Die Betriebssicherheitsverordnung
|
|
- Andreas Beckenbauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Einführung in das Thema
2 2
3 Artikelverordnung Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes... vom 27. September 2002 In Kraft getreten am 03.Oktober 2002 Artikel 1 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV 3
4 Klicken Betriebssicherheitsverordnung Sie, um das Titelformat zu bearbeiten Binnenmarkt-Richtlinien (gem. Artikel 95 (100a) EG-Vertrag) Arbeitsschutz-Richtlinien (gem. Artikel 137 (118a) EG-Vertrag) evtl. weitere EG-Richtlinien EG-Rahmen-Richtlinie EG-Maschinenrichtlinie Arbeitsmittel- Benutzungs-RL evtl. weitere Einzel-Richtlinien Beschaffenheit (Grundlegende Anforderungen) Umsetzung in nationales Recht 1:1 Gerätesicherheitsgesetz mit Rechtsverordnungen (z.b. Maschinenverordnung) Bereitstellung und Benutzung (Mindestanforderungen) Umsetzung in nationales Recht kann über Mindestvorgaben hinausgehen Arbeitsschutzgesetz mit Rechtsverordnungen (z.b. Betriebssicherheitsverordnung) harmonisierte europäische Normen Technische Regeln und Erkenntnisse Maschinenhersteller Benutzer(Arbeitgeber/Beschäftigte) 4
5 Betriebssicherheitsverordnung Begründung des Gesetzgebers:! Umsetzung mehrerer EG-Richtlinien in nationales Recht! einheitliches betriebliches Anlagensicherheitsrecht! Neuordnung des Verhältnisses zwischen staatl. Arbeitsmittelrecht und Unfallverhütungsvorschriften, um bestehende Doppelregelungen beseitigen zu können 5
6 Betriebssicherheitsverordnung Inhalte: Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Abschnitt 4 Allgemeine Vorschriften Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen Gemeinsame Vorschriften, Schlussvorschriften Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Mindestvorschriften für Arbeitsmittel Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, der Beschäftigten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche Anhang 4 A Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, die durch gefährliche explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können B Kriterien für die Auswahl von Geräten und Schutzsystemen Anhang 5 Prüfung besonderer Druckgeräte 6
7 Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften Abschnitt 2 :Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel Abschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften, Schlussvorschriften Anhang 1 Anhang 2 7
8 Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen 8
9 Betriebssicherheitsverordnung Anwendungsbereich! Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber! Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit auch! überwachungsbedürftige Anlagen Adressat:! Arbeitgeber (nur indirekt Beschäftigte) 9
10 Begriffsbestimmungen! Arbeitsmittel! Bereitstellung! Benutzung! Befähigte Personen 10
11 Betriebssicherheitsverordnung Arbeitsmittel! Werkzeuge! Geräte! Maschinen oder! Anlagen; hierzu gehören insbesondere! überwachungsbedürftige Anlagen 11
12 Anlagen setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird Funktionseinheiten vermutlich: Werkzeuge, Geräte oder Maschinen 12
13 Betriebssicherheitsverordnung Bereitstellung! umfasst alle Maßnahmen,! die der Arbeitgeber zu treffen hat,! damit den Beschäftigten nur der Verordnung entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden können Dies umfasst auch:! Montagearbeiten, wie den Zusammenbau eines Arbeitsmittels einschließlich Installationsarbeiten 13
14 Benutzung umfasst alle ein Arbeitsmittel betreffende Maßnahmen! Erprobung! In Gang setzen! Stillsetzen! Gebrauch! Instandsetzung und Wartung! Prüfung! Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörung! Um- und Abbau und Transport 14
15 Betriebssicherheitsverordnung Befähigte Person: Person, die durch! Berufsbildung! Berufserfahrung und ihre! zeitnahe berufliche Tätigkeit über erforderliche Fachkenntnis zur Prüfung verfügt 15
16 Gefährdungsbeurteilung Bereitstellung und Benutzung Abschnitt 2: Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel Beschaffenheit Sonstige Schutzmaßnahmen Unterrichtung und Unterweisung Prüfung der Arbeitsmittel 16 Aufzeichnungen
17 Betriebssicherheitsverordnung Gefährdungsbeurteilung(I) Grundlagen:! 5 des Arbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5 der BetrSichV,! 16 der Gefahrstoffverordnung und! die allgemeinen Grundsätze des 4 des Arbeitsschutzgesetzes 17
18 Gefährdungsbeurteilung(II)! Die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel sind zu ermitteln! insbesondere unter Berücksichtigung der Gefährdungen, die mit der Benutzung der Arbeitsmittel selbst verbunden sind und! die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen hervorgerufen werden 18
19 Gefährdungsbeurteilung(II) Wechselwirkungen, die bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind: Arbeitsplatz Arbeitsmittel Arbeitsstoffe Arbeitsumgebung Arbeitsmittel 19
20 Gefährdungsbeurteilung(III) Für Arbeitsmittel sind zu ermitteln:! Art! Umfang und! Fristen erforderlicher Prüfungen. 20! Die Voraussetzungen sind zu ermitteln und festzulegen, welche Personen erfüllen müssen,! die mit der Prüfung und Erprobung zu beauftragen sind.
