Vergabeunterlagen FÜR DAS EUROPAWEITE VERHANDLUNGSVERFAHREN MIT VORHERIGEM ÖFFENTLICHEN TEILNAHMEWETTBEWERB ZUR VERGABE DER LEISTUNGEN DER

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1 Vergabeunterlagen FÜR DAS EUROPAWEITE VERHANDLUNGSVERFAHREN MIT VORHERIGEM ÖFFENTLICHEN TEILNAHMEWETTBEWERB ZUR VERGABE DER LEISTUNGEN DER OBJEKTPLANUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSBAU DES ZOOLOGISCHEN FORSCHUNGSMUSEUMS ALEXANDER KOENIG

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Einführung Ausgangslage Ablauf des Vergabeverfahrens Bewerbungsbedingungen Grundlagen des Verfahrens Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen Gewährleistungsausschluss Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebot Keine Lose Keine Nebenangebote Angebotsfrist und Terminplan Kosten und Entschädigung Bietergemeinschaft Vertraulichkeit Nachunternehmer Kriterien für die Auftragserteilung Aufhebung des Verfahrens Erklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen (TVgG-NRW) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Angebotsgrundlagen (Status quo) Vorbemerkung Tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten Anforderungen an die Angebote Aufgabenbeschreibung (Gegenstand des Angebotes) Preisangaben

3 Inhaltsverzeichnis 4.3 Konzept der Leistungserbringung Objektplanungsvertrag Rahmenterminplan Vorzulegende Unterlagen Angebotsformular Anlagen

4 1. Einführung 1 Einführung 1.1 Ausgangslage Das Zoologische Forschungsmuseum Alexander Koenig Leibniz Institut für Biodiversität der Tiere Stiftung des öffentlichen Rechts (ZFMK) ist eines der großen naturgeschichtlichen Forschungsmuseen in Deutschland mit Sitz in Bonn. Seinen führenden Ruf hat sich das Museum durch die Dokumentation, Erforschung und Erklärung von Artenvielfalt (Biodiversität) erarbeitet. Wesentlicher Bestandteil des Museums sind bedeutende wissenschaftliche Sammlungen, die sich auf Wirbeltiere und Insekten und Landlebensräume konzentrieren. Diese Sammlungen stellen die Grundlage der vielfältigen, beim ZFMK bearbeiteten Forschungsthemen dar. Das ZFMK plant nunmehr einen umfangreichen Erweiterungsbau. Ziel ist es, angemessene Räumlichkeiten für das Zentrum für Molekulare Biodiversitätsforschung und die zerstreut und/oder unzureichend untergebrachten Einrichtungen, insbesondere Bibliothek, Biohistoricum (Museum und Forschungsarchiv für die Geschichte der Biologie), IT-Abteilung nebst Hochleistungsrechenanlage und die Sektion Ichthylogie, zusammenzufassen und zu erweitern. Im Ergebnis einer umfassenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird nach der Betrachtung alternativer Beschaffungsvarianten der Neubau eines entsprechenden Gebäudes favorisiert. Das Vorhaben wird gesamtheitlich mit Fördermitteln unterstützt. Das ZFMK hat ein passendes Grundstück für den Erweiterungsbau auf dem Campus Poppelsdorf in Bonn gefunden und einen entsprechenden Erbbaurechtsvertrag geschlossen. Die erforderlichen Planungsleistungen werden nunmehr europaweit ausgeschrieben. In der Folge werden auch die Bauleistungen im Wege der Einzelvergabe europaweit ausgeschrieben. Zur fachlichen Begleitung der Planungsphase sowie zur Begleitung der Bauphase wird mit dieser Ausschreibung ein Planer für den Bereich der Objektplanung gesucht. 4

