Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang

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1 Tettnang und Betriebsmittel Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang Die Berufsgenossenschaft (BG) stellt die Forderung, alle Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach der Instandsetzung sowie in bestimmten Zeitabständen, zu prüfen. Denn nur durch die regelmäßige Prüfung kann man mit den elektrischen Arbeitsmitteln sicher arbeiten. Sorgt der Arbeitgeber bzw. Betreiber nicht dafür, dass die Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geprüft werden, muss er mit gesetzlichen Konsequenzen rechnen. Sowohl der Vorgang der Prüfung selbst, als auch die Qualifikation des Prüfers und die Prüffristen, sind gesetzlich vorgegeben. Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) gehören zu den Prüfungen, die der Betriebssicherheitsverordnung nach regelmäßig durchgeführt werden müssen. Ortsveränderliche elektrische Geräte - Definition Unter den ortsveränderlichen elektrischen Anlagen werden alle elektrischen Betriebsmittel verstanden, die während der Inbetriebnahme von einem Platz zum anderen bewegt werden können. Diese können problemlos bewegt werden, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. So zählen dazu beispielsweise handgeführte Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Geräteanschlussleitungen und Verlängerungsleitungen. Als ortsveränderliche Geräte gelten meist diejenigen Geräte, die leichter als 18 kg sind. Anforderungen an die Prüfperson von elektrischen Betriebsmitteln Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) können ausschließlich von einer Person durchgeführt werden, die die nötige Qualifikation dazu vorweisen kann. Im Grunde handelt es sich dabei um eine Elektrofachkraft oder um eine befähigte Person. Neben der Elektrofachkraft können die Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) auch von elektrotechnisch unterwiesenen Prüfpersonen ausgeführt werden, und zwar unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft. Während der Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und der Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) fungieren die befähigten Personen als Unterstützung der Elektrofachkraft und der befähigten Person. Als befähigte Person gilt diejenige Person, die eine nötige Berufsausbildung, Berufserfahrung und die zeitnahe berufliche Tätigkeit vorweisen kann. Als Berufserfahrung gilt dabei eine mindestens ein Jahr lange Erfahrung auf diesem Gebiet.

2 Prüfung elektrischer Betriebsmittel in Tettnang Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) werden vor der ersten Instandsetzung der Anlagen und Geräte vorgenommen. Daneben werden die Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) in regelmäßigen Abständen vorgenommen. Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) werden vor der ersten Inbetriebnahme nicht vorgenommen, wenn der Hersteller oder der Errichter erklärt, dass das Gerät den Verordnungen dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz entspricht. Obwohl die Prüffristen vorgegeben werden, bedeutet dies keinesfalls, dass der Betreiber und der Benutzer nicht dafür sorgen müssen, dass die ortsveränderlichen Geräte und Anlagen sofort der Benutzung entzogen werden. Daraufhin muss die Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang sowie die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) erfolgen. So kann die Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) immer nach außergewöhnlichen Ereignissen erfolgen, wie zum Beispiel nach längerem Zeitraum der Nichtbenutzung oder nach bestimmten Klima- und Witterungseinflüssen. Ansonsten finden die Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3), soweit die Geräte und Anlagen benutzt werden, alle 6 Monate statt. Für die Geräte und Anlagen auf Baustellen finden die Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) alle drei Monate statt, da diese in der Regel mehr beansprucht werden. Liegt bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) die Fehlerquote unter 2 Prozent, können die Prüffristen auch verlängert werden. Bei Anschlussleitungen mit Stecker und den beweglichen Leitungen und Stecker mit Festanschluss finden die Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) ein Mal im Jahr statt, wenn sich diese auf Baustellen oder in ähnlichen Bedingungen befinden. Befinden sich diese in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen, beträgt die Prüffrist zwei Jahre. Die Prüfung in Tettnang Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) kann in folgende Schritte gegliedert werden: Vor der Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und der Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) selbst müssen alle nötigen Vorbereitungen getroffen werden. So erfordern die Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) qualifiziertes Prüfpersonal sowie geeignete Prüfgeräte und das Zubehör. Sichtprüfung Der Schritt Sichtprüfung während der Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und der Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) bezieht sich auf die Besichtigung der Arbeitsmittel, wobei alle Geräte auf sichtbare Schäden und Mängel geprüft werden. Dabei wird auch die Schutzklasse bestimmt, wobei zwischen der Schutzklasse I, der Schutzklasse II und der Schutzklasse III