21 Betriebssicherheitsverordnung Bereitstellung und Benutzung(I) Der Arbeitgeber hat! erforderliche Maßnahmen zu treffen,! damit nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden,! die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet und! bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung, Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind 21 Falls nicht möglich:! sind Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdung so gering wie möglich zu halten.
22 Betriebssicherheitsverordnung Bereitstellung und Benutzung(II)! Bei den Maßnahmen sind vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelte und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit veröffentlichten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen! Die Maßnahmen müssen dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und dem Stand der Technik entsprechen 22
23 Betriebssicherheitsverordnung Bereitstellung und Benutzung(III)! Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel nur benutzt werden, wenn sie für die vorgesehene Verwendung geeignet sind! Auch ergonomische Zusammenhänge sind zu berücksichtigen 23
24 Beschaffenheit(I) Der Arbeitgeber darf erstmalig nur Arbeitsmittel bereitstellen, die! solchen Rechtsvorschriften entsprechen, durch die Gemeinschaftsrichtlinien in dt. Recht umgesetzt werden, (Bereitstellung ab 03.Oktober 2002) oder 24! wenn solche Rechtsvorschriften keine Anwendung finden, den sonstigen Vorschriften entsprechen, mindestens jedoch dem Anhang 1
25 Betriebssicherheitsverordnung Beschaffenheit(II) Arbeitsmittel die vor dem 3. Oktober 2002 erstmalig bereitgestellt worden sind, müssen! den im Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung geltenden Rechtsvorschriften entsprechen, durch die Gemeinschaftsrichtlinien umgesetzt worden sind, oder! wenn solche Vorschriften keine Anwendung finden, müssen sie den bis zum Zeitpunkt der Bereitstellung geltenden Vorschriften, mindestens jedoch den Anforderungen des Anhanges 1 Nr. 1 und 2 entsprechen 25 Besondere Arbeitsmittel (mobile Arbeitsmaschinen) müssen spätestens am 01. Dezember 2002 mindestens den Vorschriften des Anhanges 1, Nr. 3 entsprechen
26 Sonstige Schutzmaßnahmen Ist die Benutzung mit besonderen Gefährdungen verbunden, sind Maßnahmen zu treffen, damit die Benutzung den hierzu beauftragten Beschäftigten vorbehalten bleibt 26
27 Weitere Anforderungen Unterrichtung und Unterweisung Prüfung der Arbeitsmittel Aufzeichnungen 27
28 Unterrichtung und Unterweisung(I) Bei der Unterrichtung hat der Arbeitgeber, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit den Beschäftigten angemessene Informationen, insbesondere zu den sie betreffenden Gefahren, und soweit erforderlich, Betriebsanweisungen zur Verfügung stehen 28
29 Unterrichtung und Unterweisung(II) Bei der Unterweisung hat der Arbeitgeber, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit 1. die Beschäftigten, die Arbeitsmittel benutzen, ein angemessene Unterweisung erhalten und die mit der Durchführung von Instandsetzung-,Wartungs- und Umbauarbeiten beauftragten Beschäftigten eine angemessene spezielle Unterweisung erhalten 29
30 Prüfung der Arbeitsmittel(I) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder einem anderen Standort geprüft werden. Die Prüfung darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden. 30
31 Prüfung der Arbeitsmittel(II) 31 Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber entsprechend den ermittelten Fristen(nach der Gefährdungsbeurteilung) durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen. Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel einer außerordentlichen Überprüfung durch hierzu befähigte Personen unverzüglich zu unterziehen, wenn außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben.