5 1. Einführung Das ZFMK ist öffentlicher Auftraggeber und beabsichtigt daher, die Planungsleistungen für die Objektplanung nach den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) europaweit auszuschreiben und zu vergeben. 1.2 Ablauf des Vergabeverfahrens Das Vergabeverfahren wird nach 14 Abs. 3 VgV in Verbindung mit 74 VgV als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Das Vergabeverfahren wird nach dem unter Punkt 2.8 der Vergabeunterlagen aufgeführten voraussichtlichen Terminplan wie folgt umgesetzt: Die Bieter haben dem ZFMK bis zum , 12:00 Uhr ihr erstes indikatives Angebot vorzulegen, welches den Anforderungen dieser Vergabeunterlagen entspricht. Anschließend wird das ZFMK Verhandlungen durchführen, wobei nur eine Verhandlungsrunde angestrebt wird. Die Verhandlungsrunde wird voraussichtlich am 25./ in Bonn stattfinden. Die Bieter werden gebeten, den Termin bereits zu reservieren. Gesonderte Einladungen folgen nach Eingang des ersten indikativen Angebots. Der Ablauf der Verhandlungsrunde wird im Einzelnen voraussichtlich wie folgt sein: 10 Minuten: Bürovorstellung und Vorstellung der Teammitglieder für das Projekt (Projektleiter, Stellvertretung, Organisation des Teams, Qualifikation) 20 Minuten: Darstellung Vorgehen, Konzept, Methoden durch den Projektleiter (inklusive Organigramm der Verfahrensbeteiligten) 20 Minuten: Antworten und Erläuterungen zu dem unter Punkt 4.3. dieser Vergabeunterlagen genannten Fragenkatalog 20 Minuten: Darstellung und Erörterung zum Honorarangebot 20 Minuten: Kolloquium Gegenseitige Fragen und Antworten 5

6 1. Einführung Im Anschluss an die Verhandlungsrunde wird das ZFMK sofern erforderlich die Anforderungen an die zu vergebenden Planerleistungen überarbeiten und die Bieter auffordern, auf Basis der optimierten Vergabeunterlagen letztverbindliche Angebote voraussichtlich bis zum , 12:00 Uhr einzureichen. Das ZFMK wird sodann die Angebote prüfen, nach den Zuschlagskriterien bewerten, einen Vergabevorschlag erarbeiten und den Zuschlag erteilen. Sollte es bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe etwaige weitere für die Angebote relevante Tatsachen geben, werden die Bieter hierüber unverzüglich informiert, um diese mit ihrem Angebot kalkulieren zu können. 6

7 2. Bewerbungsbedingungen 2 Bewerbungsbedingungen 2.1 Grundlagen des Verfahrens Das ZFMK ergibt die Leistungen im Verfahren zur Vergabe der Leistungen der Objektplanung für den Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig in einem europaweiten Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichem Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage des 14 Abs. 3 VgV in Verbindung mit 74 VgV, dieser Bewerbungsbedingungen und der weiteren Vergabeunterlagen. 2.2 Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen 1. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter das ZFMK unverzüglich spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. 2. Die Bieter werden gebeten, dem ZFMK mitzuteilen, wenn wesentliche für die Angebotskalkulation erforderliche Informationen fehlen. Das ZFMK wird sich bemühen, diese soweit möglich unverzüglich zu beschaffen und den Bietern zur Verfügung zu stellen. 3. Auskünfte werden nur schriftlich erteilt. Auskunftsersuchen zu Unklarheiten sowie Rügen sind unverzüglich und ausschließlich per mit dem Betreff Verfahren zur Vergabe der Leistungen der Objektplanung für den Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig an die folgende Adresse zu richten: b.misof@zfmk.de 7

8 2. Bewerbungsbedingungen Auskunftsersuchen bzw. Fragen sind rechtzeitig, das heißt nach Möglichkeit spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Die Antworten zu den Auskunftsersuchen werden gemäß den dazu bestehenden vergaberechtlichen Erfordernissen in neutralisierter Form jeweils allen Bietern gemäß 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieterfragen, Änderungen oder jegliche Mitteilung an die Bieter im laufenden Vergabeverfahren erfolgt anonymisiert und neutral an alle Bieter. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmitteln transparent allen Bietern mitgeteilt und auf der Plattform über die die Bieter die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, eingestellt. Die Bieter haben sich regelmäßig über diese Plattform, letztmalig sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind. Falls die Bieter dem ZFMK einen entsprechenden Hinweis per geben, werden sie automatisch über jede neu eingestellte Datei informiert. 4. Termine für eine Ortbesichtigung können mit dem ZFMK abgestimmt werden. Ortsbesichtigungen können vereinbart werden, sind jedoch nicht verpflichtend. Ansprechpartner für die Terminabstimmung der Ortbesichtigung ist Herr Prof. Bernhard Misof unter der in Punkt 2.2, Nr. 3 der Vergabeunterlagen genannten -Adresse. Fragen, die sich aus oder in Zusammenhang mit der Ortsbesichtigung ergeben, sind nach der Ortbesichtigung ausschließlich schriftlich an die in Punkt 2.2, Nr. 3 der Vergabeunterlagen genannte -Adresse zu richten. 5. Die Vergabeunterlagen dürfen nur bis zur Erstellung der letztverbindlichen Angebote verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch Ausdrucksweise) 8

