Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung am Beispiel von Gerüsten auf Baustellen

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1 1 Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung am Beispiel von Gerüsten auf Baustellen 6. Erfahrungsaustausch der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, , Magdeburg

2 2 Die Betriebssicherheitsverordnung

3 3 Hauptziele der Betriebssicherheitsverordnung Mit der Betriebssicherheitsverordnung werden wesentliche Hauptziele verfolgt: Strikte Trennung von Beschaffenheitsanforderungen und Anforderungen an den Betrieb als Folge der EU-Binnenmarktregeln Umsetzung mehrere EG-Richtlinien in deutsches Recht Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen Grundlage zur Beseitigung der Doppelregelungen zwischen staatlichem Arbeitsmittelrecht und berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften

4 4 Aufgehobene Verordnungen Im Zuge der Rechtsvereinfachung mit der Betriebssicherheitsverordnung entfallen folgende Verordnungen: Verordnung über Gashochdruckleitungen (außer Gashochdruckleitungen, die der Versorgung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes dienen oder die von der Verordnung über Rohrfernleitungen nicht erfasst sind) Druckbehälterverordnung Aufzugsverordnung Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Acetylenverordnung Verordnung über brennbare Flüssigkeiten Getränkeschankanlagenverordnung (außer hygienische Anforderungen) Dampfkesselverordnung (außer für Dampfkessel auf Seeschiffen) Arbeitsmittelbenutzerverordnung

5 5 Die Betriebssicherheitsverordnung im Rechtssystem

6 6 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit 2 Begriffsbestimmungen (2) Bereitstellung umfasst auch Montagearbeiten wie den Zusammenbau eines Arbeitsmittels einschließlich der für die sichere Benutzung erforderlichen Installationsarbeiten.

7 7 Anforderungen an die Bereitstellung (1) 4 BetrSichV Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, dass nur Arbeitsmittel ausgewählt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Kann Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch zweckmäßige Auswahl allein nicht sicher gestellt werden, muss der Unternehmer die Gefährdung durch andere Maßnahmen gering halten; z.b. durch Unterweisung, Training.

8 8 Anforderungen an die Bereitstellung (2) 4 BetrSichV Bei der Festlegung der Maßnahmen für sicheres und gesundes Arbeiten sind für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln auch die ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe zu berücksichtigen. Ziel ist ein sicheres und gesundes Arbeitssystem Dabei ist auch die Körperhaltung der Beschäftigten bei der Benutzung der Arbeitsmittel zu beachten.

9 9 Anforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln Arbeitsmittel dürfen erstmalig nur bereitgestellt werden, wenn sie den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen, d.h. wenn sie den in deutsches Recht umgesetzten EU-Richtlinien entsprechen; oder wenn solche Vorschriften keine Anwendung finden, wenn sie dem nationalen (deutschen) Vorschriften entsprechen; oder wenn solche Vorschriften nicht existieren, wenn sie mindestens den Vorschriften des Anhanges 1 der BetrSichV entsprechen.

10 10 Anhang 2 BetrSichV Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln (Anhang 2 BetrSichV Nr ) Diese Vorschriften finden Anwendung bei der Benutzung einschließlich des Auf-, Um- und Abbaus von Gerüsten sowie bei der Benutzung von Leitern und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden.

11 11 Benutzung von Gerüsten (1) Wenn das Gerüst nicht der Regelausführung entspricht, ist ein Standfestigkeitsnachweis zu erbringen. Der für Gerüstbauarbeiten verantwortliche Arbeitgeber muss einen Plan für Aufbau, Benutzung und Abbau erstellen. (Dabei kann es sich um eine allgemeine Aufbau- und Verwendungsanleitung handeln, die durch Detailangaben für das jeweilige Gerüst ergänzt wird)

12 12 Benutzung von Gerüsten (2) Die Standsicherheit des Gerüsts sicherstellen: Freistehende Gerüste die nicht standsicher sind, verankern, Ständer gegen Verrutschen sichern, Fahrgerüste durch geeignete Vorrichtungen gegen unbeabsichtigtes Fortbewegen schützen, Ausreichende Tragfähigkeit der Gerüstfläche gewährleisten, Geeignete Abmessung, Form und Anordnung der Gerüstbeläge. < 0,3 m 90º 0,3 m

13 13 Benutzung von Gerüsten (3) Abmessung, Form und Anordnung der Gerüstbeläge müssen für die auszuführende Arbeit geeignet sein, Gerüstbeläge müssen der zu erwartenden Beanspruchung entsprechen, Gefahrloses Gehen muss sicher gestellt sein, Gerüstbeläge müssen dicht aneinander liegen, dürfen nicht wippen oder verrutschen können, Gerüste dürfen nur mit ordnungsgemäßem Seitenschutz eingesetzt werden.

