TÜV Rheinland Group Ingeniertechnische Betrachtung des Gesamtbrandschutzes als Bewertungsgrundlage für den Betreiber und Versicherer

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1 TÜV Rheinland Group Ingeniertechnische Betrachtung des Gesamtbrandschutzes als Bewertungsgrundlage für den Betreiber und Versicherer Gunther Sohn TÜV Anlagentechnik GmbH Elektro- u. Gebäudetechnik (Phone) (Fax) 1

2 Warum Brandschutz? MBO Schutzziele: Entstehung und Übertragung von Feuer und Rauch vermeiden Rettung von Mensch und Tier ermöglichen Wirksame Löscharbeiten ermöglichen 2

3 Warum Brandschutz? Arbeitsstättenverordnung Schutzziele: Schutz der Beschäftigten 3. Weitere Schutzziele Umweltschutz Schutz der Betriebsexistenz und Sachwerte 3

4 Warum Brandschutz 1. Brandschutz durch Technische Maßnaßnahmen 2. Brandschutz durch Organisation und Ausbildung 3. Brandschutz durch Information 4

5 Warum Brandschutz 1. Brandschutz durch Technische Maßnahmen: Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Feuerlöschanlagen Rauch-Wärmeabzug Anlagen und Feuerlöschgeräte Wartung sowie Sachverständigen- und Sachkundigenprüfungen 5

6 Technische Prüfverordnung Beispiel NRW WO GILT DIE VERORDNUNG? Verkaufsstätten Versammlungsstätten Krankenhäuser Gaststätten Hochhäuser Garagen Heime Schulen Hallen > m 2 Messebauten,Flughäfen, Bahnhöfe sonstige bauliche Anlagen 6

7 Technische Prüfverordnung Beispiel NRW WORUM GEHT ES? Es muss die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der technischen Anlage und deren brandschutztechnischen Einrichtungen geprüft werden. 7

8 Technische Prüfverordnung Beispiel NRW WER HAT DIE VERANTWORTUNG? Bauherr Erst-Inbetriebnahme Wiederinbetriebnahme nach wesentlichen Änderungen Betreiber Regelmäßige Prüfungen 8

9 Technische Prüfverordnung Beispiel NRW WELCHE PFLICHTEN? Für den Bauherrn oder Betreiber: Festgestellte Mängel beseitigen und den Sachverständigen darüber informieren Prüfberichte der Erstabnahme an die Bauaufsicht senden 5-jährige Aufbewahrungsfrist für Prüfberichte und diese ggfs. der Bauaufsicht übersenden Anerkennungsbescheide der Sachverständigen zeigen lassen und sich von der Eignung des Sachkundigen überzeugen 9

10 Technische Prüfverordnung Beispiel NRW WER HAT SACHVERSTAND? Staatliche (bauaufsichtliche) Anerkennung gilt für: Sachverständige die vom jeweiligen Bundesland anerkannt sind (gilt für nahezu alle Bundesländer diese haben sich auf ein einheitliches Überprüfungsverfahren der Eignung geeinigt) 10

11 Technische Prüfverordnung Beispiel NRW WAS IST SELBSTVERSTÄNDLICH? Sachverständige müssen... die Prüfung selber durchführen die Unparteilichkeit wahren der Prüfung fachlich gewachsen sein die geltenden Vorschriften und Regeln kennen Prüfberichte erstellen mit Beschreibung der Prüfung und der Feststellung: Brandschutzmaßnahmen sind betriebssicher und wirksam. bei gefährlichen Mängeln eine Frist setzen und eine Aussage treffen, ob die Anlagen bis zum Ablauf der Frist weiter betrieben werden können. 11

12 Technische Prüfverordnung Beispiel NRW WAS DARF NICHT SEIN? Ordnungswidriges Handeln Eine vorgeschriebene oder angeordnete Prüfung nicht oder nicht fristgerecht durchführen lassen. Prüfberichte nicht aufbewahren. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde nicht unterrichten. 12