9 2. Bewerbungsbedingungen und/oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung ZFMK nicht statthaft. 6. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach Ziffer VI.4.3) der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt vom , Kennziffer: 2016/S , wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist das ZFMK auf die Rechtsbehelfspflicht des 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Verfahrensrügen sind zu richten an: b.misof@zfmk.de 7. Zuständig für die Überprüfung von Verstößen gegen das Vergaberecht im Wege eines Nachprüfungsverfahrens ist die Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln Zeughausstr Köln Fax: Gewährleistungsausschluss 1. Ferner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen samt Anlagen eventuell unzutreffende oder auch unvollständige Angaben enthalten können. Das ZFMK. übernimmt hierfür - soweit rechtlich zulässig - keine Haftung. Die Bieter müssen daher die Informationen des ZFMK entsprechend überprüfen. 2. Die Bieter bestätigen mit ihrem Angebot, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen informiert zu haben. Sie erkennen an, dass das ZFMK keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen 9

10 2. Bewerbungsbedingungen und Informationen übernehmen kann und ihnen insoweit keine Schadensersatzansprüche zustehen. 2.4 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. 2.5 Angebot 1. Dem Angebot sind die übersandten Vergabeunterlagen einschließlich aller Anlagen zu Grunde zu legen. 2. Das ZFMK erbittet von den Bietern entsprechend umfassende und präzise Angebote, die den inhaltlichen Anforderungen unter Punkt 4 der Vergabeunterlagen entsprechen. Daneben haben die Bieter bei der Erstellung ihrer Angebote auch die unter Punkt 3 der Vergabeunterlagen genannten Grundlagen für ihre Angebote zu berücksichtigen. 3. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 4. Alle Preise sind in Euro bzw. Cent anzugeben. 5. Sämtliche Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 6. Sämtliche zur Bearbeitung des Angebots erforderliche Unterlagen hat der Bieter seinem Angebot beizufügen. 7. Das erste indikative Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist am , Uhr, schriftlich einzureichen bei: 10

11 2. Bewerbungsbedingungen Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere - Stiftung des öffentlichen Rechts Herrn Professor Dr. Bernhard Misof - persönlich - Adenauerallee Bonn Zur Wahrung der Angebotsfrist ist der Eingang des Angebots in Papierform entscheidend. Angebote ausschließlich per oder Telefax sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen. 8. Das Angebot muss rechtsverbindlich unterschrieben mit zwei schriftlichen Kopien sowie einer digitalen Fassung auf einem Datenträger, wobei für den Fall des Wiederspruchs der Unterlagen zueinander das Angebot in Papierform vorgeht abgegeben werden. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und mit dem Vermerk Verfahren zur Vergabe der Leistungen der Objektplanung für den Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig /NICHT ÖFFNEN! zu versehen. 9. Für das Angebot füllen Sie bitte das Angebotsformular unter Punkt 5 der Vergabeunterlagen sowie die als Anlage 2 der Vergabeunterlagen eingefügten Honorarblätter aus und unterschreiben diese rechtsverbindlich. Zusammen mit den übrigen für, Ihr Angebot erforderlichen Unterlagen sind diese Formulare - wie zuvor beschrieben - einzureichen. 10. Ein eingereichtes Angebot kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich zurückgezogen werden. 11. Von der Möglichkeit der Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise gemäß 56 Abs. 2 Satz 1 VgV macht das ZFMK gegebenenfalls 11

12 2. Bewerbungsbedingungen Gebrauch. Der Gebrauch des Nachforderungsrechts erfolgt gegenüber allen Bietern gleichermaßen. 12. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb handelt, bleiben die ersten indikativen Angebote bis zum Einreichungstermin verschlossen, werden aber nicht im Beisein der Bieter und/oder ihrer Bevollmächtigten geöffnet. 13. Der Bieter hält sich bis zum an sein im Verfahren abgegebenes letztverbindliches Angebot gebunden. 2.6 Keine Lose Die Leistungen werden nicht in Lose aufgeteilt. 2.7 Keine Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen. 2.8 Angebotsfrist und Terminplan 1. Die Angebotsfrist für den Eingang der ersten indikativen Angebote endet am , 12:00 Uhr. Angebote, die nicht rechtzeitig bei der unter Punkt 2.5, Ziffer 7 genannten Stelle eingehen, werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist der Eingang der Angebote, der im Zweifel vom Bieter nachzuweisen ist. 2. Für das Verfahren zur Vergabe der Leistungen der Objektplanung für den Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig" gilt nachfolgender vorläufiger Terminplan, auf den sich die Bieter einzurichten haben, der sich aber im Laufe des Vergabeverfahrens gegebenenfalls noch ändern kann: 12

