ausgelöst werden und umgehend nach Auslösung den maximalen Luftvolumenstrom fördern. Die Aufzüge müssen nach 103 (5) SBauVO mit einer Brandfallsteuerung ausgestattet werden, die durch die Brandmeldeanlage angesteuert wird. Die Brandfallsteuerung muss sicherstellen, dass die Aufzüge ein Geschoss mit Ausgang ins Freie oder das nächstgelegene und nicht vom Brand betroffene Geschoss unmittelbar anfahren und dort mit geöffneten Türen außer Betrieb gesetzt werden.

12 Die Planung Planung der Anlagentechnik, hier Brandmeldeanlage und Löschanlage

13 Die Anlagen Einbau der Anlagentechnik, hier Brandmeldeanlage und Löschanlage

14 Aufwendige Steuermatrix Die Steuermatrix bis in das Detail zur Programmierung der BMA

15 Steuermatrix

16 Vorgehensweise Prüfung der einzelnen Gewerke durch die jeweiligen Prüfsachverständigen als eigenständige Prüfung Brandmeldeanlage/Alarmierungsanlage - Automatische und nicht automatische Melder - Laufkarten - Lautsprecher/Alarmtongeber Lüftungsanlage/Entrauchung/Rauchabzüge - Volumenströme - Abströmflächen/Zuluft Löschanlage - Sprühbild - Wasserversorgung

17 Vorgehensweise Prüfung der gewerkeübergreifenden Steuerfunktionen durch die Prüfsachverständigen (separat/gemeinsam) Brandmeldeanlage/Alarmierungsanlage - z. B. bereichsweise Steuerung der Alarmierung Lüftungsanlage/Entrauchung/Rauchabzüge - Brandschutzklappensteuerung - Entrauchungsfunktion - Zuluftfunktion Löschanlage - Inbetriebsetzung

18 VDI 6010 Blatt 3 Leitender Prüfsachverständiger Prüfsachverständiger Brandmeldeanlage Alarmierung Prüfsachverständiger Lüftung Entrauchung Prüfsachverständiger Sicherheitsstromversorgung Aufteilung der Prüfung in Szenarien Auslösen einer Steuerung Jeder Prüfsachverständige prüft die Steuerung seines Gewerkes Prüfung vom Auslöseglied bis zur gesteuerten Anlage gewerkeübergreifend

19 Wirkprinzipprüfung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dipl.-Ing. Jens Küchen

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