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1 Ausschreibungsunterlagen Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig in Bonn (ZFMK) Sachverständigenprüfung raumlufttechnischer Anlagen und Löschanlagen

2 1. Allgemeines 1.1 Auftraggeberin / Kontaktstelle Auftraggeberin des Projektes Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig - ist das Zoologische Forschungsmuseum Alexander Koenig Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere (ZFMK). Kontaktstelle: Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere Stiftung des öffentlichen Rechts z. Hd. Herrn Prof. Dr. Misof Adenauerallee Bonn 1.2 Erweiterungsbau ZFMK Der Auftraggeber ist eines der großen naturgeschichtlichen Forschungsmuseen in Deutschland mit Sitz in Bonn. Seinen führenden Ruf hat sich das Museum durch die Dokumentation, Erforschung und Erklärung von Artenvielfalt (Biodiversität) erarbeitet. Wesentlicher Bestandteil des Museums sind bedeutende wissenschaftliche Sammlungen, die sich auf die Wirbeltiere und Insekten und Landlebensräume konzentrieren. Diese Sammlungen stellen die Grundlage der vielfältigen, beim Auftraggeber bearbeiteten Forschungsthemen dar. Nunmehr plant der Auftraggeber einen umfangreichen Erweiterungsbau. Ziel ist es, angemessene Räumlichkeiten für das Zentrum für Molekulare Biodiversitätsforschung sowie für das Zentrum für Tropenforschung vorzuhalten und die zerstreut und/oder unzureichend untergebrachten Einrichtungen, insbesondere Bibliothek, Biohistoricum (Museum und Forschungsarchiv für die Geschichte der Biologie), IT-Abteilung nebst Hochleistungsrechenanlage und die Sektion Ichthyologie zusammenzufassen und zu erweitern. Im Ergebnis einer umfassenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird nach der Betrachtung alternativer Beschaffungsvarianten der Neubau eines entsprechenden Gebäudes favorisiert. Das gesamte Vorhaben wird zudem mit Fördermitteln unterstützt. 1.3 Kosten und Finanzierung Das Gesamtprojekt wird gesamtheitlich mit öffentlichen Mitteln finanziert. Die Auflagen und Hinweise der Zuwendungsbescheide und der Dritten sind daher durch die Projektbeteiligten zu beachten. 1.4 Rahmentermine Die nachfolgenden Termine sind dem aktuellen Terminplan entnommen: Einreichung Bauantrag: Page 2 of 6

3 Ausführungsplanung ab: Beginn Bauausführung Gebäude: ca. 05/2019 Beginn Technische Ausstattung Ausbau: ca. 06/2020 Inbetriebnahme: ca. 09/2021 Page 3 of 6

4 2. Leistungen 2.1 Allgemeine Anforderungen Im Rahmen des Projektes ZFMK wird die Beratung und Prüfung durch anerkannte Sachverständige gem. PrüfVO NRW benötigt. Die Leistungen des staatlich anerkannten Sachverständigen zur Prüfung der technischen Anlagen ergeben sich aus den unter 2.2 Leistungsgrundlage genannten öffentlich-rechtlichen Vorschriften. 2.2 Leistungsgrundlage Prüfgrundlagen sind die anzuwendenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und die zur Zeit der Prüfung geltenden Regeln der Technik, wie z.b. Landesbauordnung (BauO NRW) Verordnung oder Richtlinien für Sonderbauten Baugenehmigungen Brandschutzkonzept eingeführte Technische Baubestimmungen, insbesondere Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen (LüAR NRW) Verwendbarkeitsnachweise (z.b. allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) allgemein anerkannte Regeln der Technik Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (Prüfverordnung PrüfVO NRW) Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch Prüfsachverständige (Prüfgrundsätze NRW) In NRW werden die Pflichten und Aufgaben der Prüfsachverständigen in 8 der PrüfVO NRW beschrieben: (1) Die Prüfsachverständigen sind verpflichtet, 1. die ordnungsgemäße Beschaffenheit und Betriebssicherheit der technischen Anlagen eigenverantwortlich zu prüfen 9. die Prüfgrundsätze gemäß Anhang bei der Durchführung der Prüfungen zu beachten. (2) Die Prüfberichte der Prüfsachverständigen müssen neben einer Beschreibung der durchgeführten Prüfungen insbesondere die Feststellung enthalten, dass die geprüften technischen Anlagen einschließlich der dafür getroffenen Brandschutzmaßnahmen betriebssicher und wirksam sind. Kann dies wegen gefährlicher Mängel nicht bestätigt werden, müssen die Prüfberichte die Mängel beschreiben, eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung angeben und eindeutig aussagen, ob die Anlagen bis zum Ablauf der Frist weiter betrieben werden dürfen. Page 4 of 6

5 2.3 Leistungsbeschreibung Die folgenden technischen Anlagen sind nach der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (Prüfverordnung PrüfVO NRW) und den Grundsätzen für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch Prüfsachverständigen (Prüfgrundsätze NRW) zu prüfen. Die erforderlichen Sachverständigenprüfungen im Projekt ZFMK wurden in folgende Titel in Anlehnung an die Prüfgrundsätze NRW aufgeteilt: Teil A: Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) für Dauerbetrieb Teil C: Natürlichen Rauchabzugsanlagen Teil E: Selbsttätige Feuerlöschanlagen Teil F: Sicherheitsstromversorgungen Teil G: Alarmierungsanlagen Teil H: Brandmeldeanlagen Teil I: Elektrische Anlagen Teil X: Wirkprinzipprüfungen Für die o.g. Titel sind jeweils folgende Leistungspositionen erforderlich: Pos. 1: Beratungsgespräche Fachplaner/Abstimmungsgespräche Pos. 2: Prüfung der technischen und zeichnerischen Unterlagen Pos. 3: Abnahmeprüfung Pos. 4: Auswertung und Prüfberichtsanfertigung Pos. 5: Anschlussberatung, Nachprüfung auf Mängelbeseitigung Siehe hierzu auch das detaillierte Leistungsverzeichnis in Anlage A. Bei Bedarf können vom Bieter nach vorheriger telefonischer Abstimmung zusätzliche Planunterlagen, die vom Bieter konkret zu benennen sind, eingesehen werden. Page 5 of 6

6 Anlagen Anlage A Anlage B Anlage C Leistungsverzeichnis Anlage zu Teil A E und X - Brandschutzkonzept Anlage zu Teil A E und X - Erläuterungsbericht HLS Die Unterlagen werden im Auftragsfall durch die aktuellen Planungsunterlagen ersetzt. Die Anlagen dienen zunächst der Kalkulation des Auftragsumfangs. Page 6 of 6

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