3 unterschieden wird. Bei den Geräten der Schutzklasse I handelt es sich um Betriebsmittel mit Schutzleiter. Die elektrischen Betriebsmittel ohne Schutzleiter, die über eine doppelte oder verstärkte Isolierung verfügen, gehören zu der Schutzklasse II. Bei den elektrischen Betriebsmitteln der Schutzklasse III beruht der Schutz gegen elektrischen Schlag auf der Sicherheitskleinspannung. Nach der Sicherheitsprüfung werden die Betriebsmittel der Schutzklasse I auch einer Schutzleiterprüfung unterzogen. Messtechnische Überprüfung und Funktionsprüfung Dieser Schritt der Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und der Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) betrifft die Messung des Isolationswiderstandes, die Messung des Schutzleiterstroms (bei Geräten der Schutzklasse I), die Messung des Berührungsstroms (Geräte der Schutzklasse I und II) und die Kleinspannungen SELV/PELV. Anschließend erfolgt die Funktionsprüfung sicherheitstechnischer Einrichtungen als vorletzter Schritt der Prüfung (ehemals BGV A3). Dokumentation und Kennzeichnung Der letzte Schritt der Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) bezieht sich auf die Dokumentation und Kennzeichnung. Während der Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und der Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) werden alle Schritte und Ergebnisse dokumentiert und am besten aufgehoben, damit sie mit den Werten der nächsten Prüfung verglichen werden können. Anschließend wird der nächste Prüfungstermin festgelegt. Für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) hat sich eine Prüfplakette als ziemlich sinnvoll erwiesen. Denn diese enthält das Datum der Prüfung (ehemals BGV A3) und das Datum der nächsten Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3). Die Verpflichtung des Unternehmers bzw. Betreibers, für regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Anlagen zu sorgen, ist gesetzlich vorgeschrieben, und zwar nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 (ehemals BGV A3). Dabei werden unter den ortsveränderlichen Geräten all diejenigen Geräte bzw. elektrische Anlagen verstanden, die im Rahmen unternehmerischer Tätigkeiten eingesetzt werden und während ihrer Inbetriebnahme von einem Platz zum anderen bewegt werden können. Die Anforderungen an das Prüfpersonal Damit die Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang sowie die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, müssen einige Anforderungen vom Prüfpersonal erfüllt werden. Damit ist gemeint, dass das Prüfpersonal die notwendige Qualifikation als befähigte Person vorweisen muss. Denn sonst kann es bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und der Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) zu Gefährdungen des Prüfpersonals kommen. Neben der elektrischen Sicherheit sind nämlich auch mögliche Gefährdungen während der Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang sowie der Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) zu berücksichtigen, wie z. B. die mechanische Schutzeinrichtung einer Handkreissäge. Die möglichen Gefährdungen können nur von einem qualifizierten Prüfpersonal rechtzeitig erkannt werden. Die nötige Qualifikation des Prüfpersonals ist an