13 2. Bewerbungsbedingungen 13

14 2. Bewerbungsbedingungen 2.9 Kosten und Entschädigung 1. Die Beteiligung der Bieter an diesem Vergabeverfahren erfolgt für das ZFMK ohne Kosten und Entschädigung. 2. Für den Fall, dass die Ausschreibung aufgehoben wird, sind - soweit rechtlich zulässig - Entschädigungsansprüche des Bieters ausgeschlossen Bietergemeinschaft 1. Eine Bietergemeinschaft mehrerer Kooperationspartner ist zulässig. 2. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche unterschriebene Erklärung abzugeben, in der: die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft erklärt ist, alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des Verfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften sowie ein Kreditinstitut und die Nummer des Kontos angegeben werden, auf das im Auftragsfall sämtliche Zahlungen des ZFMK mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden können. 3. Zur Erklärung der Bietergemeinschaft im Verfahren zur Vergabe der Leistungen der Objektplanung für den Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig ist das unter Anlage 3 der Vergabeunterlagen beigefügte Formular zu verwenden. 14

15 2. Bewerbungsbedingungen 2.11 Vertraulichkeit 1. Die Vergabeunterlagen samt Anlagen dürfen nur bis zur Erstellung des Angebots verwendet werden. Alle Unterlagen, die den Bietern im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung des ZFMK nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden (auch nicht auszugsweise). 2. Das von den Bietern beschäftigte Personal ist zur entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt auch für alle vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Projekt beauftragten oder einbezogenen Unternehmen, insbesondere für Kooperationspartner. 3. Die Bieter werden gebeten, für den Fall eines Nachprüfungsverfahrens die Teile ihres Angebots zu benennen, die nicht bekannt gegeben werden dürfen Nachunternehmer 1. Sofern die Bieter beabsichtigen, Teile der Leistungen von einem Nachunternehmer erbringen zu lassen, müssen sie in ihrem Angebot Art und Umfang der durch einen Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen angeben und die vorgesehenen Unternehmen benennen. 2. Auf Verlangen des ZFMK sind für den benannten Nachunternehmer entsprechende Eignungs- und Verfügbarkeitsnachweise vorzulegen. 3. Die Bieter dürfen unabhängig von Art und Umfang der Teilleistungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des ZFMK keine Nachunternehmer beauftragen Kriterien für die Auftragserteilung 1. Kriterium für die Auftragserteilung ist die Wirtschaftlichkeit des Angebots. Die Wirtschaftlichkeit der eingehenden Angebote bewertet das ZFMK anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung: 15

16 2. Bewerbungsbedingungen a) Gesamthonorar nach der HOAI (netto) 40 % b) Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich Projekterfolg und projektspezifische Qualität der Objektplanung 25 % Erkennen der Projektrahmenbedingungen (davon 5 %) Erkennen der nutzerspezifischen Anforderungen (davon 5 %) Architektur, Gestaltung, Nutzung (davon 5 %) Projektbezogene Ideen der Objektplanung über Funktionsbeziehungen (davon 5 %) Maßnahmen zur Kommunikationsförderung (davon 5 %) c) Darstellung der geplanten Arbeits- und Vorgehensweise 25 % Koordination und Integration der Leistungen der an der Planung Beteiligten (davon 5 %) Kosten (Methoden der Kostenplanung und Kostenkontrolle) (davon 5%) Termine (Methoden der Terminplanung und Terminkontrolle) (davon 5%) Qualität (Methoden der Sicherung der Qualität der Planung) (davon 5%) Qualität (Methoden der Sicherung der Qualität der Bauausführung) (davon 5 %) d) Aus dem Verhandlungsgespräch gewonnene Eindrücke / Präsentation des Bieters 10 % Persönlicher Eindruck des Projektleiters im Termin zur Verhandlungsrunde (davon 5 %) Kommunikationsfähigkeit des Projektleiters und seines Teams (davon 5 %) 16