13 Technische Prüfverordnung Beispiel NRW 1. Prüfung durch staatlich anerkannte xxsachverständige Erstabnahme Prüfungen wiederkehrend Prüffrist (in Jahren) 1.1 lüftungstechnische Anlagen X X maschinelle Lüftungsanlagen in geschlossenen Mittel- und Großgaragen X X CO-Warnanlagen in geschlossenen Großgaragen X X elektrische Anlagen in Krankenhäusern nur... in Garagen nur... in Schulen nur... X 1.5 Sicherheitsbeleuchtung und X X 3 Sicherheitsstromversorgung 1.6 Brandmeldeanlagen, Alarmierungseinrichtungen X 1.7 Rauchabzugsanlagen und Überdruckanlagen X zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen 1.8 ortsfeste, selbsttätige Feuerlöschanlagen X X 1 13

14 Technische Prüfverordnung Beispiel NRW 2. Prüfung durch Sachkundige 2.1 elektrische Anlagen in Krankenhäusern nur... in Garagen nur... in Schulen nur... Prüfungen Erstabnahme wiederkehrend X Prüffrist (in Jahren) Brandmeldeanlagen, Alarmierungseinrichtungen X Rauchabzugsanlagen, Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen X ortsfeste, nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen X X tragbare Feuerlöscher X X automatische Schiebetüren in Rettungswegen X X Einrichtungen zum selbsttätigen Schließen von Feuerschutzabschlüssen (z.b. Türen, Tore, Klappen) X X kraftbetätigte Tore X X elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen X X Schutzvorhänge (zwischen Bühnen und Versammlungsräumen) X X Blitzschutzanlagen X X Rauchabzüge in Treppenräumen gemäß 37 Abs. 12 BauO NRW X X 3 14

15 Ist die baurechtliche Einhaltung der Industriebau- RL ein Garant für öffentliche Belange: Personenschutz? Umweltschutz? Private Belange: Sachwertschutz? Ziel dieser erleichternden Regelungen für erdgeschossige Industriebauten ist es einerseits, im Brandfall hinreichend gute Bedingungen für die Brandbekämpfung zu schaffen, und andererseits für den Fall eines möglichen Totalschadens, keine nicht mehr sicherheitsrelevanten und damit überzogenen Anforderungen an die Tragfähigkeit der Konstruktion zu stellen 15

16 Zur Sicherstellung einer Industrie-Investition sind neben den Baukosten auch die Kosten für organisatorische- und betriebliche Randbedingungen über den Lebenszyklus eines Gewerbebetriebes zu betrachten Ein sicher funktionierendes Konzept mit Risiko-orientiert ausgelegten selbsttätigen Feuerlöschanlagen erspart dem Gewerbebetrieb in der Regel sehr aufwendige eigene organisatorische Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes Diesem Umstand würdigen die Versicherer der Risiken- Feuer und Betriebsunterbrechung- mit positiven Entscheidungen über die Versicherbarkeit eines Betriebes Neben der Durchführung baurechtlicher Abnahmen der Feuerlöschanlagen ist die Ingenieurtechnische Bewertung der Zuverläßigkeit des Gesamtbrandschutzes im Brandfall eine wesentliche TÜV-Dienstleistung der Zukunft. Auch Reperaturfälle und Stillstandzeiten der Feuerlöschanlagen werden berücksichtigt 16

17 Neben der Durchführung baurechtlicher Abnahmen der Feuerlöschanlagen ist eine auf Kundenwunsch zusätzlich erhältliche Ingenieurtechnische Bewertung der Zuverläßigkeit des Gesamtbrandschutzes im Brandfall eine wesentliche TÜV- Dienstleistung der Zukunft Die Ergebnisse erhält der Kunde in Form eines leicht lesbaren Arbeitspapiers Der Kunde kann diese Ergebnisse mit seinem Versicherer offen diskutieren und Verbesserungen in seinen Versicherungsvertrag einfließen lassen - Über den Selbstbehalt besteht hier eindeutige Interessengleichheit eines funktionierenden Brandschutzes Die baurechtlichen Abnahmeberichte bleiben in ihrer Gültigkeit und ihrem Umfang unberührt 17

18 TÜV Rheinland Group Ingeniertechnische Betrachtung des Gesamtbrandschutzes als Bewertungsgrundlage für den Betreiber und Versicherer Gunther Sohn TÜV Anlagentechnik GmbH Elektro- u. Gebäudetechnik (Phone) (Fax) 18

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