Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 1

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1 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 1

2 Thema Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 2

3 Nutzungsaufnahme / Prüfbescheinigung BY II vorbehaltlos Themenübersicht Grundlagen Formblatt und Bewertung Ergebnisse / Feststellungen Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 3

4 Grundlagen 19 PrüfVBau 13, Abs. 3, Satz 2 PrüfVBau Die Verwendung somit ein Muss! Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 4

5 Grundlagen 13, Abs. 5, Satz 4 PrüfVBau 13, Abs. 5, Satz 4 PrüfVBau DA (!) Verantwortlichkeiten für die Ausführung und Umsetzung in Art BayBO geregelt sind (siehe Vortrag 01!) Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 5

6 Grundlagen 13, Abs. 6 PrüfVBau Weitergabe der BY II bei Mängeln, die eine Nutzungsaufnahme nicht zulassen, deshalb unverzüglich, da nur die Behörde ordnungsrechtlich tätig werden kann! Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 6

7 Grundlagen 78, Abs. 2, Satz 2, Nr. 1 und 2 BayBO Bauzustandsanzeigen / Aufnahme der Nutzung (2) 1 Der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung einer nicht verfahrensfreien baulichen Anlage mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. 2 Mit der Anzeige nach Satz 1 sind vorzulegen 1. bei Bauvorhaben nach Art. 62 Abs. 3 Satz 1 eine Bescheinigung des Prüfsachverständigen über die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der Standsicherheit, 2. bei Bauvorhaben nach Art. 62 Abs. 3 Satz 3 eine Bescheinigung des Prüfsachverständigen über die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich des Brandschutzes (Art. 77 Abs. 2 Satz 1), soweit kein Fall des Art. 62 Abs. 3 Satz 3 zweite Alternative vorliegt, Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 7

8 Formblatt und Bewertung Die BY II muss bei Prüfung durch den Prüfsachverständigen vorliegen bei: 1. Sonderbau 2. Mittel- und Großgaragen 3. Gebäuden der Gebäudeklasse 5 ***********B E A C H T E************ Die BY II ist immer mit der Anzeige der Nutzungsaufnahme (14 Tage vorher!) der Genehmigungsbehörde einzureichen! Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 8

9 Formblatt und Bewertung Schreiben Oberste Baubehörde, Herr Jäde vom Die wichtigsten Aussagen sind gelb markiert! Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 9

10 Formblatt und Bewertung Beispeil BY II - Die wichtigsten Aussagen sind gelb markiert! Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 10

11 Ergebnisse und Feststellungen 1. Vorbehaltlose BY II können eher selten erstellt werden, da häufig Fertigstellungstermine = Nutzungsaufnahme. 2. Prüfberichte der Prüfsachverständigen sind nicht verwertbar, da häufig keine Aussage zur Betriebssicherheit und Wirksamkeit der geprüften Anlagen erfolgt und die festgestellten Mängel nicht bewertet werden. 3. Die baulichen Anlagen befinden sich noch nicht in einem betriebsbereiten Zustand Bauteile noch nicht eingebaut, BMA nicht aufgeschaltet, Feuerwehrflächen nicht festgelegt, Türen und Tore noch nicht regelgerecht eingebaut u.v.m. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 11

12 Ergebnisse und Feststellungen 4. Verwendbarkeitsnachweise, Übereinstimmungserklärungen, Fachbauleitererklärungen nur rudimentär vorhanden. 5. Abweichungen von den genehmigten Bauvorlagen, ohne Beantragung einer veränderten Bauausführung. 6. Durchdrängungen in Bauteilen nicht qualifiziert geschlossen. 7. Dokumentation von notwendigen Unterlagen häufig ein Chaos. 8. BMA nicht aufgeschaltet. 9. Feuerwehrpläne weder abschließend vorhanden, noch mit der Feuerwehr abgestimmt. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 12

13 Ergebnisse und Feststellungen 10.Organisatorischer Brandschutz nicht oder nur unvollständig umgesetzt: Brandschutzordnung DIN Rettungswegepläne Bestellung Brandschutzbeauftragter 11.Fehlender Nachweis der geprüften Brandfallmatrix (bei komplexen Sonderbauten). 12.Nutzungsaufnahme nicht möglich, da die Voraussetzungen fehlen: baulich technisch organisatorisch Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 13

14 Ergebnisse und Feststellungen Gründe, die zum Nachdenken anregen sollen: Auseinandersetzung mit den Nachweisen erst kurz vor stichprobenhaften Kontrollen oder sogar erst bei bzw. während der Kontrollen selbst Keine Zeit, sich damit auseinander zu setzen, da andere, wichtigere Dinge zur Übergabe an den Bauherrn im Vordergrund stehen und die Folgen??? Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 14

15 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Noch Fragen? Die weitere Diskussion kann eröffnet werden. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 15

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