17 2. Bewerbungsbedingungen 2. Das Kriterium Gesamthonorar nach der HOAI (netto) nach Ziffer 1. lit. a) wird, wie in der Wertungsmatrix nach Anlage 4 der Vergabeunterlagen dargestellt, angewendet. 3. Für die Kriterien unter Ziffer 1. lit b) bis e) erfolgt eine Bewertung auf folgender Punkteskala: Anforderungen voll erfüllt: 2 Punkte Anforderungen nur teilweise erfüllt: 1 Punkt Anforderungen nicht erfüllt / keine Aussagen: 0 Punkte 4. Zum Vorgehen bei der Wertung wird auf die Wertungsmatrix in Anlage 4 der Vergabeunterlagen verwiesen. 5. Im Hinblick auf die vorgenannte Bewertung macht das ZFMK deutlich, dass bei der Punktevergabe die vergaberechtlichen Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung stets eingehalten werden. Insbesondere für die Punktevergabe in den drei Hauptkriterien nach Ziffer 1. lit. b) - d) bedeutet dies, dass der Auftraggeber die Ausführungen der Bieter eingehend nach den in der Wertungsmatrix in Anlage 4 der Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben werten wird. 6. Die Bewertung in den einzelnen Kriterien wird sodann mit dem Gewichtungsprozentsatz des jeweiligen Kriteriums multipliziert und ergibt die gewichtete Punktzahl. 7. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl insgesamt (Addition aller Kriterien) erhält den Zuschlag Aufhebung des Verfahrens Das ZFMK behält sich vor, das Verfahren zur Vergabe der Leistungen der Objektplanung für den Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexan- 17

18 2. Bewerbungsbedingungen der Koenig durch Verzicht auf die Auftragserteilung gemäß 63 Abs. 1 VgV zu beenden. Ein Verzicht auf die Auftragserteilung kommt für das ZFMK allerdings nur dann in Betracht, wenn die Fortführung des Vergabeverfahrens nicht mehr sinnvoll und / oder zweckmäßig ist und dies für sie auch nachvollziehbar und plausibel ist. Ein Verzicht auf die Auftragserteilung kann daher grundsätzlich nur in den gesetzlich genannten Fällen erfolgen, wenn a) kein Angebot eingegangen ist, das den Bewerbungsbedingungen dieser Vergabeunterlagen entspricht, b) sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben, c) kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder d) andere schwerwiegende Gründe bestehen Erklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Die Erklärungen nach dem TVgG-NRW wird das ZFMK mit dem letztverbindlichen Angebot von den Bietern abfragen. Die Erklärung nach dem MiLoG gemäß Anlage 5 der Vergabeunterlagen haben die Bieter bereits mit ihrem ersten indikativen Angebot vorzulegen. 18

19 3. Angebotsgrundlagen (Status quo) 3 Angebotsgrundlagen (Status quo) 3.1 Vorbemerkung Das ZFMK übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Vergabeunterlagen oder im Verlauf des Verfahrens den Bietern mitgeteilten Angaben, Unterlagen und Informationen. Das ZFMK übernimmt keine Haftung dafür, dass die genannten derzeitigen Gegebenheiten vollständig erfasst und inhaltlich richtig wiedergegeben sind. Die Bieter haben sich daher selbst über die Grundlage der Angebote zu informieren und etwaige Risiken in ihre Angebote einzukalkulieren. Die Bieter werden insbesondere gebeten, dem ZFMK mitzuteilen, wenn wesentliche für die Angebotskalkulation erforderlichen Informationen fehlen. Das ZFMK wird sich bemühen, diese soweit möglich unverzüglich zu beschaffen und den Bietern zur Verfügung zu stellen. 3.2 Tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten Das ZFMK, mit Sitz in Bonn, ist eines von drei naturgeschichtlichen Forschungsmuseen, welches in Bund-Ländergemeinschaft von der Leibniz-Gemeinschaft getragen wird. Seinen führenden Ruf in der Biodiversitätsforschung und Systematik der Tiere hat sich das ZFMK durch die Dokumentation, Erforschung und Erklärung von Artenvielfalt (Biodiversität) erarbeitet. Wesentlicher Bestandteil des Museums sind bedeutende wissenschaftliche Sammlungen, die sich auf terrestrische Wirbeltiere und Gliedertiere konzentrieren. Diese Sammlungen stellen die Grundlage der vielfältigen, vom ZFMK bearbeiteten Forschungsthemen dar. Das ZFMK plant einen umfangreichen Erweiterungsbau, gemeinschaftlich gefördert durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bund-Ländergemeinschaft. Mit dem Erweiterungsbau sollen angemessene Räumlichkeiten für das Zentrum für Molekulare Biodiversitätsforschung und für andere Einrichtungen, insbesondere für die Bibliothek, das Biohistoricum, die Biodiversitätsinformatik, die IT-Abteilung, das Hochleistungsrechenzentrum und die Sektion Ichthyologie, geschaffen werden. Mit 19