32 Prüfung der Arbeitsmittel(III) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach Instandhaltungsarbeiten, durch befähigte Personen auf ihren sicheren Betrieb geprüft werden. Die Prüfungen müssen den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung genügen. 32
33 Aufzeichnungen Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Prüfungen (durch befähigte Personen) aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind über einen angemessen Zeitraum aufzubewahren, mindestens bis zur nächsten Prüfung. 33
34 Abschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften, Schlussvorschriften Ausschuss für Betriebssicherheit Ordnungswidrigkeiten Straftaten Übergangsvorschriften 34
35 Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 (I) Anforderungen an die Beschaffenheit Inhalt:! Vorbemerkungen! Allgemeine Mindestvorschriften! Zusätzliche Mindestvorschriften 35
36 Anhang 1 (II) Vorbemerkungen Für bereits in Betrieb genommene Arbeitsmittel kann der Arbeitgeber von den Mindestvorschriften abweichen, wenn 36! eine andere, ebenso wirksame Maßnahme getroffen ist oder! die Einhaltung im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist.
37 Anhang 1 (III) Allgemeine Mindestvorschriften! Befehlseinrichtungen! in Gang setzen, Stillsetzen! Notbehelfseinrichtungen! Schutzeinrichtungen! Instandsetzung und Wartungsarbeiten Zusätzliche Mindestvorschriften 37! Mobile Arbeitsmittel! Arbeitsmittel zum Heben von Lasten
38 Anhang 2 Mindestvorschriften bei der Benutzung von Arbeitsmitteln! Vorbemerkungen Mindestanforderungen sind bei der Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen! Allgemeine Mindestanforderungen! Mindestanforderungen an! mobile Arbeitsmittel! Arbeitsmittel zum Heben von Lasten! Arbeitsmittel für zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen 38
39 Betriebssicherheitsverordnung Risiken 39! Zusammenführung sehr unterschiedlicher Regelungsbereiche (Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen, Gefahrstoffe,...)! Komplexe Struktur der Verordnung, die sich daher als wenig anwenderfreundlich darstellt! Viele neue Rechtsbegriffe, deren praktische Auslegung noch erforderlich ist! Hinterlegung der Verordnung mit Regeln und Erkenntnissen fehlt zur Zeit (Ausschuss für Betriebssicherheit)! Wegfall bewährter berufsgenossenschaftlicher Vorschriften! Branchenbezug der Vorschriften eingeschränkt! Bestandsaufnahme (Ist-Soll-Zustand) durch die Unternehmen erforderlich! Mehr Unternehmerverantwortung, allerdings bei mehr Entscheidungsfreiheit
40 40 Betriebssicherheitsverordnung Chancen! Modernisierung des Vorschriftenwerkes (Anpassung an das EG-Recht)! Deregulierung von Vorschriften (Vermeidung von Doppelregelungen)! Abbau von Bürokratie im Vorschriftenwesen! Rechtsvereinfachung durch Zusammenfassen von Vorschriften! Straffung des Vorschriftenwerkes insgesamt! Regelfestsetzung zukünftig im wesentlichen nur durch den Betriebssicherheitsausschuss! Umfassendes Schutzkonzept für alle Arbeitsmittel und Anlagen! Einheitlicher Beurteilungsmaßstab für alle Arbeitsmittel und Anlagen! Mehr Flexibilität (Handlungsspielraum) bei Lösungen, allerdings auch mehr Verantwortung
41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 41
Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Vom 5. September 2006 (BAnz. Nr. 232a, Seite 7) BetrSich 5.1111 Vorbemerkung Diese Technische
MehrPrüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung
Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, P. Dürdoth 26.11.2012 Rechtsgrundlagen Ursprung der BetrSichV: EU-Richtlinie 89/655/EG und 95/63/EG Inhalte gelten europaweit Umsetzung
MehrLandesamt für Arbeitsschutz
Landesamt für Arbeitsschutz Liane Rabe Landesamt für Arbeitsschutz URL: http://bb.osha.de E-Mail: liane.rabe@las.brandenburg.de Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der
MehrNovellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber
Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber geändert? Dr. Albert Seemann Rheinsberg, 29. bis 30. September 2015 Gliederung des Vortrages Rechtliche Grundlagen Anforderungen
MehrBetriebssicherheitsverordnung. EU Zielsetzungen. EG-Vertrag Harmonisierung
Europa EU Zielsetzungen Schaffung einer politischen und wirtschaftlichen Union der Mitgliedstaaten Freier Warenverkehr Freier Kapitalverkehr Freier Dienstl.- verkehr Freier Personenverkehr EG-Vertrag Harmonisierung
MehrDIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG
DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG Ausgangslage und Forderungen Modernisierung von 2002 wird beibehalten Zentrales Anliegen: Verbesserung des Arbeitsschutzes (Instandhaltung, besondere Betriebszustände,
MehrBetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015
BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015 Abschnitte BetrSichV 2015 BetrSichV 2002 Kommentar Titel Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrAuswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden
Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung
MehrGemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
MehrInformationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung
E1 Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung Überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen - Aufzüge, Maschinen zum Heben von Personen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Personen-Umlaufaufzüge, Mühlen-Bremsfahrstühle
MehrSicherer Betrieb von Tankstellen. wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus?
Sicherer Betrieb von Tankstellen wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus? Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig Betriebssicherheitsverordnung
MehrKurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3
HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrExplosionsschutz Handlungsbedarf aufgrund der neuen Betriebssicherheitsverordnung
Explosionsschutz Handlungsbedarf aufgrund der neuen Betriebssicherheitsverordnung 06-2015 1. Zusammenfassung Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Bereitstellung und die Prüfung von Arbeitsmitteln.
MehrArbeitssicherheit Gefahrstoffmanagement. TIPP Schulungen
TIPP Schulungen Allgemeine rechtliche Grundlagen -Staatliches Recht -Berufsgenossenschaftliches Recht Aufbau des deutschen Rechtssystems Europa National Berufsgenossenschaften. Gesetzliches Regelwerk EU-
MehrTRBS Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten. TÜV SÜD Industrie Service GmbH
TRBS 3121 - Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten Bernd Schimanek Abteilung Fördertechnik Niederlassung Stuttgart Filderstadt, den 17.11.2011 Aufzüge Sicherheit muss sein! Sichere Aufzüge brauchen
MehrDeregulierung im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit. Folgen für die tägliche Arbeit
Deregulierung im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit Entwicklung der Gesetzgebung Vater unser 56 Worte 10 Gebote 297 Worte Amerikanische Unabhängigkeitserklärung EG-Norm für den Import von Caramelerzeugnissen
MehrIngenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle
Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken nplan engineering GmbH Celler Straße 5 29229 Celle www.ceh4.de BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Neufassung Juni 2015
MehrNeuerungen der Betriebssicherheitsverordnung im Überblick
Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung im Überblick Änderungen für Betreiber und verantwortliche Akteure Dipl.-Ing. Thoralf Lorenz Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung Gegenüberstellung alt
MehrHandelt es sich bei Acetylen-Anlagen um überwachungsbedürftige Anlagen?
1 von 8 Handelt es sich bei Acetylen-Anlagen um überwachungsbedürftige Anlagen? Ja! Siehe hierzu aktuell BetrSichV 1 (2), GPSG 2 (7) sowie Richtlinie 97/23/EG Artikel 1 (2) 2.1. Auch schon in der inzwischen
MehrNeue Betriebssicherheitsverordnung. Änderungen im Bereich Explosionsschutz.