4 die entsprechende Berufsausbildung sowie an die Berufserfahrung und die zeitnahe berufliche Tätigkeit gebunden. Unter der entsprechenden Ausbildung werden die elektrotechnische Berufsausbildung, das abgeschlossene Elektrotechnikstudium oder eine andere vergleichbare elektrotechnische Qualifikation, die für die vorgesehenen Prüfaufgaben nötig ist, verstanden. Wenn es um die Berufserfahrung des Prüfpersonals geht, so muss das Prüfpersonal mindestens ein Jahr Berufserfahrung bei der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung der elektrischen Arbeitsmittel vorweisen können. Die zeitnahe berufliche Tätigkeit bedeutet, dass die Berufserfahrung des Prüfpersonals praxisnah und aktuell sein muss. Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang Die Betriebssicherheitsverordnung gibt im Grunde keine Prüffristen vor, weshalb immer wieder Verwirrungen bezüglich der Prüffristen auftreten können. Da alle Arbeitsmittel ständig schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, wie z. B. Feuchtigkeit, Staub, Ölen, Korrosion, Fetten, thermischen und chemischen Einflüssen usw., werden bei der Festlegung der Prüffristen verschiedene Umstände berücksichtigt, sowie die Herstellerangaben. Durchführung der Prüfung Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang sowie die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) erfordern für die Prüfung geeignete Prüfgeräte mitsamt Zubehör. Daneben muss während der Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang sowie der Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) der Schutz gegen einen elektrischen Schlag gewährleistet sein. Bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und der Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) müssen die relevanten elektrotechnischen Bestimmungen beachtet werden. So bestehen die Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) aus folgenden Schritten: Besichtigung Messen Erprobung, Funktionsprüfung Dokumentation Auswertung und Festlegung des nächsten Prüftermins und Kennzeichnung Besichtigung Der erste Prüfschritt bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang beziehungsweise der Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) betrifft die Besichtigung der Arbeitsmittel. Dabei werden die Geräte auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel überprüft. Daneben wird überprüft, ob das Gerät für den Einsatzort geeignet ist. Bei der Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang sowie bei der Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) werden gerade bei diesem ersten Schritt über 80 % Mängel erkannt. Dabei handelt es sich meist um beschädigte Gehäuse, beschädigte oder nicht geeignete Leitungen, beschädigte oder gar fehlende mechanische Schutzeinrichtungen usw. Daneben erfordert dieser Prüfschritt der Prüfung

5 (ehemals BGV A3) die Feststellung der Schutzklasse der Arbeitsmittel. So gehören Arbeitsmittel mit Schutzleiteranschluss zur Schutzklasse I, die Arbeitsmittel in der Bauart Schutzisoliert der Schutzklasse II und diejenigen Arbeitsmittel, die mit Schutzkleinspannung betrieben werden, zur Schutzklasse III. Messen Der zweite Prüfschritt bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang sowie der Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) betrifft das Messen bzw. die Überprüfung, ob die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme gegen den elektrischen Schlag sichergestellt ist. Je nach Schutzklasse werden die Messungen unterschiedlich durchgeführt. Insgesamt werden beim Messen im Rahmen der Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang sowie der Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) Folgendes gemessen: der Schutzleitwiderstand, der Isolationswiderstand, der Schutzleiter- und Berührungsstrom und die Ausgangsspannung Funktionsprüfung Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang sowie die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) verlangen eine Funktionsprüfung der Arbeitsmittel. Dabei werden beispielsweise die Funktion der Schalter, der Regeleinrichtungen, der Kontrollleuchten sowie der Schutzeinrichtungen überprüft. Dokumentation und Kennzeichnung Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang bzw. die Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) muss dokumentiert werden. So werden während der Prüfung (ehemals BGV A3) alle Messverfahren und Messwerte dokumentiert und die Dokumentation aufbewahrt, damit die Messwerte bei der nächsten Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und der Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) miteinander verglichen werden können. Die Dokumentation der Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und der Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) verlangt ebenfalls die Festlegung der Prüffrist bzw. des nächsten Prüftermins. Eine Prüfplakette ist in diesem Fall sehr sinnvoll. Denn diese enthält sowie die Angabe zum Zeitpunkt der Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und der Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3), als auch die Angabe zur nächsten Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Tettnang und der Prüfung elektrischer Anlagen in Tettnang nach DGUV V3 (ehemals BGV A3). Powered by TCPDF (

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