20 3. Angebotsgrundlagen (Status quo) diesem Erweiterungsbau wird das ZFMK eine in Deutschland einzigartige Einrichtung zur Erforschung der biologischen Vielfalt errichten. Der geplante Erweiterungsbau soll Büroflächen, Labore, teilweise Nasslabore, Sammlungsflächen, Bibliotheken, IT-Server-, HPC (High Performance Computing), sowie eine Biobank und ein Kryolager beherbergen. Ein ausgearbeitetes und als Anlage 1 den Vergabeunterlagen beigefügtes Raumprogramm stellt die Anforderungen ausführlich dar. Insgesamt sollen qm (NF 1-6) nutzbar werden. Das ZFMK hat ein passendes Grundstück für den Erweiterungsbau im Wege des Erbbaurechts erworben. Um die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen der Universität Bonn zu fördern, wird das ZFMK seinen Erweiterungsbau auf dem Universitäts-Campus Bonn-Poppelsdorf errichten. In der Folge sollen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Das ZFMK führt derzeit die Gespräche, um ein entsprechendes Grundstück zu bekommen. Ein schematischer Lageplan des Campus ist ebenfalls als Anlage 1 den Vergabeunterlagen beigefügt. Das Grundstück mit der Nr. 10 wird voraussichtlich der Standort des Neubaus. Bereits im Jahr 2012 und 2013 gab es archäologische Grabungen auf dem Campus Poppelsdorf. Ein entsprechender Abschlussbericht wurde dem ZFMK vom BLB NRW zur Verfügung gestellt und wird ebenfalls als Bestandteil von Anlage 1 dieser Vergabeunterlagen weitergegeben. Demnach ist das gesamte Gelände eine archäologische Verdachtsfläche, was im weiteren Projekt zwingend zu berücksichtigen sein wird. 20

21 4. Anforderungen an die Angebote 4 Anforderungen an die Angebote 4.1 Aufgabenbeschreibung (Gegenstand des Angebotes) Allgemeines Motivation für das Bauvorhaben Das ZFMK konnte in den letzten Jahren mit international kompetitiver Forschung auf sich aufmerksam machen. Dies wurde durch Schaffung zusätzlicher wissenschaftlicher Arbeitsgruppen und Fokussierung auf zentrale Kernfragen und Techniken der modernen Biodiversitätsforschung erreicht. Nunmehr ist es notwendig, diese Entwicklung durch die Schaffung dedizierter Infrastruktur zu stabilisieren. Daher wird das ZFMK einen Erweiterungsbau errichten, der die derzeit unzureichend untergebrachten Einrichtungen des Zentrums für Molekulare Biodiversitätsforschung, der Ichthyologie, der zentralen Bibliotheken, des Biohostoricums und der IT-Abteilung nebst Hochleistungsrechenanlage zusammenführen wird. In diesem Erweiterungsbau sollen modernste technische Möglichkeiten für alle genannten Einrichtungen des ZFMK geschaffen werden Erforderliche Leistungen der Objektplanung Das ZFMK erwartet Angebote für die zur Realisierung des Erweiterungsbaus erforderlichen Objektplanungsleistungen für folgende Bereiche: Leistungsphasen 1-9 für Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach 34 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für Objektplanung (Leistungsbild Freianlagenplanung) nach 39 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 zu 39 Abs. 4, 40 Abs. 5 HOAI. Die Bieter müssen ihr Angebot auf der Grundlage der vorstehenden und nachfolgenden Angaben und beigefügten Unterlagen kalkulieren. 21