. Änderungen im Bereich Explosionsschutz. Agenda. 1 2 3 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung Neuregelungen zu Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Neuregelungen zu Anlagen in explosionsgefährdeten
MehrArbeitsschutz im Betrieb nach der aktuellen BetrSichV
Arbeitsschutz im Betrieb nach der aktuellen BetrSichV nach der aktuellen BetrSichV 1. Auflage 2016. CD. ISBN 978 3 8111 3433 1 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Arbeitsplatz, Arbeitsschutz, Gefahrstoffschutz
MehrRückwärts fahrende Baumaschinen
Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit Rückwärts fahrende Baumaschinen Ausgabe: Februar 2012 GMBl 2012 S. 394 [Nr. 21] BekBS 2111 Die Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS) geben den Stand der
MehrPrüfung von Arbeitsmitteln Ermitteln von Prüffristen
Prüfung von Arbeitsmitteln Ermitteln von Prüffristen Warum Wer Was Wie Wie oft Warum oder: wo steht denn das? gesunder Menschenverstand Ökonomie Anlässe: neu, verändert, Nichtben., Unfall,... Folie 2 Festlegung
MehrAuf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. November 2016
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung
Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines
MehrHandout. Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag. Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge
Handout Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge 22.05.2014 1 Agenda I. Betriebssicherheitsverordnung II. Techn. Richtlinien 22.05.2014 2 22.05.2014
MehrBefähigte Personen. Technische Regeln. für Betriebssicherheit 1203. Februar 2012
Befähigte Personen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. Februar 2012; Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 21 vom 26. April 2012 Technische Regeln 1203 für Betriebssicherheit
MehrWirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.
Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während
MehrBetriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG
Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.
MehrEinsatz vom Fremdfirmen
Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit
MehrExplosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel
113-001 DGUV Regel 113-001 Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) Sammlung technischer Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter
MehrGefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Maschinen und Anlagen. Sichere Arbeitsmittel!
Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Maschinen und Anlagen Sichere Arbeitsmittel! 1 Kernaussagen der BetrSichV Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten sichere Arbeitsmittel
MehrBetriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung. Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Die Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln vom 03.02.2015 (BGBl. I S. 49) in Kraft seit dem 01.06.2015 - Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrHerausforderungen und Praxislösungen zur Betriebssicherheit technischer Anlagen aus Betreibersicht. Holger Rabanus
Herausforderungen und Praxislösungen zur Betriebssicherheit technischer Anlagen aus Betreibersicht Holger Rabanus Abfallwirtschaftsgesellschaft Wuppertal mbh Herausforderungen Praxislösungen Betrieb des
MehrDIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015
DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 Beschlussfassung der Bundesregierung am 27. August Bundesratsbeschluss am 28. November mit Änderungen BMAS u. BMWi:
MehrWie viel Sicherheit muss sein? Verantwortlichkeit der Tankstellenbetreiber für Arbeiten eigener und fremder Mitarbeiter
Edmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg 63768 Hösbach Tel.: 06021/505-163 Fax: 06021/505-102 Handy: 0178/5805020 E-Mail: edmund.brueck@tokheim-service.de
MehrInformationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH
Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH Die neue BetrSichV 2015 Änderung der GefStoffV - wesentliche Änderungen für Anlagen mit Explosionsgefahren BetrSichV 2015 Explosionsgefährdungen
MehrDie Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten
Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung (852/2004) und
MehrVDMA Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378
VDMA-Einheitsblatt April 2013 VDMA 24020-3 ICS 27.200 Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378 Operational Requirements
MehrExplosionsschutz-europäisch
Rechtliche Anforderungen im Explosionsschutz Novelle der BetrSichV und der GefStoffV Änderung der Richtlinie 2014/34/EU Auswirkungen der Rechtsänderungen auf den Betrieb Technische Regeln für Gefahrstoffe
Mehr1 Ziel, Anwendungsbereich
Verordnung über Arbeitsstätten Vom 12. August 2004 Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wurde als Artikel 1 der Verordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I 2179) von der Bundesregierung und dem Bundesministerium
MehrA+A Forum. Qualitätsoffensive Befähigte Personen. Thema: Befähigte Person in der Metallindustrie. Vortrag , A+A Düsseldorf, Messegelände
A+A Forum Qualitätsoffensive en Thema: in der Metallindustrie Vortrag 06.11.2009, A+A Düsseldorf, Messegelände Dr. Ing. Klaus Büdicker Schaeffler KG, Schweinfurt Schutzkonzept im Arbeitsschutz Auf der
MehrRechtssystematik in Deutschland
Rechtssystematik in Deutschland Europa EU Zielsetzungen Schaffung einer politischen und wirtschaftlichen Union der Mitgliedstaaten Freier Warenverkehr Freier Kapitalverkehr Freier Dienstl.- verkehr Freier
MehrHerzlich Willkommen. zum Seminar am (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht?