14 14 Benutzung von Gerüsten (4) Sind bestimmte Gerüstteile nicht einsatzbereit insbesondere während des Auf-, Ab- oder Umbaus-, dies mit Verbotszeichen Zutritt verboten und Absperrungen kenntlich machen.

15 15 Benutzung von Gerüsten (5) Gerüste dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person (Aufsichtsführenden) und von fachlich geeigneten Beschäftigten (Gerüstbauer) auf-, ab- oder umgebaut werden, die speziell für diese Arbeiten eine angemessene Unterweisung gemäß 9 BetrSichV erhalten haben.

16 16 Benutzung von Gerüsten (6) Personen, die Gerüste auf-, ab- oder umbauen, müssen unterwiesen sein über: den Plan für den Auf-, Ab- oder Umbau, den sicheren Auf-, Ab-oder Umbau des Gerüstes, Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen, zulässige Belastungen des Gerüstes. Der die Gerüstarbeiten beaufsichtigenden befähigten Person und den betreffenden Beschäftigten muss die Aufbau- und Verwendungsanleitung vorliegen.

17 17 10 Prüfung der Arbeitsmittel Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel zu überzeugen. Arbeits- und Schutzgerüste Bei Arbeits- und Schutzgerüsten hängt die Sicherheit von der Montage ab. Sie sind daher nach 10 BetrSichV zu prüfen. Die Ergebnisse sind nach 11 aufzuzeichnen, der Nachweis hierüber ist an der Verwendungsstelle aufzubewahren.

18 18 Wer kann prüfen? Gerüstersteller Gerüstnutzer Aufsichtsbehörden Sachverständige Befähigte Personen

19 19 Befähigte Personen Befähigte Personen sind Personen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügen. Im Gerüstbau sind das zum Beispiel: ein gelernter Gerüstbauer mit 2 Jahren Berufserfahrung, ein geprüfter Gerüstbau- Obermonteur oder ein Gerüstbau- Kolonnenführer mit Einweisung in die Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber.

20 20 Prüfung von Arbeits- und Schutzgerüsten in der Praxis Die Prüfung der Arbeits- und Schutzgerüste nach der Montage ist vom Gerüstersteller (Gerüstbauer) durchzuführen. Die Prüfung der Arbeits- und Schutzgerüste vor der ersten Inbetriebnahme ist vom jedem Arbeitgeber durchzuführen, der diese durch Beschäftigte bei der Arbeit benutzen lässt. Beide Prüfungen können auf Grundlage der Prüfprotokolle der BG-Regeln Gerüstbau (BGR ) erfolgen. Als Nachweis über die durchgeführte Prüfung für den Gerüstnutzer kann die Kennzeichnung des Gerüstes nach DIN 4420 bzw. BG-Regeln Gerüstbau erfolgen.

21 21 Prüfung von Arbeits- und Schutzgerüsten in der Praxis Alle Arbeitgeber, die das Gerüst benutzen, lassen vor der ersten Inbetriebnahme die Prüfung durch eine befähigte Person, wie z. B. durch den Gerüstersteller, durchführen. oder alle Arbeitgeber, die das Gerüst benutzen (Gerüstbenutzer), lassen sich vor der jeweiligen ersten Inbetriebnahme schriftlich bestätigen, dass zum besagten Zeitpunkt das Gerüst ordnungsgemäß montiert und die sichere Funktion des Gerüstes gegeben ist. Ist der Gerüstbenutzer Besteller des Gerüstes Schriftliche Bestätigung durch den Gerüstbauer Bekommt der Gerüstbenutzer das Gerüst bauseits gestellt Schriftliche Bestätigung durch den Bauherrn, vertreten durch den SiGeKo oder anderen Auftraggeber

22 22 26 Straftaten Wer durch eine vorsätzliche Handlung nicht sicherstellt, dass ein Gerüst geprüft wird, ein Gerüst nicht oder nicht regelmäßig prüfen lässt oder ein Gerüst einer außerordentlichen Überprüfung nicht oder nicht rechtzeitig unterzieht und dadurch Leben und Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden.

23 23 Fazit Nicht alle Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung sind neu, aber: vieles ist präziser und verbindlicher geregelt als bisher. Nutzen Sie die Betriebssicherheitsverordnung zur Erhöhung der Planmäßigkeit, Effektivität und Sicherheit der Durchführung des Baubetriebes!

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