Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

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1 Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hansenn/tiberius Gracchus-Fotolia.com Guido Fiedeler, Leiter des Fachbereiches BetrSichV Stand: Mai 2015 WavebreakMediaMicro-Fotolia.com stillkost-fotolia.com

2 Die neue BetrSichV Überblick und Vorteile : Ablösung der BetrSichV vom durch eine novellierte Fassung: konzeptionelle und strukturelle Veränderungen Verbesserungen des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln mehr Sicherheit für Dritte beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen Vereinfachung der Arbeitsschutzregelungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Die neue BetrSichV Guido Fiedeler Stand: Mai

3 Gründe für die Rechts- und Strukturreform systematische Umsetzung des EU-Rechts Beseitigung von fachlichen und rechtlichen Mängeln Beseitigung von Doppelregelungen Vermeidung von Unfallschwerpunkten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Berücksichtigung von Anforderungen im Hinblick auf die alters- und alternsgerechte Gestaltung von Arbeitsmitteln Vermeidung von ergonomischen und psychischen Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Verbesserung der Anwendbarkeit der Verordnung, insbesondere für KMU Die neue BetrSichV Guido Fiedeler Stand: Mai

4 Neue Struktur der BetrSichV Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit durch Zusammenfassung der Verordnung in die Punkte Grundpflichten erweiterte Pflichten Instandhaltung Betriebsstörung Angleichung an andere Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Aufnahme von Detailregelungen in den Anhang zur BetrSichV (wie bei Gefahrstoffverordnung) deutlichere Erläuterung der Anforderungen an Arbeitsmittel bessere Abstimmung mit den Vorgaben des EU-Binnenmarktrechts Die neue BetrSichV Guido Fiedeler Stand: Mai

5 Formulierung von Schutzzielen (I) Teile der bisherigen Anforderungen für Arbeitsmittel (vgl. Anhänge 1 und 2 der BetrSichV 2002) werden nun als Schutzziele formuliert ( 4 bis 9) Schutzziele gelten für alte, neue und selbst hergestellte Arbeitsmittel keine Bestandsschutzregelung mehr, d.h. Arbeitgeber entscheidet eigenverantwortlich über Nachrüstmaßnahmen (Grundlage: Gefährdungsbeurteilung) Anhang 1 legt weitere Anforderungen an bestimmte Arbeitsmittel fest: mobile, selbstfahrende und nicht selbstfahrende Arbeitsmittel Arbeitsmittel zum Heben und Tragen von Lasten Arbeitsmittel auf hochliegenden Arbeitsplätzen Aufzugsanlagen Druckanlagen Die neue BetrSichV Guido Fiedeler Stand: Mai

6 Formulierung von Schutzzielen (II) Festlegung zusätzlicher Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen im neuen Anhang 2 Arbeitgeber müssen vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen eine Prüfung durchführen, welche die Vorgaben aus Anhang 2 berücksichtigt Konkretisierung der Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel in Anhang 1 Konkretisierung der Prüfvorschriften für Flüssiggasanlagen bzw. maschinentechnische Arbeitsmittel in den Anhängen 2 und 3 Die neue BetrSichV Guido Fiedeler Stand: Mai

7 Vereinfachtes Maßnahmenkonzept bezieht sich auf einfache Arbeitsmittel (Beispiele: Akkuschrauber, Handbohrmaschine) Grundlagen: Gefährdungsbeurteilung Einhaltung der in der BetrSichV genannten sicherheitstechnischen Anforderungen und Vorgaben Die neue BetrSichV Guido Fiedeler Stand: Mai

8 Vermeidung von Unfallschwerpunkten bisherige Unfallschwerpunkte Manipulation Instandhaltungsmaßnahmen besondere Betriebszustände Arbeitgeber müssen Maßnahmen ergreifen, um unzulässige oder instabile Zustände von Arbeitsmitteln zu verhindern! Festlegung von konkreten Anforderungen an Betriebszustände, gefahrengeneigte Tätigkeiten sowie Maßnahmen für Unfälle und Notfälle in 11 Die neue BetrSichV Guido Fiedeler Stand: Mai

9 Neue Anforderungen an Arbeitsmittel Arbeitgeber müssen auf alters- und alternsgerechte Gestaltung bei Arbeitsmittel achten Gefährdungsbeurteilung muss physischen und psychische Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln berücksichtigen Berücksichtigung des demografischen Wandels und des Wandels der Arbeitswelt: Beschäftigte mit steigendem Lebensalter benötigen mehr Schutz Zunahme von arbeitsbedingten psychischen Belastungen Die neue BetrSichV Guido Fiedeler Stand: Mai

10 Vermeidung von Doppelregelungen Anforderungen an den atmosphärischen Explosionsschutz waren bislang in GefStoffV und BetrSichV geregelt Aufhebung dieser Doppelregelung in der novellierten BetrSichV Verwendung der bisherigen Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentationen möglich Die neue BetrSichV Guido Fiedeler Stand: Mai

11 Fazit vereinfachte Struktur mehr Transparenz für den Arbeitgeber über die zu erfüllenden Anforderungen flexible und schutzzielorientierte Umsetzung von Anforderungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung höheres Risiko von Rechtsunsicherheiten durch mehr Flexibilität Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit wichtiger denn je! Die neue BetrSichV Guido Fiedeler Stand: Mai

12 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Guido Fiedeler Leiter des Fachbereiches Betriebssicherheitsverordnung Die neue BetrSichV Guido Fiedeler Stand: Mai

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