Herzlich Willkommen zum Seminar am 20.03.2012 (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht? 1 Inhalt des Seminars Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Vorgehensweisen
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb
Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e.v. Kesselbetriebstechnik 2004 TÜV Süd Gruppe, München, 25./26.11.2004 Jochem Graßmuck Die Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb
MehrEdmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg Hösbach
Edmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg 63768 Hösbach Tel.: 06021/505-163 Fax: 06021/505-102 Handy: 0178/5805020 E-Mail: edmund.brueck@tokheim-service.de
MehrPrüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung
DRGS Consulting wirtschaftliche und rechtssichere Umsetzung gesetzlicher Anforderungen beim Anlagenbetrieb Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung Fachveranstaltung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung
MehrBGBl. Nr. 70 vom 27. September 2002 (S. 3777)
Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger
MehrSichere Arbeitsmittel für alle!
Gefährdungsbeurteilung entsprechend der neuen Betriebssicherheitsverordnung Am 1. Juni 2015 ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft getreten. Wie bisher auch, ist ihr Ziel
MehrArbeitshilfe zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten in Kindertageseinrichtungen ( Stand 04`16 )
Arbeitshilfe zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten in Kindertageseinrichtungen ( Stand 04`16 ) Elektrische Anlagen und Geräte Ortsfeste elektrische Anlagen und Geräte (dazu gehören auch Geräte,
MehrMuSch Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *)
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *) Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I, Nr. 59, S. 1643) in Kraft
MehrBetriebssicherheitsverordnung in der Elektrotechnik
VDE-Schriftenreihe Normen verständlich 121 Betriebssicherheitsverordnung in der Elektrotechnik Rechtssichere, kostensparende Umsetzung der BetrSichV in der Praxis Dr.-Ing. Thorsten Neumann mit CD-ROM 3.,
MehrHERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn
HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter 19.4.2012 in Leidersbach / Volkersbrunn Michael Birkhorst Inhalte Die gesetzliche Unfallversicherung Rechtsvorschriften im Arbeits-
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2012 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. Regelungen für den betrieblichen Arbeitsschutz Inhaltsverzeichnis 1. Warum eine solche Verordnung?...
MehrSicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen
ASI Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen ASI 6.83 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN Themenübersicht Vorwort 3 1. Was versteht man unter Prüfung einer Getränkeschankanlage
MehrBetriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Jahresfachtagung
Betriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen. Unfälle sind oft die unmittelbaren Auslöser von
MehrBetriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz
Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz 1 DEFINITION Abhängig Beschäftigte sollen vor Belastungen und Gesundheitsschädigungen durch eine nicht menschengerechte Organisation geschützt
MehrDIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015
DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 Quelle: Präsentation aus dem BMWS Januar 2015 Beschlussfassung der Bundesregierung am 27. August Bundesratsbeschluss am 28. November mit Änderungen BMAS u. BMWi:
MehrAllgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
MehrGefährdungsbeurteilung
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrGefährdungsmatrix als Grundlage für die Auswahl einer Befähigten Person
Gefährdungsmatrix als Grundlage für die Auswahl einer Befähigten Person Dipl.-Ing. Friedrich- W. LAUBE VBI Verband Beratender Ingenieur Stand: Für en gibt es kein Berufsbild Die mit der Prüfung von Arbeitsmitteln
MehrGefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?
Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung
MehrBetriebssicherheit AwSV Was ist konkret zu tun?
Betriebssicherheit 2015 AwSV 2016 Was ist konkret zu tun? Christof Thoss OmniCert Umweltgutachter GmbH Vorstellung Dezentrale Energiewende OmniCert begutachtet über 1.000 Biogasanlagen pro Jahr. Vorstellung
MehrWiederkehrende Prüfung sicherheitsrelevanter Geräte und Anlagen in Laboratorien
Wiederkehrende Prüfung sicherheitsrelevanter Geräte und Anlagen in Laboratorien Grundlagen für die organisatorische Umsetzung Dr. Birgit Wimmer Seite 1 Überwachungsbedürftige Anlagen GUV-V A1 -------------
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung Auswirkungen auf die Überwachung von Dampfkesseln, Druckbehältern und Rohrleitungen 26.11.2002 1 Beschaffenheitsanforderungen Beschaffenheitsanforderungen gemäß EG-RL Bauprod.-
MehrArbeitsstättenverordnung
Arbeitsstättenverordnung - Novellierung und aktueller Stand der Regelsetzung 09. Dezember 2014 1 Arbeitsstättenverordnung U m s e t z u n g Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten
MehrExplosionsschutz aktuell und umfassend
TÜV NORD Akademie Technische Sicherheit Explosionsschutz aktuell und umfassend Save the date! (s. Innenteil) Explosionsschutz Fachtagung 25. April 2017 www.tuev-nord.de/tk-ex TÜV NORD GROUP Technische
MehrNETINFORUM SÜDDEUTSCHLAND. Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF. Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen
NETINFORUM Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen Dr. Bernd Haesner TÜV Süddeutschland TÜV BAU UND BETRIEB GMBH 28.04.2004
Mehr1.5 Downloadverzeichnis
Seite 1 1.5 1.5 Zu den Dokumenten aus dem gelangen Sie über Ihren Downloadbereich des Werks. Die Zugangsdaten zum Download - bereich entnehmen Sie bitte dem Kapitel 1.4 Onlinezugang. 1 Vorlagen, Arbeitshilfen
MehrBetreiberpflichten und sicherheitstechnische Prüfungen an Biogasanlagen.
Betreiberpflichten und sicherheitstechnische Prüfungen an Biogasanlagen. (Pflichten auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der zu erwartenden bundesweiten VAUwS ) René Richter Sachverständiger
MehrPraktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes
Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes Endress+Hauser Messtechnik GmbH+Co.KG www.karlheinz.gutmann@de.endress.com Rechtsgrundlage des Explosionsschutzes
MehrNovellierung des Arbeitsstättenrechts- Neuregelung aus der Sicht des Vollzugs
Novellierung des Arbeitsstättenrechts- Neuregelung aus der Sicht des Vollzugs Dipl. Ing. U. Aich RP Darmstadt Abt. VII/Wi u.aich@afas-wi.hessen.de November 04 FASI Hannover 1 Neuordnung des Arbeitsschutzrechts
MehrBetrSichV 2015 GefStoffV
Seite 1 von 13 Stand: 08.2015 BetrSichV 2015 GefStoffV Änderungen in der betrieblichen ATEX-Umsetzung Seite 2 von 13 Stand: 08.2015 Inhalt Seite 1. Einleitung... 3 2. BetrSichV (2015)... 3 2.1. Allgemein...