22 4. Anforderungen an die Angebote Das ZFMK erwartet keine planerischen Leistungen im Rahmen der Angebotserstellung. 4.2 Preisangaben Honorarblätter Bei der Angebotskalkulation müssen die Bieter die in Anlage 2 der Vergabeunterlagen enthaltenen Honorarblätter zwingend verwenden und ausgefüllt einreichen. Das ZFMK weist darauf hin, dass die Bieter bei der Kalkulation ihrer Angebote die vorgegebenen anrechenbaren Kosten sowie die Honorarzonen entsprechend der Vorgaben in der HOAI zwingend einzuhalten haben, um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten. Das angebotene Gesamthonorar (netto) wird im vorgeschriebenen Rahmen der HOAI gemäß 76 Abs. 1 Satz 2 VgV gewertet. Daher kann nur die Bandbreite der HOAI in der hier einschlägigen Honorarzone III, oben für die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume sowie die Honorarzone II, oben für die Leistungen der Objektplanung für Freianlagen unter Einbeziehung der jeweiligen Nebenkosten und angefragten besonderen Leistungen gewertet werden. Sollten die Bieter bei der Kalkulation ihres Angebots feststellen, dass etwaige besondere Leistungen und/oder Nebenkosten im Preis der Grundleistungen enthalten sind, dann tragen Sie an der entsprechenden Stelle im Honorarblatt nach Anlage 2 der Vergabeunterlagen enthalten ein. Bitte geben Sie aus Gründen der Vergleichbarkeit sowie des vergaberechtlichen Verbots der Unterschreitung der HOAI nicht 0 %, 0 Euro oder Ähnliches an Herstellkosten Die Herstellkosten dienen als Grundlage zur Berechnung der anrechenbaren Kosten. Die geschätzten Bauwerkskosten (Gruppen 200 bis 500 nach DIN 276) für den Erweiterungsbau belaufen sich auf ca. 16,7 Mio. (netto). Die zusätzlichen Ausstattungskosten (Kostengruppe 600 nach DIN 276) belaufen sich auf 2,1 Mio. (netto). 22

23 4. Anforderungen an die Angebote Der maximale Nettogesamtkostenrahmen beträgt somit 18,9 Mio.. Diese Nettokosten teilen sich wie folgt auf die einzelnen Kostengruppen auf: Kostengruppe nach DIN 276 Baukosten netto 200 0,3 Mio. (netto) ,3 Mio. (netto) 400 5,5 Mio. (netto) 500 0,7 Mio. (netto) 600 2,1 Mio. (netto) ,9 Mio. (netto) 4.3 Qualität der Leistungserbringung Die Bieter müssen ferner mit ihrem Angebot eine Aussage dazu treffen, wie sie die Leistung der Objektplanung erbringen. Hierzu haben sie die qualitativen Wertungskriterien Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich Projekterfolg und projektspezifische Qualität der Objektplanung und Darstellung der geplanten Arbeits- und Vorgehensweise nebst der Unterkriterien nach Punkt 2.13 der Vergabeunterlagen näher zu erläutern. Schließlich wird auch das Wertungskriterium Aus dem Verhandlungsgespräch gewonnene Eindrücke / Präsentation des Bieters vom ZFMK entsprechend der Unterkriterien gewertet. Grundlage der Entscheidung über die Auftragsvergabe ist die Bewertung der eingereichten letztverbindlichen Angebote sowie die Bewertung der aus dem Verhandlungsgespräch gewonnenen Eindrücke der Präsentation der Methodik zur Herangehensweise und des Projektteams. Die Einzelheiten hierzu sind in der Wertungsmatrix nach Anlage 4 der Vergabeunterlagen genannt. 4.4 Objektplanungsvertrag 23

