Wirkprinzipprüfung von sicherheitstechnischen Einrichtungen (technisches Brandschutzmanagement)
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- Angela Weiß
- vor 7 Jahren
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1 Wirkprinzipprüfung von sicherheitstechnischen Einrichtungen (technisches Brandschutzmanagement) w w w. t u v. c o m 1 TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
2 Worum geht es? Abfertigungsgebäude von Flughäfen (Terminal) Bauordnungsrechtlich eingestuft als bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung (Sonderbau) Öffentliche Gebäude Meist Mischnutzungen entsprechend der Versammlungsstätten VO und der Verkaufsstätten VO Im Regelfall wird ein Brandschutzkonzept von den Baugenehmigungsbehörden gefordert Komplexe und sensible Gebäude aufgrund ihrer Nutzungsart w w w. t u v. c o m 2 TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
3 Brandschutzkonzept In einem Brandschutzkonzept gem. 9 BauPrüfVO wird der bauliche Brandschutz (Anforderungen an Wände, Decken, Brandabschnitte, Fluchtwege usw.) und teilweise der technische Brandschutz (Brandmeldeanlage/BMA, Entrauchungsanlagen/RWA-MRA, Rauchfreihaltung von Flucht- und Rettungswegen, Feuerlöscheinrichtungen, Leitungsanlagen usw.) bestimmt. In weiteren Bauvorlagen wie z.b. das Lüftungsgesuch wird der Brandschutz an Lüftungsanlagen/RLT verifiziert. Im Brandschutzkonzept wird in der Regel der Rahmen für das Zusammenspiel aller sicherheitstechnischen Einrichtungen grob qualitativ festgelegt. w w w. t u v. c o m 3 TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
4 Standardstruktur von Interaktionen sicherheitstechnischer Einrichtungen in sensiblen Gebäuden (Terminalgebäude) RLT MRA SiBel RDA BMA RWA SV-Netz Aufzüge Feuerschutzabschlüsse Nachströmöffnungen Feuerlöscheinrichtungen Dies Bedarf einer dezidierten Festlegung der Interaktionen untereinander: Das sogenannte Wirkprinzip oder auch Brandfallszenario w w w. t u v. c o m 4 TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
5 Baurechtliche Prüfungen gemäß der LBO Entsprechend der Prüfverordnungen der Länder werden Einzelprüfungen gefordert und durchgeführt. Dies bedeutet Prüfung der einzelnen Gewerke bis zu ihren Schnittstellen! z.b. Prüfung der RLT-Anlage, Prüfung der Netzersatzanlage, Prüfung der Entrauchungsanlage, Prüfung der Aufzugstechnik usw. Eine übergreifende Prüfung der gesamten Sicherheitskette (Wirkprinzip) findet somit im Regelfall nicht statt, ebenso fehlt eine detaillierte Wirkprinzipmatrix! w w w. t u v. c o m 5 TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
6 Wesentliche Vorgaben: Schon in der Phase der Brandschutzkonzepterstellung und technischen Planung ist in Abhängigkeit der einzelnen Schutzziele eine Wirkprinzip-/ Brandszenariomatrix aufzustellen. In hochkomplexen und sensiblen Terminalgebäuden ist ein wirksamer Brandschutz nur durch das Zusammenspiel mehrerer sicherheitstechnischer Einrichtungen möglich (technisches Brandschutzmanagement). w w w. t u v. c o m 6 TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
7 Beispiel einer Wirkprinzipmatrix (tech. Brandschutzmanagement) des Flughafen Hamburg: w w w. t u v. c o m 7 TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
8 Die drei Eskalationsstufen Bei der Erstellung des Wirkprinzips und späteren Prüfung der gesamten Wirkkette sind drei Eskalationsstufen von wesentlicher Bedeutung: Eskalationsstufe 1 Normaler Brandfall Eskalationsstufe 2 Brandfall mit anschließendem Stromausfall (AV) Eskalationsstufe 3 Brandfall mit vorhergehendem Stromausfall (AV) w w w. t u v. c o m 8 TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
9 Unsere Erfahrungen Als Ergebnis lässt sich feststellen, dass auf den von uns betreuten Flughäfen in Deutschland keiner ein technisches Brandschutzmanagement aufweisen konnte bzw. eine übergreifende Wirkprinzipprüfung durchgeführt wurde. Trotzdem anhand der baurechtlich durchgeführten Prüfungen gem. der PrüfVO en die einzelnen sicherheitstechnischen Anlagen mängelfrei bescheinigt wurden, ergaben die Wirkprinzipprüfungen desaströse Ergebnisse. w w w. t u v. c o m 9 TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
10 Im Nachgang wurde dann von den Flughafenbetreibern freiwillig aufgrund der Verantwortung ein technisches Brandschutzmanagement unter Einbezug aller Beteiligten entwickelt und die sicherheitstechnischen Einrichtungen entsprechend ertüchtigt sowie die fehlenden Verknüpfungen ausfallsicher hergestellt. Unsere Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die übergreifende Wirkprinzipprüfung auf Basis einer Sicherheitsmatrix den wichtigsten und alleinigen Nachweis eines wirksamen und betriebssicheren technischen Brandschutzes aller beteiligten Systeme erbringt! w w w. t u v. c o m 10 TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
11 Ihr Ansprechpartner: Geschäftsfeldleiter Gebäudetechnik Telefon: 040 / Fax: 040 / marcus.thiele@de.tuv.com TÜV Rheinland Industrie Service GmbH TÜV Rheinland Group Bahrenfelder-Str Hamburg w w w. t u v. c o m 11 TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
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