MehrPrüfpflichtige Laborabzüge
Prüfpflichtige Laborabzüge in Laboratorien und NW Räumen von Schulen Karl-Heinz Röniger Unfallkasse Nordrhein Westfalen Präventionsabteilung Themenübersicht Allgemeine Rechtsgrundlagen Lufttechnisches
MehrArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung
- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung Die Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge trat am 23.Dezember 2008 in Kraft. Die Arbeitsmedizinische
MehrTechnischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012
Regelwerk Technischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012 Explosionsschutzdokument für Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und
Mehr4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz
4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz Die befähigte Person 12.10.2010 Regierung von Unterfranken, Gewerbeaufsichtsamt Würzburg Dr.-Ing. Klaus Büdicker, Schaeffler Technologies GmbH & Co. KG Schweinfurt
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern die neue EMFV
Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern die neue EMFV Arbeitsschutzfachtagung 2015: Neuerungen im Arbeitsschutzrecht Potsdam, den
Mehr1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Inhalt 1. Zur Person 2. Ziele des Arbeitsschutzes 3. Gesetze und Verordnungen 4. Bewertungsinstrumente - Gefährdungsbeurteilungen
MehrVerband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin
Verband der TÜV e.v. Neue Dr. VdTÜV, Berlin Formales > Beschluss Kabinett am 07.01.2015 > Veröffentlichung im BGBl. am 6. Februar 2015 > Inkrafttreten am 1. Juni 2015 > Änderung und GefStoffV - GefStoffV
MehrVerantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen
Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen 1 Verantwortung und Haftung VERANTWORTUNG HAFTUNG Pflicht zum Tätig werden (Einhaltung von Regeln) Rechtsfolgen aus Pflichten bei
MehrORGANORM. Sicherheit erzeugen für: Maschinen Betreiber/Bediener Arbeitsstätte. Manfred Katzberg Akazienweg Löhne
Sicherheit erzeugen für: Betreiber/Bediener Arbeitsstätte Sicherheit erzeugen für: Grundsätzliche Sicherheitsanforderungen sind in EG Richtlinien nationale Gesetzen Normen (DIN EN ISO) Vorschriften (BG)
MehrBetreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.
MehrVDI Seminar 21. Windenergietage. Sicherheit, Gesetze, Richtlinien, worauf kommt es an?
21. Windenergietage Sicherheit, Gesetze, Richtlinien, worauf kommt es an? 15.11.2012 Schematischer Aufbau Regeln, Richtlinien etc. EU Grundgesetz Rechte und Richtlinien Staat Sozialpartner Unfallversicherungsträger
MehrEin Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - Inhaltsübersicht. BetrSichV
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die
MehrGefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die
MehrAufzüge und Fahrtreppen. Aufzüge sicher betreiben
Aufzüge und Fahrtreppen Aufzüge sicher betreiben Aufzüge im Fokus Täglich nutzen mehrere Millionen Menschen in Deutschland ca. 600.000 überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen, Tendenz steigend. Aufzugsanlagen
MehrArbeitsschutzorganisation in deutschen Betrieben
Arbeitsschutzorganisation in deutschen Betrieben NEPTUN Umwelt- und Arbeitsschutz Ingenieur GmbH Dipl.-Geol. Werner-Forßmann-Str.40 21423 Winsen (Luhe) Tel. 04171 6686 0 Fax 04171 6686 29 w.rupprecht@neptun-u-a.de
MehrGV04 Gesetze und Verordnungen
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die
MehrRichtiger Umgang mit Asbestzement
Richtiger Umgang mit Asbestzement Überblick über wesentliche Inhalte der Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. (FH) Birgit Zeishold 1 Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmer regelkonform?! 2 Verhalte
MehrPrüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz 4 Allgemeine Grundsätze Eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermeiden und die verbleibende Gefährdung
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrGefährdungsbeurteilung nach GUVV-I 8700 (DGUV Informationen ) und die Vor-Ort-Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung nach GUVV-I 8700 (DGUV Informationen 211-032) und die Vor-Ort-Gefährdungsbeurteilung Welche Gefährdungsbeurteilung für welchen Zweck? Dipl.-Geol. Wolfgang Rupprecht NEPTUN Umwelt-
MehrBetriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV) BetrSichV, Gtl, 03-2016
Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV) BetrSichV, Gtl, 03-2016 Inhaltsübersicht BetrSichV, Gtl, 03-2016 Seite 2 Verwendung von Arbeitsmitteln Werkzeuge Arbeitsmittel Geräte Maschinen Anlagen Besondere
Mehr