24 4. Anforderungen an die Angebote Der Objektplanungsvertrag wird als Anlage 6 der Vergabeunterlagen im Entwurf übersandt. Der Vertrag wird in der vorliegenden Fassung zwischen dem ZFMK und dem obsiegenden Bieter geschlossen. Änderungen und Ergänzungsvorschläge zum Vertrag sind möglich und können mit dem ersten indikativen Angebot vorgebracht werden. Diese Anmerkungen werden in der Verhandlungsrunde besprochen und mit den Bietern vor Abgabe der letztverbindlichen Angebote abschließend festgelegt. Die weiteren Einzelheiten sind dem Objektplanungsvertrag nach Anlage 6 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. 4.5 Rahmenterminplan Der Rahmenterminplan für die Erbringung der Leistungen der Objektplanung wird als Anlage 7 der Vergabeunterlagen beigefügt. 4.6 Vorzulegende Unterlagen Mit dem Angebotsformular unter Punkt 5 der Vergabeunterlagen sind folgende Unterlagen von den Bietern bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der ersten indikativen Angebote am , 12:00 Uhr einzureichen: Ausgefüllte Honorarblätter gemäß Anlage 2 der Vergabeunterlagen, Konzept über die Leistungserbringung entsprechend Punkt 4.3 der Vergabeunterlagen, weitere, gegebenenfalls erforderliche Unterlagen, wie zum Beispiel die Erklärung einer Bietergemeinschaft gemäß Anlage 3 der Vergabeunterlagen und die Erklärung nach dem MiLoG gemäß Anlage 5 der Vergabeunterlagen. 24

25 5. Angebotsformular 5 Angebotsformular Name des Bieters Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig Herrn Professor Dr. Bernhard Misof - Persönlich - Adenauerallee Bonn Erstes indikatives Angebot im Verfahren zur Vergabe der Leistungen der Objektplanung für den Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig Sehr geehrte Damen und Herren, wir bieten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen im Verfahren zur Vergabe der Leistungen der Objektplanung für den Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig an. Zu unserem Angebot machen wir folgende Angaben: 1. Bestandteile unseres Angebots sind neben diesem Anschreiben folgende Unterlagen: 25

26 5. Angebotsformular Honorarblätter, Konzept der Leistungserbringung, weitere gegebenenfalls erforderliche Unterlagen, wie zum Beispiel die Erklärung der Bietergemeinschaft und die Erklärung nach dem MiLoG. 2. Wir erklären ausdrücklich, dass wir zur Durchführung der zu vergebenden Leistungen nach den in unserem Herkunftsland geltenden Bestimmungen berechtigt sind, wir die Vergabeunterlagen einer vollständigen Prüfung unterzogen haben und die zu erbringenden Leistungen sowie die für das Verfahren geltenden Bestimmungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen können, wir die Angaben wahrheitsgemäß gemacht haben, das ZFMK unter Wahrung der Vertraulichkeiten dieser Angaben überprüfen und erforderlichenfalls ergänzende Unterlagen anfordern darf. wir unserem Angebot nur unsere eigene Preisermittlung zugrunde gelegt haben und dass wir keine für den Auftraggeber nachteilige, die gegen die guten Sitten oder den Grundsatz des unlauteren Wettbewerbs verstoßenden Abreden über die Preisbildung getroffen haben und Irrtümer, Fehleinschätzungen und Kalkulationsirrtümer ein Teil unseres Unternehmensrisikos darstellen und zu unseren Lasten gehen. 3. Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung zum Ausschluss von der Auftragserteilung führen kann. 26

27 5. Angebotsformular 4. Wir erklären, dass wir sämtliche in den Vergabeunterlagen vom ZFMK festgelegten Anforderungen und verbindlichen Bedingungen ohne Einschränkungen anerkennen. 5. Wir binden uns bis zum an unser letztverbindliches Angebot und sind bereit, in dieser Frist sämtliche dazu geforderten Auskünfte zu erteilen, die Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen nachzuweisen sowie im Falle der Auftragserteilung die Angebote innerhalb der genannten Fristen zu erfüllen. 6. Wir erklären, dass der Entwurf des Objektplanungsvertrages, mit Ausnahme der im Folgenden von uns unter Angabe von Seite, Paragraph, Satz und Formulierung genannten Punkte, keinerlei Kriterien beinhaltet, die von uns grundsätzlich nicht akzeptiert werden. Ort, Datum Name des Bieters 27

28 5. Angebotsformular Firmenstempel/Unterschrift des Bieters 28

29 6. Anlagen 6 Anlagen Anlage 1 Bestandsunterlagen, unter anderem: Raumprogramm, Lageplan (schematisch) vom Campus Poppelsdorf, Abschlussbericht über archäologische Grabungen auf dem Campus Poppelsdorf nebst Phasenplan und Gesamtplan Anlage 2 Honorarblätter Anlage 3 Formular zur Erklärung der Bietergemeinschaft Anlage 4 Wertungsmatrix Anlage 5 Erklärung nach dem MiLoG Anlage 6 Objektplanungsvertrag (Entwurf) Anlage 7 Rahmenterminplan 29

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